Zu schnell gefahren mit Winterreifen
Hallo zusammen.
Ich habe mein Auto verliehen und hab jetzt von meinem Arbeitskollegen auf Facebook gesehen, dass er bei 270 km/h ein Foto gemacht hat. Blöderweise habe ich nur Winterreifen bis 210 km/h. Passiert ist nichts. Ich frage mich nur, ob die Reifen jetzt nicht sichtbare schäden davongetragen haben?
Beste Antwort im Thema
Dein Fahrzeug ist bei 250km/h elektronisch abgeregelt (was man auch den Beschleunigungswerten deiner Signatur entnehmen kann). Machst Du Dir tatsächlich Sorgen, oder geht es hier nur darum, ein wenig abzuposen? 🙄
Prinzipiell würde ich mir generell um mein Fahrzeug Sorgen machen wenn ich es an jemanden verleihe, der bei > 200km/h Tachofotos damit macht 😛
31 Antworten
@ TE,
wenn Du nicht einen 210 er Aufkleber im Sichtbereich hast, bist Du bei einem eventuellen Unfall wegen geplatzer Reifen mit in der Verantwortung.
Denn woher soll der Fahrer sonst wissen, daß er nicht schneller fahren darf.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
@ TE,
wenn Du nicht einen 210 er Aufkleber im Sichtbereich hast, bist Du bei einem eventuellen Unfall wegen geplatzer Reifen mit in der Verantwortung.
Denn woher soll der Fahrer sonst wissen, daß er nicht schneller fahren darf.
wohl kaum. der fahrer muss vor fahrantritt, wenn er ein fremdes fahrzeug führt sich über den sicheren zustand des fahrzeugs versichern. zu dem muss der unfallverursacher bei geschwindigkeiten über 130km/h beweisen, dass der unfall auch genau so stattgefunden hätte, wenn er sich an die richtgeschwindigkeit gehalten hätte. da 210 km/h weit über 130 km/h liegen, würde jeder richter ihm die volle schuld in die schuhe schieben....
Zitat:
Original geschrieben von JokerGolf
geil, jetzt kann man schon mit einem geliehenen Wagen und 270 auf dem Tacho im Fratzenbuch frauen beeindrucken.
das habe ich mir auch gedacht, aber er hat eine schwangere frau und ein kind...
Ist der 270-Fahrer zufällig klein? Ich meine die Körpergröße. Das würde es erklären. Ups - ich habe ja selbst ein Navi-Foto mit Geschwindigkeitsangabe hier bei MT 😁 Bei mir ist aber größenmäßig alles bestens. 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
In Deutschland darf man Winterreifen auch mit einem niedrigeren Speedindex fahren.Zitat:
Original geschrieben von Passat_V6
@ TE, wer hat dir denn Reifen eingetragen die nur bis 210KM/H zugelassen sind wennn dein auto aber über 250 geht???
Theoretisch also auch Q-Reifen, wenn ein "Baperl" mit 160 Km/H im Sichtbereich geklebt wird.
das wusste ich niocht das das bei euch möglich ist!
Ich hatte neulich einen lt. Papieren 220 km/h schnellen Mietwagen mit H-Winterreifen bekommen. Weder hatte es einen Aufkleber am Armaturenbrett, noch eine Geschwindigkeitswarnung über die Bordelektronik. Das werde ich der Mietwagenfirma noch schriftlich mitteilen, denn gerade bei geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen wird offenbar der IQ noch tiefer gelegt als manches Fahrwerk 😁
Hallole ...
@ Bassmaster
Der Speedindex deiner WR mit H = 210 km/h finde ich für so ein wie deines Fahrzeug etwas tief angesetzt !
V bis 240 km/h wäre woh für die nächste WR - Garnitur etwas treffender = ge'sponserd by your Kumpel .
Das Pic vom Tacho , kannste ja hier ... noch verewigen , vielleicht gibt's ja auch noch eine Sonderrubrik für WR - Bereifung 😁
www.top10speed.com/
Gruß
Hermy
Zitat:
Original geschrieben von bassmaster
wohl kaum. der fahrer muss vor fahrantritt, wenn er ein fremdes fahrzeug führt sich über den sicheren zustand des fahrzeugs versichern. zu dem muss der unfallverursacher bei geschwindigkeiten über 130km/h beweisen, dass der unfall auch genau so stattgefunden hätte, wenn er sich an die richtgeschwindigkeit gehalten hätte. da 210 km/h weit über 130 km/h liegen, würde jeder richter ihm die volle schuld in die schuhe schieben....Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
@ TE,
wenn Du nicht einen 210 er Aufkleber im Sichtbereich hast, bist Du bei einem eventuellen Unfall wegen geplatzer Reifen mit in der Verantwortung.
Denn woher soll der Fahrer sonst wissen, daß er nicht schneller fahren darf.
Hältst denn Du Dich immer an die Richtgeschwindigkeit? Braucht man zur Erreichung derselben bei AUDi einen 3.0 TDi quattro (bei dem man dann noch die Vmax. aufheben lässt)? Für mich nicht gaz schlüssig. Folglich macht der Aufkleber, der auf die Vmax. der WR hinweist Sinn. Abgesehen davon ist er schlicht und einfach vorgeschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von bassmaster
das habe ich mir auch gedacht, aber er hat eine schwangere frau und ein kind...Zitat:
Original geschrieben von JokerGolf
geil, jetzt kann man schon mit einem geliehenen Wagen und 270 auf dem Tacho im Fratzenbuch frauen beeindrucken.
mein gott....goethe hat sterben müssen und sowas vermehrt sich auch noch...
