Kostenloser Leihwagen bei Garantiereparaturen?

Volvo S60 1 (R)

Hallo,

bei meinem Volvo S80, den ich Anfang des Jahres gekauft habe,
muss eine Garantie-Reparatur durchgeführt werden.

Ist es dabei üblich, dass ein Ersatzfahrzeug kostenlos zur
Verfügung gestellt wird, oder wird in der Regel dafür Geld verlangt?

Mein Händler verlangt 25,- EUR pro Tag.

lanale

Beste Antwort im Thema

Die Bedingungen für einen Ersatzwagen in der Garantiezeit sind seitens Volvo doch klar geregelt: Wenn die Reparatur länger als vier Stunden dauert. Natürlich liegt es im Ermessen des jeweiligen Händlers, einen "kostenlosen" Ersatzwagen auch bei kleineren Reparaturen herauszugeben. Dieser findet sich dann aber garantiert auf der nächsten Inspektionsrechnung. Quasi "zerlegt" versteht sich. Das ist Fakt!

Gruss

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ich habe zu Garantiereparaturen auch nie ein Auto bekommen, nichtmal als die mein Getriebe ausgebaut haben. Es ist halt nicht alles Premium bei Volvo (nur die Preise 😁 )

Ciao,
Eric,
desssen Vater einen Ford fährt und zu jeder Inspektion kostenlos einen Leihwagen erhält.

Merke: es hängt immer am Autohaus, wieviel Wert man denen ist 😉

Also ich hatte am Anfang so n ähnliches Thema.
Die 25€ sind berechtigt!

Wenn dein Auto aber NICHT fahrbereit ist,
d.h. wenn es liegen bleibt in der Garantiezeit, dann hast du Anrecht auf n kostenloses Ersatzfahrzeug!.
Oder es in der Werkstatt ist und man n falsches teil bestellt hat und/oder aus unverständlichen Gründen nicht fertig wird bis zum vereinbahrten Abholtermin.

Ansonsten leider nicht!
Wenn Du also wegen Knarren, Quietschen oder Nachbesserungen da bist,
dann hast Du leider kein Anrecht drauf!
Ist aber überall so, es sei denn Du hast besondere Connections zur Autohausleitung etc... 🙁

Zitat:

Original geschrieben von EBONYandIVORY


Die 25€ sind berechtigt!

Wenn Du also wegen Knarren, Quietschen oder Nachbesserungen da bist,

Also wenn ich mir nen Auto kauf, dann kauf ich mir das doch weil ich täglich drauf angewiesen bin. Und wenn Volvo (bzw. ein anderer Hersteller) zu DÄMLICH ist, ein Auto:

- ohne klappernden Dachhimmel
- ohne verharzendes Fett auf der Getriebewelle
- ohne funktionierenden Bremsassistenten
- ohne klappernde Stabis
- ohne kaputte Türschlösser
- ohne rubbelne Scheibenwischer
- ohne vibrierenden Parkscheibenhalter

und was weiß ich noch alles zu bauen kann ich ja nix dafür. Jeder Mangel am Auto ist für mich einer zuviel

O.K. ein Recht haste auf den Leihwagen erstmal nicht 100%ig - wenn ich mir allerdings wieder mal ein neues Auto kauf, werd ich da verstärkt drauf achten

Ciao,
Eric,
die Liste der Mängel an meinem S60 ist mir jetzt so grad eingefallen, es war aber noch mehr dran *grübel* .....

wenn dem autohaus was an einem liegt bekommt man bestimmt ein fahrzeug gratis.
ich hatte bis jetzt bei jeder reperatur oder durchsicht immer kostenlos ein fahrzeug bekommen, es muß ja nicht immer gleichwertig sein, mal war es besser mal etwas niedrieger in der Variante.

ich würde das nochmal ansprechen und etwas auf mehr kulanz pochen

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Moin,

ich denke, ein Leihwagen für die Zeit des Werkstattaufenthaltes sollte zum guten Service eines jeden Autohauses gehören. Schließlich fährt man i. d. R. nicht aus Spaß in die Werkstatt, sondern weil es die Inspektionsintervalle oder Mängel verlangen.

In meiner Werkstatt gibt's immer einen (gefühlt 😉 ) kostenlosen Ersatzwagen. Allerdings: Wenn ich mal keinen benötige, verzichte ich auch.

Grüsse,

igm

Tja dann kann man nur hoffen! 😁

Hatte meinen S60 wg Presserabatt in HH gekauft und mein Berliner Händler ist echt um die Ecke!
Naja.... kann ich dann schon verstehen das die die Arbeit an nem "fremden" Auto haben und dann nicht noch n Ersatzwagen rausrücken.

