Zu schnell gefahren, aber falsche Messung!!!
Hallo,
hab ein Bußgeldbescheid gekriegt. 21 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften (demnach 71 km/h gefahren), war ein fester Blitzer. Das Problem ist aber, dass im Auto der Tempomat auf 70 km/h eingestellt war und diese 71 km/h (nach Toleranzabzug) dann nicht stimmen können. Hab auch 2 Zeugen, dass ich 70 gefahren bin.
Ich gebe meinen Verstoß zu, aber nicht wenn er falsch ist und ich dafür auch noch einen Punkt kassiere.
Die Geldstrafe ist ja ok, aber der Punkt ist halt ärgerlich, vor allem weil es nicht gerecht ist.
Jetzt stellt sich die Frage, wie soll ich weiter vorgehen, wenn ich einen Einspruch einlege, was kommt dann auf mich zu, entstehen da vielleicht noch Kosten oder soll ich die Sache auf sich beruhen lassen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Wenn du so klug bist, dann verrate mir doch lieber wie ich es besser machen soll? Wie wärs??
Zahlen, als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft den Verkehrsschildern mehr Aufmerksamkeit schenken. Wenn du dem Geschwindigkeitsmeßgerät, welches das Ergebnis zu dem Bußgeldbescheid geliefert hast, keinen Fehler nachweisen kannst, dann hast du nun mal äußerst schlechte Karten für einen Einspruch.
104 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von eugain
du hast vollkommen recht, das ganze liegt daran, dass es hier jede menge hobby- und möchtegernjuristen gibt, die einfach paragraphen oder urteile einfügen und glauben, das wars dann.Zitat:
Original geschrieben von tartra
Dazu fällt mir nur ein Reden/Schreiben ist Silber, Schweigen ist Gold.
Es geht um einen evtl. Messfehler und da ist das mit dem 50 Schild oder Ortseingangschild gesehen/übersehen/ignoriert uninteressant. Der TE ist halt von 70 ausgegangen that`s it.
Da sitz irgendein Sachbearbeiter, der will kurz und bündig das Problem verstehen, der bekommt in der Regel schon genug "Aufsätze/Bettelbriefe"😁
Warum hier immer gleich mit Anwalt/Gerichtsurteile/Gericht umhergeworfen wird versteh ich nicht, kurzer knackiger sachlicher Widerspruch kann man ja wohl noch machen. Danach kann man, wie schon oft gesagt ,immer noch entscheiden, ob es sich lohnt.
da stellt sich mir immer die frage, warum es ein jura-studium gibt....
Die müssen nicht erst googeln, sondern sagen dir den Paragraphen und sofort auswendig (also die richtigen juristen). Und sie haben zu 99% noch einen anderen Vorteil. Sie verstehen was da steht und wie es gemeint ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Dein letzter Satz ist nachvollziehbar.Allerdings ist hier doch die gängige (belegbare) Forenmeinung, dass ein PKW-Tacho nie zuwenig anzeigen darf. Und wenn er das nicht darf - dann kann man nicht 71 vorgeworfen bekommen, wenn nur 70 angezeigt werden. Eigentlich logisch, oder?
schon aber vielleicht fährt ja der te eine falsche rad reifen kombi oder was anders ist im argen. bis jetzt hat er ja nicht mal eine vergleichsmessung navi und gefahren geschwindigkeit ausprobiert bzw. hier nicht gepostet. fragen über fragen .....
Zitat:
Original geschrieben von Abbuzze2000
schon aber vielleicht fährt ja der te eine falsche rad reifen kombi oder was anders ist im argen. bis jetzt hat er ja nicht mal eine vergleichsmessung navi und gefahren geschwindigkeit ausprobiert bzw. hier nicht gepostet. fragen über fragen .....Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Dein letzter Satz ist nachvollziehbar.Allerdings ist hier doch die gängige (belegbare) Forenmeinung, dass ein PKW-Tacho nie zuwenig anzeigen darf. Und wenn er das nicht darf - dann kann man nicht 71 vorgeworfen bekommen, wenn nur 70 angezeigt werden. Eigentlich logisch, oder?
Doch hat er, Seite 4/5 werden alle deine Fragen beantwortet🙄
Wollen wir doch mal ehrlich sein.
Wenn er Einsspruch einlegt mit der Begründung das er beim 50KMH- Schild den Tempomat auf 70KMH eingestellt hat, dann hat er garantiert schlechte Karten bei der Behörde.
