Zugeparkt - Wie kriegt man den (kostenlos) weg?
Hallo,
in unserem Wohngebiet wird regelmäßig sehr eng an die Hofeinfahrten geparkt, weil es viel zu wenig öffentliche Parkplätze gibt. Am Wochenende ist dann totales Chaos, dabei kommt es leider auch immer wieder zu völligem Zuparken der Einfahrten, weil der Wunsch des Parkenden ("Passt schon noch"😉 nicht mit der Realität ("Man kommt ohne beamen nicht mehr rein oder raus"😉 übereinstimmt.
Nun hat es meine OHL spät abends mit schlafenden Kindern im Auto erwischt, die Einfahrt zum gemieteten Parkplatz von zwei Autos jeweils etwa zur Hälfte zugestellt, verbleibender Platz gerade zu wenig für ein Auto, auf den großzügig markierten Sperrflächen um die Einfahrt stehen dann schon je zwei Autos. Freie Parkplätze im Umkreis von 500m: 0. Ein Anruf bei der Polizei, mit der Bitte, den Zuparkenden zu ermitteln und zum Wegfahren aufzufordern, wurde IMHO überraschend beantwortet:
- Man kommt bei Gelegenheit vorbei (völlig ok, es gibt sicher Wichtigeres),
- Info geht dann an den Halter, wenn er nicht erreicht wird, bleibt das Auto stehen wo es ist
1) Wenn man die Typen nicht erreicht, wie kriegt man alleine die Kinder ins Haus - jwd parken, eins tragen, eins alleine im Auto lassen bis man wieder da ist?!
2) Gesetzt den Fall, die beiden stehen am nächsten Morgen auch noch - was denn dann? Müssten dann alle fünf Parkplatz-Mieter das Wochenende "spritsparend" verbringen?
Außerdem hat bei einer ähnlichen Situation kürzlich eine Bekannte beim Ausfahr-Versuch eines der Autos getroffen und durfte den Schaden komplett selbst tragen. Das Risiko liegt also auch noch beim Zugeparkten.
Grüße,
rawaho
P.S.: Ich kann die Parkplatzsuchenden in ihrer Not ja verstehen, aber so richtig prickelnd finde ich das nun nicht.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MickKnatterton
Zuerst hat er sich nochmals geziert, dann ging's ans Inkassobüro inkl. zweiter Kostennote, Spesen und Zinsen warens dann € 2788.-, exkl. Anzeige!
Wenn es so klappt, ist ja alles in Butter. Mir ist das allerdings zu heiß, denn nachher auf den Kosten sitzen zu bleiben macht ja noch weniger Spaß. Aber bei Gelegenheit kann schon der Gedanken daran trösten...
Zitat:
Original geschrieben von TobiV70
Wenn die Polizei nur beim Ausfahren schleppt ... schon schleppt sich das ganz schnell.
Tja, die Gelegenheit zum Test kam schneller als gedacht, aber es ging IMHO noch schlechter aus als das erste Mal:
Am Telefon gleich die Info, dass sie nicht abschleppen lassen werden (ohne Kenntnis der Situation!) und höchstens die OWi ahnden. Die Damen und Herren kamen vorbei, klingelten und fragten, welchen der Zuparkenden sie denn nun um Entfernung des Fahrzeugs bitten sollten (??? - das ist doch nicht mein Bier, im Zweifelsfall alle, die auf den Sperrflächen stehen. Bei öffentlichen Parkflächen wissen sie das doch auch). Einen haben sie erreicht, der fuhr weg, die Polizei auch ohne große Eile, die Ausfahrt war frei (gut), aber der in meinen Augen übelste Zuparker hatte noch nicht mal ein Knöllchen. So lernt der das natürlich nie. Wenn sie die Gelegenheit hätten nutzen wollen, dann wäre hier im Viertel binnen 15 Minuten mindestens das Tagesgehalt der beiden an Strafzetteln rausgekommen. Ich sags mal so:
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner begrenzten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Grüße,
rawaho
Zitat:
Original geschrieben von TobiV70
Wenn die Polizei nur beim Ausfahren schleppt, dann muß halt ein guter Nachbarn dringend los... Oder der Zweitwagen aus der Garage raus - den ersten kann man ja diskret verschweigen. Und schon schleppt sich das ganz schnell.Ist ein solches Falschparken, daß mich daran hindert, mein Grundstück zu befahren, nicht eigentlich auch Nötigung? Die Strafanzeige ist kostenlos und wäre pädagogisch wertvoll... Also eher ein längerfristiger Ansatz...
