zu viele tachoscheiben dabei
moin ein kollege is jetzt angehalten worden und hatte von mehreren wochen die tachoscheiben im lkw. polizei hats gesehen und sagten ihm das es teuer werden kann. ist das von euch auch schon mal einem passiert?
mfg
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Thorsten 830
Dann hast Du in der Fahrschule aber nicht besonders gut aufgepasst!
Man musste IMMER die Scheiben von der laufenden Woche und die vom letzten Arbeitstag der Vorwoche mitführen, egal ob man Tagestour oder Wochentour fährt.
Seit dem 2. Mai diesen Jahres sieht das ja nun anders aus...
ne ne ich rede hier von der "doppelwoche"
bin mittlerweile zulang raus was tachoscheiben udn ausreden der BAG gegenüber angeht
aber in der doppelwoche darfst 2x mehr stunden fahren ?!
und genau deswegen mussten 2 wochen mitgeführt werden
Zitat:
aber in der doppelwoche darfst 2x mehr stunden fahren ?!
und genau deswegen mussten 2 wochen mitgeführt werden
Das ist absoluter Quatsch!
Ich sag ja, Du hast nicht aufgepasst!
DIE SCHEIBEN DER LAUFENDEN WOCHE UND DIE VOM LETZTEN ARBEITSTAG DER VORWOCHE!!!
Und nichts anderes....
Thorsten hat recht. Bis Mai dieses Jahres war es generell "die laufende Woche und die letzte Scheibe der Vorwoche", egal ob Fernverkehr oder Nahverkehr.
Genau das Problem war, dass die Lenkzeit (und auch die Doppelwoche) nicht ausreichend kontrolliert werden konnte und deshalb wurde die neue Gesetzgebung beschlossen.
Im Fernverkehr und im Nahverkehr gelten die gleichen Gesetze...
Zitat:
Original geschrieben von plc_tippser
Als Chef sollte man die Scheiben aber sowieso schnellst möglichst einsammeln, gehen welche verloren und es kommt Besuch von der Berufsgenossenschaft, kann das richtig Ärger geben.
Genauso sieht es aus. Wie weltfremd muß man als Chef sein, um seine Fahrer mit derart wichtigen Dokumenten (die sie im LKW nun wirklich nicht brauchen) durch die Gegend fahren zu lassen?
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Zitat:
Original geschrieben von MAN TGA 460 XXL
Hallo!
Man muss seit 1.5.2006 die Tachoscheiben der letzten 15 Arbeitstage dabei haben!
Was sich sonst noch so geändert hat steht ales auf der Internetseite vom BAG!Gruß Eric
Genau so sieht es aus und ab nächstes Jahr ändert sich das wieder wegen dem Digitacho und dann muss man die letzten 28 mit führen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genauso sieht es aus. Wie weltfremd muß man als Chef sein, um seine Fahrer mit derart wichtigen Dokumenten (die sie im LKW nun wirklich nicht brauchen) durch die Gegend fahren zu lassen?
Zumal der Chef strafbar damit macht denn er muss die in seinem Büro 1 Jahr lang aufbewahren und ist dazu angehalten,die Scheiben von den Fahrern einzusammeln.
also ich bin imer ganz froh wenn ich meine scheiben im büro loswerden kann.
was ich nicht bei hab kann mich auch nicht ärgern, gell
Zitat:
Original geschrieben von 460er TGA
moin ein kollege is jetzt angehalten worden und hatte von mehreren wochen die tachoscheiben im lkw. polizei hats gesehen und sagten ihm das es teuer werden kann. ist das von euch auch schon mal einem passiert?mfg
Zitat:
Original geschrieben von Pet.Fricke
Zitat:
Original geschrieben von 460er TGA
moin ein kollege is jetzt angehalten worden und hatte von mehreren wochen die tachoscheiben im lkw. polizei hats gesehen und sagten ihm das es teuer werden kann. ist das von euch auch schon mal einem passiert?mfg
@Pet.Fricke
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Hallo, bin am Montag angehalten worden und hatte 11 Tachoscheiben zu viel dabei. Es soll mich jetzt jede Scheibe 75 Euro kosten und meinen Chef 150 Euro
Welche Umstände haben dich dazu gezwungen, so viele überzählige Scheiben mitzuführen?
was wäre wenn ich nur alle 6 wochen in die firma komme um das zeug abzugeben ??
oder eben nach 25 tagen drin war und da ja noch keine abgeben kann weil ich sie dabeihaben muss ..
dann komm ich erst wieder nach weiteren sagen wir 20 tagen mal in der firma vorbei ..
somit hab ich 45 scheiben dabei ..
Interessiert doch keinen wie viele ihr im Führerhaus habt. Nur ihr solltet die Passende Anzahl in einem Griff parat haben, oder meint ihr der BAG'ler würde gleich ne "Haussuchung" machen 😉
Also die überzähligen einfach auf nen anderen Platz legen und schon gibts keine Probleme 😁
Grüße
Steini
Hallo
Ihn der 5 Auflage mit neuer FPersV steht
Mitführpflichten über Aufzei. der Lenk-Ruhezeiten
-Schaublätter,handschri. Aufzeichnungen und
Ausdrucke des laufenden Arbeitstages und der
vorausgehenden 28 Kalendertage,an denen Aufzeichn.
oder Ausdrucke erstellt werden mussten
-die Faherekarte, wenn eine vorhanden ist
-die Bescheinigung/en gemäß § 20 FPersV
der vorausgehenden 28 Kalendertage über berück-
sichtigungsfreie Tage bzw. an denen kein Fahrzeug
gelenkt wurde.
MFG
also ich kenne es so, wenn man in die kontrolle fährt der polizist sagt tachoscheiben und du als fahrer fragst wie viel? und der sagt die letzten 28tage und die der laufendenwoche dann gibts auch nur die und nicht mehr