zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen.
Hallo Community,
Und zwar habe ich mal eine Frage bzw ein Problem. Ich habe einen Hobby Wohnwagen 440 Sfe Modell 1997/1998. Und zwar steht im Fahrzeugschein eine zulässige gesamtmasse von 1200 kg. Leer Asse steht nichts drin. Ich bin auch immer davon ausgegangen das er gesamtmasse 1200kg hat. Jetzt habe ich am Wohnwagen ein Typenschild gefunden wo draufsteht zulässige Achslast 1350 kg. Im Brief steht überhaupt nichts von den Maßen. Hat jemand eine Idee was jetzt stimmt!? Vielleicht beziehen sich die 1350 kg als max möglich wenn auflastung!? Oder hat er vielleicht sogar 1350!?
Mfg Kompressor
88 Antworten
LIes bitte die amtlichen Quellen durch.Zitat:
@Soul2000 schrieb am 26. Juni 2021 um 00:43:59 Uhr:
Zitat:
@urspeter schrieb am 25. Juni 2021 um 23:59:35 Uhr:
"Einfach" ist das Thema nicht, wenn man den Spezialfall des Threaderstellers mit der niedrigen Anhängelast berücksichtigt.doch ist es: so wie es im schein steht gilt es. mehr ist halt nicht erlaubt. ewige diskussion , die keine klarheit, für reisen über die grenzen, bringt. einfach das gewicht einhalten. fertig.
Hallo Urspeter,
könnte es sein (nur eine vorsichtige Vermutung) dass Du hier Schweizer Zulassungbestimmungen mit Deutschen (bzw. EU...) vermischt?
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Threaderöffner ein deutsches Kennzeichen.
Gruss
Jazzer2004
Die wesentliche deutsche Bestimmung ist im Thread zitiert und das vollumfängliche Quell-Dokument ist verlinkt.
Die Schweiz hat inhaltlich dieselben Regelungen bezüglich Anhängelasten.
Sorryil ich muss mein Fahrzeug ändern. Audi ist Geschichte. Habe jetzt einen Citroen xsara Picasso 2007 1.6 16 v 109 PS. Ja ich habe jetzt gelesen und mich im Netz schlau gemacht. Der Anhänger darf also wenn ich das richtig verstanden habe unangehängt 1260 kg wiegen. Sprich 1200 plus die Stützlast 6p kg. Der freundliche Herr vom TÜV meinte 1200 kg kein gramm mehr. Aber ich denke einfach das die stutzlast ja abgefangen wird und dann, eben tatsächlich 1200kg Anhängelast ist. Aber alles. Gut habe es verstanden. Bin auch nur in Deutschland unterwegs. Danke für alles.
Mit fruendlichem Gruß
Kompressor
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Mit 1200Kg am Haken ist der Motor auch wirklich absolut ausgereizt.
Zitat:
@Kompressor1983 schrieb am 27. Juni 2021 um 17:00:18 Uhr:
Sorryil ich muss mein Fahrzeug ändern. Audi ist Geschichte. Habe jetzt einen Citroen xsara Picasso 2007 1.6 16 v 109 PS. Ja ich habe jetzt gelesen und mich im Netz schlau gemacht. Der Anhänger darf also wenn ich das richtig verstanden habe unangehängt 1260 kg wiegen. Sprich 1200 plus die Stützlast 6p kg. Der freundliche Herr vom TÜV meinte 1200 kg kein gramm mehr. Aber ich denke einfach das die stutzlast ja abgefangen wird und dann, eben tatsächlich 1200kg Anhängelast ist. Aber alles. Gut habe es verstanden. Bin auch nur in Deutschland unterwegs. Danke für alles.Mit fruendlichem Gruß
Kompressor
Welche zul Anhängelast hat der Citroen denn?
Ebenfalls nur 1200kg?
Ist das der Benziner oder der Diesel mit 109PS?
Der Diesel wäre sicher ok und soll auch 1300kg zul Anhängelast besitzen.
Der Benziner wäre mir zu wenig und zudem hat der tatsächlich nur 1200kg zul Anhängelast.
Sofern dein WoWa jetzt auf 1350kg aufgelastet ist, darf er trotzdem 1200kg plus Stützlast wiegen, wenn er mit dem Benziner gezogen wird.
Nur so ein Tipp: Wenn ich mir als WW-Besitzer ein neues Auto zulege, achte ich auf die Anhängelast, die Stützlast, das zGG des Autos und die Motorisierung. Bei einem Neukauf solltest du auch das zGG deines neune Zugfahrzeuges im Auge behalten. Wenn das dann nähmlich größer 2150 ist, brauchst du evtl einen neuen Führerschein.
Zitat:
@Dandy46 schrieb am 23. Juli 2021 um 15:15:30 Uhr:
Nur so ein Tipp: Wenn ich mir als WW-Besitzer ein neues Auto zulege, achte ich auf die Anhängelast, die Stützlast, das zGG des Autos und die Motorisierung. Bei einem Neukauf solltest du auch das zGG deines neune Zugfahrzeuges im Auge behalten. Wenn das dann nähmlich größer 2150 ist, brauchst du evtl einen neuen Führerschein.
Du meinst B96 oder C1E?
Wobei zu beachten ist, B96 gilt nur in D
Wann wurde das geändert?Zitat:
@Semmelb [url=https://www.motor-talk.de/.../...mtgewicht-wohnwagen-t7111651.html?...]schrieb am 23. Juli 2021 um 20:44:53 ]
Wobei zu beachten ist, B96 gilt nur in D
Zitat:
@Semmelb schrieb am 23. Juli 2021 um 20:44:53 Uhr:
Du meinst B96 oder C1E?
Du meinst vermutlich den BE?
Zitat:
Wobei zu beachten ist, B96 gilt nur in D
Das ist falsch. Der B96 gilt in der gesamten EU.
Der B196 (A1/125er mit B) ist nur in DE gültig.
B96 bzw. BE sind EU-weit gültig.
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 23. Juli 2021 um 21:04:37 Uhr:
Zitat:
@Semmelb schrieb am 23. Juli 2021 um 20:44:53 Uhr:
Du meinst B96 oder C1E?
Du meinst vermutlich den BE?
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 23. Juli 2021 um 21:04:37 Uhr:
Zitat:
Wobei zu beachten ist, B96 gilt nur in D
Das ist falsch. Der B96 gilt in der gesamten EU.
Der B196 (A1/125er mit B) ist nur in DE gültig.
Ja du hast Recht. B96 gilt EU-Weit. Entschuldigung!!!
Ja ich habe den 1.6 16 V Benziner 109 PS und ich weiß auch das ich 1200 kg ziehen darf. Und es war ein notkauf. Ist schon klar das man sich das vorher überlegt und werde ich bei meinem nächsten Autokauf auch tun wenn es mal dazu kommen sollte bzw ich gekd dafür habe. Führerschein ist das kleinste Problem.
Zitat:
@Semmelb schrieb am 23. Juli 2021 um 21:16:54 Uhr:
B96 gilt EU-Weit.
Leicht zu merken: alle Erweiterungen/Auflagen/Beschränkungen, codiert durch Schlüsselzahlen unter 100, gelten EU-weit.
Schlüsselzahlen ab 100 aufwärts sind rein nationale Regelungen.