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Zulässiges Zuggesamtgewicht XC60 T6 Recharge MY22.5?

Volvo XC60 U

Hallo Zusammen,

vielleicht suche ich ja falsch, aber ich finde hier und auch bei Volvo keine Information zum zulässigen Zuggesamtgewicht.
Bei meinen bisherigen Fahrzeugen war das immer die Addition von zulässigem Gesamtgewicht Fahrzeug + ma. Anhängelast gebremst.
Ist das bei Volvo, speziell bei o.g. Fahrzeug auch so?

Steht ja eigentlich auf dem Typenschild am Fahrzeug, da ich meinen XC60 T6 Recharge Inscription noch nicht habe, kann ich es nicht selber prüfen.

Kann da mal jemand nachsehen? Vielen Dank.

31 Antworten

Noch einfacher ist es, im Navi die Route, eventuell den ganzen Rückweg, bis zum nächsten Laden, einzugeben. Dann macht das Auto alles selber. AWD wird so oder so immer bereitgestellt, wenn dies notwendig ist.

Das was Volvo schreibt ist „Empfehlung“ und keine Vorschrift.
Für genügend Betriebsstoffe (Sprit, Strom etc.) bist du zuständig - wenn du nicht genügend drin hast, bleibst halt stehen - das ist leider so.
Und die 100 kg Stützlast ist maximum (!) - du musst es nicht auf max bringen.
Empfehlung ist eh bis max 25 kg - es ist ausreichend.
Die Stützlast ist höher als nötig (im Anhängerbetrieb), weil für Lastenträger vorgesehen (z.B. Fahrradträger).

Gruß Didi

Zitat:

@SirDeedee schrieb am 23. Februar 2022 um 07:36:05 Uhr:


Das was Volvo schreibt ist „Empfehlung“ und keine Vorschrift.
Für genügend Betriebsstoffe (Sprit, Strom etc.) bist du zuständig - wenn du nicht genügend drin hast, bleibst halt stehen - das ist leider so.
Und die 100 kg Stützlast ist maximum (!) - du musst es nicht auf max bringen.
Empfehlung ist eh bis max 25 kg - es ist ausreichend.
Die Stützlast ist höher als nötig (im Anhängerbetrieb), weil für Lastenträger vorgesehen (z.B. Fahrradträger).

Gruß Didi

Die Stützlast sollte immer voll ausgenutzt werden, das ist für die Gespannstabilität enorm wichtig.
Entscheidend für die Ermittlung ist immer die niedrigste maximale Stützlast, entweder die des Autos oder des Anhängers.

Ich war mit meinem Recharge im letzten Jahr in der Süd-Toscanna mit vielen Steigungen und bin dort mit und ohne Wohn-Anhänger (2000 kg) herumgekurvt (im wahsten Sinne des Wortes. Außer mal kurz auf dem Campingplatz bin ich immer im Hybrid-Modus gefahren (oder Power beim Beschleunigen an der AB-Auffahrt. Ist insofern gefährlich, dass nicht jeder mit solcher Beschleunigung eines Gespanns rechnen). Probleme gab es nicht, Verbrauch 12 bis 13 l/100 km.
Und nach jedem berg, den manheruntergefahren ist, ear der Akku wieder voll.

Fazit: Die Entscheidung vom Diesel zum Recharge war absolut richtig.

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Sorry aber das ist nicht korrekt.
Du kannst - musst aber nicht.
Dir ist aber schon klar, das jedes Kilo der Stützlast dich die Zuladung des Zugwagens kostet?
Die Achslast darf auch nicht außer Acht gelassen werden.
Und letztendlich reagiert der wagen, der hinten ordentlich beladen ist untersteuernd.

