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Zulässiger Blitzer oder unzulässige Abzocke?
Zulässiger Blitzer oder unzulässige (Schnellfahrer-)Abzocke? - das ist hier die Frage.
Auf der A12 etwa bei km 32 (Höhe Kersdorf / Briesen) ist eine Baustelle mit einer 100er Beschränkung.
Richtung Frankfurt stellte sich das dann heute Mittag folgendermaßen dar:
1) unbeschränkte Autobahn (mit wenig Verkehr)
2) Schild (IIRC links und rechts) mit 100 km/h Beschränkung
3) ca. 300 Meter dahinter ein Blitzer.
- keine Wiederholung des Tempolimits.
- und schon gar kein "Tempo-Tunnel" mit stufenweiser Absenkung der Geschwindigkeit.
Obwohl ich bereits in Sichtweite des Tempolimits nicht ganz zart auf der Bremse stand, war bei Erreichen des Blitzers immer noch mehr als genug Speed übrig.
a) ist diese Form der Verkehrsüberwachung überhaupt zulässig?
b) was soll ich in Zukunft tun?
b1) Richtgeschwindigkeit fahren und hoffen, daß die Bremswege wenigstens dafür ausgelegt sind?
b2) Einfach "den Anker werfen" und hoffen das der nachfolgende Verkehr für eine solch dämliche Aktion gerüstet ist.
Bevor jetzt ein paar Schulmeister auf den Plan treten: Ich will mich nicht herausreden. Ich bin zu schnell gefahren und werde meine Strafe erhobenen Hauptes in Empfang nehmen. Zu Fuß gehen ist gesund und mein Hund freut sich sicher auch darüber.
Mich interessiert nur die Rechtslage.
mfg, Tom
Beste Antwort im Thema
Dir ist schon bekannt, dass du dein Auto in dem Bereich, den du übersehen kannst, zum Stehen bringen können musst? Ist ja auch logisch, wenn du z.B. auf einen Stau zufährst. Wenn du nun stattdessen nur auf 100km/h verlangsamen musst, dann sollte das doch auf normale Art und Weise möglich sein, ohne voll in die Eisen zu steigen. Oder bist du mit Schallgeschwindigkeit unterwegs? Außerdem hast du ja nach eigenen Angaben weitere 300 Meter gehabt zum Verlangsamen. Insofern verstehe ich gerade deine Argumentation nicht.
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46 Antworten
Neee !!!!!!!!
Moin,
die Frage des TE wurde beantwortet, persönliche Animositäten klärt bitte per PN.
***geschlossen***
MfG
invisible_ghost
MOD