zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen.
Hallo Community,
Und zwar habe ich mal eine Frage bzw ein Problem. Ich habe einen Hobby Wohnwagen 440 Sfe Modell 1997/1998. Und zwar steht im Fahrzeugschein eine zulässige gesamtmasse von 1200 kg. Leer Asse steht nichts drin. Ich bin auch immer davon ausgegangen das er gesamtmasse 1200kg hat. Jetzt habe ich am Wohnwagen ein Typenschild gefunden wo draufsteht zulässige Achslast 1350 kg. Im Brief steht überhaupt nichts von den Maßen. Hat jemand eine Idee was jetzt stimmt!? Vielleicht beziehen sich die 1350 kg als max möglich wenn auflastung!? Oder hat er vielleicht sogar 1350!?
Mfg Kompressor
88 Antworten
Zitat:
@urspeter schrieb am 8. Juni 2021 um 01:02:02 Uhr:
Das Typenschild muss ausgetauscht werden, wenn man eine Auflastung vornimmt.
Du hast bereits das Typenschild für den Zustand nach der Auflastung.Du musst entweder das Typenschild wechseln lassen oder die Auflastung vornehmen (was als Vorteil in deinem Fall einen Mehrwert des Wohnwagens im Falle eines Unfalls mit Totalschaden bedeutet).
NEIN,
man muss unterscheiden zwischen Wohnwagen und Achse.
Der Wohnwagen ist ausgelegt für 1200Kg, die Achse aber ist ausgelegt für 1350Kg, deshalb ist dort ein Typenschild mit 1350Kg dran, das hat aber nicht mit dem Wohnwagen zu tun. Die Achse ist ein Bauteil das sein eigenes Typenschild hat.
Wie ich schon zuvor schrieb: es gibt mehrere Typenschilder mit Maß - und Gewichtsangaben am Wohnwagen.
Das Typenschild für den Wohnwagen als Ganzes mit dem Namen des Herstellers, der Fahrzeugidentifikationsnummer und dem zulässigen Gesamtgewicht befindet sich bei mir z. B. im Gaskasten.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 9. Juni 2021 um 00:42:47 Uhr:
@Kompressor1983
vielleicht hat ihn ein Vorbesitzer ablasten lassen, gibts ja auch, wenn er z.B. ein zu kleines Auto für 1350 kg hatteDas geht genau wie auflasten nur in umgekehrter Richtung. Er hat dann einfach vergessen das Typenschild zu ändern, wird normal vom Hersteller mitgeschickt, wenn auf-, oder abgelastet wird.
Nein, das ist nicht andersrum. Ich habe unseren WW damals ablasten und später auflasten lassen.
Ablasten macht der Prüfer ohne Probleme, solange genug Differenz zwischen Leergewicht und neuem zGG verbleibt. Im Zweifel muss man dafür auf die Waage. Wenn du Lust und Geld hast, stellt dir die Prüforganisation dann auch ein neues Typenschild aus, ansonsten reicht es, die entsprechende Angabe auf dem Typenschild mit der neuen Angabe zu überkleben oder zu überschreiben. Ich hab es mittels Dymoband gemacht. Bescheinigungen des Herstellers o. ä. braucht es nicht.
Beim Auflasten hingegen benötigt man die Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend. In der Gebühr dafür ist dann auch ein neues Typenschild dabei, dass man einfach (nach erfolgreicher Abnahme des Prüfers) über das alte kleben kann.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 9. Juni 2021 um 12:17:07 Uhr:
Zitat:
@urspeter schrieb am 8. Juni 2021 um 01:02:02 Uhr:
Das Typenschild muss ausgetauscht werden, wenn man eine Auflastung vornimmt.
Du hast bereits das Typenschild für den Zustand nach der Auflastung.Du musst entweder das Typenschild wechseln lassen oder die Auflastung vornehmen (was als Vorteil in deinem Fall einen Mehrwert des Wohnwagens im Falle eines Unfalls mit Totalschaden bedeutet).
NEIN,
man muss unterscheiden zwischen Wohnwagen und Achse.
