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Zuggesamtgewicht

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 21. März 2015 um 17:47

Dass der Phaeton 2500kg Anhängelast hat, ist ja soweit bekannt - selbst wenn einige Händler immer noch behaupten, dass bei Nachrüstung nur 2000kg erlaubt sind.

Wie sieht es eigentlich mit dem Zuggesamtgewicht aus?

Beträgt das 2850kg (für den Phaeton) plus 2500kg (Anhängelast) gleich 5350kg?

Oder gibt es eine Reduzierung auf z.B. 5000kg?

Weitere Frage: Hat schon mal jemand hier ein Knöllchen bekommen, weil er den Phaeton auf den Gehweg geparkt hat? Natürlich nur dort wo es erlaubt ist...

Ich meine hier die Beschränkung auf ein GG von 2800kg bei Zeichen 315.

 

LG

Cussler

Beste Antwort im Thema

Haha ;) ;) Bewahre! Nein. Kann nur - berufsbedingt - auch Gesetze und Verordnungen lesen und interpretieren ;)

Aber ich hatte in beiden Campingforen heiße Diskussionen dazu und wurde als Paragraphenreiter und Rechthaber verschrien, nur weil ich frei gesagt habe, daß die Beschilderung ein Verbot unserer schweren Gespanne nicht hergibt. Mein Verhalten wurde als asozial, typisch deutsch und unverantwortlich den Brückenbeschädigungen gegenüber angeprangert.

Damals habe ich zusätzlich einen renommierten Verkehrsanwalt befragt sowie den ADAC - gleiche Meinung wie ich. Hat aber niemanden interessiert. Du weißt ja, wie es in Foren ist. Die Stadt Köln äußerte sich auf Anfrage dahingehend, daß entsprechend schwere Gespanne "sicherlich" von der Beschilderung erfasst seien und das auch so gemeint sei.

Es haben aber wohl inzwischen so viele angefragt und dieselbe Interpretation wie ich vorgebracht, dass in einer letzten Stellungnahme einem User gegenüber (wenige Tage alt) von der Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat, explizit die Aussage getroffen wurde, daß das Befahren mit Gespannen >3,5t zusammengerechnetes zGG mit Zugfahrzeug <3,5t ERLAUBT ist.

Damit ist der Drops nun auch endgültig gelutscht.

23 weitere Antworten
23 Antworten
am 21. März 2015 um 18:18

Normalerweise ist es so:

höchstzulässiges Zuggewicht = höchstzulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges ODER Eingetragene Anhängerlast.

Der Rest ist vom Führerschein abhängig, ab 3,5 to höchstzulässigem Gesamtgewicht (Anhänger + Auto) ist Führerschein BE oder Code96 fällig. Also:

Klasse B: 3500kg --> Hänger max. 650kg

Klasse C96: 4250kg --> Hänger max. 1400kg

Klasse BE: 7000kg --> Hänger max. 4150kg ABER max bis 2500kg Beladen (Anhänger + Ladung, wegen der Anhängelast)

 

Zumindest ist die Situation in AUT so, aber dürfte in DE gleich sein.

lg Florian

Themenstarteram 22. März 2015 um 17:04

Nee, das meine ich nicht.

Vom Führerschein her gibt es bei mir keine Beschränkungen.

Ich meine das Zuggesamtgewicht des Phaetons.

Lautet es z.B. 4850kg, also GG Phaeton = 2850kg, dann dürfen nur 2000kg angehängt werden, wenn der Phaeton voll ist. Oder aber ich schmeiße die Koffer und die anderen Mitfahrer raus und darf bei GG = 2350kg dann 2500kg anhängen.

Es müsste im Motorraum eine Plakette geben, auf der Gesamtgewicht und Zuggesamtgewicht (evt. auch Achslasten) eingestanzt sind. Kann da vielleicht jemand mal einen Blick drauf werfen und die Daten posten (Bild tut's auch (VIN kann ja entfernt werden)).

Danke!

 

LG

Cussler

am 22. März 2015 um 17:22

Die eingetragene Anhängelast gilt imho unabhängig vom Beladezustand es Fahrzeuges. Wenn 2500kg eingetragen sind, darfst du die auch ziehen, wenn der Phaeton voll ist.

 

lG Florian

Themenstarteram 22. März 2015 um 17:51

Zitat:

@Florian_R schrieb am 22. März 2015 um 18:22:09 Uhr:

Die eingetragene Anhängelast gilt imho unabhängig vom Beladezustand es Fahrzeuges. Wenn 2500kg eingetragen sind, darfst du die auch ziehen, wenn der Phaeton voll ist.

