Zündungsplus im Motorraum

Volvo V40 1 (V/644/645)

Moin Leute,

kann mir jemand auf die Schnelle sagen wo ich bei meinem V40 im Motorraum am einfachsten Zündungsplus für Tagfahrleuchten finde?

MfG
Julius

36 Antworten

Hast du Nebelscheinwerfer? Wenn nicht könntest du die Kabel von denen verwenden und im Innenraum entweder den original schalter nachrüsten bzw einen eigenen einbauen. Hätte den Vorteil das es abgesichert währe über den Stromkreis vom Nebler. Mfg

Also mein 2001er V40 hat das Tagfahrlicht über die Abblendlicht Scheinwerfer. Man kann es aktivieren oder deaktivieren. Ich habe es deaktiviert.

Hallo liebe Freunde!

Ich habe was ganz anderes gemacht!
Ich habe die Standlichtbirnen links und rechts einfach gegen sehr starke LED Lampen aus gewechselt und so ein Tageslicht erschaffen. Man sieht die Birnen schon ab 50 m weit brennen. Das reicht zumindes hier in der Slowakei, wo immer mit Licht gefahren werden muß.
Der TüV fand die Idee gut und Polizei tut mir nichts. Da bei spare ich sehr viel Inergie!

Schöne Grüße von Torsten

Na ja, Energie sparst du nicht wirklich. Aber die LED Leuchtmittel werden dich überleben. Darauf kommt es an.
Aber du fährst mit Standlicht, sei es noch so hell, wohl generell verboten ist. Deshalb heißt es auch Standlicht. Dein TÜV hat nichts dagegen, weil der nicht weiß, das du damit fahren möchtest.

Natürlich muss man die Gesetzgebung beachten. Ist in Deutschland Tagfahrlicht vorgeschrieben? Wen hält es davon ab, wenn er mit Licht am Tag fahren möchte, das Licht einzuschalten.

Hier in Virginia nicht. Aber Scheibenwischer an Licht an. Das ist hier Gesetz. Und damit ist das Abblendlicht gemeint, und keine zusätzlichen Funzeln.

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Nein es ist nicht vorgeschrieben in Deutschland.

LED Tagfahrlichter die habe ich auch, verbrauchen bedeutend weniger Strom als das Fahrlicht, zudem leuchtet bei Fahrlicht auch das Rücklicht und so kann es passieren das bei Sonne der Hintermann das Bremslicht übersieht.

Das was Torsten da schreibt ist lustig. Zitat: Der Tüv fand die Idee gut. Tja so ist das nur wenn man nicht in Deutschland lebt denn hier findet der Tüv keine private Idee gut 😁

Was mich mit deinem nachgerüstetem Taglicht interessieren würde, hast du dafür eine ABE? Oder warst du damit schon mal beim TÜV?

Der TÜV bei Poken weiß nicht, das er damit fährt. Weil jeder ein Standlicht hat und das nicht hinterfragt wird.

Anderes Problem, zumindest in Deutschland, die "E-Nummern" auf den Leuchtmitteln. Keine "E-Nummer", keine Zulassung.

Aber darauf komme ich noch, wenn ich meinen Volvo außen auf LED umgerüstet habe.

Zitat:

@Drillschnaffe schrieb am 27. Juni 2017 um 22:30:28 Uhr:


Was mich mit deinem nachgerüstetem Taglicht interessieren würde, hast du dafür eine ABE? Oder warst du damit schon mal beim TÜV?

Der TÜV bei Poken weiß nicht, das er damit fährt. Weil jeder ein Standlicht hat und das nicht hinterfragt wird.

Anderes Problem, zumindest in Deutschland, die "E-Nummern" auf den Leuchtmitteln. Keine "E-Nummer", keine Zulassung.

Aber darauf komme ich noch, wenn ich meinen Volvo außen auf LED umgerüstet habe.

Nein keine ABE da mit E-Nummer eintragungsfrei wie alles was eine E-Nummer hat.

Morgen kann ich dem Themenstarter sagen wo ich das Plus angezapft habe, jetzt habe ich es vergessen.

Diese "Licht-am-Tag" Schaltung hatte ich vorher auch drin, aber dagegen sprachen für mich auch die Punkte die warfi schon genannt hatte.
Auf die E-Nummer habe ich natürlich beim Kauf geachtet, also sollte der TÜV keine Probleme machen.

Ich habe mir das Plus jetzt an einem Kabel zu einer Sicherung aus dem Motorraum-Sicherrungskasten abgezweigt, die bei Zündung Strom führt. Ich dachte nur am Anfang es gibt eine einfachere Möglichkeit da im Motorraum dran zu kommen. Eingebaut habe ich die Leuchten in diese Blenden die drin sind wenn keine NSW verbaut sind.

