Zugeparkt! Was kann man dagegen tun?

Hallo,

da ich das Phänomen Autos zugeparkt oft aus meinem Fenster beobachten kann interessiert es mich irgendwie zu erfahren, was man dagegen tun kann außer zu warten bis die übeltäter auftauchen und weg fahren.

Nehmen wir mal an. Ich will zur Arbeit und wurde zugeparkt so zugeparkt das ich kaum Platz habe irgendwie aus der Parklücke zu kommen und nun?!? Warten und hoffen bis der Tag schöner wird? 😁

Gibt es hier jemanden den sowas mal passiert ist und was wurde da unternommen?

Ich denke mal das man letztendlich schwer beweisen kann, wer wenn zugeparkt hat so das man rechtlich nichts tun kann.

Bin dann erstmal auf eure Antworten gespannt.

Viele Grüße
Mad

EDIT:

Mit zugeparkt meine ich am Straßenrand, wie z.B. hier http://a32.idata.over-blog.com/2/88/40/70//Irland-020.jpg das man minimal bis kaum platz vorne und hinten hat.

Beste Antwort im Thema

Ich bin hier schon über ein halbes Jahr Mitglied und schaue täglich in dieses Forum und habe das Thema noch kein einziges mal gesehen sorry für alle Mitglieder die hier schon seit Jahren dabei sind und das für so häufig empfinden.. man kann sich auch anstellen 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Stoßstangen sind dafür da, Stöße abzufangen. Wen interessiert denn die Lackierung daran.
Man kann ja eine Zeitung dazwischenpacken. :>)

Mich interressiert die Lackierung meiner Stoßstange! Einfach weil es meine ist und ich i.d.R. für die Lakierung aufkommen muss!

Ich kann dir ja auch ein Fenster kaput hauen und dann fragen: "Wen interessiert denn so ein Fenster?" - Ist jettz etwas überspitzt, aber so ist es nunmal. Man sollte mit dem Eigentum andere vorsichtig, sorgsam und pfleglich umgehen! So ist das! Alles andere ist mutwillige Zerstörung!

Ach komm, son Opel Omega wird doch sogar noch schöner davon.

Nehmt nicht alles zu ernst, was ich hier schreibe. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Wen interessiert denn die Lackierung daran.

1. mich!

da ich mit jedem der sich so wie du verhält, mein konto um rd. 700€ bereichern kann! und dies sogar mit voller rückendeckung des gesetzgebers!

2. den zukünftigen käufer des autos, da er mit jedem kratzer den preis drücken kann!

ansonsten schrieb ich ja weiter oben, das ich noch dutzende halbleerer farbdosen zu entleeren habe....sag mir einfach mal deine adresse! sone hauswand eignet sich perfekt dazu, denn ihren zweck erfüllt die mit und ohne bemalung!

Zitat:

Nehmt nicht alles zu ernst, was ich hier schreibe.

da deine aussagen lediglich das wiederspiegeln was auf der straße abgeht, kann man nicht davon ausgehen, das du deine beiträge als "ironie" ansiehst! diese ist hier bei mt extra zu kennzeichnen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


sollte sich dabei auch nur ein steinchen (alternativ gehen auch die schrauben vom nummernschild!!!) in die stoßstange drücken, bist du bzw. deine versicherung rd. 700€ für einen neulackierung der stoßstange los.....

nebst anzeige wegen fahrerflucht (die aufgrund deines grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen handelns zu 99,9999% nicht wegen geringfügigkeit eingestellt wird!) die dich ebenfalls ein nettes sümmchen kosten wird zzgl. punkten in flensburg.......

Das ist (leider) eine Wunschvorstellung, die Realität sieht indess anders aus.

Selbst bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges dürfen die Stossstangen aussehen wie mit dem Schleifpapier behandelt, das darf nicht in der Reperaturkostenauflistung mit aufgeführt werden.

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Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Stoßstangen sind dafür da, Stöße abzufangen. Wen interessiert denn die Lackierung daran.
Man kann ja eine Zeitung dazwischenpacken. :>)

Also lieber Sonntagnachtsfahrer,

komm vorbei, parke, zerkratze dabei meinen Stoßfänger (Stoßstange ist das ja nicht mehr), fahre wieder weg, ist ja nichts passiert.

Und dann freue dich über die nächste Post.