 

lG Florian

Nee, zumindest in D nicht. Da gibt es als Begrenzung leider noch das Zuggesamtgewicht.

Das ist nämlich auch das Problem mit den Audis, die 1900kg bei 12% haben und 2100kg bei 8%.

Das Gesamtzuggewicht ist in deren Fall 1900kg plus GG Audi. Will ich 2100kg anhängen, muss ich aus dem Audi 200kg ausladen.

So weit, so gut.

Es gibt aber auch Kombinationen, wo das Gesamtzuggewicht eben nicht der Summe aus GG Zugwagen und AHK besteht. Und das wird dann im Falle der Kontrolle richtig teuer (mal abgesehen, von dem halben Pferd, was dann auf dem Parkplatz bleiben muss).

Der betagte Galaxy meines Vaters darf 1800kg anhängen (12%). Ist der Galaxy aber mit 7 Personen besetzt (und das Gesamtgewicht erreicht), so sind nur noch 1570kg AHL drin, da das Gesamtzuggewicht ausgereizt ist.

Keiner da, der mal einen Blick unter die Haube (auf's Schild) werfen kann?

Kann auch sein, dass die Plakette irgendwo anders pappt.

 

LG

Cussler

Meinst Du dieses Schild?

In meinem Fall handelt es sich um einen V8 mit nachgerüsteter AHK und einer Anhängelast von 2400kg (Leergewicht 2332kg, Gesamtgewicht 2700kg).

Gruss aus der Zentralschweiz

CH_V8

Img-0796
am 22. März 2015 um 22:38

Hi CH_V8,

bei dir dürfte es dann aber korrespondieren. 5100kg Gesamt - 2400kg Anhänger = 2700kg max Phaeton Gewicht.

lG Florian

@Chussler

Ganz schön doofe Regelung in D-Land ;-). Eine der wenigen Dinge, die bei euch schlechter ist. Zuggesamtgewicht in AUT = höchstzulässiges Fahrzeuggewicht + höchstzulässige Anhängelast - fertig. Wie eben bei CH_V8's Schild.

Im Schein steht es doch auch so oder?

Image

Zitat:

@C0RLE0NE schrieb am 22. März 2015 um 23:49:42 Uhr:

Im Schein steht es doch auch so oder?

Im schweizerischen Fahrzeugausweis ist das Gewicht des Zuges nicht eingetragen.

Gruss

CH_V8

Img-0798

Hi,

bei meinem W12L4 steht 5310kg im Schein.

Nachtrag:

- zulässige Anhängelast gebremst (O.1): 2400kg bis 8%: 2500kg

- zulässige Gesamtmasse (F.1): 2910kg

Sieht für mich nach O.1 (bei grösser 8%) plus F.1 aus.

MfG

Bei mir addiert sich auch zGG Phaeton + max Anhängelast = zulässiges Zuggesamtgewicht. Keine Beschränkung erkennbar.

Themenstarteram 23. März 2015 um 17:13

Danke erstmal an alle!

Ja, die (schweizer) 5100kg sind das gesuchte Zuggesamtgewicht.

Die 5310kg für den W12 sind soweit auch passend. Interessant finde ich aber die Begrenzung auf 2400kg bzw. 2500kg bei 8%. Das wusste ich bislang noch nicht.

Hat jemand einen GP3 mit Dieselmotor? Ich tippe hier mal auf 2850kg GG + 2400kg (12%) = 5250kg GG.

Wären zwar 100kg weniger als erwartet, aber immer noch passend.

@CPC: Mit "max. Anhängelast" meinst du 2500kg?

Von wann ist deiner Holden ihr P?

 

Übrigens: Bei Kontrollen in D (besonders zur Ferienzeit) wird in der Regel die Plakette mit dem Zuggesamtgewicht geprüft, nicht das, was in den Papieren steht. Also Vorsicht!

 

LG

Cussler

Ja, bei uns sind es 2.500kg.

Ich muß nachsehen - ist ein langer GP3, ich glaube aus 12/11. Gekauft 2 Jahre alt, als Manufaktur Rückläufer, und dann die Kupplung nachgerüstet. War aber alles schon eingetragen in den Papieren...

Wenn es für Dich echt brennt, geh ich in die Garage und fotografiere die für Dich interessanten Angaben...

Grüße, Martin.