einfach schrecklich
Zitat:
Original geschrieben von 2704
Hältst denn Du Dich immer an die Richtgeschwindigkeit? Braucht man zur Erreichung derselben bei AUDi einen 3.0 TDi quattro (bei dem man dann noch die Vmax. aufheben lässt)? Für mich nicht gaz schlüssig. Folglich macht der Aufkleber, der auf die Vmax. der WR hinweist Sinn. Abgesehen davon ist er schlicht und einfach vorgeschrieben.Zitat:
Original geschrieben von bassmaster
wohl kaum. der fahrer muss vor fahrantritt, wenn er ein fremdes fahrzeug führt sich über den sicheren zustand des fahrzeugs versichern. zu dem muss der unfallverursacher bei geschwindigkeiten über 130km/h beweisen, dass der unfall auch genau so stattgefunden hätte, wenn er sich an die richtgeschwindigkeit gehalten hätte. da 210 km/h weit über 130 km/h liegen, würde jeder richter ihm die volle schuld in die schuhe schieben....
mit meinem auto halte ich mich nie an die richtgeschwindigkeit. ich fahre aber seit über 10 jahre autos die schneller sind als 250 km/h, weiß wie sie reagieren bei einer vollbremsung, weiß wie sie reagieren bei schnellen kurvenfahrten usw.... ein geliehenes auto hat bei mir noch nie 200 km/h gesehen, weil ich eigentum anderer schätze. derjenige der mit einem auto gefahren ist, hat noch nie ein auto für längere zeit gefahren, dass über 200 km/h fährt - ich wage zu behaupten, dass er solche geschwindigkeiten gar nicht einschätzen kann und vor allem nicht mit einem unbekannten auto und vor allem nicht, wenn man noch sein handy rausziehen muss, auf foto umstellen muss und ein bild machen muss...
Hi,
... was mal wieder den guten alten Spruch meines Vaters provoziert "Man kann ALLES verleihen, außer seinem Auto und der Frau".
Ich kann nicht verstehen, wie man jemandem seinen Wagen für so eine Tour geben kann. Ich würde meinen ja noch nicht mal diversen Familienmitgliedern geben (würde meine Frau mich auch für treten). Man MUSS einfach damit rechnen, daß jemand, der normalerweise bei 220 in den VW-2,0-TDI-Begrenzer rennt, bei entsprechender Leistung diese auch nutzt.
Meine Karre fahren nur meine Frau und ich und ab und an mein Vater (der mir im Gegenzug dazu aber dann einen C215 anvertraut, so daß das Risiko bei ihm liegt ;-) ).
Joe.
Zitat:
Original geschrieben von bassmaster
mit meinem auto halte ich mich nie an die richtgeschwindigkeit. ich fahre aber seit über 10 jahre autos die schneller sind als 250 km/h, weiß wie sie reagieren bei einer vollbremsung, weiß wie sie reagieren bei schnellen kurvenfahrten usw.... ein geliehenes auto hat bei mir noch nie 200 km/h gesehen, weil ich eigentum anderer schätze. derjenige der mit einem auto gefahren ist, hat noch nie ein auto für längere zeit gefahren, dass über 200 km/h fährt - ich wage zu behaupten, dass er solche geschwindigkeiten gar nicht einschätzen kann und vor allem nicht mit einem unbekannten auto und vor allem nicht, wenn man noch sein handy rausziehen muss, auf foto umstellen muss und ein bild machen muss...Zitat:
Original geschrieben von 2704
Hältst denn Du Dich immer an die Richtgeschwindigkeit? Braucht man zur Erreichung derselben bei AUDi einen 3.0 TDi quattro (bei dem man dann noch die Vmax. aufheben lässt)? Für mich nicht gaz schlüssig. Folglich macht der Aufkleber, der auf die Vmax. der WR hinweist Sinn. Abgesehen davon ist er schlicht und einfach vorgeschrieben.
ich hätte nie geglaubt, dass ich einmal eine geschwindigkeitsbegrenzung befürworte. nur, wenn ich dieses spätpubertäre geschwätz eines bonseischumis lese, sehne ich diese begrenzung inzwischen herbei
helmut
Man klicke hier auf diesen Link:
http://www.drag-racing.org/fahrt.php?f=8
Das ist der TE selbst, er selbst fährt ganz stolz mit seinen 17 Zoll Winterreifen ( 210er Zulassung ) bis 250 km /h eine Beschleunigungsorgie. Dieses spätpubertäre Verhalten hat sich vermutlich auf den Ausleiher des FAhrzeuges übertragen, der sich gedacht hat: wenn der so schnell mit den Reifen fährt kann ich das auch.
Vielleicht ist er auch vom TE animiert worden: Wenn du V-max auf der Fahrt mal austesten kannst mach es, und knipse dann mal den Tacho.
Jedenfalls wären mir die Reifen auch nicht mehr so geheuer, vor allem wenn es sich um Nankang oder Linglong superspeedgrip Winter ICepick Reifen sind die besonders gerne bei Highspeedtests den Geist aufgeben.
Ja hätste mal gleich richtige Reifen aufgezogen 😉
Glaub aber nicht das irgend was mit deinen Reifen passiert ist, wenn er die Geschwindigkeit nicht über längere Zeit gefahren ist - 40 KM mehr stecken die schon eine Zeit lang weg 🙂
265 laut Tacho - echte 250
Gruß
odi
Wenn man mit dem Tempo in Österreich unterwegs war kann es ja gut sein, dass dein Kumpel bald noch ein Foto von der Rennleitung posten kann, dürfte dann ein "bisschen" teuer werden. Gibt übrigens auch in Österreich diese Blitzgeräte, die in einem nicht sichtbaren Infrarotbereich blitzen, das merkt man dann nicht mal bis dann was in den Briefkasten flattert.