Zündungsplus im Motorraum

Volvo V40 1 (V/644/645)

Moin Leute,

kann mir jemand auf die Schnelle sagen wo ich bei meinem V40 im Motorraum am einfachsten Zündungsplus für Tagfahrleuchten finde?

MfG
Julius

36 Antworten

Vielen Dank Asterix, wieder was dazu gelernt. Bleibt nur noch das Problem:

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Mir fällt im Moment nicht ein, wie man das umsetzen kann.

Zitat:

@Drillschnaffe schrieb am 28. Juni 2017 um 17:46:32 Uhr:


Vielen Dank Asterix, wieder was dazu gelernt. Bleibt nur noch das Problem:

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Mir fällt im Moment nicht ein, wie man das umsetzen kann.

Tagfahrlampen haben ein Steuergerät.

Normal schalten sie sich auch schon mit der Zündung ein, meine erst wenn der Motor läuft.

Achja ein Kabel von den Tagfahrlichtern wird mit dem Standlicht verbunden, bekommt der Saft schaltet sich das Tagfahrlicht aus.

Moin,
funzt mit ner Relaisschaltung oder einem mitgelieferten Modul

Beispiel Relaisschaltung

MfG

PS : beim Volvo LKW brennen serienmäßig auch Rück und Begrenzungsleuchten mit dem Tagfahrlicht , das Tagfahrlicht in den Scheinwerfern wird dann bei Einschalten des Abblendlicht auf Standlicht Niveau gedimmt

Was mir in dem Zusammenhang noch einfällt, anscheinend hat es im Zusammenhang mit dem Tagfahrlicht in der StVO eine Änderung gegeben.
Früher war es in Deutschland nicht erlaubt, wenn die Frontblinker dauerleuchten. Wie es in den USA ist. Selbst wenn der Tüv sich daran stören würde, das die normaler Weise gelb leuchten, könnte man einfach dann nur eine LED Lampe einsetzen, die dauernd weiß leuchtet, und gelb blinkt. Die gibt es.

Man muss nur noch die Schaltung mit dem Steuergerät korrigieren. Hinweis an Leute, die ein Auto aus den USA importieren wollen.

Ähnliche Themen

wenn du ein Auto aus den USA nach Deutschland importierst , musst du grundsätzlich die Scheinwerfer tauschen , die AMI Funzeln haben keine E-Zulassung

Ich gehe jetzt erstmal von meinem Volvo aus. Und da hat alles eine E-Nummer. Einzig die Hauptscheinwerfer besitzen kein Standlicht. Wenn ich jetzt auf das Tagfahrlicht verzichten würde, könnte es den TÜV nicht unbedingt stören, das die Blinker das übernehmen.

Zitat:

@Drillschnaffe schrieb am 28. Juni 2017 um 18:26:53 Uhr:


Ich gehe jetzt erstmal von meinem Volvo aus. Und da hat alles eine E-Nummer. Einzig die Hauptscheinwerfer besitzen kein Standlicht. Wenn ich jetzt auf das Tagfahrlicht verzichten würde, könnte es den TÜV nicht unbedingt stören, das die Blinker das übernehmen.

Beleuchtete Blinker in Deutschland verboten und Standlicht ist Pflicht.

Also Lampen tauschen 🙂

Tagfahrlicht in dem Bereich der Nebelleuchten erlaubt, aber in den Blinkern verboten? Ist doch alles im Bereich, und die E-Nummern sind auch da.
Übrigens was die E-Nummern betrifft, kann man sich darauf auch nicht verlassen. Das kann dann auch trotzdem nicht zulässig sein. Hatte ich bei meinen Recherchen festgestellt.

Das klärt sich dann beim nächsten TÜV Termin alles auf.

Hallo Achim,

es gibt bereist neue Autos, die haben kein Standlicht mehr. Sondern nur noch Tageslicht auf LED Basis, Abblendlicht, Fernlicht und Licht für den dicken Nebel. Bei diesen Autos, wenn sie mit Tageslicht fahren, sind alle anderen Rück.- und Begrenzungslichter von der Seite aus geschaltet. Nur Blinker Licht und Bremslicht funktioniert.

Aber das mit den Standlicht sollte noch mal in der STVO nach gesehen werden, ob man da mit fahren darf oder nicht.

Hier in der Slowakei sind inzwischen 34° Grad im Schatten und im Sonnenbereich nahe 50° Grad. Kein Gewitter in aussicht!

Schöne Grüße von Torsten

Zitat:

@warfi
Beleuchtete Blinker in Deutschland verboten und Standlicht ist Pflicht.

