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Zulässiger Blitzer oder unzulässige Abzocke?

Themenstarteram 15. Mai 2011 um 19:10

Zulässiger Blitzer oder unzulässige (Schnellfahrer-)Abzocke? - das ist hier die Frage.

Auf der A12 etwa bei km 32 (Höhe Kersdorf / Briesen) ist eine Baustelle mit einer 100er Beschränkung.

Richtung Frankfurt stellte sich das dann heute Mittag folgendermaßen dar:

1) unbeschränkte Autobahn (mit wenig Verkehr)

2) Schild (IIRC links und rechts) mit 100 km/h Beschränkung

3) ca. 300 Meter dahinter ein Blitzer.

- keine Wiederholung des Tempolimits.

- und schon gar kein "Tempo-Tunnel" mit stufenweiser Absenkung der Geschwindigkeit.

Obwohl ich bereits in Sichtweite des Tempolimits nicht ganz zart auf der Bremse stand, war bei Erreichen des Blitzers immer noch mehr als genug Speed übrig.

a) ist diese Form der Verkehrsüberwachung überhaupt zulässig?

b) was soll ich in Zukunft tun?

b1) Richtgeschwindigkeit fahren und hoffen, daß die Bremswege wenigstens dafür ausgelegt sind?

b2) Einfach "den Anker werfen" und hoffen das der nachfolgende Verkehr für eine solch dämliche Aktion gerüstet ist.

Bevor jetzt ein paar Schulmeister auf den Plan treten: Ich will mich nicht herausreden. Ich bin zu schnell gefahren und werde meine Strafe erhobenen Hauptes in Empfang nehmen. Zu Fuß gehen ist gesund und mein Hund freut sich sicher auch darüber.

Mich interessiert nur die Rechtslage.

mfg, Tom

Beste Antwort im Thema

Dir ist schon bekannt, dass du dein Auto in dem Bereich, den du übersehen kannst, zum Stehen bringen können musst? Ist ja auch logisch, wenn du z.B. auf einen Stau zufährst. Wenn du nun stattdessen nur auf 100km/h verlangsamen musst, dann sollte das doch auf normale Art und Weise möglich sein, ohne voll in die Eisen zu steigen. Oder bist du mit Schallgeschwindigkeit unterwegs? Außerdem hast du ja nach eigenen Angaben weitere 300 Meter gehabt zum Verlangsamen. Insofern verstehe ich gerade deine Argumentation nicht.

46 weitere Antworten
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46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Rechtlich zulässige Abzocke, wie immer.

Die Bremsung an sich ist ja technisch kein Problem, nur wer tut das schon.

jaaaaaaaaaa genauuuuuuuuuuuuuuuuu. immer die scheiss abzocker. wo kommen wir da den hin wen man wegen 50 drüber oder 5m abstand und n bissle lichthupe gleich sooooo n affen macht.:rolleyes:

am 15. Mai 2011 um 21:11

@onkel: schonmal was von der ignore-liste gehört?!

soll bei den allseits bekannten forentrollen ziemlich gut helfen...:D

leider werden zitierte textstellen der ignorierten user dennoch angezeigt... :(

am 15. Mai 2011 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

jaaaaaaaaaa genauuuuuuuuuuuuuuuuu. immer die scheiss abzocker. wo kommen wir da den hin wen man wegen 50 drüber oder 5m abstand und n bissle lichthupe gleich sooooo n affen macht.:rolleyes:

Wo ist denn hier von 5m Abstand und Lichthupe die Rede?

Ach so, ich vergas, Du schreibst ja grundsätzlich keine Beiträge die sich auf die Fragen des TE beziehen, Du beschränkst Dich aus Prinzip auf kindisches Rumgenöle. Na dann, weiterhin viel Spaß dabei...:)

Edit: Das gilt natürlich auch für den anderen "Jammerlappen"...:D

am 15. Mai 2011 um 21:15

doppelt...:(

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

jaaaaaaaaaa genauuuuuuuuuuuuuuuuu. immer die scheiss abzocker. wo kommen wir da den hin wen man wegen 50 drüber oder 5m abstand und n bissle lichthupe gleich sooooo n affen macht.:rolleyes:

Wo ist denn hier von 5m Abstand und Lichthupe die Rede?

Ach so, ich vergas, Du schreibst ja grundsätzlich keine Beiträge die sich auf die Fragen des TE beziehen, Du beschränkst Dich aus Prinzip auf kindisches Rumgenöle. Na dann, weiterhin viel Spaß dabei...:)

moin

1) nö von 5m war net die rede, aber würde demnächst bestimmt angesprochen da es ja das persönliche recht des einzelnen darstellt.

2) aha und welche sinnvolle antwort von dir auf diese äusserst sinnfreie frage hast du dazu beigesteuert? aber weil so net gefragt hast: es gibt keine vorschrift die rechtsbindend ist wo der abstand eines blitzers zum schild AUF autobahnen geregelt ist.

3) wer tomaten auf den augen hat und die drolligen runden schildchen ignoriert (das is ja sein persönliches recht) dann muss er sich nicht über die konsequenzen wundern. war das jetzt so ok für dich?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Normale Menschen lassen sich ausrollen du Held.

Eben, bei den Spritpreisen heutzutage.... runterschalten und Motorbremse.

am 15. Mai 2011 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Normale Menschen lassen sich ausrollen du Held.