Sachbeschädigung, Fahrerflucht,...
Und nach der Gerichtsverhandlung stellt du deinen Freispruch hier als PDF rein.

Gruß
Frank, der anderen nicht einfach das Fahrzeug beschädigt.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Das ist (leider) eine Wunschvorstellung, die Realität sieht indess anders aus.

dies ist keine wunschvorstellung!

das lackieren einer stoßstange kostet in einer vertragswerkstatt rd. 500-700€, ein kva der werkstatt ist zur geltendmachung der forderungen völlig ausreichend! da wird auch keine versicherung nach einem gutachter krähen, weils einfach werkstattübliche preise sind....

und wenn du dann noch nachweisen kannst, das der schädiger das auto absichtlich beiseite geschoben hat, muss der richter schon nen verdammt guten tag, sturzbesoffen und mit dir verwandt sein um dich da straffrei aus der sache rauskommen zu lassen!

Zitat:

Selbst bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges dürfen die Stossstangen aussehen wie mit dem Schleifpapier behandelt, das darf nicht in der Reperaturkostenauflistung mit aufgeführt werden.

wenn die stoßstange aussieht wie mit schleifpapier behandelt, übersteigt dies den nutzung-/alterungs- bzw. laufleistungsbedingten verschleiß am fahrzeug

(den man eh auslegen kann wie es einem gerade passt!)

.....diese kosten kann die leasingfirma dann sehrwohl in rechnung stellen!

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

dies ist keine wunschvorstellung!
das lackieren einer stoßstange kostet in einer vertragswerkstatt rd. 500-700€

Schon, aber wie bereits geschrieben ist ein Kollege von mir auf seinen Kosten von 3000 DM damals sitzengeblieben. Der hat sich auch durch drei Instanzen geklagt und immer verloren.

Und seine Stossstange war schon etwas erheblicher beschädigt.

Solange mir auf der anderen Seite kein Urteil/Vorfall bekannt ist, wo derjenige den Kratzer an den Fängern hat bezahlt bekommen muss ich andersgehende Verlautungen als 'Wunschvorstellung' abtuen.

Auch wenn ich in diesem Fall so denke wie Du, dass dies eine Unverschämtheit ist.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


...
Sachbeschädigung, Fahrerflucht,...
Und nach der Gerichtsverhandlung stellt du deinen Freispruch hier als PDF rein.

Gruß
Frank, der anderen nicht einfach das Fahrzeug beschädigt.

Was ist es denn nun?

Fahrerflucht oder Sachbeschädigung?

Beides geht nicht gemeinsam, jedenfalls nicht in diesem Fall!

Und was die PDF angeht:
nen Freispruch wird es wohl nicht geben auf bestimmt ne Einstellung des Verfahrens mit Verweisung auf den Zivilklageweg für den Geschädigten.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Solange mir auf der anderen Seite kein Urteil/Vorfall bekannt ist, wo derjenige den Kratzer an den Fängern hat bezahlt bekommen muss ich andersgehende Verlautungen als 'Wunschvorstellung' abtuen.

hab das selbst vor 3jahren durch, wo ein franzose mit nem leihwagen meinte, mir mit den befestigungsschrauben seines vorderen kennzeichens nen 3cm kratzer in die heckstoßstange zu machen.....

das verfahren wegen fahrerflucht wurde zwar nach monaten (da es tonnenweise schriftverkehr zwischen deutschland und frankreich gab) eingestellt, da es nicht bemerkt haben könnte.....die 700€ hat die versicherung der mitwagenfirma allerdings bezahlt und sich jeden cent von dem franzosen wiedergeholt, da er eine sb von 1000€ im mietvertrag stehen hatte!

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Schon, aber wie bereits geschrieben ist ein Kollege von mir auf seinen Kosten von 3000 DM damals sitzengeblieben. Der hat sich auch durch drei Instanzen geklagt und immer verloren.
Und seine Stossstange war schon etwas erheblicher beschädigt.

Jetzt kommen wir der Wahrheit so langsam näher.

