Zu schnell gewesen, von Polizei rausgezogen worden

Hallo,

Ich wollte heute Mittag meine Frau vom Flughafen abholen, stand noch im Stau, war schon spät dran und in der Eile habe ich etwas aufs Gas gedrückt. Hatte laut Tacho etwa 135 kmh drauf, bei erlaubten 100 kmh. Mit Toleranzabzug wohl um die 28 kmh zu schnell. Wären 80€ und 1 Punkt.
Ich weiß natürlich, dass sich das nicht gehört und ist eigentlich auch nicht mein Fahrstil, aber heute ist es im Stress nun mal so passiert.

Jedenfalls war dann plötzlich ein Polizei-Mannschaftswagen hinter mir, kurz darauf kam das blinkende "Stop" Symbol und wir fuhren zusammen an der nächsten Autobahn-Ausfahrt raus.

Der Polizist sagte zur mir:
"Denken Sie eigentlich, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht für Sie gelten?
Bei 10 kmh zu schnell kann man gerne drüber hinweg sehen aber ihre Geschwindigkeit grenzte schon fast an ein Fahrverbot.
Es kommt schon mal vor, dass die Autobahnpolizei hier ein mobiles Blitzgerät aufbaut und dann ist der Führerschein weg. Und Ihren Führerschein brauchen Sie doch sicher."

Führerschein, Fahrzeugpapiere etc. wollte der Polizist nicht sehen. Er ging nach dem
Gespräch zurück zum Streifenwagen und sie fuhren davon.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob da jetzt noch irgendwas auf mich zu kommt, eine Anzeige oder ähnliches? Aber wüsste jetzt auch nicht, wie dann meine tatsächliche Geschwindigkeit festgestellt werden soll. Hattet ihr schon mal etwas in der dieser Art? Danke.

Beste Antwort im Thema

Glück gehabt, Der wollte dir nur einen Einlauf verpassen und das hat Du bekommen. Wollte er dich anzeigen hätte er sich die Papiere zeigen lassen. Aber bei +35 über Limit bleibt nach Abzug aller Toleranzen beim Hinterherfahren nichts übrig was den Papierkram rechtfertigt.
Schwein gehabt und immer daran denken das Glücksträhnen plötzlich enden können.

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Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 2. September 2016 um 09:32:33 Uhr:


Wie man aus so einem Kram zwei Seiten machen kann, ist immer wieder interessant zu beobachten...😁

Du trägst ja auch deinen Teil dazu bei !

Und schon beginnt man die dritte Seite. Ist ja eigentlich nix Neues, dass auch kleinste Bagatellen zu einem Staatsakt aufgebauscht werden.

Leute, ihr müsstet V&S doch langsam kennen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. September 2016 um 12:08:11 Uhr:


Und schon beginnt man die dritte Seite. Ist ja eigentlich nix Neues, dass auch kleinste Bagatellen zu einem Staatsakt aufgebauscht werden.

Klassiker!

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Ein Streifenmännchen hat sich wichtig gemacht. Einfach ignorieren (das Streifenmännchen) und freuen, dass er dir nichts kann.

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 3. September 2016 um 00:02:24 Uhr:


...vom warten am Flughafen ist noch niemand gestorben, durch zu schnelles Fahren schon......

Sicher?
Schließlich wurde schon so mancher Mann von seiner Frau ermordet ... vielleicht war auch mal einer der Gründe, dass sie am Flughafen werten gelassen wurde?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. September 2016 um 08:45:01 Uhr:


Du trägst ja auch deinen Teil dazu bei !

Ich bekenne mich schuldig, ich konnte der Versuchung nicht widerstehen....🙁

Zitat:

@f355 schrieb am 3. September 2016 um 16:06:45 Uhr:


Ein Streifenmännchen hat sich wichtig gemacht. Einfach ignorieren (das Streifenmännchen) und freuen, dass er dir nichts kann.

Den Beitrag von Uhu110 hast du aber schon gelesen.

Für mich ist die Situation ganz einfach.

Es muss nicht immner der "Knüppel" geschwungen werden.

Fallawaypress wurde, Entschuldige den Ausdruck sein "Fehlverhalten" dessen er sich auch bewußt war unter dem Motto "

aufgefallen bist du uns

" mitgeteilt.

Wirkt besser als ein Ticket.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 2. September 2016 um 11:16:14 Uhr:



Wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, hättest Du gesehen, dass es noch die Option der nicht angepassten Geschwindigkeit gegeben hätte.

Die Begründung dafür bei 130 km/h auf einer Autobahn dürfte einiges an Kreativität erfordern.

Hallo, Mr.Moe,

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 4. September 2016 um 11:54:12 Uhr:


Die Begründung dafür bei 130 km/h auf einer Autobahn dürfte einiges an Kreativität erfordern.

Kreativität wäre hier fehl am Platze, denn dann das würde ja bedeuten, dass man sich

irgendeine

Begründung aus den Fingern saugt, nur, um die Anzeige schreiben zu können.

Deshalb gebe ich Dir recht damit, dass man diesen Tatbestand nicht mal einfach so nehmen kann, wenn man es nicht geschafft hat, eine eindeutige Geschwindigkeitsmessung durchzuführen.

Besteht die Geschwindigkeitsbeschränkung jedoch z. B. wegen Straßenschäden oder anderen Gefahrenpunkten, sieht es schon anders aus.

Eine weitere Möglichkeit, diesen Tatbestand anzuwenden, wäre die, dass z. B. ein Fahrzeug mit Anhänger mit 30 km/h Überschreitung laut Tacho gemessen wird und man aufgrund der Abzüge bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren kaum noch etwas zur Anzeige bringen könnte.

Wie Du vielleicht gelesen hast, bezog sich mein Einwand lediglich auf diesen pauschalen Kommentar

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. September 2016 um 21:50:01 Uhr:


Ein Mannschaftswagen hat keinen geeichten Tacho, daher hätte er dir eh nix können 😉

und diente nur dazu, Birscherl zu zeigen, dass es doch noch andere Möglichkeiten der Sanktionierung gibt.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@wkienzl schrieb am 4. September 2016 um 09:55:26 Uhr:



Zitat:

@f355 schrieb am 3. September 2016 um 16:06:45 Uhr:


Ein Streifenmännchen hat sich wichtig gemacht. Einfach ignorieren (das Streifenmännchen) und freuen, dass er dir nichts kann.

Den Beitrag von Uhu110 hast du aber schon gelesen.
[...]

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