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Zuggesamtgewicht

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 21. März 2015 um 17:47

Dass der Phaeton 2500kg Anhängelast hat, ist ja soweit bekannt - selbst wenn einige Händler immer noch behaupten, dass bei Nachrüstung nur 2000kg erlaubt sind.

Wie sieht es eigentlich mit dem Zuggesamtgewicht aus?

Beträgt das 2850kg (für den Phaeton) plus 2500kg (Anhängelast) gleich 5350kg?

Oder gibt es eine Reduzierung auf z.B. 5000kg?

Weitere Frage: Hat schon mal jemand hier ein Knöllchen bekommen, weil er den Phaeton auf den Gehweg geparkt hat? Natürlich nur dort wo es erlaubt ist...

Ich meine hier die Beschränkung auf ein GG von 2800kg bei Zeichen 315.

 

LG

Cussler

Beste Antwort im Thema

Haha ;) ;) Bewahre! Nein. Kann nur - berufsbedingt - auch Gesetze und Verordnungen lesen und interpretieren ;)

Aber ich hatte in beiden Campingforen heiße Diskussionen dazu und wurde als Paragraphenreiter und Rechthaber verschrien, nur weil ich frei gesagt habe, daß die Beschilderung ein Verbot unserer schweren Gespanne nicht hergibt. Mein Verhalten wurde als asozial, typisch deutsch und unverantwortlich den Brückenbeschädigungen gegenüber angeprangert.

Damals habe ich zusätzlich einen renommierten Verkehrsanwalt befragt sowie den ADAC - gleiche Meinung wie ich. Hat aber niemanden interessiert. Du weißt ja, wie es in Foren ist. Die Stadt Köln äußerte sich auf Anfrage dahingehend, daß entsprechend schwere Gespanne "sicherlich" von der Beschilderung erfasst seien und das auch so gemeint sei.

Es haben aber wohl inzwischen so viele angefragt und dieselbe Interpretation wie ich vorgebracht, dass in einer letzten Stellungnahme einem User gegenüber (wenige Tage alt) von der Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat, explizit die Aussage getroffen wurde, daß das Befahren mit Gespannen >3,5t zusammengerechnetes zGG mit Zugfahrzeug <3,5t ERLAUBT ist.

Damit ist der Drops nun auch endgültig gelutscht.

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23 Antworten

6480 kg zulässiges Gesamtzuggewicht....:D Allerdings mit meinem Touareg V8 TDI......;) :D Davon 3500 Anhänger....

Themenstarteram 24. März 2015 um 21:07

Danke @ CPC!

Ich glaube dir auch ohne Foto.

Zu deinen Ausführungen bzgl. Gewichtsbeschränkung (LEV, seit 10.3. auch DU40) kann ich nichts mehr hinzufügen. Umfassend!

Allerdings bin ich neulich irgendwo darüber gestolpert, dass Gespanne mit eingeschlossen sind in das Verbot (nachvollziehbar ist es aber nicht, vgl. deine Ausführungen).

Dennoch habe ich wegen des Gewichts eine weitere Frage:

Zitat:

@Cussler schrieb am 21. März 2015 um 18:47:47 Uhr:

Weitere Frage: Hat schon mal jemand hier ein Knöllchen bekommen, weil er den Phaeton auf dem Gehweg geparkt hat? Natürlich nur dort wo es erlaubt ist...

Ich meine hier die Beschränkung auf ein GG von 2800kg bei Zeichen 315.

LG

Cussler

 

am 25. März 2015 um 9:03

Zitat:

@CPC schrieb am 23. März 2015 um 20:12:30 Uhr:

Na, die Zusatzpreisfrage ist zumindest in einem Fall eindeutig. Für mich auch im Zweiten ;)

Das tatsächliche Gewicht des Wohnis ist ja leider nicht relevant, sondern das zulässige Gesamtgewicht. Wenn der Wohnwagen also z.B. 2.500kg zGG in den Papieren stehen hat, und Dein W12 hat weniger Leergewicht, dann darfst Du nicht 100 km/h fahren, auch, wenn er tatsächlich weniger wiegt. Du könntest den Wohnwagen ablasten - oder das tatsächliche Leergewicht des Phaeton messen und eintragen lassen. Wenn Du das abgestimmt bekommst, darfst Du legal 100 km/h in D fahren.

Ich finde ja, das ist überbewertet - ich darf das legal auch nicht, fahre aber meist irgendwas zwischen 90 und 100, wie es der Verkehrsfluss ergibt. 80 fahre ich nie - erstens ist mir das zu langsam, zweitens zieht man sich den Hass der LKW Fahrer zu. Brauche ich nicht. Lieber dazwischen mitschwimmen, und am Berg überholen ;)

 

Bezüglich der Leverkusener Brücke ist das Eine, was gewollt ist, und das Andere, was die Schilder hergeben.

Gewollt ist, die Brücke zu entlasten. Dafür sollen schwere Fahrzeuge verbannt werden. Schon klar. Aus diesem Grunde fahre ich mit dem Gespann auch nicht mehr drüber, weil ich das respektiere und unterstütze.

Dürfen - ja, dürfen dürfte ich schon, denn:

Zu sehen ist Zeichen 251 - "Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge".

Damit dürfte da niemand mehr rüber fahren.

