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Zulässige Reifen und Felgengröße?

VW Sharan 2 (7N)

Hallo Zusammen!

Der Winter ist noch in weiterer Ferne, habe jedoch zwei mal aus den Bekanntenkreis Winterräder auf Felgen angeboten bekommen (Passat/ Passat CC).
Gibt es eine Liste, welche Reifen und Felgen erlaubt sind?
Mindestanforderungen an Reifen, Felgengröße, etc.?
Bei VW online und im Forum bin ich nicht fündig geworden.
130KW, 5 Sitzer, 17 Zoll

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von striz



Hallo Zusammen!

Der Winter ist noch in weiterer Ferne, habe jedoch zwei mal aus den Bekanntenkreis Winterräder auf Felgen angeboten bekommen (Passat/ Passat CC).
Gibt es eine Liste, welche Reifen und Felgen erlaubt sind?
Mindestanforderungen an Reifen, Felgengröße, etc.?
Bei VW online und im Forum bin ich nicht fündig geworden.
130KW, 5 Sitzer, 17 Zoll

Grüße

Alle von VW für Deinen Fahrzeugtyp geprüften und zugelassenen Rad-Reifen-Kombinationen

stehen in Deiner

EG-Übereinstimmungsbescheinigung

oder z.B.: hier klick dann auf´s blaue i

http://...pneu-raederkonfigurator.de/.../

Der Passat hat völlig andere Reifengrößen > die nicht für den Sharan passen 😰

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Steht im Fahrzeugschein.

Zitat:

@smarty79 schrieb am 2. April 2016 um 19:10:17 Uhr:


Steht im Fahrzeugschein.

Bei den alten Fahrzeugscheinen mag das noch stimmen. Bei der Zulassungsbescheinigung sieht die Welt anders aus. Hier sind nur noch teilweise überdimensionierte Reifengrössen, bzw. Traglast und Geschwindigkeitsindizes eingetragen.

Dieses Dokument erklärt alles umfassend.
https://www.adac.de/.../

Die zulässige Achslast erhöht sich auch nicht um die Stützlast des Anhängers.

In dem Teil unseres FL, dass ich mit mir führe, steht das in den Anmerkungen drin. Achslast und ZGG +110kg bei Anhängerbetrieb. Was ist daran so schwer zu verstehen?!

Genau. Und bei mir steht halt drin bei anhängerbetrieb +95 kg auf die hintere achslast.
Und ich gehe mal davon aus das man jetzt egal ob man mit Anhänger fährt oder nicht eine Gesamtachslast von 1405 abdecken muss. Und somit kommt ein lastindex von 95 bei den Reifen nicht in frage.

Aber wenn ich das falsch sehe dann wäre es schön wenn mich jemand korrigiert denn das macht mir dann die Suche nach Fahrwerk und Felgen wesentlich leichter.
Das einzige was ich jetzt gefunden habe was geht ist 18 Zoll Felgen mit 245 reifen. Die haben einen Traglast von 710 kg das Stück. Also 1420.

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Also in meinem Rial-Gutachten gibt es eine Auflage der Form "...Eine erhöhte Achslast bei Anhängerbetrieb ist zu beachten". Würde ich jetzt so lesen, dass es immer gilt. Sonst würde da stehen "Bei Anhängerbetrieb ist eine erhöhte Achslast zu beachten...", oder?

Viele Grüße

Flo

Ja würde ich auch so verstehen.
Gibt es denn dann tiferlegungsfedern für Sharan mit 7 sitzen und ahk die über eine achslast von 1310 hinaus gehen. Also auch die 1405 mit abdecken. Das selbe bei reifen in 19 Zoll die mindestens einen lastindex von 96 haben.

Und dann bin ich der Meinung das man reifen mit lastindex 95 nicht fahren darf. Genauso natürlich dann auch beim alhambra. Da die Gesamtachslast ja 1405 beträgt und die Reifen bei lastindex 95 nur bis 1380 zulässig sind.
Halt beim Fahrzeug mit 2.0 TDI DSG AHK und 7 sitzer.

Und wie gesagt wenn ich falsch liege dann bitte berichtigen.

Hallo,
habe eben mal im Fzg-schein nachgeschaut. Also max.Achslast vo: 1290 kg und hi: 1310.
Zusatz: bei Anhängerbetrieb Achse 2 +75kg.Also 1385kg sind abzudecken.
Fahrzeug: Sharan 2.0TDI 103kw 4motion mit werkseitiger AHK.
VG Heiko
@Ulli_ALH schrieb am 2. April 2016 um 18:41:51 Uhr:
Wo steht eigentlich außer in den Foren, dass die zulässige Hinterachslast (z.B. 1310 kg) um die zulässige Stützlast (95 kg) nochmals erhöht werden darf? Ist die Hinterachslast nicht absolut bei 1310 kg festgelegt, egal ob die Belsatung durch Gepäck hinten im Kofferraum bzw. durch Last auf der AHK entsteht?