Ich habe vor 25 Jahren auch einen Unfallprozess durch 2 Instanzen verloren bis rauskam, dass meine Unfallgegnerin die Ehefrau eines Ministerialdirigenten im Justizministerium in Bonn war. Die dämliche Kuh ist mir in das stehende Auto reingesemmelt und auf meine spätpubertierende Äußerung bekam ich von ihr sogar noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung! Nach der verlorenen Berufung hab ich´s dran gegeben. Ok, der Anwalt war auch eine Flachzange. Würde mir heute so auch nicht mehr passieren!

Wie ebenfalls bereits geschrieben, es gibt vor Gericht ein Urteil!

Bei meinen diversen Leasingkarren der letzten Jahre war das übrigens nicht egal, wie die Stoßfängerabdeckung aussieht.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Solange mir auf der anderen Seite kein Urteil/Vorfall bekannt ist, wo derjenige den Kratzer an den Fängern hat bezahlt bekommen muss ich andersgehende Verlautungen als 'Wunschvorstellung' abtuen.

Da hilft wohl nur selber testen. Fahr Deinem Nachbarn heute noch ins Auto und warte ab was passiert!

Du bist nicht rein zufällig der ungläubige Thomas?!

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv


Da hilft wohl nur selber testen. Fahr Deinem Nachbarn heute noch ins Auto und warte ab was passiert!
Du bist nicht rein zufällig der ungläubige Thomas?!

Ich werde definitiv nichts 'testen' denn das wäre ja Vorsatz. Und dem Auto tut das bestimmt ja auch noch weh. Ich warte einfach mal ab, bin ja noch jung genug um das eine oder andere Malörchen noch mitzubekommen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Was ist es denn nun?
Fahrerflucht oder Sachbeschädigung?
Beides geht nicht gemeinsam, jedenfalls nicht in diesem Fall!

Und was die PDF angeht:
nen Freispruch wird es wohl nicht geben auf bestimmt ne Einstellung des Verfahrens mit Verweisung auf den Zivilklageweg für den Geschädigten.

Gut das wir hier Fachleute haben. 😉

Also für mich wären die Kratzer Sachbeschädigung. Von Unfall würde ich nicht sprechen.

Tja, und das weiterfahren wäre Fahrerflucht.

Wie das dann Anzeigetechnisch aussehen würde überlasse ich den Fachleuten.

Gruß
Frank, der keine Schäden an seinem Fahrzeug braucht.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener



Zitat:

Du dürftest mir nicht über den Weg laufen. Würdest Du mein Auto irgendwie schädigen, könntest Du lernen, daß man ohne Zähne auch gut weiterleben kann. 😠

Bist Du eigentlich schon volljährig?

Nur mal so gefragt.

Ich bin volljährig. Sonst hätte ich mit Sicherheit keine 2 Autos. Und ich weiß, wie hart ich mein Geld verdienen muß. Deswegen kotzt mich dieser Egoismus von den Leuten an. So nach dem Motto. Nur weils mur wumpe ist wie meine Kiste aussieht muß es den anderen genauso gehen. Das bringt mich auf die Palme. Nur weil deren Auto verrotzt dasteht muß es meiner nicht auch.

Ich verstehe echt nichts mehr!!!
Darf ich nun den Wagen vom Nachbarn beschädigen oder nicht??
Wenn ja, komme ich dann unbestraft davon und bezahlen muss ich auch nichts???

Seid ihr euch da sicher, habe keine Lust das mich der Richter auslacht wenn ich ihm von diesem Thread erzähle.

Das Problem in Deutschland ist Recht haben und Recht bekommen. Hat man einen Richter, der von Autos nicht viel versteht/sich für diese nicht interessiert kommt vielleicht so ein Urteil zustande. Und wenn der Gegner dann noch "Beziehungen" hat (wie z.B. Frau eines hohen Beamten), siehts eh düsterer aus.

Aber eine lackierte Stoßstange zerkratzen ist Sachbeschädigung. Da kann mir ein Richter erzählen was er will. Dann ist er für eine unparteiische Entscheidung vollkommen ungeeignet und man sollte sogar überlegen ob man Einspruch wegen Befangenheit einlegt.

Wäre ja das gleiche als zerkratzt mir einer das Auto bzw. drischt eine Beule rein und der Richter meint "Keine Sachbeschädigung, da das Auto seinen Zweck weiterhin erfüllt." Vollkommener Nonsens. Könnte man mit dem gleichen Argument auch die Grafffiti-Schmierereien abtun (was kein vernünftig denkender Mensch macht).

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