Zusatzpreisfräääge:

Und wie verhält sich das Ganze mit einer 100 kmh Zulassung des Gespanns ? Da spielt ja auch nochmal Verhältnis zwischen Zugwagengewicht und Anhänger eine Rolle...

Auch lustig ist die Tatsache, dass mir bisher keiner plausibel erklären konnte, ob ich mit meinem W12 und dem Wohni von vollgepackt 2,3 to über die gewichtsbeschränkte Leverkusener Autobahnbrücke ( 3,5 to ) fahren darf...

Na, die Zusatzpreisfrage ist zumindest in einem Fall eindeutig. Für mich auch im Zweiten ;)

Das tatsächliche Gewicht des Wohnis ist ja leider nicht relevant, sondern das zulässige Gesamtgewicht. Wenn der Wohnwagen also z.B. 2.500kg zGG in den Papieren stehen hat, und Dein W12 hat weniger Leergewicht, dann darfst Du nicht 100 km/h fahren, auch, wenn er tatsächlich weniger wiegt. Du könntest den Wohnwagen ablasten - oder das tatsächliche Leergewicht des Phaeton messen und eintragen lassen. Wenn Du das abgestimmt bekommst, darfst Du legal 100 km/h in D fahren.

Ich finde ja, das ist überbewertet - ich darf das legal auch nicht, fahre aber meist irgendwas zwischen 90 und 100, wie es der Verkehrsfluss ergibt. 80 fahre ich nie - erstens ist mir das zu langsam, zweitens zieht man sich den Hass der LKW Fahrer zu. Brauche ich nicht. Lieber dazwischen mitschwimmen, und am Berg überholen ;)

 

Bezüglich der Leverkusener Brücke ist das Eine, was gewollt ist, und das Andere, was die Schilder hergeben.

Gewollt ist, die Brücke zu entlasten. Dafür sollen schwere Fahrzeuge verbannt werden. Schon klar. Aus diesem Grunde fahre ich mit dem Gespann auch nicht mehr drüber, weil ich das respektiere und unterstütze.

Dürfen - ja, dürfen dürfte ich schon, denn:

Zu sehen ist Zeichen 251 - "Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge".

Damit dürfte da niemand mehr rüber fahren.

Eingeschränkt ist es dann mit Zeichen "3,5t", was sich auf die zulässige Gesamtmasse bezieht. Es ist hier nirgendwo vom tatsächlichen Gewicht die Rede (das wäre bei Zeichen 262 der Fall). Das machen die natürlich, da man die anderen Schilder vor Ort durch Wiegung des tatsächlichen Gewichts nachweisen müsste. Das ist zu aufwendig. Deshalb wird geblitzt und nur durch Einsehen in den KFZ Schein das Bußgeld ausgesprochen, da da problemlos das zGG festgestellt werden kann.

Die Gesamtmasse meines Zugfahrzeugs ist jetzt aber deutlich unter 3,5t. Der ANHÄNGER ist kein Kraftwagen oder Kraftfahrzeug, sondern ein Anhänger. Von dem ist bei Zeichen 251 keine Rede. Dessen zulässige Gesamtmasse ist auch unter 3,5t, aber das spielt hier im Zweifel keine Rolle.

Ich bin früher da auch mit dem Gespann durch (Zugfahrzeug VW Phaeton, beladen 2.700kg und Anhänger beladen 2.400kg) und an den dort quasi ständig postierten Polizisten vorbei, die gezielt zu schwere Fahrzeuge rauswinken. Die haben mich angesehen und haben nicht reagiert, auch nicht auf den Ducato vor mir mit Anhänger dran.

Die Gewichtsblitzer haben auch nicht angesprochen bei mir - ist eigentlich auch logisch, da die einzelnen Radlasten dafür viel zu klein sind und sich ja auch auf Zugfahrzeug und Anhänger verteilen. Von daher könnte man sogar argumentieren, daß die Schädigung der Brücke bei solch einem Gespann nicht gegeben wäre.

Lange Rede, gar kein Sinn - es ist keine klare Aussage der verantwortlichen Stellen zu bekommen - nur zu dem, was beabsichtigt ist. Und es ist nicht Zeichen 262 verwendet worden, das die tatsächliche Gesamtmasse reglementiert, sondern eben Zeichen 251, damit es einfacher zu ahnden ist. In der verwendeten Kombination gibt das aber keine Beschränkung für Anhänger her, sondern nur für das ziehende Kraftfahrzeug...

Just my 0.02$...

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