Für meinen Alhambra sind ja trotz sieben Sitzen und AHK immer noch Reifen mit 95er Traglast zugelassen.

Ich meine auch, wenn der Wagen durch Gepäck hinten schon eine Last von diesen 1310 kg aufweist, dann wäre er bei zusätzlicher Stützlast überladen. Diese Stützlast ergäbe durch die Hebelgesetze übrigens eine zusätzliche HA-Last von etwa 120 kg und eine Entlastung der VA um etwa 35 kg.

Gruß

Hallo,
habe eben mal im Fzg-schein nachgeschaut.
Max.Achslast vorn: 1290 kg
hinten:1310kg
Zusätzliche Bemerkung: bei Anhängerbetrieb Achse 2: +75kg also in summe 1385 kg sind abzudecken.
Mein Fzg. Sharan 2.0TDI 103 kw , 4motion.
Möchte auf 18 Zoll umrüsten,deshalb interessiert mich dieses Tema auch.

VG Heiko

Also ich habe mein mit 18 zoll Marseille gekauft. Die sind und im FZG Schein steht
225/45 R18 95W 7,5Jx18 ET 35.
Da die 7,5J eine Atypische große ist und alles muss nach FZG schein passen auch ET da habe ich neue gekauft fur Winter und ins FZG schein eingetragen. 225/45 R18 95W, 8Jx18 ET35.
Also im Schein steht was zulassig ist, wenn es nicht steht musst du eintragen.

Zitat:

@gattsu schrieb am 28. Januar 2017 um 14:36:20 Uhr:


Also im Schein steht was zulassig ist, wenn es nicht steht musst du eintragen.

Sicher? Bin mir ziemlich sicher, dass im Schein meist nur die Mindestgröße steht und weitere Größen in der CoC stehen.

Alles andere bracht dann entweder eine ABE oder, falls keine ABE vorliegt, eine Einzelabnahme mit Eintragung.

Also bei meinem Sharan 2014 war das auch schon so: In der Zulassungsbescheinigung (aka Schein/Brief) wurde nur die Rad/Reifengröße der Auslieferung vermerkt. Alle sonstigen Größen stehen nur im CoC (Certificate of Conformity, gelbe Mappe) oder in den Freigabelisten von VW (zu finden im ErWin).
So wie früher mit allen möglichen Reifengrößen im Schein machen es die Zulassungsbehördern nicht mehr. Mussten vielleicht zu oft Papiere in Übergröße ausdrucken...

@smarty79
Ich bin aus CZ. Wir haben keine COC. Bei Uns stehen alle Größen in Fahrzeugschein. Aber COC egal, haupsache steht drin. Wenn nicht muss man eintragen.

Ein Hoch auf die EU :-) Die Krümmung der Banane wird per Verordnung festgelegt, aber international wirklich relevante Dinge bleben auf der Strecke. Und die armen Polizisten beiderseits dürfen Steuergelder verbraten, in dem sie stundenland über ihnen unbekannten Papieren grübeln :-(

So ich habe mich mit dem Thema jetzt auch mal beschäftigt. Mein Sharan 2 mit 7 Sitzen, DSG, Panoramadach und Anhängerkupplung (Highline) war serienmäßig mit Leichtmetallfelgen ausgestattet (Modell Sydney). In der Zulassung steht unter 15.1 und 15.2 nur :215/60 R16 95V. In der "EG-Übereinstimmungserklärung" steht jedoch unter Anmerkungen: 225/45 R18 95W # 7,5x18 ET35; ## 225/50 R17 98V # 7Jx17 ET39 ## 205/60 R16 96H M+S # 6,5Jx16 ET33.
D.h. Ihr müsst unbedingt in Eurer "EG-Übereinstmmungserklärung" nachsehen. Sieht aus wie eine billige Fotokopie, enthält jedoch Eure Fahrzeugidentifikationsnummer sowie diverse Eintragen speziell für Euer Fahrzeug.

dass der Lastindex je nach Reifengröße bei mir zwischen 95 (18 Zoll; 16 Zoll; d.h. 690kg) und 98 (17 Zoll; d.h. 750kg) schwankt, ist kurios. Mein Fahrzeug wiegt mit 18-Zoll bzw. 16-Zoll-Räder doch nicht soviel weniger, als mit 17-Zoll-Räder?

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