zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen.
Hallo Community,
Und zwar habe ich mal eine Frage bzw ein Problem. Ich habe einen Hobby Wohnwagen 440 Sfe Modell 1997/1998. Und zwar steht im Fahrzeugschein eine zulässige gesamtmasse von 1200 kg. Leer Asse steht nichts drin. Ich bin auch immer davon ausgegangen das er gesamtmasse 1200kg hat. Jetzt habe ich am Wohnwagen ein Typenschild gefunden wo draufsteht zulässige Achslast 1350 kg. Im Brief steht überhaupt nichts von den Maßen. Hat jemand eine Idee was jetzt stimmt!? Vielleicht beziehen sich die 1350 kg als max möglich wenn auflastung!? Oder hat er vielleicht sogar 1350!?
Mfg Kompressor
88 Antworten
@Kompressor1983 das stimmt auch das Auto darf nicht mehr ziehen als das was im Schein steht. Die Stützlast geht zwar auf das Gewicht des Autos, es darf aber auch samt Stützlast nicht überladen sein, die Stützlast geht also auf das zulässige Gesamtgewicht des Autos und hat nichts mit der zulässigen Anhängerlast zu tun.
Beim Anhänger kannst du evtl dann um die Stützlast mehr einladen, falls das Auto für mehr als 1200 kg zugelassen ist, hilft aber nichts, wenn dein Auto eben nicht mehr als 1200 kg gesamt ziehen darf, denn 1200 kg bleiben eben 1200 kg
Nochmal. Vorsicht mit der Stützlast! Diese Regelung gilt imho nur in DE.
Was darf dein Auto denn generell bei 12% ziehen. 60 kg Stützlast klingen nach einem relativ kleinen Auto.
Vielleicht gehen bei 10 / 8% ja mehr, was eigentlich normal ist und im CoC stehen müsste.
Zitat Anfang
"Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist kleiner als die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger:
Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige Anhängelast, da diese nicht auf das zu ziehende Gewicht angerechnet wird."
Zitat Ende, Quelle https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/
Es ist und bleibt ein Verwirrspiel das selbst viele Polizisten nicht wirklich verstehen.
Bürokratie eben, der Amtsschimmel wiehert
Hallo Miteinander,
so verwirrend ist das alles nicht, sondern recht einfach.
-Der Anhänger darf max. wiegen was im Schein steht.
-Die für den Anhänger zugelassene Stützlast erhöht das zul. GG des ANH nicht! Es ist lediglich ein Größe hinsichtlich Bruchlast des Zukopfes um gefährliche Falschbeladungen zu unterbinden.
-Das Gewicht der Stützlast geht immer zu Lasten des Zugfahrzeuges. Maßgebend ist immer der kleinere Wert, wenn sich die Stützlastwerte von Zugfzg. und ANH unterscheiden.
-Einen ANH abzulasten, wenn das Zugfahrzeug eine geringere ANH-Last hat ist völlig unnötig. Entscheidend ist immer die tatsächliche Last. Ggf. darf ich die Nutzlast meines ANH nur anteilig nutzen. Mehr ist nicht nötig.
++
Bei Wowa werden die Daten des Achstypenschildes häufig mit in die amtl Papiere übernommen, weil sie dem TÜV-Prüfer Hinweise auf Zulässigkeiten geben.
Andere Spezifikationen erscheinen dagegen nirgendwo in den amtl. Unterlagen.
So besaß ich bis letztes Jahr einen Knaus WoWA mit geänderter Achse. Hierbei wurde aufgrund unterschiedlicher Gewichte der Einbauten auf Anforderung von Knaus eine Radseite seitens Alko um 50 kg härter abgefedert.
Das alles fand sich in den Niederungen der Achspapiere.
Gruss aus dem Südwesten
Jazzer2004
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Verwirrung? Nö, nicht wirklich. Steht ja alles gut beschrieben im WWW.
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 25. Juni 2021 um 12:14:27 Uhr:
Nochmal. Vorsicht mit der Stützlast! Diese Regelung gilt imho nur in DE.
Was darf dein Auto denn generell bei 12% ziehen. 60 kg Stützlast klingen nach einem relativ kleinen Auto.
Vielleicht gehen bei 10 / 8% ja mehr, was eigentlich normal ist und im CoC stehen müsste.Zitat Anfang
"Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist kleiner als die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger:
Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige Anhängelast, da diese nicht auf das zu ziehende Gewicht angerechnet wird."
Zitat Ende, Quelle https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/
1200 kg steht im Schein.
Aber hier hast du ja das Zitat wieder drin das mann die stützlast draufladen darf und das stimmt nicht. Auto darf 1200kg ziehen und Wohnwagen hat zulässiges Gesammasse 1350 kg und stützlast ist 60 kg. Der Wohnwagen darf aber trotzdem nur 2200 kg wiegen und keine 1260 kg.
Zitat:
@Kompressor1983 schrieb am 25. Juni 2021 um 15:17:35 Uhr:
Aber hier hast du ja das Zitat wieder drin das mann die stützlast draufladen darf und das stimmt nicht.