Also Lampen tauschen 🙂

Standlicht ist nun mal ein Licht, das die Verwendung findet, wenn ich stehe. Wenn man es genau nimmt, müsste diese Lampe eigentlich beim Fahren ausgehen. Um niemanden zu verleiten, damit zu fahren. Weil für alle übrigen Verkehrsteilnehmer steht dein Auto, wenn die an ist.

Rein theoretisch könnte man dir die Vorfahrt nehmen, weil du signalisiert hast, das du stehst. Wenn es dann zum Crash kommt, sieht die Sache allerdings wohl so aus, wie es mit dem Blinken ist. Es ist eine Absichtserklärung, die man nicht umsetzen muss. Wer blinkt, und trotzdem geradeaus fährt hat Recht. Wer steht und trotzdem fährt dito.

Natürlich interessiert das niemanden, und deshalb darf sie an bleiben. Aber ein Bürokrat müsste erkennen, das da was nicht stimmt.

Hallo Volker,

ich habe gelernt, dass das Standlicht ein Übelbleibsel der alten Zeit ist und das heute das Standlicht keine Funktion mehr hat. Außerdem wenn man bei alten Autos in Deutschland Licht einschaltet z.b Abblendlicht oder Fernlicht bleibt das Standlicht immer an. Früher hatte man auch die Funktion, das man das Standlicht durch Blinkerschaltung links oder rechts wurde nur eine Seite eingeschaltet. Das war das Parklicht. Aber das gibt es nur ganz selten.
Das Standlicht hat auch eine schützende Funktion. Wenn das linke Abblendlicht ausfällt, weil es kaputt ist, sorgt das linke Standlicht dafür, das dein Auto in der Nacht doch ein Auto ist und nicht ein Motorrad. Das könnte fatale Folgen haben, wenn das Standlicht aus ist!

Schönen Gruß von Torsten

Zitat:

@Drillschnaffe schrieb am 28. Juni 2017 um 20:24:46 Uhr:


Standlicht ist nun mal ein Licht, das die Verwendung findet, wenn ich stehe. Wenn man es genau nimmt, müsste diese Lampe eigentlich beim Fahren ausgehen. Um niemanden zu verleiten, damit zu fahren. Weil für alle übrigen Verkehrsteilnehmer steht dein Auto, wenn die an ist.

Natürlich interessiert das niemanden, und deshalb darf sie an bleiben. Aber ein Bürokrat müsste erkennen, das da was nicht stimmt.

Hallo zusammen,

ich habe bei Wikipedia einiges gelesen über das Standlicht!

Nach §17 Absatz 2 der STVO wird oft fälschlich als generelles Verbot des Fahrens mit Standlicht am Tag ausgelegt.

Das ist falsch!

Man darf nach $ 17 Absatz 1 der STVO am Tage mit Standlicht gefahren werden!
Aber sobald die Beleuchtungspflicht ein tritt z.b. im Tunnel oder Dämmerung oder die Nacht muß das Abblendlicht eingeschaltet werden.

Viele Grüße von Torsten

Wenn dem so ist, müsste das Licht eine neue Bezeichnung bekommen haben. Mit Standlicht steht man halt.

In den USA war man wie so häufig schlauer. Hier gibt es offiziell kein Standlicht. Nur Begrenzungslicht, vorn orange, hinten rot. Das den Umriss des Fahrzeugs kennzeichnet. Daher auch die Seitenleuchten beim S/V 40. Vorn orange, hinten rot. Funktionieren genau so wie Standlicht.
Hier werden die "Sidemarker" genannt. Die sind ein Tribut an die US StVO. Leuchten zusätzlich zu den Blinkern vorn und den Rückleuchten hinten. Auch mein Anhänger hat exakt diese Beleuchtung.

Zitat:

@Drillschnaffe schrieb am 29. Juni 2017 um 21:32:52 Uhr:


Daher auch die Seitenleuchten beim S/V 40. Vorn orange, hinten rot. .

Hier in Europa sind die Seitenleuchten vorne und hinten orange.

Mein Sidemarker ist hinten rot. Und das muss hier auch so sein. Orange wäre nicht zulässig. Aber in Europa wären die Sidemarker völlig überflüssig.
Wenn die nicht funktionieren, müsste das einem TÜV Prüver völlig schnuppe sein. Weil die sind in seiner Verordnung gar nicht vorgesehen.
Auf der anderen Seite geht man so vor, was verbaut ist, muss auch funktionieren. Auch wenn es die StVO nicht verlangt.

PlemPlem

Deine Antwort
Ähnliche Themen