Zukunft der Elektronik am Roller
Da wird wie blöd an den Dingern geschraubt,
aber null Interesse an der Zukunft - oder
doch?
Leute wacht mal auf, in naher Zukunft
wird auch schon an den 50ér so viel
Elektronik sein, dass hier alles per
Steuergerät funktioniert. Da braucht es
keine mechanischen Drosseln mehr um
Tempolimits einzuhalten -
das Steuergerät empfängt per GPS
die Geschwindigkeit und dreht euch den
Hahn zu in dem es die Einspritzmenge,
Drosselklappenstellung, Zündeinstellung
etc. dementsprechend verändert.
Hab ihr schon mal daran gedacht und es
wird noch schlimmer kommen.
Im Führerschein wird ein Chip sitzen der
mit dem jeweiligen Fahrzeug
kommuniziert und je nach dem das
Fahrzeug frei gibt, Geschwindigkeit
drosselt oder das Fahren unmöglich
macht.
Beste Antwort im Thema
Wer als TE solche Fantasien hat, der sollte sich aber auch unbedingt bei Facebook abmelden, sein Handy immer ohne Akku betreiben und vor allem in Foren, wie diesem weniger persönliche Daten von sich preisgeben...
Ein Steuergerät im Fahrzeug würde ich noch nicht als den Weg zur totalen Diktatur bezeichnen. Im 50er ist ja sowieso die technische Entwicklung eher rückwärtsgewandt. Wenn für viele Kunden der Preis das einzige Argument für die Auswahl des Fuffies ist, dann geht in dem Billigsegment keine übertriebene Elektronikspielerei zu produzieren...
LG
Tina
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Das ist Beweislastumkehr und verstößt eigentlich gegen das GG.Zitat:
Original geschrieben von Kodiac2
Das wirft dann wieder neue Probleme für den Nutzer auf,denn der ist dann gezwungen zu beweisen das er nicht gefahren hat bzw. das Fahrzeug gestohlen wurde.Dies vergessen die meisten, dass mit solchen Systemen gegen das GG verstoßen wird.
Die Schöpfer des GG wußten, warum sie das GG so schrieben.Moderne Systeme müssen daher klare Beweise schaffen. Ein Datenprotokoll kann nicht ausreichend sein.
In dem beschriebenen Falle müsste bei Geschwindigkeitsüberschreitung ein System eine Fotokamera aktivieren um konkrete Beweise zu liefern.
... womit sich dann das hochkomplexe System selbst wiederum aushebelt, weil man dann gleich die alte Radarmessung beibehalten kann.
beim lkw reicht auch der fahrtenschreiber aus , da gibt es auch kene fotos ....
der fahrzeughalter ist dafür verantwortlich , dass sein roller nur 45 fährt ! manbraucht keine beweisfotos 🙁
Das ist aber schon ein Unterschied,beim alten Fahrtenschreiber muss die Scheibe vom Fahrer ausgefüllt werden und wenn eine Überschreitung registriert wird ,kann nur der Fahrer diese gemacht haben oder er hat bewusst einen anderen fahren lassen,was ihn noch mehr reinreisst.
Beim neuen hat der Fahrer eine Datenkarte ,darauf werden die Daten gespeichert ,also auch eindeutig.
Beim Roller wird angehalten,getestet , gelasert oder geblitzt ,kein rausreden.
Beim LKW ist es was anderes. Das geht mit ins Arbeitsrecht rein und Arbeitsschutz (Unfallverhütung zB). Es gibt auch andere Geräte, die ähnliche Protokolle führen müssen.
Im privaten Gebrauch von Fahrzeugen gelten aber andere Gesetzesgrundlagen.
Schließlich muss ein PKW-Fahrer auch nicht nachweisen, dass er seine Fahrpausen alle 2 Stunden eingehalten hat.
Sofern man ein Maut-System auf Autobahnen einführt kann man erzwingen, dass Autobahnfahrer zB eine Mautbox besitzen müssen (was GPS beinhalten kann).
Fährt man jedoch keine Autobahn, so kann man den Einbau nicht erzwingen.
... und da Roller keine Autobahn fahren dürfen...
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
... und da Roller keine Autobahn fahren dürfen...
Steht wo?
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Zitat:
Original geschrieben von tomS
Steht wo?Zitat:
Original geschrieben von jschie66
... und da Roller keine Autobahn fahren dürfen...
Ich meine 50ccm Roller 😉
Nur KFZ die eine Geschwindigkeit von 60 km/h oder mehr erreichen dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen benutzen (StVO).
>60km/h, 60 reicht noch nicht aus.
Aber eine Hubraumgrenze gibt es hier nicht.
Ein entsprechend schneller (ungedrosselter) Fuffie (z.B. ganz legal aus der Schweiz) dürfte in Deutschland die Autobahn benutzen.
(Deswegen haben die Schweizer die 80km/h Grenze!)
Zitat:
Original geschrieben von tomS
>60km/h, 60 reicht noch nicht aus.
Aber eine Hubraumgrenze gibt es hier nicht.
Ein entsprechend schneller (ungedrosselter) Fuffie (z.B. ganz legal aus der Schweiz) dürfte in Deutschland die Autobahn benutzen.