Eingeschränkt ist es dann mit Zeichen "3,5t", was sich auf die zulässige Gesamtmasse bezieht. Es ist hier nirgendwo vom tatsächlichen Gewicht die Rede (das wäre bei Zeichen 262 der Fall). Das machen die natürlich, da man die anderen Schilder vor Ort durch Wiegung des tatsächlichen Gewichts nachweisen müsste. Das ist zu aufwendig. Deshalb wird geblitzt und nur durch Einsehen in den KFZ Schein das Bußgeld ausgesprochen, da da problemlos das zGG festgestellt werden kann.

Die Gesamtmasse meines Zugfahrzeugs ist jetzt aber deutlich unter 3,5t. Der ANHÄNGER ist kein Kraftwagen oder Kraftfahrzeug, sondern ein Anhänger. Von dem ist bei Zeichen 251 keine Rede. Dessen zulässige Gesamtmasse ist auch unter 3,5t, aber das spielt hier im Zweifel keine Rolle.

Ich bin früher da auch mit dem Gespann durch (Zugfahrzeug VW Phaeton, beladen 2.700kg und Anhänger beladen 2.400kg) und an den dort quasi ständig postierten Polizisten vorbei, die gezielt zu schwere Fahrzeuge rauswinken. Die haben mich angesehen und haben nicht reagiert, auch nicht auf den Ducato vor mir mit Anhänger dran.

Die Gewichtsblitzer haben auch nicht angesprochen bei mir - ist eigentlich auch logisch, da die einzelnen Radlasten dafür viel zu klein sind und sich ja auch auf Zugfahrzeug und Anhänger verteilen. Von daher könnte man sogar argumentieren, daß die Schädigung der Brücke bei solch einem Gespann nicht gegeben wäre.

Lange Rede, gar kein Sinn - es ist keine klare Aussage der verantwortlichen Stellen zu bekommen - nur zu dem, was beabsichtigt ist. Und es ist nicht Zeichen 262 verwendet worden, das die tatsächliche Gesamtmasse reglementiert, sondern eben Zeichen 251, damit es einfacher zu ahnden ist. In der verwendeten Kombination gibt das aber keine Beschränkung für Anhänger her, sondern nur für das ziehende Kraftfahrzeug...

Just my 0.02$...

Mal ne andere Frage.. . arbeitetst du beim Ordnungsamt ?! ;-)

Haha ;) ;) Bewahre! Nein. Kann nur - berufsbedingt - auch Gesetze und Verordnungen lesen und interpretieren ;)

Aber ich hatte in beiden Campingforen heiße Diskussionen dazu und wurde als Paragraphenreiter und Rechthaber verschrien, nur weil ich frei gesagt habe, daß die Beschilderung ein Verbot unserer schweren Gespanne nicht hergibt. Mein Verhalten wurde als asozial, typisch deutsch und unverantwortlich den Brückenbeschädigungen gegenüber angeprangert.

Damals habe ich zusätzlich einen renommierten Verkehrsanwalt befragt sowie den ADAC - gleiche Meinung wie ich. Hat aber niemanden interessiert. Du weißt ja, wie es in Foren ist. Die Stadt Köln äußerte sich auf Anfrage dahingehend, daß entsprechend schwere Gespanne "sicherlich" von der Beschilderung erfasst seien und das auch so gemeint sei.

Es haben aber wohl inzwischen so viele angefragt und dieselbe Interpretation wie ich vorgebracht, dass in einer letzten Stellungnahme einem User gegenüber (wenige Tage alt) von der Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat, explizit die Aussage getroffen wurde, daß das Befahren mit Gespannen >3,5t zusammengerechnetes zGG mit Zugfahrzeug <3,5t ERLAUBT ist.

Damit ist der Drops nun auch endgültig gelutscht.

Zitat:

@CPC schrieb am 26. März 2015 um 09:41:46 Uhr:

...

Damit ist der Drops nun auch endgültig gelutscht.

[Frotzel-Modus AN]

Was soll denn das? Du kannst hier doch nicht einfach mit stichhaltigen Argumenten kommen!

[Frotzel-Modus AUS]

Einfach super. Die Behörde scheitert an sich selbst. Nicht, daß mich diese Brücke hier in Franken jucken würde, aber auch aus der Ferne habe ich da meinen Spaß dran.

MfG

;) ;) ;)

am 27. März 2015 um 9:22

Ja, wir deutschen sind schon sehr sehr genau in allem... Naja, fast in allem. Nee eigentlich in garnix. Wir können nur schön lang um den Brei reden. Forum... Gutes Stichwort... Gabs net vor kurzem mal neun Fred zu den Usern eines Forums ;-)

VG, timo, der der es gut findet das der Finanzminister Schwabe ist ;-)

Zitat:

@CPC schrieb am 23. März 2015 um 18:21:30 Uhr:

Ja, bei uns sind es 2.500kg.

Ich muß nachsehen - ist ein langer GP3, ich glaube aus 12/11. Gekauft 2 Jahre alt, als Manufaktur Rückläufer, und dann die Kupplung nachgerüstet. War aber alles schon eingetragen in den Papieren...

Wenn es für Dich echt brennt, geh ich in die Garage und fotografiere die für Dich interessanten Angaben...

Grüße, Martin.

Wie hoch ist nun das Zuggewicht beim 3.0 Tdi mit langem Radstand ?

Kann grad nicht im Schein nachschauen ...

5340kg (Anhänger + Zugfahrzeug). Steht in meiner Zulassungsbescheinigung, GP3, V6 TDI, Langausführung. Leergewicht 2315 kg. Max. Gewicht Fzg. 2830 kg.

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