Die werden ihm eher Vorsatz unterstellen und die Strafe erhöhen.
So dumm kann doch keiner sein.
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Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wollen wir doch mal ehrlich sein.
Wenn er Einsspruch einlegt mit der Begründung das er beim 50KMH- Schild den Tempomat auf 70KMH eingestellt hat, dann hat er garantiert schlechte Karten bei der Behörde.
Die werden ihm eher Vorsatz unterstellen und die Strafe erhöhen.
So dumm kann doch keiner sein.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Die können denken was sie wollen, wenn er nicht wusste wie da das TL war, dann wusste er es nicht, ganz egal wie er sein Tempomat eingestellt hat. Natürlich ist es hier mal sinnvoll Widerspruch einzulegen - ich würde es sofort tun!
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wollen wir doch mal ehrlich sein.
Wenn er Einsspruch einlegt mit der Begründung das er beim 50KMH- Schild den Tempomat auf 70KMH eingestellt hat, dann hat er garantiert schlechte Karten bei der Behörde.
Die werden ihm eher Vorsatz unterstellen und die Strafe erhöhen.
So dumm kann doch keiner sein.
Warum denn?? Vorher war 70 und er hat schlicht das Schild übersehen.
@TE: Leg einspruch ein (würde ich machen) oder laß es sein. Laß uns wissen was du tust (und im Falle eines Einspruches teile uns das Ergebnis mit). Ansonsten sind, glaube ich, alle Meinungen zu Genüge mitgeteilt worden.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von tartra
Doch hat er, Seite 4/5 werden alle deine Fragen beantwortet🙄
den einen Beitrag klassich überlesen, deanke :-). Vorher kam ja immer nur das er und freunde nur die 70 auf dem tacho gelesen haben
Hmmm, ok.
Würde das gehen, wenn ich das so schreibe?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom 16.06.2014 mit dem Aktenzeichen "XY" Einspruch einlegen.
Zur Begründung möchte ich folgende Gründe hervorbringen: Bereits vor der stationären Messanlage fuhr ich mit meinem Fahrzeug laut Tachometer mittels Tempomat 70 km/h, bis zur Messanlage hatte sich daran nichts geändert. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h war mir zum genannten Zeitpunkt nicht bekannt. Wie kann demnach eine Geschwindigkeit von 74 km/h festgestellt werden bzw. 71 km/h nach Toleranzabzug?
Bitte um Prüfung.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Hmmm, ok.Würde das gehen, wenn ich das so schreibe?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom 16.06.2014 mit dem Aktenzeichen "XY" Einspruch einlegen.
Zur Begründung möchte ich folgende Gründe hervorbringen: Bereits vor der stationären Messanlage fuhr ich mit meinem Fahrzeug laut Tachometer mittels Tempomat 70 km/h, bis zur Messanlage hatte sich daran nichts geändert. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h war mir zum genannten Zeitpunkt nicht bekannt. Wie kann demnach eine Geschwindigkeit von 74 km/h festgestellt werden bzw. 71 km/h nach Toleranzabzug?
Bitte um Prüfung.MfG
Fein fein, aber wenn die keine Glaskugel im Haus haben, wird es auch für die schwer, dir zu beantworten wie das passieren kann.
Wenn es da nicht mehrere Beschwerden gibt, wirst du so einfach wohl nicht drum rum kommen. Aber ich wünsche dir das Beste bzw. dass die Gerechtigkeit siegen möge.
Wobei mir da grad auffällt:
Du stellst am 70er Schild den Tempomat auf Strich 70?
Da wärst du der erste, aber der allererste... 😉
Edit:
Ist so ähnlich wie bei den Leuten, die mit 51 km/h im 30er-Bereich geblitzt werden. Tempomat im 50er-Bereich auf Tacho 60 gestellt und 30-Schild übersehen. Liest sich nur so, vielleicht auch für die Beamten (sind das eigentlich immer Beamte?), an deiner Aussage, deren Wahrheitsgehalt ich nicht bezweifeln kann, ändert das freilich nichts.
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Hmmm, ok.Würde das gehen, wenn ich das so schreibe?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom 16.06.2014 mit dem Aktenzeichen "XY" Einspruch einlegen.
