zulässige Anhängelast - Zulässiges Gesamtgewicht - Anhängerbeladung

An die Gemeinde oder besser an die Fahrlehrer und Rechtsexperten unter Euch

wir haben gestern mal wieder eine alte Frage diskutiert und sind auf keinen grünen Zweig gekommen
auch im Netz finden sich unterschiedliche Antworten

Hier die Frage:
in den Papieren des Zugfahrzeugs steht zulässige Anhängelast 1050kg gebremst
zur Verfügung steht ein Anhänger gebremst max. Gesamtgewicht 2500kg - Leergewicht 500kg
nur sollen 6m³ Styropor - ich sag mal 200kg von A nach B

Frage kann man mit dem vorhandenen Zugfahrzeug und dem riesen Hänger die Tour machen ?
Anhängelast dann ja nur ca. 700kg
ich würde sagen ja, da in den Papieren zulässige Anhängelast steht,
was der Hänger an mgl. max. Zuladung hat sollte doch wohl egal sein, solange man im Rahmen der zulässigen Anhängelast bleibt

oder gilt doch anderes - und wo kann man das nachlesen, denn auch die Damen und Herren des Exekutivorgans in Grün heute Blau haben da verschiedene Ansichten

Grundlage - alter Führerschein klasse III

Danke für die Antworten und
ein Frohes Fest und ´nen fleißigen W-mann für Euch alle

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@LusYM1500 schrieb am 22. Dezember 2016 um 08:32:22 Uhr:


oder gilt doch anderes - und wo kann man das nachlesen, denn auch die Damen und Herren des Exekutivorgans in Grün heute Blau haben da verschiedene Ansichten

Eine selten gut formulierte Frage, welche eine ebensolche Antwort verdient.

Zulässige Anhängelast: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php

Führerscheinklassen: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung

Führerschein 3 Entsprechungen: http://www.derwesten.de/.../...-fuehrerschein-klasse-3-id11747196.html

Polizei: Nicht jeder ist ein Verkehrspolizist. Und wenn du was zur Physik wissen möchtest, fragst du besser auch nicht den Sportlehrer.

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Moin Moin !

Zitat:

situ
situ

Da gibt es dann noch die Sache mit der Stützlast (wenn die Summe aus Stützlast und tatsächlicher Masse des Anhängers nicht größer als die zul. Gesamtmasse des Anhängers ist).

Wenn du schon merkst ,das du Unfug schreibst und dann einfach im Satz aufhörst,warum sendest du das Zeugs ????????

MfG Volker

Situ hat die Sache mit der Stützlast genannt und auch gleich richtig erklärt. Er ist aber ganz meiner Meinung, wenn er meint, das sich das Thema hier sonst zu Erbsenzählerei ausartet und zur Beantwortung der Eingangsfrage nicht unbedingt hilfreich ist.

Lieber Krakeeler!

Wenn du die Kurzfassung nicht verstehst, kannst du den Unfug hier unter 3. nachlesen:
https://campingfuehrer.adac.de/.../...etzlast-bei-caravangespannen.php

Hallo "oure" , hast ja recht , aber ich habe garnicht "zul. Gesamtgewicht" geschrieben , sondern nur Gesamtgewicht des Anhängers , egal ob mit oder ohne Ladung ?! Tatsächliches Gewicht wäre wohl die bessere Formulierung gewesen ! Trotzdem , Allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes "Neues Jahr" ! Gruß, joeleo .

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Hallo

Definitionsgemäß ist die Anhängelast das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers minus Stützlast.

Das heißt: Der Anhänger, abgehängt auf der Waage stehend, erreicht z. B. 1000 Kg. Als nächstes wird eine Stützlast von 70 Kg ermittelt. Somit ergibt sich 1000 Kg minus 70 Kg = 930 Kg tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers (als Beispiel).
Zu beachten ist, die 70 Kg Stützlast aus dem Beispiel gehen auf das Auto, also auf die Achslast hinten. Mit dem alten Klasse III ergeben sich hinsichtlich der FE keine Probleme. Für die Bewertung, ob dieser Anhänger so gezogen werden darf wie in der Eingangsfrage gestellt, ist die ermittelte, tatsächliche, Anhängelast ausschlaggebend. Die Antwort zur Eingangsfrage lautet also ja.

