zulässige Anhängelast - Zulässiges Gesamtgewicht - Anhängerbeladung
An die Gemeinde oder besser an die Fahrlehrer und Rechtsexperten unter Euch
wir haben gestern mal wieder eine alte Frage diskutiert und sind auf keinen grünen Zweig gekommen
auch im Netz finden sich unterschiedliche Antworten
Hier die Frage:
in den Papieren des Zugfahrzeugs steht zulässige Anhängelast 1050kg gebremst
zur Verfügung steht ein Anhänger gebremst max. Gesamtgewicht 2500kg - Leergewicht 500kg
nur sollen 6m³ Styropor - ich sag mal 200kg von A nach B
Frage kann man mit dem vorhandenen Zugfahrzeug und dem riesen Hänger die Tour machen ?
Anhängelast dann ja nur ca. 700kg
ich würde sagen ja, da in den Papieren zulässige Anhängelast steht,
was der Hänger an mgl. max. Zuladung hat sollte doch wohl egal sein, solange man im Rahmen der zulässigen Anhängelast bleibt
oder gilt doch anderes - und wo kann man das nachlesen, denn auch die Damen und Herren des Exekutivorgans in Grün heute Blau haben da verschiedene Ansichten
Grundlage - alter Führerschein klasse III
Danke für die Antworten und
ein Frohes Fest und ´nen fleißigen W-mann für Euch alle
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@LusYM1500 schrieb am 22. Dezember 2016 um 08:32:22 Uhr:
oder gilt doch anderes - und wo kann man das nachlesen, denn auch die Damen und Herren des Exekutivorgans in Grün heute Blau haben da verschiedene Ansichten
Eine selten gut formulierte Frage, welche eine ebensolche Antwort verdient.
Zulässige Anhängelast: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php
Führerscheinklassen: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung
Führerschein 3 Entsprechungen: http://www.derwesten.de/.../...-fuehrerschein-klasse-3-id11747196.html
Polizei: Nicht jeder ist ein Verkehrspolizist. Und wenn du was zur Physik wissen möchtest, fragst du besser auch nicht den Sportlehrer.
55 Antworten
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 26. Dezember 2016 um 13:52:18 Uhr:
Zitat:
@Overlord schrieb am 26. Dezember 2016 um 13:35:49 Uhr:
Die never ending Story!http://www.clemens-partner.de/partner/anhaengerinfo.htm
Das Thema ist hier gut erklärt!
Bist du der Trödschließer?
Dort ist genau das, auf daß ich hingewiesen habe nicht beschrieben.
Gerade bei einem Umzug läd man den Zugwagen randvoll. Und da ist schnell Essig mit der Stützlast dazu zurechnen.
Aber dafür müsstest du das was ich meine erstmal verstehen.Zuggesamtgwicht Fahrzeug 2750 kg.
Anhängelast 1500 kg.
Fahrzeug Leergewicht 1500 kg
Fahrzeug Zuladung 650 kg.Fahrzeug vollgeladen Anhängelast nur noch 600 kg.
Oder Anhänger 1500 kg und Fahrzeug Motor ausbauen............😁
leicht unsinniges Beispiel, wo ein Fz mit 1500kg Anhängelast eingetragen ist, diese aber selbst unbeladen nicht ziehen dürfte...
Ok, das soll reichen.
Vielen Dank an alle die sich hier die Zeit nehmen und konstruktiv an einer "Problemlösung" beteiligen oder auch einfach nur ihren Senf dazugeben.
Ich würde Euch ja gern alles zusammen auf ein Bier einladen - oder besser nicht "ich glauben das gibt Tote".
Sicher wäre eine persönliche Runde an der einen oder anderen Stelle etwas friedfertiger - dafür aber vielleicht nicht so unterhaltsam.
Allen einen guten Start ins neue Jahr egal ob mit oder ohne Anhänger, bleibt gesund und immer schön drauf achten wie viel man (sich) draufläd
also hoch die Tassen und Scoll, Prost, Zum Wohle, Nastarowje, Cheers, Kanpei oder einfach
Hau wech die Schei....
aber danach auf keinen Fall fahren (am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen - das wäre ein tolles Thema)
Moin Moin !
