zulässige Anhängelast - Zulässiges Gesamtgewicht - Anhängerbeladung
An die Gemeinde oder besser an die Fahrlehrer und Rechtsexperten unter Euch
wir haben gestern mal wieder eine alte Frage diskutiert und sind auf keinen grünen Zweig gekommen
auch im Netz finden sich unterschiedliche Antworten
Hier die Frage:
in den Papieren des Zugfahrzeugs steht zulässige Anhängelast 1050kg gebremst
zur Verfügung steht ein Anhänger gebremst max. Gesamtgewicht 2500kg - Leergewicht 500kg
nur sollen 6m³ Styropor - ich sag mal 200kg von A nach B
Frage kann man mit dem vorhandenen Zugfahrzeug und dem riesen Hänger die Tour machen ?
Anhängelast dann ja nur ca. 700kg
ich würde sagen ja, da in den Papieren zulässige Anhängelast steht,
was der Hänger an mgl. max. Zuladung hat sollte doch wohl egal sein, solange man im Rahmen der zulässigen Anhängelast bleibt
oder gilt doch anderes - und wo kann man das nachlesen, denn auch die Damen und Herren des Exekutivorgans in Grün heute Blau haben da verschiedene Ansichten
Grundlage - alter Führerschein klasse III
Danke für die Antworten und
ein Frohes Fest und ´nen fleißigen W-mann für Euch alle
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@LusYM1500 schrieb am 22. Dezember 2016 um 08:32:22 Uhr:
oder gilt doch anderes - und wo kann man das nachlesen, denn auch die Damen und Herren des Exekutivorgans in Grün heute Blau haben da verschiedene Ansichten
Eine selten gut formulierte Frage, welche eine ebensolche Antwort verdient.
Zulässige Anhängelast: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php
Führerscheinklassen: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung
Führerschein 3 Entsprechungen: http://www.derwesten.de/.../...-fuehrerschein-klasse-3-id11747196.html
Polizei: Nicht jeder ist ein Verkehrspolizist. Und wenn du was zur Physik wissen möchtest, fragst du besser auch nicht den Sportlehrer.
55 Antworten
Ich weiß es. Nö, ich will mit dir ebenfalls keinesfalls diskutieren (es gibt da ja auch nichts zu diskutierten; es wird, so meine ich, im richtig darstellenden Link auch mit nur wenigen Sätzen präzise erklärt).
Hi *,
ich bin ganz neu bei den Campern dabei und bin kurz davor, mir einen Wohnwagen zu kaufen mit einem maximalen Gesamtgewicht von 1.800 kg.
Aus meiner Zulassung kann ich nicht eindeutig entnehmen, wieviel ich mit dem Touran ziehen darf. Für mich sieht es so aus, als ob ich zwar 1.800kg ziehen darf, aber nur auf Strassen bis 8% Steigung. Wie versteht ihr das? (Es handelt sich um eine abnehmbare Anhängekupplung von VW.)
Ich hänge mal ein Foto mit an. - Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Wie ist das zu verstehen?
VG
Christian
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast in Zulassung unverständlich' überführt.]
Das verstehst du so richtig. Du mußt bei dem 1800er wowa Steigungen über 8%meiden.Ich habe bei meinem Yeti ähnliche Eintragungen, 1800kg bzw. 2100kg bis 8%.vG
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast in Zulassung unverständlich' überführt.]
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe gelesen, dass das auf deutschen Autobahnen kein Problem ist.
Wie ist es, wenn man nach Italien möchte? Sind die Österreichischen Autobahnen ein Problem? Oder dann in Italien?
Ähnliche Themen
Hallo,
im Ausland ist es hinsichtlich Steigungen ähnlich wie in Deutschland. Den 8%-Wert kann man in dieser Hinsicht ausnutzen. Der 8%-Wert bedeutet nicht, dass keine Steigungen von mehr als 8% befahren werden können.
Der angegebene Wert bezieht sich auf das Anfahrsteigvermögen, d. h. der Wagen muss mit dieser Anhängelast 5 mal innerhalb einer bestimmten Zeit an dieser Steigung anfahren können.
Leider ist es bei VW so, dass die Anhängelastangaben an die Grenzen dessen gehen, was das Fahrzeug bewältigen kann. Im konkreten Fall, wird das Anfahren an Steigungen mit einem gewissen Materialverschleiss einhergehen. Wenn das Gespann einmal läuft, ist die Sache durchaus akzeptabel. Hierbei wird man sich am ehesten am Verbrauch stören.
Da du den VW ja bereits hast und jetzt einen Wohnwagen kaufst, würde ich den Wohnwagen so kaufen, wie er mir gefällt und bei der nächsten Neuanschaffung einen Zugwagen mit mehr Reserven kaufen. Ich habe das beim Kauf unseres Wohnwagens seinerzeit genauso gehandhabt. Mit dem 8%-Gespann waren wir dann letztlich insgesamt über 30 tkm unterwegs und haben über 10 mal die Alpen überquert. Verkauft wurde der Zugwagen dann letztlich wegen Rostproblemen.