Gruß shorti

Uuups Fehler!!

Es ergeben sich natürlich 930 Kg ANHÄNGELAST !!! Sorry...

war doppelt

Zitat:

@shorti schrieb am 26. Dezember 2016 um 11:05:49 Uhr:


Hallo

Definitionsgemäß ist die Anhängelast das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers minus Stützlast

Das widerspricht nicht dem hier ja bereits richtig Dargestellten (mit Links auf Quellen) mit dem Hinweis auf den häufige diskutierten, aber nicht zulässigen Stützlastabzug bei der zul. Gesamtmasse des Anhängers.

Zitat:

@joeleo [url=http://www.motor-talk.de/.../...ht-anhaengerbeladung-t5896137.html?...] Damit ist Deine Frage eindeutig beantwortet, alles Andere ist Zusatzinformation und (mehr oder weniger) interessantes Beiwerk ! Gruß, joeleo .

Nicht immer richtig.
Hat das Zugfahrzeug ein zulässige Zuggesamtgewicht irgendwo eingetragen, dann darf unter Umständen (fiktiv) der Anhänger nur noch 800 kg wiegen.

😉

Die never ending Story!

http://www.clemens-partner.de/partner/anhaengerinfo.htm

Das Thema ist hier gut erklärt!

Zitat:

@Overlord schrieb am 26. Dezember 2016 um 13:35:49 Uhr:


Die never ending Story!

http://www.clemens-partner.de/partner/anhaengerinfo.htm

Das Thema ist hier gut erklärt!

Bist du der Trödschließer?

Dort ist genau das, auf daß ich hingewiesen habe nicht beschrieben.

Gerade bei einem Umzug läd man den Zugwagen randvoll. Und da ist schnell Essig mit der Stützlast dazu zurechnen.
Aber dafür müsstest du das was ich meine erstmal verstehen.

Zuggesamtgwicht Fahrzeug 2750 kg.
Anhängelast 1500 kg.
Fahrzeug Leergewicht 1500 kg
Fahrzeug Zuladung 650 kg.

Fahrzeug vollgeladen Anhängelast nur noch 600 kg.
Oder Anhänger 1500 kg und Fahrzeug Motor ausbauen............😁

Zitat:

@Overlord schrieb am 26. Dezember 2016 um 13:35:49 Uhr:


Die never ending Story!... Das Thema ist hier gut erklärt!

Keinesfalls, weil zwei wichtige Punkte nicht erwähnt werden.
Bei den Suchmachinenfängern der gewerblichen Anhänger-Unternehmen finden sich fast immer solche unvollständigen oder ungenauen Angaben.

"Never endig", weil immer jemand korrekte Angaben in Frage stellt, so dass der fragende Nutzer nicht wissen kann, wem er nun glauben darf.

ohhhh, warum muss das immer bis zum Excess sein? Der Themenstarter weiß doch längst was wichtig ist muss man dann wirklich noch endlos nachtreten bis zum geht nicht mehr?

Habt ihr am Ende noch vergessen, dass man den Luftdruck prüfen sollte? ;-)

Lieber Taxler!

Es verwundert, dass ausgerechnet du meinst, vermeintliche Laberei kritisieren zu müssen.

Hier wurd nicht "nachgetreten", sondern Unfug bzw. unvollständige, aber als ultimativ angepriesene Angaben richtig gestellt.

Ich habe es schon mal geschrieben: Das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger findet man auf dem Typenschild des Pkw. Nur das zählt. Also max. Pkw- Gewicht + Gewicht des Anhängers und dann was noch übrig bleibt, kann man auf den Anhänger packen.
Ich freue mich immer, wenn ich mich hier mit Profis unterhalten kann. Wenn ich die Kugel ordentlich geschmiert habe und der Luftdruck stimmt, dann stimmt bestimmt auch die Zuladung. Bleibt noch die Stützlast: Dazu später.

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