Da wird nichts draufgeladen. Du darfst 1.200kg ziehen und fertig.
Aber - da der Anhänger mehr wiegen darf als deine Anhängelast, werden die 60kg deinem Auto über die Stützlast zugeschlagen. Also, 60 kg Stützlast + 1.200kg Anhängelast = 1.260 kg Gesamt Anhänger nicht angekuppelt.
Ich frage mich jetzt nur, warum du den Wohnwagen hast auflasten lassen?
Dabei müssen grundsätzlich die Achslasten beachtet werden (manche erlauben ein paar kg mehr mit Anhänger) und das zGG vom Auto.
Mal eine generelle Frage, nicht verwirrend, aber stolze 5 Seiten Thread für etwas „ganz Einfaches”. 😉
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 25. Juni 2021 um 17:02:07 Uhr:
Mal eine generelle Frage, nicht verwirrend, aber stolze 5 Seiten Thread für etwas „ganz Einfaches”. 😉
"Mann" muss irgendwo hin mit der Zeit, die er während Corona nicht beim Skat, Sport, Kneipe etc. pp. verbringen kann.😁
Da ist so ein Forum doch ganz praktisch - und 7/24 in Betrieb🙄🙄
Gruss
Jazzer2004
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 25. Juni 2021 um 17:02:07 Uhr:
Mal eine generelle Frage, nicht verwirrend, aber stolze 5 Seiten Thread für etwas „ganz Einfaches”. 😉
Das lässt sich toppen.
Frage - Wie Tanke ich AdBlue...... 😛
Ich glaube, dass das 30 Seiten waren....
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 25. Juni 2021 um 17:02:07 Uhr:
Mal eine generelle Frage, nicht verwirrend, aber stolze 5 Seiten Thread für etwas „ganz Einfaches”. 😉
Weil immer welche dazwischen grätschen und ihre "Meinung" dazu kund tun müssen.
Warum!? Weil das auflasten ohne technische Änderungen ging und weil ich ja eventuell mal, davon ausgehe ein richtiges zugfahrzeug zu haben. Aber ok viel Wirbel um nichts.
In deinem FallZitat:
@Kompressor1983 schrieb am 25. Juni 2021 um 15:17:35 Uhr:
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 25. Juni 2021 um 12:14:27 Uhr:
Nochmal. Vorsicht mit der Stützlast! Diese Regelung gilt imho nur in DE.
Was darf dein Auto denn generell bei 12% ziehen. 60 kg Stützlast klingen nach einem relativ kleinen Auto.
Vielleicht gehen bei 10 / 8% ja mehr, was eigentlich normal ist und im CoC stehen müsste.Zitat Anfang
"Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist kleiner als die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger:
Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige Anhängelast, da diese nicht auf das zu ziehende Gewicht angerechnet wird."
Zitat Ende, Quelle https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/1200 kg steht im Schein.
Aber hier hast du ja das Zitat wieder drin das mann die stützlast draufladen darf und das stimmt nicht. Auto darf 1200kg ziehen und Wohnwagen hat zulässiges Gesammasse 1350 kg und stützlast ist 60 kg. Der Wohnwagen darf aber trotzdem nur 2200 kg wiegen und keine 1260 kg.
darf das Fahrzeug angeblich 1200 kg Achslast ziehen, d.h. 1260 kg Anhängermasse (
dies nur weil es so schwach ist).
Lies doch bitte auch in den
gesandten verbindlichen amtlichen Quellennach und was wir dir geschrieben haben.
Leider habe ich den Eindruck, dass du dir nicht die Mühe machst, detailliert durchzulesen, was wir dir geschrieben haben.
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Deine Schlussfolgerung "Aber hier hast du ja das Zitat wieder drin das mann die stützlast draufladen darf und das stimmt nicht. " ist ganz einfach falsch.
Dein Audi A4 1.8 T (163 PS) hat im übrigen auch nicht 1200 kg Anhängelast, wie in deinen Angaben in der Threaderöffnung angegeben. Vielleicht ist dir deshalb das Ergebnis der entsprechenden Diskussion egal.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 25. Juni 2021 um 17:02:07 Uhr:
Mal eine generelle Frage, nicht verwirrend, aber stolze 5 Seiten Thread für etwas „ganz Einfaches”. 😉
"Einfach" ist das Thema nicht, wenn man den Spezialfall des Threaderstellers mit der niedrigen Anhängelast berücksichtigt.
Das sieht man auch am Kommentar des Threaderstellers (siehe oben).
Nur der übliche Normalfall mit einem potenten Zugfahrzeug ist einfach.
Zitat:
@urspeter schrieb am 25. Juni 2021 um 23:59:35 Uhr:
"Einfach" ist das Thema nicht, wenn man den Spezialfall des Threaderstellers mit der niedrigen Anhängelast berücksichtigt.
doch ist es: so wie es im schein steht gilt es. mehr ist halt nicht erlaubt. ewige diskussion , die keine klarheit, für reisen über die grenzen, bringt. einfach das gewicht einhalten. fertig.