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zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen.

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 14:24

Hallo Community,

 

Und zwar habe ich mal eine Frage bzw ein Problem. Ich habe einen Hobby Wohnwagen 440 Sfe Modell 1997/1998. Und zwar steht im Fahrzeugschein eine zulässige gesamtmasse von 1200 kg. Leer Asse steht nichts drin. Ich bin auch immer davon ausgegangen das er gesamtmasse 1200kg hat. Jetzt habe ich am Wohnwagen ein Typenschild gefunden wo draufsteht zulässige Achslast 1350 kg. Im Brief steht überhaupt nichts von den Maßen. Hat jemand eine Idee was jetzt stimmt!? Vielleicht beziehen sich die 1350 kg als max möglich wenn auflastung!? Oder hat er vielleicht sogar 1350!?

 

Mfg Kompressor

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88 Antworten

eigengewicht wird auch im schein stehen.

Deine Achse darf offensichtlich 1.350 kg, die zGM ides Wowa ist 1.200 kg. Da musst Du bei Hobby nachfragen, ob Auflasten möglich ist.

Oder du guckst nach "Auflastung ohne technische Änderung". ;)

Wenn du weitersuchst, findest du noch weitere Typschilder.

Es zählt, was im Fahrzeugschein steht.

Für eine Auflastung wirst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers benötigen, weil nicht nur statische Daten des Rahmen, der Achse oder der Deichsel zählen, sondern auch bspw. Bremsenausrüstung und -wirkung.

@Kompressor1983 könnte durchaus sein. Bei Meinem ist die maximale Achslast und zul Gesamtgewicht gleich, der ist jedoch von 1500 auf 1700 kg aufgelastet worden.

Das kann bedeuten, dass du deinen Hänger papiermäßig, also ohne technische Änderungen auf 1350 kg auflasten kannst.

Als Leergewicht ist bei mir 1380 bis 1530 kg angegeben, also je nach Zubehör.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 6. Juni 2021 um 16:32:51 Uhr:

sondern auch bspw. Bremsenausrüstung und -wirkung.

Eine 1.350 kg Achse hat auch eine 1.350 kg Bremse. ;)

Klarheit verschafft mühelos der Besuch einer öffentlichen Fahrzeugwaage!

@Kompressor1983

schau doch einfach in den KFZ Schein, da steht unter 7, bzw 7.1 die zulässige Achslast, wenn da 1350 kg steht, dann sind auch die Bremsen dafür ausgelegt und er kann aufgelastet werden.

Unter F.1 steht die aktuell zulässige Gesamtmasse

Also einfach mal Hobby anschreiben, oder anmailen, dort bekommst du sicher für ca 100 Euro eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein neues Typenschild für 1350 kg, mit der musst du zum TÜV, die nehmen das ab dann zur Zulassungsstelle dort wird es dann eingetragen.

Alle Hersteller bieten die Wohnwagen gern mit einem niedrigeren Gesamtgewicht an, damit man den Hänger auch mit leichteren Fahrzeugen fahren darf. In der Praxis bleibt dann jedoch nur sehr wenig Zuladung übrig

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 6. Juni 2021 um 16:41:01 Uhr:

Zitat:

@PIPD black schrieb am 6. Juni 2021 um 16:32:51 Uhr:

sondern auch bspw. Bremsenausrüstung und -wirkung.

Eine 1.350 kg Achse hat auch eine 1.350 kg Bremse. ;)

So die Theorie.

Für die Auflastung brauchte ich dennoch die Bescheinigung des Herstellers, weil der TÜV nix anderes akzeptierte…..unter anderem nannte er mir die Bremsen als Grund, weil nur der Hersteller weiß, was er da irgendwann mal verbaut hat.

Das hab ich auch vor kurzem durch. Im Schein 1200kg und am Aufbau stand 1300kg. Kurz den Hersteller angeschrieben. Ja auflastung ist möglich auf 1,3t. ohne sonstige Änderungen. Auflastung auf 1,5t auch möglich mit anderer Achse. Ich hab mich für die 100kg mehr entschieden weil uns das ausreicht. Hat glaub 165€ gekostet. Jetzt nur noch zur DEKRA und Zulassungsstelle dann fertig.

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 14:59

Zitat:

@316-erx schrieb am 6. Juni 2021 um 16:44:53 Uhr:

Klarheit verschafft mühelos der Besuch einer öffentlichen Fahrzeugwaage!

Was soll da bitte eine Waage bringen!?

Eine Waage zeigt dir wie schwer der Wohnwaagen im leeren Zustand ist. Immer vorrausgesetzt das der Wohnwagen vorab - entrümpelt - worden ist.

MfG kheinz

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 15:14

Ja klar dann habe ich das Leergewicht aber imme noch nicht das zulässige Gesamtgewicht. Aber denke da im Schein 1200 steht wird das auch so sein. Würde nur interessieren wo sie das herhaben wenn im Brief nichts steht.

Das Leergewicht des Hängers ist doch nahezu völlig uninteressant, wer fährt mit einem leeren Wohnwagen durch die Gegend?

Wichtig ist das zulässige Gesamtgewicht und auch nur das wird im Fall kontrolliert das Leergewicht interessiert keinen Menschen

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 6. Juni 2021 um 18:06:48 Uhr:

.. das Leergewicht interessiert keinen Menschen

interessiert sogar sehr. sonst habe ich keine ahnung, was ich da noch zuladen darf.

auch bei einem kauf würde ich auf eine waage fahren, um zu sehen ob das eigengewicht auch stimmt.

 

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