Fang doch erstmal mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige an, für eine Straftanzeige muss ja auch eine Straftat vorliegen...nicht alles, was dich behindert oder deinen üblichen Tagesablauf durcheinanderbringt ist gleich eine Nötigung. Wäre das so, käme ich aus dem Anzeigen überhaupt nicht mehr raus.
Das "französische" Parken wäre übrigens wirklich keine schlechte Lösung, aber in Deutschland führt das nur zu Rachfeldzügen mit Mistgabeln und Fackeln 😁 . Der Autofetisch ist hier eben doch deutlich stärker als der Pragmatismus.
Denn: Beim Auto hört der Spaß auf! 🙄
Und wo wir schon bei kreativen Lösungen sind.... wie wäre es damit (siehe Anhang)??
Ach ja, da hätten wir auch gleich das Problem mit den Fragen nach einem 6-Zyl-Diesel gelöst 🙄.
Gruß
xc90er
...hat so ein ähnliches Fahrzeug (siehe Sig.) 😁 😛
Ähnliche Themen
Wenn in §240 StGB eine Lichthupe als Nötigung ausgelegt wird, dann wohl erst Recht das Verstellen der Einfahrt. Oder?
Geschichten wie aus dem Leben. In der schönen Domstadt am Rhein siehts in einigen Vierteln (so auch in meinem) ebenfalls sehr finster mit der Parkplatzsituation aus. Habe ebenfalls schon mehrfach das Ordnungsamt aktivieren müssen, um meine Ausfahrt blockierende Fahrzeuge entfernen zu lassen. Noch gestern gab es wieder einen Riesengehupe auf der Straße. Was sehe ich? Ein anderer Elch wurde vom Ausritt abgehalten und mußte fast 2 Stunden warten, ehe Hilfe in Form eines großen gelben LKW nahte.
Was mich wirklich nervt: Meine Einzelgarage wird nur von Falschparkern befreit, wenn ich RAUS will (wurde ja schon mehrfach gesagt). Wenn ich rein will: Pech gehabt. In Köln darf ich als Garagenmieter aber auch keinen Anwohnerausweis beantragen. Im Klartext heißt das dann:
Es stand ein Wochenendtripp ohne Auto bevor. Als ich die Dame vom Amt darauf aufmerksam machte, und fragte was mit den zu erwartenden Knöllchen wäre, weil ich nicht in meine Garage fahren kann, kam ehrlich die Antwort, daß ich die selbst zu bezahlen habe!!!!! Ich finde so etwas unglaublich. Ebenfalls lustig: Wenn einer meine Garage blockiert und ein Parkticket löst, sagt kein Mensch etwas. Dafür kassiert die Stadt auch noch, wenn der Bösewicht ohne Parkticket meine Einfahrt als Parkraum nutzt, aber keiner denkt daran, die Karre mal für mich wegzuschleppen. Pervers: Ich kann also nichtmals Freunden oder Nachbarn erlauben MEINE Garage zu blockieren, weil die dann ein Knöllchen kriegen. Nicht wegen des Blockierens, sondern wegen des fehlenden Parktickets. Das kann doch nicht wahr sein!
Positiv: Immerhin sind die Beamten immer sehr schnell, freundlich und professionell gewesen, wenn sie aktiv werden durften. Leider dürfen sie nicht immer, und sind selbst der Meinung, daß es die Falschparker nie lernen, wenn man in etlichen Fällen überhaupt nichts machen kann.