Aber „du darfst“ - solange du die Gewichte/Massen nicht überschreitest…

Deswegen habe ich auch geschrieben „sollte“ und nicht „muss“.
Für die Stabilität und die damit verbundene Fahrsicherheit ist es das beste die Stützlast immer voll auszunutzen.
Wenn dir das Gespann ins schlingern kommt bringt die untersteuernde Reaktion leider nichts.
Das die Stützlast dem Fahrzeug zugerechnet wird und man die Achslast beachtet versteht sich von selbst.

…und das „sollte“ ist nicht korrekt….
Untersteuern heißt Gewicht hinten…

Leider doch, da es wie gesagt starken Einfluss auf die Fahrsicherheit hat. Ob du es glaubst oder nicht!

…und deshalb gibt es die Aufkleber an den Zugvorrichtungen mit den Hinweisen, dass mehr als 25 kg nicht nötig sind…

Ich glaube, wir lassen das mal….so stehen.

Gruß Didi

So einen Aufkleber habe ich noch nie gesehen, bei keinem Fahrzeug. Welchen Aufkleber ich allerdings kenne ist der Hinweis das die Stützlast min. 25 KG betragen muss, da das die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststützlast ist.

Ich schließe das jetzt einfach mal mit einem Zitat aus einem ADAC Artikel ab.

„Die Stützlast beschreibt das maximale Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf. Für sie darf weder die angegebene zulässige Stützlast für die Anhängerkupplung und die Zugeinrichtung des Zugfahrzeugs noch die vom Hersteller überschritten werden. Außerdem gibt es noch den Stützlast-Wert von Deichsel und Auflaufvorrichtung, den der Hersteller des Hängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.“

VG

https://www.adac.de/.../

Zitat:

@Marsellus82 schrieb am 23. Februar 2022 um 22:26:11 Uhr:


So einen Aufkleber habe ich noch nie gesehen, bei keinem Fahrzeug. Welchen Aufkleber ich allerdings kenne ist der Hinweis das die Stützlast min. 25 KG betragen muss, da das die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststützlast ist.

Ich schließe das jetzt einfach mal mit einem Zitat aus einem ADAC Artikel ab.

„Die Stützlast beschreibt das maximale Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf. Für sie darf weder die angegebene zulässige Stützlast für die Anhängerkupplung und die Zugeinrichtung des Zugfahrzeugs noch die vom Hersteller überschritten werden. Außerdem gibt es noch den Stützlast-Wert von Deichsel und Auflaufvorrichtung, den der Hersteller des Hängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.“

VG

https://www.adac.de/.../

Das muss auch jeder Gespannfahrer wissen und vor allem während der Fahrt fühlen. Dazu gehört sicher noch die richtige Gewichtsverteilung im Wohnwagen. Ist ja auch bekannt.
Weder an meinen immerhin bis jetzt 6 Zugwagen noch an meinen 2 Wohnwagen gab oder gibt es einen Aufkleber der 25 kg Stützlast als ausreichend ausweist.

Hier werden schon seltsame Dinge behauptet.

Nun Du kannst und darfst voll Deine Stützlast ausnutzen - diese Diskussion will ich gar nicht führen - nötig ist es aber nicht.
Seltsame Dinge erzählen andere.
Dass die Stützlast min. 25 kg betragen muss ist schlicht falsch - kann aber schnell erreicht werden - wenn z.B. der Anhänger mit oder ohne Ladung ein Gewicht von 625 kg erreicht (25% davon sind 25 kg):
Die Stützlast muss min 4% betragen - jedoch nicht mehr als 25 kg muss und ist nicht nötig (darfst aber mehr!).
Das gilt für Anhänger bis 3.500 kg ZGG...
Dass das bei den Wohnwagen schnell erreicht ist, ist unumstritten.

