Zugeparkt - Wie kriegt man den (kostenlos) weg?

Volvo S60 1 (R)

Hallo,
in unserem Wohngebiet wird regelmäßig sehr eng an die Hofeinfahrten geparkt, weil es viel zu wenig öffentliche Parkplätze gibt. Am Wochenende ist dann totales Chaos, dabei kommt es leider auch immer wieder zu völligem Zuparken der Einfahrten, weil der Wunsch des Parkenden ("Passt schon noch"😉 nicht mit der Realität ("Man kommt ohne beamen nicht mehr rein oder raus"😉 übereinstimmt.
Nun hat es meine OHL spät abends mit schlafenden Kindern im Auto erwischt, die Einfahrt zum gemieteten Parkplatz von zwei Autos jeweils etwa zur Hälfte zugestellt, verbleibender Platz gerade zu wenig für ein Auto, auf den großzügig markierten Sperrflächen um die Einfahrt stehen dann schon je zwei Autos. Freie Parkplätze im Umkreis von 500m: 0. Ein Anruf bei der Polizei, mit der Bitte, den Zuparkenden zu ermitteln und zum Wegfahren aufzufordern, wurde IMHO überraschend beantwortet:
- Man kommt bei Gelegenheit vorbei (völlig ok, es gibt sicher Wichtigeres),
- Info geht dann an den Halter, wenn er nicht erreicht wird, bleibt das Auto stehen wo es ist

1) Wenn man die Typen nicht erreicht, wie kriegt man alleine die Kinder ins Haus - jwd parken, eins tragen, eins alleine im Auto lassen bis man wieder da ist?!
2) Gesetzt den Fall, die beiden stehen am nächsten Morgen auch noch - was denn dann? Müssten dann alle fünf Parkplatz-Mieter das Wochenende "spritsparend" verbringen?
Außerdem hat bei einer ähnlichen Situation kürzlich eine Bekannte beim Ausfahr-Versuch eines der Autos getroffen und durfte den Schaden komplett selbst tragen. Das Risiko liegt also auch noch beim Zugeparkten.
Grüße,
rawaho

P.S.: Ich kann die Parkplatzsuchenden in ihrer Not ja verstehen, aber so richtig prickelnd finde ich das nun nicht.

26 Antworten

Hallo!

Zu dem Thema gabs heute bei AMS TV einen interssanten Beitrag.

http://www.vox.de/495_2932.php?...

Folglich kann man solche Leute wohl nur belangen, wenn man sie auf frischer Tat ertappt. Wo wir wieder beim allseits beliebten Spruch : Recht haben, und Recht bekommen.... sind. 😠

Hi!

Das ist wohl wieder ein Auswuchs der in D üblichen dogmatischen Fahrerhaftung...
Halterhaftung wäre hier deutlich einfacher.

Böse Menschen könnten da nun nur noch eine Lösung sehen: das betreffende Auto zur Seite schleppen. Wenn es die Straße blockiert, sammelt die Polizei es ein...

Geht zur Not auch mit einem Rangierwagenheber, welchen sich die Bewohner ja gemeinsam anschaffen könnten. Man dürfte sich dabei nur nicht erwischen lassen...

Ein guter Bekannter löst solche Probleme bei Schaltwagen so, dass er die Scheibe einschlägt, Gang und Bremse löst und das Gefährt dann zur Seite schiebt.

Das könnte uns dann zu einer wirklich gangbaren Lösung führen: wer so parkt, könnte sauber parallel einparken und die Lenkung gerade stellen sowie Gang und Handbremse nicht einlegen. Man könnte dann den Wagen leicht hin und her schieben. Wäre zwar für die Einfahrtbesitzer unbequem, aber immerhin machbar und bei sehr gut besuchten gegenden sogar wünschenswert, da hunderte neuer Parkplätze entstünden. Zumindest für Autos mit manueller Schaltung.

Grüße,

Mathias

Hallo,

wenn Du in die Einfahrt rein willst, dann hast Du keine Chance, die Polizei schleppt dann nicht ab. Wenn Du aber wegen einer zugeparkten Einfahrt nicht mehr raus kommst sieht die Sache anders aus, dann schleppen sie weg. Ist jedenfalls bei mir so, hier ist auch jeder Milimeter Parkfäche schwer gefragt. Die Polizisten wollten mir nacht um 24h sogar schon mal helfen mein Zeugs in die Wohnung zu schleppen, weil ich nicht in die Garage kam, aber den zuparker wollten Sie nicht wegschleppen, und wir hane 10 Stellplätze auf dem Innenhof! Manchmal treffe ich die zuparker auch noch an, dann geht die klassische Argumeationskette los: da ist doch noch Platz und es gibt ja keinen anderen Parkplatz im Umkreis von 100 m.