Zitat:
Das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger findet man auf dem Typenschild des Pkw. Nur das zählt
Zitat:
SK160254
Ich habe es schon mal geschrieben
Dadurch wird es auch nicht richtig. Was zählt , ist die Möglichkeit , die sich aus den Papieren des Fzges , des Anhängers und ggf. der FSW-Klasse ergibt.
Auf dem Typschild steht nur , wie schwer das Fzg mit Anhänger im allerhöchsten Fall sein darf , und diese Angabe ist auch nur auf Typschildern von Fzgen mit EG-BE zu finden. Einschränkungen dieses Gewichts z.B. durch eine AHK mit zu geringem D-Wert sind nicht berücksichtigt. Genausowenig natürlich der triviale Fall ,dass der Anhänger gar nicht für die Last zugelassen ist.
MfG Volker
Zitat:
@SK160254 schrieb am 26. Dezember 2016 um 15:39:28 Uhr:
Ich freue mich immer, wenn ich mich hier mit Profis unterhalten kann. Wenn ich die Kugel ordentlich geschmiert habe und der Luftdruck stimmt, dann stimmt bestimmt auch die Zuladung. Bleibt noch die Stützlast: Dazu später.
Dann sollte man auch von Profis lernen! Die wenigsten Kugeln im forenspezufischen Nutzungsprofil dürfen "geschmiert" werden. 😁 😁 😁
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Der ganze Thread, bzw die Frage war mit einem Satz bereits beantwortet:
In Deutschland zählt das TATSÄCHLICHE Gewicht, Ende.
Was hier alles konstruiert und hinterfragt wurde war kein Thema und hätte täte Fahrradkette auch nicht. ;-)
Bewerb Dich doch als Mod.
Dann muss man hier nicht soviel lesen. 😁 😁 😁
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 27. Dezember 2016 um 14:05:43 Uhr:
Der ganze Thread, bzw die Frage war mit einem Satz bereits beantwortet:In Deutschland zählt das TATSÄCHLICHE Gewicht, Ende.
Was hier alles konstruiert und hinterfragt wurde war kein Thema und hätte täte Fahrradkette auch nicht. ;-)
das musst du verstehen: Gerade hier im WoWa-Forum passiert, vor allem über Weihnachten, nicht so wirklich viel und da gibt es dann ein paar Leute die, aus lauter Verzweifelung wegen der Langeweile, bereits abgehakte Themen gerne noch mal reanimieren möchten.
Zitat:
@navec schrieb am 26. Dezember 2016 um 16:59:10 Uhr:
leicht unsinniges Beispiel, wo ein Fz mit 1500kg Anhängelast eingetragen ist, diese aber selbst unbeladen nicht ziehen dürfte...
Es gibt Reisemobile die Werkseitig keine Zuladung auf der Vorderachse haben.😁
😎
Aktives Beispiel Anhängelast.
Renno Megane 2 - 1,5 DCI
Zulässiges Zuggesamtgewicht 2750 kg.
PKW Leergewicht laut KFZ -Schein 1245 - 1450 kg.
Tatsächliches Gewicht auf der Waage ohne Fahrer 1550 kg.
Anhängelast gebremst 1300 kg.
zul. Gesamtgewicht PKW 1795 kg.
Stützlast 75 kg.
Anhängelast ohne Fahrer oder Zuladung PKW = 1200 kg.
Ein windiger WW - Verkäufer wollte mir sogar einen 1350 kg Wohnwagen verkaufen.😉
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 27. Dezember 2016 um 16:40:54 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 26. Dezember 2016 um 16:59:10 Uhr:
leicht unsinniges Beispiel, wo ein Fz mit 1500kg Anhängelast eingetragen ist, diese aber selbst unbeladen nicht ziehen dürfte...
Es gibt Reisemobile die Werkseitig keine Zuladung auf der Vorderachse haben.😁
😎
Aktives Beispiel Anhängelast.Renno Megane 2 - 1,5 DCI
Zulässiges Zuggesamtgewicht 2750 kg.