Gruß Rainer
Herzlichen Dank Rainer für deine sehr ausführliche und verständliche Antwort!
Ich würde es dann genauso wie du handhaben und beim nächsten Fahrzeugkauf auf ein stärkeres Zugfahrzeug setzen.
Viele Grüße
Christian 🙂
Zitat:
@oure schrieb am 23. Dezember 2016 um 11:58:15 Uhr:
Hallo Joeleo, ich denke, du meinst das schon richtig, aber streiche bitte das Gesamtgewicht und ersetze es durch das tatsächliche Gewicht. Sonst gibt es nur wieder Durcheinander durch Interpetationsspielraum.
Hast Du völlig recht , mit Deiner Aussage ! 🙄😛😰 joeleo
@c303: Was kann dir passieren? a) du quälst deinen PKW eine steilere und vor allem längere Steigung hoch und dabei verreckt der Motor. Dann kommt auch noch die Polizei und kontrolliert Papiere und Gewichte. Relativ unwahrscheinlich und wenn man etwas auf den Motor achtet, passiert dem auch nichts.
Bei mehreren 10.000 km mit Gespann musste ich noch nie auf eine Waage. Und erst recht nicht an einer Steigung von >8%.
Allerdings kommt eine Kontrolle der reinen Fahrzeugpapiere schon häufiger vor. Da du angibst, WW-Neuling zu sein, kontrolliere mal deinen Führerschein. Wenn du keinen extra Anhängerschein hast, darfst du zwar WW ziehen, aber nur bis zu einem Zuggewicht (Auto und WW) von maximal 3.500 kg tatsächlichem Gewicht. Da nutzt dann auch ein stärkeres Zugfahrzeug nichts.
Zitat:
@Dandy46 schrieb am 29. April 2019 um 15:07:50 Uhr:
Allerdings kommt eine Kontrolle der reinen Fahrzeugpapiere schon häufiger vor. Da du angibst, WW-Neuling zu sein, kontrolliere mal deinen Führerschein. Wenn du keinen extra Anhängerschein hast, darfst du zwar WW ziehen, aber nur bis zu einem Zuggewicht (Auto und WW) von maximal 3.500 kg tatsächlichem Gewicht.
eine falsche Auskunft:
Die Summe der beiden Angaben in den ZB1 zu den
zulässigenGesamtgewichten von Fz und Anhänger darf 3,5T bei Führerschein B nicht überschreiten.
Einen Golf darf man daher mit Führerschein B und leerem 3T-Bootstrailer (der z.T. nur rund 500kg wiegt) z.B. nicht fahren, obwohl das gesamte Gespann tatsächlich eventuell nur 2T wiegt.
Mit Führerschein B dürfte man mit dem Auto von @c303 und einem WoWa mit 1,8T zul GG nicht fahren. Es müsste mindestens der B96 vorhanden sein.
Mit Führerschein B dürfte es nur ein WoWa mit einem zul GG von 1300kg sein (der für so ein Auto mit dem Motor m.E. auch schon die praktische Obergrenze sein sollte)
Zitat:
@c303 schrieb am 28. April 2019 um 21:45:10 Uhr:
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe gelesen, dass das auf deutschen Autobahnen kein Problem ist.
Wie ist es, wenn man nach Italien möchte? Sind die Österreichischen Autobahnen ein Problem? Oder dann in Italien?
Auf großen Straßen gibt es vermutlich kein Problem. Da kann man auch vorher abklären, welche Steigungen einen erwarten und an diesen Steigungen muss man normalerweise auch nicht anfahren.
Ein Problem kann aber beim Anfahren und Rangieren an jeder möglichen anderen Stelle auftreten, denn einen Ausschluss von größeren Steigungen als 8% oder sonstigen Hindernissen auf der Fahrbahn gibt es sonst nirgendwo.
Gerade Rückwärts geht es noch schlechter, als vorwärts und dann bist du mit einem eventuell voll ausgenutzen Gespanngewicht von rund 4T mit deinem 1,4L-Benziner und vermutlich entsprechend mager dimensioniertem Getriebe inkl. Kupplung nicht so sehr gut aufgestellt.
Ich würde so schnell wie möglich den Zugwagen wechseln und mit dem WoWa ohnehin nur größere Touren machen, wenn der einen leistungsstarken Mover besitzt....und der Führerschein muss natürlich passen....
Navec hat Recht. Beim Führerschein zählt das eingetragene Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger. Beim B darf die nicht höher als 3500 kg sein. Überschreitungen sind Fahren ohne Fahrerlaubnis. und damit teuer. Bei dem auf dem Pkw Typenschild eingetragenem Zuggewicht ist es die Adition der tatsächlichen Gewichte.