Zur Begründung möchte ich folgende Gründe hervorbringen: Bereits vor der stationären Messanlage fuhr ich mit meinem Fahrzeug laut Tachometer mittels Tempomat 70 km/h, bis zur Messanlage hatte sich daran nichts geändert. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h war mir zum genannten Zeitpunkt nicht bekannt. Wie kann demnach eine Geschwindigkeit von 74 km/h festgestellt werden bzw. 71 km/h nach Toleranzabzug?
Bitte um Prüfung.MfG
wenn du das so schreibst, könnte die Antwort lauten:
"Wenn Sie den Tempomat auf 70km/h einstellen, ist die Blitzung mit 74km/h bzw. 71km/h völlig in Ordnung."
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit
möchtelege ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom 16.06.2014 mit dem Aktenzeichen "XY" Einspruch einlegen.
Zur Begründung möchte ich folgende Gründe hervorbringen:Bereits vor der stationären Messanlage fuhr ich mit meinem Fahrzeug laut Tachometer mittels Tempomat 70 km/h, bis zur Messanlage hatte sich daran nichts geändert. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h war mir zum genannten Zeitpunkt nicht bekannt. Wie kann demnach eine Geschwindigkeit von 74 km/h festgestellt werden bzw. 71 km/h nach Toleranzabzug?
Bitte um Prüfung.MfG
Zitat:
Original geschrieben von eugain
wenn du das so schreibst, könnte die Antwort lauten:Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Hmmm, ok.Würde das gehen, wenn ich das so schreibe?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom 16.06.2014 mit dem Aktenzeichen "XY" Einspruch einlegen.
Zur Begründung möchte ich folgende Gründe hervorbringen: Bereits vor der stationären Messanlage fuhr ich mit meinem Fahrzeug laut Tachometer mittels Tempomat 70 km/h, bis zur Messanlage hatte sich daran nichts geändert. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h war mir zum genannten Zeitpunkt nicht bekannt. Wie kann demnach eine Geschwindigkeit von 74 km/h festgestellt werden bzw. 71 km/h nach Toleranzabzug?
Bitte um Prüfung.MfG
"Wenn Sie den Tempomat auf 70km/h einstellen, ist die Blitzung mit 74km/h bzw. 71km/h völlig in Ordnung."
Wieso könnte? Wie gesagt, ein Auto fährt nie schneller als angezeigt wird ... es sei denn es gibt eine absolut falsche Felge-Reifen-Kombination.
Deswegen wäre eine solche Antwort seitens der Behörde doch eigentlich Blödsinn, finde ich.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Wieso könnte? Wie gesagt, ein Auto fährt nie schneller als angezeigt wirdZitat:
Original geschrieben von eugain
"Wenn Sie den Tempomat auf 70km/h einstellen, ist die Blitzung mit 74km/h bzw. 71km/h völlig in Ordnung."
Da oben steht aber nicht "wenn auf Ihrem Tacho 70km/h angezeigt werden", sondern "Wenn Sie den Tempomat auf 70km/h einstellen"! Implizit ist der Satz etwas länger: "denn der Tempomat regelt nicht exakt, die Geschwindigkeit kann real messbar höher sein".
Stand hier doch schon ein mehrfach!
Zitat:
Original geschrieben von GerhardT2
Da oben steht aber nicht "wenn auf Ihrem Tacho 70km/h angezeigt werden", sondern "Wenn Sie den Tempomat auf 70km/h einstellen"! Implizit ist der Satz etwas länger: "denn der Tempomat regelt nicht exakt, die Geschwindigkeit kann real messbar höher sein".Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Wieso könnte? Wie gesagt, ein Auto fährt nie schneller als angezeigt wird
Stand hier doch schon ein mehrfach!
Mea culpa ...
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Hmmm, ok.Würde das gehen, wenn ich das so schreibe?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom 16.06.2014 mit dem Aktenzeichen "XY" Einspruch einlegen.
Zur Begründung möchte ich folgende Gründe hervorbringen: Bereits vor der stationären Messanlage fuhr ich mit meinem Fahrzeug laut Tachometer mittels Tempomat 70 km/h, bis zur Messanlage hatte sich daran nichts geändert. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h war mir zum genannten Zeitpunkt nicht bekannt. Wie kann demnach eine Geschwindigkeit von 74 km/h festgestellt werden bzw. 71 km/h nach Toleranzabzug?
Bitte um Prüfung.MfG
Schick das genau so ans Amt, die armen Leute dort brauchen ja auch ab und zu was zum Lachen.