zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen.

Hallo Community,

Und zwar habe ich mal eine Frage bzw ein Problem. Ich habe einen Hobby Wohnwagen 440 Sfe Modell 1997/1998. Und zwar steht im Fahrzeugschein eine zulässige gesamtmasse von 1200 kg. Leer Asse steht nichts drin. Ich bin auch immer davon ausgegangen das er gesamtmasse 1200kg hat. Jetzt habe ich am Wohnwagen ein Typenschild gefunden wo draufsteht zulässige Achslast 1350 kg. Im Brief steht überhaupt nichts von den Maßen. Hat jemand eine Idee was jetzt stimmt!? Vielleicht beziehen sich die 1350 kg als max möglich wenn auflastung!? Oder hat er vielleicht sogar 1350!?

Mfg Kompressor

88 Antworten

Zitat Webseite „Caravaning“:

Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs, darf der Caravan um die Stützlast schwerer sein als die Anhängelast des Zugfahrzeugs.

Dann würde die Auflastung schon Sinn machen.

Zitat:

@Kompressor1983 schrieb am 7. Juni 2021 um 15:08:26 Uhr:


OK habe angerufen bei Hobby. Sie wissen nicht mit welchem zulässigen Gesamtgewicht der Wohnwagen rausgegangen ist da es nicht hinterlegt wurde. Standart ist 1200kg. Er versteht aber nicht warum ich am. Wohnwagen ein Typenschild von 1350 kg habe. Leergewicht konnte er mir auch nicht sagen. Und eine auflastung ist ohne technische Änderung auf 1350 kg möglich. Aber wie schon gesagt kommt für mich nicht in Frage. Werde jetzt mal bei Gelegenheit auf die Waage fahren um Klarheit zuhaben. Stand jetzt darf ich 1200kg kann aber technisch 1350kg was ich aber nicht darf weil ich a keine Papiere habe und b mein auto nur 1200kg, ziehen darf. Sorry für die Diskussion.

Das Typenschild muss ausgetauscht werden, wenn man eine Auflastung vornimmt.

Du hast bereits das Typenschild für den Zustand nach der Auflastung.

Du musst entweder das Typenschild wechseln lassen oder die Auflastung vornehmen (was als Vorteil in deinem Fall einen Mehrwert des Wohnwagens im Falle eines Unfalls mit Totalschaden bedeutet). Die Papiere für die Auflastung auf 1350 kg kriegst du von Hobby.
Ziehen darfst du als weiteren Vorteil mit deinem Fahrzeug nach der Auflastung 1200 kg plus die Stützlast. Dies weil das zuläs­sige Gesamt­ge­wicht des Anhän­gers nun größer ist als die zuläs­sige Anhän­ger­last des Autos.

Bin gerade dabei, die Auflastung für einen Hobby 440 SF vorzunehmen. Das Typenschild ist bereits ausgetauscht und die Papiere schon beschafft. Ich muss nur noch den Fahrzeugschein ändern lassen.

Das heisst theoretisch ich laste auf 1350 kg auf und darf dann 1200 kg plus meine stützlast 60 kg fahren. Also 1260 kg. Und mit Diesem Typenschild muss ich eine auflastung sogar machen oder Typenschild tauschen habe ich das richitg verstanden!? Wer ist da Ansprechpartner wo ich mich mal informieren kann!?

Zitat:

@Kompressor1983 schrieb am 8. Juni 2021 um 11:53:20 Uhr:


Das heisst theoretisch ich laste auf 1350 kg auf und darf dann 1200 kg plus meine stützlast 60 kg fahren. Also 1260 kg. Und mit Diesem Typenschild muss ich eine auflastung sogar machen oder Typenschild tauschen habe ich das richitg verstanden!? Wer ist da Ansprechpartner wo ich mich mal informieren kann!?

Vor allen Dingen muss in der ZB deines WoWa dann mindestens 1260kg (o der eben 1350kg) zul Gesamtgewicht stehen.

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Hallo Kompressor,
bei Wohnwagen steht in der Zulassung niemals das Leergewicht, sondern nur das zulässige GG lt. TÜV-Abnahme.
Beim neuen Wohnwagen ist in der Regel ein Wiegeprotokoll des Herstellers dabei. Meistens geht dieses durch Halterwechsel verloren.
Wenn Du also sicher gehen willst, wieviel Du zuladen darfst, laß das Teil ohne Gepäck wiegen.
Vielleicht ist dies ein erster AHA-Effekt.

Da es x-erlei div. Wohnwagenmodelle mit noch mehr Ausstattungen gibt, haben sich die großen Achsenhersteller (ALKO u.a.) aus Kostengründen auf zwei drei Achsentraglasten beschränkt.
Die 1350 Kg Version ist hierbei der Klassiker für eben alle Aufbauten bis zu dieser Größe (1000 kg...ff.pp.)
Nur kosten 1350 kg eben ein bisschen mehr Steuern als 1200 kg.
Deshalb bieten viele Hersteller die Auflastung gegen Mehrpreis an; sind quasi Verwaltungskosten..