Jedenfalls haste generell KEIN Anrecht drauf!
LEIDER 🙁

David

PS: Hatte meinen S60 auch schon in der Werkstatt wg Knarzgeräusche und gestern wg Softwareupdate der Standheizung!

Achso...

@ERIC L.

Was bedeutet denn das "LPG" bei Dir?

Kenne das noch von früher...
Da hieß das mal

L andwitschaftliche P roduktions G enossenschaft

😁

Zitat:

Original geschrieben von volvomm18



es muß ja nicht immer gleichwertig sein, mal war es besser mal etwas niedrieger in der Variante.

ich würde das nochmal ansprechen und etwas auf mehr kulanz pochen

genau, es muss ja nicht immer was großes sein. Ich fahre zu 99% alleine im Auto (das 1% ist dann eine süße Anhalterin, die mit durchgeweichtem weißem T-Shirt am Straßenrand steht 😁 ) ohne Gepäck usw - mir würde auch mal ein Smart reichen.....

übrigens lasse ich die Inspektionen von Anfang an bei einem anderen Autohaus machen, da bekomm ich zwar auch keinen Leihwagen, die sind aber deutlich billiger und man wird einfach aufmerksamer "umhätschelt" 😁

Ciao,
Eric,
der das nächste mal kein Auto mehr kauft, auf dem nur 2 Jahre Garantie sind...und der auch noch nie ne Anhalterin mitgenommen hat 😉

Zitat:

Original geschrieben von EBONYandIVORY


@ERIC L.

Was bedeutet denn das "LPG" bei Dir?

😁

Liquified Petroleum Gas = Autogas = Flüssiggas

da haste nen Zusatztank in der Reserveradmulde, Reichweite 600km, Verbrauch 10% mehr als bei Benzin, dafür nur 0,55-0,57 EUR / Liter. Benzintank bleibt weiterhin voll erhalten. hast also halbe Kraftstoffkosten. Umbau kostet ca. 2500 EUR

siehe auch Forum alternative Kraftstoffe hier bei MT

Ciao,
Eric

Ahaaaaaaaa...

WAS es alles so gibt! 😁

Thanks für die Info

Ich habe bisher immer einen sog. Werkstattersatzwagen bei meinen Garantiearbeiten bekommen, wenn diese länger als 2 Stunden gedauert haben. Es handelt sich um den Händler La Linea in Bergisch Gladbach. Auch sonst finde ich den Händler empfehlenswert. Hat schon sehr knifflige Sachen gelöst! Wie die anderen La Lineas (Köln 2x, EU, BN) sind, weiß ich aber leider nicht.

Grüße aus dem "jecken" Kölle!

Alaaf

Die Bedingungen für einen Ersatzwagen in der Garantiezeit sind seitens Volvo doch klar geregelt: Wenn die Reparatur länger als vier Stunden dauert. Natürlich liegt es im Ermessen des jeweiligen Händlers, einen "kostenlosen" Ersatzwagen auch bei kleineren Reparaturen herauszugeben. Dieser findet sich dann aber garantiert auf der nächsten Inspektionsrechnung. Quasi "zerlegt" versteht sich. Das ist Fakt!

Gruss

Ersatzauto - oder nicht

Hallo Volvisti,

habe folgende Feststellung gemacht:

- Wenn ein Händler ein Auto verkaufen will, wirbt er auch mit einem Ersatzwagen, wenn der gekaufte (warum auch immer !) in die Wrkstatt muß.

- Wenn ein Händler Dir einen Erstzwagen kostemlos zur Verfügung stellt während einer Reparatur, und Du hast das Fahrzeug dort nicht gekauft, ist das Großzügigkeit des Händlers, die man eventuell bei den nächsten Werkstattbesuchen oder beim nächsten Autokauf honorieren kann. (= Kundenaquise)

- Wenn ein Händler Dir keinen Erstzwagen kostemlos zur Verfügung stellt, auch wenn Du das Fahrzeug dort gekauft hast, geht es ihm zu gut und er hat es nicht nötig. Auch sowas kann man honorieren!😉

- Anspruch gibt es nur im Rahmen der Mobilitätsgarantie, alles andere ist Service, der auch ab und an mal in dieser Servicewüste zu finden ist

Gruß JJ

Zitat:

Original geschrieben von ramon.dk


Die Bedingungen für einen Ersatzwagen in der Garantiezeit sind seitens Volvo doch klar geregelt:
Wenn die Reparatur länger als vier Stunden dauert.

Wo findet man denn diese Regelung?

Vielen Dank,
lanale

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