Der Wohnwagen ist ausgelegt für 1200Kg, die Achse aber ist ausgelegt für 1350Kg, deshalb ist dort ein Typenschild mit 1350Kg dran, das hat aber nicht mit dem Wohnwagen zu tun. Die Achse ist ein Bauteil das sein eigenes Typenschild hat.
meine Auflaufeinrichtung hat ein Typenschild mit 1350kg Angabe.
Meine Achse (wie auch der WoWa selbst) aber nur 850kg.....
Zitat:
@Kompressor1983 schrieb am 8. Juni 2021 um 11:53:20 Uhr:
Das heisst theoretisch ich laste auf 1350 kg auf und darf dann 1200 kg plus meine stützlast 60 kg fahren. Also 1260 kg.
...
Genau so ist es. Diese Regelung gilt übrigens auch in der Schweiz.
Die Last auf der Achse
im angehängten Zustandzählt bei einem Zugfahrzeug, das die maximale Gesamtmasse des Hängers nicht ziehen darf. Dies wird ganz einfach auf der Waage ohne abzuhängen kontrolliert.
In deinem Fall wäre wäre mit der Auflastung ein sehr nützlicher Vorteil mit geringen Kosten zu erreichen.
Zitat:
@Kompressor1983 schrieb am 8. Juni 2021 um 11:53:20 Uhr:
...
Diesem Typenschild muss ich eine auflastung sogar machen oder Typenschild tauschen habe ich das richitg verstanden!? Wer ist da Ansprechpartner wo ich mich mal informieren kann!?
Typenschild und Fahrzeugpapiere müssen übereinstimmen.
Ich würde mich beim ADAC erkundigen.
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Hier nochmal das Typenschild.
Also sieht stark aus wie original vom Werk und nicht vom achsenhersteller. Aber wie gesagt er steht im Hof und ich werde ihn bei Gelegenheit mal wiegen und dann in 3 Wochen auflasten. Weiß jemand was auflasten kostet!? Also nur TÜV und Zulassungsstelle ohne bedenklichkeitsbewcheinigung.
Mfg Kompressor
Das ist das Typenschild des Wohnwagens.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 9. Juni 2021 um 11:04:00 Uhr:
@kaindl das war auch schon mal Thema im Forum vor längerer Zeit da war auch eine Übersicht drin, vom ADAC glaube ich gibts sowas, einfach mal googeln
Ich hab mal gegoogelt..
Also hier im Forum hab ich nur einen Thread gefunden, in dem du die selbe Behauptung aufgestellt hast, wie hier, die blieb aber unkommentiert.
Dafür hab ich einen Thread gefunden, in dem explizit danach gefragt wurde, ob es in anderen Ländern anders ist. Da konnte niemand was benennen, wo es anders ist, aber für Österreich und Frankreich würde gezeigt, dass es dort nicht anders ist:
https://www.motor-talk.de/.../...laessiges-gesamtgewicht-t6855266.html
Und ich habe in einem Thread einen Beitrag mit Link auf einen EU-Text gefunden, der IMHO zeigt, dass es eben Europaweit so gelten muss, dass die tatsächliche Achslast des Anhängers kleiner sein muss, als die "technisch zulässige Anhängelast":
https://www.motor-talk.de/.../...siges-gesamtgewicht-t5077772.html?...
Ach kaindl,
Du bist auch so ein I-Tüpferl-Scheisser. Das ist halt eher ungefähr gemeint so wie: "Ich kenn' da einen, der hat von einem gehört, .... .
So isser halt.
Ach, ich finde es einfach nicht gut, solche Behauptungen aufzustellen und keine Quellen dazu zu haben..
Der nächste hier im Forum glaubt das so, solange er es nur in genügend Threads postet und nimmt Geld dafür in die Hand um seinen Anhänger fürs Ausland abzulasten.
Ich finde, da ist die Frage nach Quellen doch angebracht, oder? Nachdem er keine geliefert hat und nur diffuse Hinweise gegeben hat, hab ich gesucht und genau gegenteilige Quellen gefunden und die hier kund getan, damit sich die anderen Nutzer informieren können, bevor sie Geld ausgeben.