Anders sieht es, wenn es richtig schwerer werden soll und die Achse gewechselt wird. Da sind meist grössere Bremsen drin und andere Reifen notwendig und auch die Zugeinrichtung vorne kann betroffen sein. Kostet dann richtig Geld.

Zurück zum Anfang:
Wenn Du die 150 Kg Auflastung brauchst du das schon mehrfach genannte Papier des WoWa-Herstellers und dann kann es zunächst der TÜV bestätigen und dann der Fzg.Schein geändert werden.

Gruss
Jazzer2004

Vorsicht mit der Stützlast. Soweit ich weiß, gilt diese Regel nur DE. Im Ausland wird es dann ggf. teuer.

Ich fahre nicht ins Ausland. Aber danke für die Info. Habe jetzt auch nochmal mit Hobby getelt. Also das Typenschild ist original von Hobby also gehe ich davon aus das er mit 1350 kg Zulassung rausging. Aber die Dame hat gesagt wie auch schon hier geschrieben es zahkt das was im Schein steht. Nur das müssen sie ja auch irgendwo herhaben im Brief steht nichts.

Ein Wiegeprotokoll bei neuen Wohnwagen gibt es schon lange nicht mehr, also so schnell wie möglich auf die nächste Kieswaage!

@Kompressor1983
vielleicht hat ihn ein Vorbesitzer ablasten lassen, gibts ja auch, wenn er z.B. ein zu kleines Auto für 1350 kg hatte

Das geht genau wie auflasten nur in umgekehrter Richtung. Er hat dann einfach vergessen das Typenschild zu ändern, wird normal vom Hersteller mitgeschickt, wenn auf-, oder abgelastet wird.

Also ich bekomme diese Bescheinigung von Hobby. Muss ich die auflastung dann erst beim TÜV eintragen lassen oder reicht in meinem Fall der Gang zur Zulassungsstelle da es ohne technische Veränderung gemacht wird!? Und ich darf dann 1200kg plus meine stützlast ziehen auch wenn 1350 kg als zulässige gesamtmasse eingetragen ist!?

MfG Kompressor

Du musst leider immer erst zum TÜV..

Und ja, die Stützlast zählt in D nicht zur Anhängelast, sondern zur Zuladung des Zugfahrzeugs, du darfst also maximale Anhängelast plus *tatsächliche* Stützlast anhängen.

@Kompressor1983
Achtung was die ganze Gewichtssache betrifft, so gilt das im Prinzip in Deutschland. In anderen Ländern zählt nicht das tatsächliche Gewicht, wie bei uns, sondern das eingetragene zulässige Gesamtgewicht

Sprich wenn dein Zugfahrzeug 1200 kg ziehen darf und der Hänger wiegt tatsächlich 1200 kg dann darfst du ihn auch ziehen wenn er meinetwegen für 2 to zugelassen ist, im Ausland hingegen nicht unbedingt. In vielen Ländern ist das tatsächliche Gewicht nicht ausschlaggebend, sondern das eingetragene Gesamtgewicht.

Auch das mit der Stützlastzuordnung ist nicht in allen Ländern gleich, immer erst z.B. beim ADAC, oder hier im Internet nach den nationalen Vorgaben erkundigen.

So gibts in Deutschland auch kaum eine Strafe bis 5% Überladung, meistens nur eine mündliche Ermahnung. In der Schweiz hingegen gilt 0 Toleranz, da zahlst du schon bei 1% Überladung und zwar kräftig

@Kompressor1983 hatte schon geschrieben, dass er eh nicht ins Ausland fährt 😉
In welchen Ländern ist das denn so, dass das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger dafür relevant ist, mit welchem Fahrzeug man den ziehen darf, und nicht das tatsächliche? Das ist mir so noch nicht untergekommen..

@kaindl das war auch schon mal Thema im Forum vor längerer Zeit da war auch eine Übersicht drin, vom ADAC glaube ich gibts sowas, einfach mal googeln

Zitat:

@kaindl schrieb am 9. Juni 2021 um 10:57:47 Uhr:


@Kompressor1983 hatte schon geschrieben, dass er eh nicht ins Ausland fährt 😉
In welchen Ländern ist das denn so, dass das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger dafür relevant ist, mit welchem Fahrzeug man den ziehen darf, und nicht das tatsächliche? Das ist mir so noch nicht untergekommen..

M.E. gilt das häufig nur für die Regelungen mit den erhöhten Gespanngeschwindigkeiten, aber nicht grundsätzlich.

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