PKW Leergewicht laut KFZ -Schein 1245 - 1450 kg.
Tatsächliches Gewicht auf der Waage ohne Fahrer 1550 kg.
Anhängelast gebremst 1300 kg.
zul. Gesamtgewicht PKW 1795 kg.
Stützlast 75 kg.
Anhängelast ohne Fahrer oder Zuladung PKW = 1200 kg.
Ein windiger WW - Verkäufer wollte mir sogar einen 1350 kg Wohnwagen verkaufen.😉
ganz anderer Fall, denn die offiziellen, theoretischen Daten in den Papieren sind ja schlüssig:
Selbst mit 1450kg Leergewicht (diese Angabe ist i.d.R. mit Fahrer usw.) darf der Wagen offiziell 1300kg ziehen, da insgesamt 2750kg nicht überschritten werden.
Dass Renault real offenbar nicht annähernd in der Lage ist, das offizielle Leergewicht ein zu halten, ist eine andere Geschichte.
Und beim 1350kg-WoWa kommt es immer noch zusätzlich etwas drauf an, wieviel Zuladung der hat und in wie weit man diese ausnutzen möchte. Nicht mal 1000kg Anhängelast, wenn der Pkw voll geladen ist, sind natürlich definitiv schon Kleinwagenwerte.
Bei deinem vorherigen Beispiel hätte die zulässige Anhängelast aber nicht mal mit den offiziellen, theoretischen Angaben gezogen werden dürfen. Das gibt es m.E. in Zulassungspapieren eher selten...
Was is so schwer?
Die angegebene maximale Anhängelast ist das Gewicht das ich tatsächlich an den Haken hängen darf.
Unabhängig davon ist die Gesamtlast des Zuges, also Hänger plus Fahrzeug
Dann gibt es natürlich noch die Maximallast des Zugfahrzeugs.
Das sind 3 verschiedene Dinge die aber im Endeffekt passen müssen, dazu auch noch der passende Führerschein.
Ist das Gespann, oder eine Komponente zu schwer habe ich überladen ganz einfach.
Die Ausgangsfrage war:
darf ich einen Hänger mit erlaubtem Gesamtgewicht von meinetwegen 2 To anhängen wenn ich nur 1,3 to ziehen darf und das tatsächliche momentane Gewicht des Hängers 1,2 to hat.
Die einfachste Antwort ist „ja”, fertig.
Hätte täte Fahrradkette und wenn ich den Nippel durch die Lasche ziehe und Oma Schnupfen hat spielt doch gar keine Rolle.
Muss das immer bis zum Excess sein? Der Themenstarter weiß doch längst was wichtig ist muss man dann wirklich noch endlos nachtreten bis zum geht nicht mehr?
Habt ihr am Ende noch vergessen, dass man den Luftdruck prüfen sollte? ;-)
Leute, Leute , ich wollte trotz vieler unsinniger Posts nichts dazu sagen , aber ich muss wohl mal zur Sache kommen ,
weil hier zu viele Vereinfacher und Lautsprecher ihre manchmal unkorrekte Meinung dazu geben.
1.) Die gezogene Anhängelast bei Pkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.
2. )Hinter Pkw's dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
Also Leergewicht ziehendes Fahrzeug +75 kg : 2 max 750 kg
Die Anhängelast ist die gezogene Anhängelast, bezieht sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers .
Das gedanklich erstmal nicht angekuppelt .
Dann : Bei Personenkraftwagen ( Doc 1) darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers
( Achslast zuzüglich Stützlast ) keinesfalls mehr als 3500kg betragen .
Im angekuppletem Zustand ist also die Anhängelast das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers + der tatsächlichen Stützlast .
Eine Besonderheit gibt es bei Geländefahrzeugen , als Pkw zugelassen mit Allradantrieb und Differenzialsperre, auch abschaltbar , da darf die Anhängelast das 1,5 fache des ziehenden Fahrzeuges betragen , aber nicht mehr als 3500 kg . Weil das die Grenze für 1 achsige Anhänger bedeutet .