@Marsellus82 - jetzt siehst Du ihn (den Aufkleber) 🙂

Gruß Didi

Aufkleber

Edit: es sollte natürlich 4% von 625kg heißen…
Sorry für den Tippfehler…
Gruß Didi

Anhänger unter 750Kg habe ich bewusst ausgeblendet, aber es gibt sich natürlich.
Die 4% sind korrekt, es gilt die Mindeststützlast von 25 Kg für alle Anhänger 625 Kg bis3.500KG zGG, richtig. Gerade mit zunehmenden Gewicht des Anhängers kommt der Stützlast eine immer größere Bedeutung für die Fahrsicherheit zu. Das man die Stützlast rein rechtlich nicht voll ausnutzen muss ist klar, darum geht es mir auch nicht.
Wie gesagt, sollte man die Stützlast aber zum Vorteil der Gespannstabilität und der damit verbundenen Fahrsicherheit unbedingt ausnutzen.

Schicker Aufkleber, aber der bildet leider auch nur die rechtlichen Vorgaben ohne Rücksicht auf die Fahrsicherheit und Gespannstabilität ab.
Aber jetzt habe ich auch mal einen gesehen! 😉

Vielleicht auch noch der Hinweis: Natürlich entscheidet auch der Anhängertyp und das Zugfahrzeug wie empfindlich sich die niedrige Stützlast auf die Gespannstabilität auswirkt. Bei einem 3,5 Tonnen Transporter wird sich der 1.000 Kg Anhänger mit 25Kg Stützlast nicht bemerkbar machen.

Bei einem Volvo XC60 mit 2.400Kg zGG und 2.200 Kg Wohnwagen am Haken wirkt sich das schon ganz anders aus.

Safety First!

Zitat:

@SirDeedee schrieb am 25. Februar 2022 um 08:09:57 Uhr:


Nun Du kannst und darfst voll Deine Stützlast ausnutzen - diese Diskussion will ich gar nicht führen - nötig ist es aber nicht.
Seltsame Dinge erzählen andere.
Dass die Stützlast min. 25 kg betragen muss ist schlicht falsch - kann aber schnell erreicht werden - wenn z.B. der Anhänger mit oder ohne Ladung ein Gewicht von 625 kg erreicht (25% davon sind 25 kg):
Die Stützlast muss min 4% betragen - jedoch nicht mehr als 25 kg muss und ist nicht nötig (darfst aber mehr!).
Das gilt für Anhänger bis 3.500 kg ZGG...
Dass das bei den Wohnwagen schnell erreicht ist, ist unumstritten.

@Marsellus82 - jetzt siehst Du ihn (den Aufkleber) 🙂

Gruß Didi

Dieses selbstgemachte Schild kann ich Dir mit jeder gewünschten Angabe herstellen, es wird dadurch aber nicht richtiger.

Deine Aussage ist schlicht falsch und ein gefährlicher Rat für Anfänger.

Die Stützlast muss abhängig vom Zugfahrzeug und Anhänger gewählt werden. Eine einheitliche Stützlast bis 3.500 kg Anhänger von 25 kg ist hanebüchen.

Da gibts ja nun genug Aussagen von anerkannten Fachleuten (ADAC, Campingzeitschriften …) Fahrdynamik bleibt Fahrdynamik. Die Stützlast ist übrigens nur ein, wenn auch sehr wichtiges Kriterium für das Gespannverhalten.

Selbst bei einem Kleinanhänger ist die Ausnutzung der technisch möglichen Stützlast wichtig. Bei Leerfahrten merkt man da schnell, wie unruhig der Anhänger wird.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Du schon mal einen schwereren Anhänger über längere Strecken gezogen hast. Dann wüsstest Du nämlich wie unsinnig die Aussage ist.

Edit

Mal abgesehen davon, dass man es bei einem Wohnwagen höchstens durch Falschbeladung (Gewicht hinter die Achse zum „trimmen“) schaffen wird, die Stützlast auf 25 kg zu begrenzen. Gilt grundsätzlich auch für Lastanhänger.

Meine ursprüngliche Frage bezog sich übrigens auf das zulässige Zuggesamtgewicht des XC60, wurde ja dankenswerter Weise bereits beantwortet.

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