(Deswegen haben die Schweizer die 80km/h Grenze!)
Über 60 km/h stimmt nicht. 60 km/h ist bereits ausreichend. Schließlich gibt es Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für bestimmte Fahrzeuge auf Autobahnen (Motorräder mit Anhänger zB).
Müssten Fahrzeuge über 60 km/h erreichen, so wäre diese Höchstgeschwindigkeit hinfällig, weil dadurch diese KFZ nicht über 60 km/h kommen können (sofern man sich dran hält).
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Über 60 km/h stimmt nicht. 60 km/h ist bereits ausreichend. Schließlich gibt es Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für bestimmte Fahrzeuge auf Autobahnen (Motorräder mit Anhänger zB).
Hier steht
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60km/h:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__18.htmlEin Anhänger ändert die bbH des Zugfahrzeugs nicht. Auch nicht stehende Fahrgäste die bbH des Busses. Und natürlich auch nicht eine ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__30a.htmlZitat:
Original geschrieben von jschie66
Über 60 km/h stimmt nicht. 60 km/h ist bereits ausreichend ...
Falsch!
§18 StVOZitat:
...dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt
Das FZ in bestimmten Kombinationen dann doch nicht schneller als 60km/h fahren dürfen ist eine andere Geschichte.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Hier steht durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60km/h: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__18.htmlZitat:
Original geschrieben von jschie66
Über 60 km/h stimmt nicht. 60 km/h ist bereits ausreichend. Schließlich gibt es Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für bestimmte Fahrzeuge auf Autobahnen (Motorräder mit Anhänger zB).
Ein Anhänger ändert die bbH des Zugfahrzeugs nicht. Auch nicht stehende Fahrgäste die bbH des Busses. Und natürlich auch nicht eine ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__30a.html
Ich weiß, dass das Gesetz da bissl schwammig ist. Man kann sich aber auf die Höchstgeschwindigkeit für Motorräder mit Anhänger berufen.
Ein Auto oder LKW fährt in der Regel auch schneller als 60 km/h. Wenn sie jedoch einen Anhänger mit einem 25 km/h-Nummernschild mit sich führen, dürfen sie aber dennoch keine Autobahnen benutzen (außer mit Sondergenehmigung).
Aber man muss sich jetz nicht groß drüber streiten, da es so gut wie keine KFZ gibt, die 60 km/h eingetragen haben. In der Regel haben Fahrzeuge die nicht auf Autobahnen sollen nur 59 km/h eingetragen 😉
Simson Kleinkrafträder dürfen aber auf jeden Fall mit 60 km/h auf Autobahnen fahren, das weiß ich aus erster Hand und ebent diese von mir genannte Erklärung dazu, warum.
Da gilt dann nämlich der Gleichbehandlungsgrundsatz. Man kann nicht die einen Fahrzeuge mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen zulassen und anderen mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit diese verweigern.
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Simson Kleinkrafträder dürfen aber auf jeden Fall mit 60 km/h auf Autobahnen fahren, das weiß ich aus erster Hand und ebent diese von mir genannte Erklärung dazu, warum.
Da hätte ich gerne mal Deine "Erste Hand" genannt (Ramsauer?). Ich bin nämlich anderer Meinung. Das Gesetz habe ich schon zitiert. Sollen wir wetten und das Bundesverkehrsministerium fragen?
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Da gilt dann nämlich der Gleichbehandlungsgrundsatz. Man kann nicht die einen Fahrzeuge mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen zulassen und anderen mit 60 km/h Höchstgeschwindigkeit diese verweigern.
@tomS:
den Nachtrag habe ich oben hinzugefügt.
Das ist der stichfeste Beweis.
Wird vermutlich immer Diskussionen auf Autobahnen mit Polizei geben, rechtlich vor Gericht hält ein Bußgeldbescheid wegen 60 km/h dann aber nicht stand.
Falls Du Art.3 GG meinst, so steht doch eindeutig aufgezählt drin, was nicht diskriminiert werden darf.
Aber ich schreibe jetzt einfach ans Bundesverkehrsministerium.
Und Du nennst bitte noch Deine 1.Hand, die würde mich schon interessieren (Ratzinger?).
OK, hab jetzt ein Urteil gefunden, wonach Simson mit 60 km/h nicht auf Autobahnen fahren dürfen.
Im Urteil wird da Bezug auf das Kennzeichen genommen. Danach muss eine Simson ein großes Kennzeichen haben um mit 60 km/h eingetragen Autobahn fahren zu dürfen...
Mit kleinem Versicherungskennzeichen zählt eine Simson auch mit 60 km/h eingetragen als Kleinkraftrad und die sind generell für Autobahnen nicht zugelassen.
KFZ die großes Nummernschild und 60 km/h eingetragen haben dürfen das aber und da zieht die Argumentation dass Krafträder mit Anhänger mit vorgeschriebenen 60 km/h Höchstgeschwindigkeit Autobahnen benutzen dürfen.
Hmmm...
Jetz komm ich doch ins schlingern...
Das Urteil das ich fand bezieht sich auf Kraftfahrstraße...
Bei Kraftfahrstraße stehen 60 km/h im Gesetz, nicht wie bei Autobahnen mehr als 60 km/h...
Ich such noch...