Giovanni.
Will ja nicht schon wieder als Besserwisser beschimpft werden . Die Links (ADAC) zur richtigen Darstellung wurden ja genannt.
Giovannibastanza lernt es in diesem Leben nicht mehr! 🙁
Zitat:
@situ schrieb am 23. Dezember 2016 um 12:43:47 Uhr:
Da gibt es dann noch die Sache mit der Stützlast (wenn die Summe aus Stützlast und tatsächlicher Masse des Anhängers nicht größer als die zul. Gesamtmasse des Anhängers ist).
Situ, wegen dieser Unklarheiten und Unsicherheiten habe ich das u.U. geschrieben -
So wie es hingestellt wird ist die Sache mit der Anhängelast keineswegs , Außenstehende und Gelegenheitsfachleute haben da schon Schwierigkeiten , auch bei bereits Geschriebenem .
Es ist garnicht einfach Verordnungstext auch anzuwenden . Vereinfachung hilft da garnichts . Außeredem
teile ich meine Meinung mit und will absolut nicht diskutieren .
Aber bisher hat niemand beschrieben , wann und Warum die Stützlast eine Rolle spielt , auch du nicht -Situ- ,
denn bisher hast du eine Festlegung sorgsam vermieden . Weißt du es auch nicht ?
Ich will mal anhand eines Beispiels den Vorgang erläutern und möchte Interessenten bitten einfach ihren Fahrzeugscchein , Doc 1 zu holen und mitzulesen . Wen es nicht interessiert kann doch darauf verzichten :
Rübe hat ein Wohnmobil mit m DOC 1 unter Spalte F2 eingetragener Gesamtmasse von 3500 kg.
Er hat die technische Voraussetzung einen Anhänger dahinter zu hängen mit unter Spalte O.1 2000kg
zulässiger Anhängelast gebremst .
Rübe will mit diesem Gespann in Urlaub fahren und belädt das Zugfahrzeug bis er genau 3500 kg ZGm erreicht hat . Die Achslasten spielen im Augenblick keine Rolle .
Er steht auf der Waage ist hochzufrieden und belädt den Anhänger .
Auch der Anhänger steht nun, nachdem das Zugfahrzeug vorgefahren ist , nicht mehr auf der Waage steht , auf der Waage und Rübe stellt fest, er hat gut geladen , die Achslast des Hängers , also das tatsächliche Gewicht beträgt genau 2000 kg .Er könnte eigentlich zufrieden sein , aber Reserverad und Werkzeug müssen noch mit .
Rübe denkt nach und hat eine Idee . Er kuppelt den Anhänger an und stellt fest , die Achslast (tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers hat sich gemindert ) und zwar um den Wert der Stützlast die auf dem Kugelkopf ruht .
Rübe packt Werkzeug und Reserverad auf den Hänger und sinniert .
Ist das richtig , was er gemacht hat ?
Ja, wenn die Gewichte sich im diesem Grenzbereich bewegen darf zurecht die Stützlast zu der Achslast des
Anhängers addiert werden , weil doch nur der Begriff Anhängelast als tatsächliche Last angegeben ist .
Ganz ist Rübe noch nicht mit dem Resutat zufrieden , denn er hat bei dem Zugfahrzeug nun die Zulässige Gesamtmasse und die Achslast der Hinterachse des Zugfahrzeuges um 50 Kg überschritten .
Was nun ?
Schauen sie mal unter Spalte 22 -Bemerkungen :
Da steht u.a.-F1/F2 U.7.2/8.2:+100 B.Anhängerbetrieb.
Rübe ist demnach kein Dummkopf , er hat richtig gehandelt , denn mit diesem Eintrag darf das Zul.Gesamtgewicht und die Hinterachlast des ziehenden Fahrzeuges um den Faktor Stützlast bis max 100kg
überschritten werden . Rübe hat nur 50kg genutzt als alles palletti .
Wenn sie wert darauf legen würde ich zum Wiegevorgang in einem anderem Beitrag etwas sagen .
Giovanni.