Für mich ist es ein Versuch, anderen Foristi zu helfen, aber man kann es natürlich auch abwertend Tüpferl-Scheisserei nennen..
Zitat:
@kaindl schrieb am 10. Juni 2021 um 19:37:47 Uhr:
Ach, ich finde es einfach nicht gut, solche Behauptungen aufzustellen und keine Quellen dazu zu haben..
Der nächste hier im Forum glaubt das so, solange er es nur in genügend Threads postet und nimmt Geld dafür in die Hand um seinen Anhänger fürs Ausland abzulasten.Ich finde, da ist die Frage nach Quellen doch angebracht, oder? Nachdem er keine geliefert hat und nur diffuse Hinweise gegeben hat, hab ich gesucht und genau gegenteilige Quellen gefunden und die hier kund getan, damit sich die anderen Nutzer informieren können, bevor sie Geld ausgeben.
Für mich ist es ein Versuch, anderen Foristi zu helfen, aber man kann es natürlich auch abwertend Tüpferl-Scheisserei nennen..
...und wenn man versucht, alles möglichst genau zu erklären, ist das für einige auch wieder nicht richtig....
In Foren liebt man es i.d.R. halt kurz und knackig. Ob es dann auch richtig ist, spielt eher eine untergeordnete Rolle.
Wenn hier lieber kurz und knackig aber falsch gewünscht ist, dürfen meine Beiträge in diesem Thread natürlich gerne gelöscht werden...
Zitat:
@kaindl schrieb am 10. Juni 2021 um 19:37:47 Uhr:
Ach, ich finde es einfach nicht gut, solche Behauptungen aufzustellen und keine Quellen dazu zu haben..Für mich ist es ein Versuch, anderen Foristi zu helfen, aber man kann es natürlich auch abwertend Tüpferl-Scheisserei nennen..
Da hast Du den Witz an der Formulierung (I-Tüpferl-Scheisser) nicht mit bekommen. Das ist @Taxler222's Lieblingsspruch, wenn es einer ganz genau und meist ganz anders als er selbst, nämlich richtig erklärt. Sollte ironisch sein, sorry. Wir stehen da echt auf derselben Seite. 😉
Ich habe mich in desem Thread zurückgehalten, weil ich deswegen schon des öfteren mit ihm zusammengerasselt bin.
Zitat:
@kaindl schrieb am 9. Juni 2021 um 23:30:00 Uhr:
...
Und ich habe in einem Thread einen Beitrag mit Link auf einen EU-Text gefunden, der IMHO zeigt, dass es eben Europaweit so gelten muss, dass die tatsächliche Achslast des Anhängers kleiner sein muss, als die "technisch zulässige Anhängelast":
https://www.motor-talk.de/.../...siges-gesamtgewicht-t5077772.html?...
Ganz genau genommen darf die tatsächliche Achslast die "technisch zulässige Anhängelast" erreichen, aber nicht überschreiten.
Vollkommen richtig. Ich kanns leider oben nicht mehr anpassen, aber es muss natürlich "kleiner oder gleich" heißen.
@Franjo001 dann sorry für die Reaktion, aber so genau hab ich den @Taxler222 nicht verfolgt, dass ich das nachvollziehen konnte.. und dann ist die Ironie schwer zu erkennen 😉
So auflasten ist abgeschlossen. Hat, alles geklappt. War auch gleich auf der Waage und bin etwas schockiert. In dem Zustand 1220 kg. Also da ist das vorzelt Tisch Stühle, Gasflasche drin und Geschirr. Von Klamotten oder Fahrrad auf der Deichsel mal abgesehen. Aber habe nochmal beim TÜV nachgefragt da hier ja jemand geschrieben hat ich dürfte jetzt durch die auflastung 1200 kg plus meine stützlast ziehen das stimmt nicht. Das was im schein vom Auto steht darf das Auto auch ziehen kein kg mehr.
Mfg kompressor.