Chris

kostenlos bekommst du den garnicht weg!

DU bist verpflichtet die unkosten so gering wie möglich zu halten....das bedeuted, dass du halteben mal 200m fußmarsch in anspruch nehmen musst...

die polizei/ordnungsamt wird sich hüten jemanden abzuschleppen sofern das auto nicht eindeutig mit absoluten halteverbot steht bzw. feuerwehreinfahrten behindert.....

d.h. wenn du dein auto benötigst um 500m zum einkaufen zu fahren, kannst du:

a. den zuparkenden abschleppen lassen, und trägst somit die kompletten abschleppkosten sowie die taxi/bus-kosten die der zuparkende benötigt, um wieder an sein auto zu kommen (incl. lohnausfall usw.)...da es in keinem verhältnis zueinander steht 3,5€ für den bus zu zahlen anstatt 120-220€ für den abschlpepper

b. selbst den bus nehmen und dem zuparker die rechnung zusenden, was sich wiederrum als schwierig gestalten wird, da du den fahrer erstmal ausfindig machen musst (stichwort: "fehlende halterhaftung"😉

anders sieht es aus, wenn das abschleppen des zuparkers in realation zu den dir entstehenden schäden steht (z.b. urlaubsreise die du antreten willst und der flug geht in 2h), dann ist es völlig legitim, dass der zuparker die rechnung bekommt.....

eines ist aber sicher, eine gute rechtschutzversicherung solltest du vorher abschließen....

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(1) gute Rechtsschutzversicherung abschließen (Vorsicht: Schadensfälle werden oft erst nach 3-12Monaten übernommen!)
(2) Schilder aufstellen, die darauf hineisen daß Behinderung der Einfahrt sowie verstellen der Privatparkplätze eine Besitzstörungsklage sowie kostenpflichtiges Abschleppen nach sich ziehen, egal wann und wie lange der Platz verstellt wird! Sowas erledigt i.a. die Hausgemeinschaft bzw. Hausverwaltung!
(3) konsequent dokumentieren (Digitalkamera) und ohne Ausnahme klagen und abschleppen lassen!

Wenn man das so durchzieht spricht sich das bald herum und die Situation entschärft sich i.d.R. rasch!

PS: in seiner Wut die Falschparker zu beschädigen etc. geht nach hinten los; man erreicht nur das Gegenteil und steht selbst vor Gericht!

PS: alternativ kann man seinen in der Regel nicht billigen Privatparkplatz auch mit abschließbaren Sperren sichern, sofern es die Örtlichkeit zuläßt. Das ist gar nicht so teuer....

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs



Das könnte uns dann zu einer wirklich gangbaren Lösung führen: wer so parkt, könnte sauber parallel einparken und die Lenkung gerade stellen sowie Gang und Handbremse nicht einlegen. Man könnte dann den Wagen leicht hin und her schieben. Wäre zwar für die Einfahrtbesitzer unbequem, aber immerhin machbar und bei sehr gut besuchten gegenden sogar wünschenswert, da hunderte neuer Parkplätze entstünden. Zumindest für Autos mit manueller Schaltung.

Grüße,

Mathias

Das nennt man französisch parken...ist aber bei uns nicht machbar, da wird ein viel zu großer kult ums auto getrieben

rapace

ich habe mir mittlerweile angewöhnt den Zuparker (unsere Parkplätze sind als private Stellplätze mittels Schiled klar gekennzeichnet) zu fotografieren und einen Zettel an die Windschutzscheibe zu hängen mit dem freundlichen Hinweis, dass es sich um einen privaten Stellplatz handelt, ich sein "Vergehen" mittels Foto dokumentiert habe und ihn beim nächsten Mal wegen WIederholung anzeigen werde bzw meinen Rechtsanwalt einschalten werde.
Das hat bis jetzt ausgereicht, ich hatte noch keinen Wiederholungstäter 😁

Was bin ich da froh, auf dem Dorf zu wohnen und ca 1500 qm zum Parken auf meinem Grundstück habe.
Mein nicht ernst gemeinter Rat : XC90 verkaufen und mit neuem Smart quer einparken.😁
 