So sieht das Endergebnis aus:

IMG_20170627_235717.jpg

Ich weiß nicht, was in Deutschland so geht, aber das kann es wohl nicht sein. Am Tag mit nur Nebelscheinwerfern fahren?.

Was du schick findest ist nicht unbedingt das, was das Gesetz vorschreibt.

H1 LED mit E-Nummer? Wo hast du die gefunden und was hat die gekostet?

Ich hatte "ohne NSW" überlesen. Aber das macht es nicht besser. Was hast du denn da für Leuchten reingezimmert? NSW lassen sich ohne Abblendlicht gar nicht einschalten und müssen bei eingeschaltetem Fernlicht ausgehen. Deine leuchten jedoch ständig und, bei LED´s wahrscheinlich, blenden evtl. den Gegenverkehr.

Insgesamt für die deutsche StVO keine gute Idee. Wie Warfi sagte, der TÜV findet keine private Idee gut.

Moin Drillschnaffe,

wo siehst du hier Probleme? 😕😕😕
Es will doch niemand mit Nebelscheinwerfer fahren. Es geht um die Nachrüstung von Tagfahrlicht.
Wenn E-Prüfzeichen vorhanden und der Einbau ordentlich gemacht wurde ist das absolut OK. Warum sollte der TÜV da Probleme machen?

Beste Grüße vom Sven

Moin zusammen,

so wie Sven sagte, ist es 😉
Das sind universal Tagfahrleuchten, die so geschaltet sind das sie mit dem Motor angehen, und mit dem Standlicht ausgehen. Daher sind sie mit E-Nummer als Tagfahrleuchten zugelassen. Ich habe sie nur in diese für die NSW Blenden eingesetzt, weil es meiner Meinung nach dämlich aussieht wenn die so unter der Stoßstange hängen.

Mit NSW darf man in Deutschland nur fahren wenn die Witterung es erforderlich macht.

Gruß Julius

Vorschriften für die Anbringung der Tagfahrlichter / ECE-R48 Richtlinie
Auch für die Positionierung von separaten Tagfahrleuchten in der Fahrzeugfront existieren Vorschriften. Diese sind in der Richtlinie ECE-R48 beschrieben. Sie besagen im Wesentlichen folgendes:    
Tagfahrlichter müssen in der Fahrzeugfront montiert werden
maximal 2 Tagfahrlichter zulässig
maximal 2 Positionsleuchten zulässig
Tagfahrlichter müssen gerade nach vorne ausgerichtet sein
Aktivierung der Tagfahrlichter muss mit dem Einschalten der Zündung erfolgen (Anschluss an Klemme 15)
Bodenabstand: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Tagfahrlichtern: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrlichtern: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
die Tagfahrlichter müssen ein E-Prüfzeichen und die Bezeichnung RL tragen
 

Weitere Richtlinien

KLICK

MfG

Hallo zusammen,

ich muß doch mal was klar stellen!
In der gesamten Slowakei muß am Tage mit Abblendlicht gefahren werden. Das ist Vorschrift und steht in der Strassenverkehrsordnung Gesetzen. Es gibt aber inzwischen eine Ausnahme, man darf auch mit Tagesfahrlicht gefahren werden. Muß aber bei Gewitter, bei Schneefall oder starken Regen wieder zum Abblendlicht um geschaltet werden. Das Tagesfahrlicht muß dann aus sein.

Inzwischen fahren so viele Leute hier in der Slowakei mit umgebauten Standlicht auf LED Basis. Wenn die Lampen gut sind, dann kann man die weit sehen.
Aber wenn es doch dum kommt hier mit der Polizei, dann laß ich mir neben den Nebelscheinwerfer rechts und links Tageslichter ein bauen. Die Polizei hier interesssiert nur die Geschwindigkeiten der Autos. Mehr nicht. Der TüV hier in Trnava hat die LED im Standlichtbereich schon gesehen und nichts da zu gesagt.
Der TüV sagt zu vielen Sachen nichts. Hier fahren Autos durch die Gegend mit überhöten Lärmpegel der Auspuffrohre.

Ob die Sachen wieder abgebaut werden, wenn die Autos zum TüV müssen. Ich weiß es nicht!

Schöne Grüße von Torsten

Zitat:

@Drillschnaffe schrieb am 27. Juni 2017 um 22:30:28 Uhr:


Was mich mit deinem nachgerüstetem Taglicht interessieren würde, hast du dafür eine ABE? Oder warst du damit schon mal beim TÜV?

Der TÜV bei Poken weiß nicht, das er damit fährt. Weil jeder ein Standlicht hat und das nicht hinterfragt wird.

Anderes Problem, zumindest in Deutschland, die "E-Nummern" auf den Leuchtmitteln. Keine "E-Nummer", keine Zulassung.

Aber darauf komme ich noch, wenn ich meinen Volvo außen auf LED umgerüstet habe.

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