Eben, bei den Spritpreisen heutzutage.... runterschalten und Motorbremse.

runterschalten bei 9000U/min

ich weiß nicht....

dann lieber das ticket als die beulen in der Kühlerhaube....

Themenstarteram 15. Mai 2011 um 22:08

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

... es gibt keine vorschrift die rechtsbindend ist wo der abstand eines blitzers zum schild AUF autobahnen geregelt ist.

Danke - das war eigentlich schon alles, was ich wissen wollte.

Mich wurmt ja eigentlich nur die Tatsache, daß dies mein erster Eintrag in Flensburg wegen Überschreitung des TL sein wird - nach 35 Jahren und etwa 1 Mio Kilometer ist so ein Ausrutscher schon irgendwie bitter.

mfg, Tom

am 15. Mai 2011 um 22:13

du hast immer noch nicht gesagt wie schnell man sein muss um nach 500

meter immernoch 150 draufhat....

Alex

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

2) aha und welche sinnvolle antwort von dir auf diese äusserst sinnfreie frage hast du dazu beigesteuert?

Keine - wie immer.

Wer meint, zur Reduzierung der Geschwindigkeit seine Bremsen nicht einsetzen zu müssen sondern sich dabei nur aufs Ausrollen beschränken muss, sollte sich mit Titulierungen anderer à la "Du Held" mal ganz fix etwas zurückhalten. Von der Lächerlichkeit dieser Aussage mal ganz abgesehen; die zu erkennen, erfordert allerdings ein Mindestmaß an gesundem Menschenverstand...

 

am 16. Mai 2011 um 6:50

Mit der Realität habt ihr's nicht so, was? Vielleicht solltet ihr Hadrian's Posts auch mal lesen, bevor ihr hier wieder rum nölt nur weil ihr nen bestimmten Usernamen seht. Naja und wer für jeden Geschwindigkeitsabbau die Bremse braucht... ach... reden wir nicht weiter über das Leid der Welt.

am 16. Mai 2011 um 6:51

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Keine - wie immer.

Hat man Dir nicht gesagt, daß Du nicht mehr lügen sollst?

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Im Prinzip ist die Rechtslage eindeutig: Das Limit gilt ab dem Verkehrszeichen und ab da kann eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen werden. Zwar gibt es Empfehlungen, die in Abhängikeit von bestimmten Begebenheiten einen gewissen Abstand vorsehen, diese besitzen aber keine rechtlich verbindliche Grundlage.

Davon unabhängig kann es im Einzelfall dennoch zum Erfolg führen, wenn man sich entschließt den Rechtsweg zu beschreiten. Mich hat man vor Jahren mal geblitzt, als nach der Beendigung von Bauarbeiten die Limitschilder einfach ein paar Tage stehen geblieben sind, offensichtlich um einige kostenpflichtige Fotos zu fertigen. Der Richter ist damals meiner Argumentation gefolgt, daß das Limit zu Unrecht bestand und dessen Überwachung daher nicht gerechtfertigt war. Ergebnis war ein reduziertes Bußgeld und ein Verzicht auf das Fahrverbot.

Ich würde sagen, mit diesem Beitrag ist die Frage des TE nicht nur erschöpfend und sachkundig beantwortet, es wird es auf pöbelnde Überheblichkeit wohltuend verzichtet. Dazu sind einige User leider nicht in der Lage...:(

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Normale Menschen lassen sich ausrollen du Held.

sehe ich ähnlich. selbst bei 180km/h bin ich ohne bremsen, nur durch ausrollen, nach 500metern unterhalb vom fahrverbot. von einer durch einen blitzer provozierten gefährlichen harten bremsung kann man also nicht sprechen.

zum thema recht: 300meter sind meh als angemessen, sehe ich nicht als abzocke.

auch frage ich mich warum schilder immer wiederholt sein müssen.

ist ein tempolimit erst nach der 3. schild gültig :confused:

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

ist ein tempolimit erst nach der 3. schild gültig :confused:

nö ...warum auch? oder hast schonmal 3 ortsschulder hintereinander gesehen?

@hadrian:

aktenzeichen?

Zitat:

Original geschrieben von heltino

sehe ich ähnlich. selbst bei 180km/h bin ich ohne bremsen, nur durch ausrollen, nach 500metern unterhalb vom fahrverbot. von einer durch einen blitzer provozierten gefährlichen harten bremsung kann man also nicht sprechen.

Der User W. spricht von aus seiner Sicht normalen Geschwindigkeiten von 300 oder mehr und nimmt für sich anscheinend in Anspruch, dass aus solchen Geschwindigkeiten ein normales Ausrollen vorm nächsten Blitzer möglich sein muß.

Bevor nachgefragt wird: Anders ist seine Aussage nicht zu deuten, da Geschwindigkeiten bis 200 und insbesondere die Richtgeschwindigkeit auch zum Ausrollen genügend Platz lassen.

Wenn man unlimitierte AB auch als solche nutzt, muss man sich auch zum Bremsen bequemen, so einfach ist das. Wenn man das nicht auf die Reihe bekommt (aus was für Gründen auch immer), sollte man sich zumindest hier ein bißchen zurück halten und seine seltsamen Ansichten nicht zum Standard erheben.

Der TE hat's übrigens bereits verstanden.

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