Mir reicht schon eine Fahrt zum Shopping Center um zu erfahren, wie blöd manche einparken.
Vor ca 2 Jahren, ich parke normal ein, es war ausreichend Platz zum Aussteigen,wenn man nicht Bundweite 60 hat.Mein damals 15jähriger Sohn blieb im Auto.
Kommt ein Rentner , blubbert rum,knallt mit voller Absicht seine Tür in meine Beifahrerseite-Beule ! Bedroht ihn mit eindeutigen Gesten.Bloß gut, als ich kam , war er weg. Mein Sohn! hat das Kennzeichen notiert.
Die HUK hat nach langem hin und her bezahlt,als ich mit Anwalt drohte.Die Sachbearbeiterin konnte meinen Frust verstehen,Ihr Versicherungsnehmer spielte verrückt.Rief bei mir an und wollte mich wegen Nötigung und Behinderung anzeigen !
So viel zu "netten" Leuten im Straßenverkehr.
 
Gruß Torsten,
 
der immer quer vorm Haus steht 😁
 

Zitat:

Original geschrieben von Snoppy14


Rief bei mir an und wollte mich wegen Nötigung und Behinderung anzeigen !

und?

eine kleine bemerkung zur polizei bzgl. seinem verhalten im straßenverkehr kann schneller dazu führen dass dein gegner (ich nehme mal an, dass es einer war, der lt. eigenen aussagen "seit über 40jahren unfallfrei fährt"😉 sich beim idiotentest wiederfindet als ihm lieb ist.....

Zitat:

Original geschrieben von Snoppy14


Was bin ich da froh, auf dem Dorf zu wohnen und ca 1500 qm zum Parken auf meinem Grundstück habe.

An Fläche *auf* dem Grundstück mangelt es auch nicht... 🙂 Angesichts manch anderer Lösungsvarianten ist mein Vorgehen ja sogar als entgegenkommend einzuschätzen, ich habe eher mit meiner virtuellen Steinigung gerechnet. Wobei mir der Tip mit dem Foto/Wiederholungstäter gut gefällt, mal schauen ob das so tatsächlich hilft.

Schilder sind dran, Sperrflächen markiert, das Tor gut sichtbar - es mangelt eher an öffentlichen Parkplätzen resp. dem Willen, einen freien zu suchen - und zumindest bei unserer Trachtengruppe hat es ja nun nichts gebracht.

Vielen Dank für die Tips,

rawaho

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Snoppy14


 
Rief bei mir an und wollte mich wegen Nötigung und Behinderung anzeigen !
und?
eine kleine bemerkung zur polizei bzgl. seinem verhalten im straßenverkehr kann schneller dazu führen dass dein gegner (ich nehme mal an, dass es einer war, der lt. eigenen aussagen "seit über 40jahren unfallfrei fährt"😉 sich beim idiotentest wiederfindet als ihm lieb ist.....

 Genau so einer war das, Du hast ja fast Hellseherische Fähigkeiten. Hab es aber dann mit der Zahlung von 490 € von seiner Versicherung belassen, mit der Vorfreude über seine Hochstufung in seiner Versicherung !  Heute würde mein Sohn , jetzt 17 Jahre und 2,03 m groß aussteigen und Ihm sein Unrecht begreiflich machen ! Hoffentlich werde ich mal nicht so im Alter !

Gruß

Torsten

Wenn du da bereits entsprechende Schilder bzgl. kostenpflichtigem Abschleppen und Besitzstörung hängen hast, genügt ein Anruf beim Abschleppdienst!
Ich hab das mit einem provokanten Wiederholungstäter auch mal durchgezogen: Abschleppkosten kurzfristig selbst bezahlt, dann per Schreiben und Kostennote vom Anwalt eintreiben lassen. Zuerst hat er sich nochmals geziert, dann ging's ans Inkassobüro inkl. zweiter Kostennote, Spesen und Zinsen warens dann € 2788.-, exkl. Anzeige!
Manche begreifens halt nur so 😉
Jedenfalls war das das letzte Mal, daß der meine Garagenausfahrt zustellte....

Zitat:

Original geschrieben von MickKnatterton


Wenn du da bereits entsprechende Schilder bzgl. kostenpflichtigem Abschleppen und Besitzstörung hängen hast, genügt ein Anruf beim Abschleppdienst!

leider nicht!

Wenn die Polizei nur beim Ausfahren schleppt, dann muß halt ein guter Nachbarn dringend los... Oder der Zweitwagen aus der Garage raus - den ersten kann man ja diskret verschweigen. Und schon schleppt sich das ganz schnell.

Ist ein solches Falschparken, daß mich daran hindert, mein Grundstück zu befahren, nicht eigentlich auch Nötigung? Die Strafanzeige ist kostenlos und wäre pädagogisch wertvoll... Also eher ein längerfristiger Ansatz...

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