Meine Frage, bevor ich mich noch mehr aufrege: Lt. Ordnungsamt würden Hofeinfahrten mit mehr als 4 Stellplätzen auch freigeschleppt, wenn man REIN will. Kann das jemand bestätigen, oder ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich? Ich hörte hier schon andere Stimmen. Ich mache mich dann nämlich auf die Suche nach einer entsprechenden Parkmöglichkeit.
Noch eine abschließende Frage (fiktiver Fall): Angenommen ich fahre ein sehr wertvolles Auto (Oldtimer), welches ausdrücklich als Garagenfahrzeug versichert ist, und das ich unter keinen Umständen Nachts draußen stehen lassen kann. Wäre es dann OK, die billige Seitenscheibe des Blockierers einzuschlagen, und das Auto gewaltsam zu entfernen, da der Schaden in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden bei Beschädigung oder Verlust des Klassikers steht?
Schöne Grüße,
Modrunner.
Bei uns werden vor solchen Garageneinfahrten schon mal Betonklötze auf den Sperrflächen abgestellt, so dass die Lücke zwischen den beiden Blöcken gerade mal für einen Smart reichen würde. Wirkt Wunder - mit der Zeit sammeln sich von zu optimistischen Parkversuchen auch tatsächlich reichlich Lackspuren auf den Kanten 😁...
An einigen Orten habe ich auch schon solche Metallbügel oder Geländer gesehen.
Beides macht die Ein- und Ausfahrt natürlich etwas kniffliger aber man gewöhnt sich bestimmt schnell daran.
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
Und wo wir schon bei kreativen Lösungen sind.... wie wäre es damit (siehe Anhang)??
Da soll ein Auto gestanden haben, in meiner Einfahrt? Beim Rausfahren habe ich echt nichts bemerkt. 🙂
@rawaho
lass doch Deine Einfahrt als Feuerwehrzufahrt deklarieren. Dann klappt das auch mit dem Abschleppen. Aber ob das so einfach geht, fragt sich
Andre
Zitat:
Original geschrieben von andre440
lass doch Deine Einfahrt als Feuerwehrzufahrt deklarieren. Dann klappt das auch mit dem Abschleppen.
Danke für den Tipp, das ist schon die Feuerwehrzufahrt. Wenn es wieder gar zu eng wird, dann kann ich diesen Hinweis ja mal anbringen.
die Feuerwehrzufahrt oder einen Hydranten darfst du (im eigenen Interesse) .... selbst auch nicht verstellen 😉, deine eigene Garagenzufahrt etc. sehr wohl!
Übrigens: wenn eine(r) abgeschleppt wurde, kann er /sie dir wohl nimmer nachweisen, ob du raus oder rein wolltest! Wenn er/sie das Auto wieder haben will, muß er/sie's bei Abschleppdienst auslösen...., oder, je nach Abschleppdienst, die von dir zugesandte Rechnung inkl. aller Spesen berappen! Schließlich kostet dich dein Parkraum auch einiges, selbst wenn du nicht dort stehst oder nicht kannst, wenn dein Stellplatz von Fremden verparkt wird!
Ist nämlich an gut ersichtlicher Stelle ein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt, kann auch nicht mehr von Versehen ausgegangen werden, sondern von Vorsatz, die Konsequenzen in Kauf nehmend!
Ausreden wie "ich kann nicht lesen", "nix verstehen deutsch", oder "ich hab's eilig gehabt".... erübrigen sich dann!
Die Feuerwehrzufahrt kann schnell ein Schuss ins Knie werden. Ein Schild alleine macht nämlich aus einer Zufahrt noch keine Feuerwehrzufahrt, da gehören baulich/räumliche Voraussetzungen dazu. Wenn du Pech hast kannst du z.B. nach Deklarieren der Feuerwehrzufahrt den Hof nicht mehr als Park- und/oder Abstellfläche nutzen. Oder du musst die Zufahrt verbreitern, entsprechende Wenderadien ermöglichen etc.
Betonkübel, Metallbügel etc. kann man auch nicht auf eigene Faust aufstellen, da muss das Amt mitspielen.