Zu schnell gefahren, aber falsche Messung!!!

Hallo,

hab ein Bußgeldbescheid gekriegt. 21 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften (demnach 71 km/h gefahren), war ein fester Blitzer. Das Problem ist aber, dass im Auto der Tempomat auf 70 km/h eingestellt war und diese 71 km/h (nach Toleranzabzug) dann nicht stimmen können. Hab auch 2 Zeugen, dass ich 70 gefahren bin.

Ich gebe meinen Verstoß zu, aber nicht wenn er falsch ist und ich dafür auch noch einen Punkt kassiere.
Die Geldstrafe ist ja ok, aber der Punkt ist halt ärgerlich, vor allem weil es nicht gerecht ist.

Jetzt stellt sich die Frage, wie soll ich weiter vorgehen, wenn ich einen Einspruch einlege, was kommt dann auf mich zu, entstehen da vielleicht noch Kosten oder soll ich die Sache auf sich beruhen lassen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Leggera


Wenn du so klug bist, dann verrate mir doch lieber wie ich es besser machen soll? Wie wärs??

Zahlen, als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft den Verkehrsschildern mehr Aufmerksamkeit schenken. Wenn du dem Geschwindigkeitsmeßgerät, welches das Ergebnis zu dem Bußgeldbescheid geliefert hast, keinen Fehler nachweisen kannst, dann hast du nun mal äußerst schlechte Karten für einen Einspruch.

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Zitat:

Original geschrieben von Knergy


Und was hat er in der Richtung unternommen? Genau nichts, er geht einfach davon aus, das seine Anzeige stimmt und die andere nicht.

Was soll ich denn unternehmen? Wie hier mehrmals erwähnt wurde darf ein Tacho nicht mehr anzeigen als man fährt und das habe ich mittels Navi UND Handy überprüft, Tacho zeigt ca. 2 km/h mehr an. Nur darauf kann ich mich verlassen. Dies ist aber nun mal nicht stichhaltig genug. Aus diesem Grund wollte ich mir andere Meinungen / Erfahrungen einholen, wie ich weiter vorgehen soll. Wenn ich jetzt Einspruch einlege, möchte ich nicht, dass es zum Rechtsstreit kommt. Wenn mein Einspruch einfach abgelehnt wird, dann muss ich mich damit abfinden.

Es besteht halt die Möglichkeit, dass hier was falsch gelaufen sein kann. Und wenn ich mit meinem Einspruch darauf aufmerksam mache, wo ist dann bitte der Fehler? Ich möchte es aber auch nicht auf einen Streit hinauslaufen lassen und mich in Unkosten stürzen wegen so etwas, das wäre es mir nicht wert, wie andere es auch schon erwähnt haben.

Zitat:

Original geschrieben von Leggera


Wie hier mehrmals erwähnt wurde darf ein Tacho nicht mehr weniger anzeigen als man fährt und das habe ich mittels Navi UND Handy überprüft, Tacho zeigt ca. 2 km/h mehr an.

Zitat:

Es besteht halt die Möglichkeit, dass hier was falsch gelaufen sein kann. Und wenn ich mit meinem Einspruch darauf aufmerksam mache, wo ist dann bitte der Fehler?

Nirgens, mach doch, kostet ja erst mal nur Porto.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Leggera


Es besteht halt die Möglichkeit, dass hier was falsch gelaufen sein kann. Und wenn ich mit meinem Einspruch darauf aufmerksam mache, wo ist dann bitte der Fehler?

Also nochmal die Fakten:

1. Das Messgerät ist stationär und geeicht.

2. Du wurdest von diesem Gerät nach Toleranzabzug mit 21 km/h zu schnell erfasst.

3. Du behauptest, dass Du lt. Tacho nur 20 km/h zu schnell gefahren bist. Diese Behauptung wird lediglich auf die eigene visuelle Wahrnehmung gestützt.

4. Du gibst an, dass Du den Tempomat benutzt hast, allerdings hast Du keinen vorzeigbaren Beweis dafür - lediglich die Aussage deiner Beifahrer.

Die Aussage mit dem Tempomat geht in jedem Falle gegen dich, da Du diesen auf 70 km/h eingestellt hattest. Es gibt zwei Möglichkeiten dazu: Entweder hast Du bewusst 17-19 km/h zu schnelles Fahren ganz bewusst in Kauf genommen oder Du hast aus Unachtsamkeit das 50er Schild übersehen.
Dann wird man dich allerdings fragen, warum keiner deiner so aufmerksamen Mitfahrer, welche ja so gut über die aktuelle Geschwindigkeit informiert waren, dich auf das 50er Schild hingewiesen hat.

So oder so - deine Argumentation ist nicht gerade vorteilhaft.

Du musst beweisen, dass die Messung falsch war - nicht umgekehrt.

Zitat:

@kerberos
"Wie kann ich mich auf etwas verlassen, was nicht geeicht/verifiziert ist?"

Wenn technisch alles i.o. darf ein ungeeichter Tacho aber niemals zu wenig anzeigen.

Das hat nichts mit "darauf verlassen" zu tun.

Ich bin mir sicher dass auch der Tacho des TE nicht weniger anzeigt als gefahren. Wir wissen es nicht, wir waren nicht dabei und kennen nur seine Version, die für mich aber nur bedingt glaubhaft ist.

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Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Ich bin mir sicher dass auch der Tacho des TE nicht weniger anzeigt als gefahren. Wir wissen es nicht, wir waren nicht dabei und kennen nur seine Version, die für mich aber nur bedingt glaubhaft ist.

Ist halt aber so gewesen. Sonst würde ich hier nicht reinschreiben, habe andere Sachen zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer



So oder so - deine Argumentation ist nicht gerade vorteilhaft.

Du musst beweisen, dass die Messung falsch war - nicht umgekehrt.

Weiß ich, wollte wie gesagt Meinungen hören um mich nicht später noch mehr zu belasten.

Es gibt Fehlmessungen mit größeren Geschwindkeitsabweichungen, warum sollte es keine mit kleineren geben, so wie es bei mir der Fall vielleicht war. Wird man wohl nicht rausfinden können.

Dann mach doch endlich deinen Einspruch.
Und bitte das Ergebnis hier posten.

Aber such Dir vorher ein paar Gerichtsurteile die deinem Fall ähnlich sind.

Wenn Du schreibst "Es gibt Fehlmessungen mit größeren Geschwindkeitsabweichungen" hast Du sicher auch Quellen dafür.

Zitat:

Ist halt aber so gewesen

Deine Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Dann mach doch endlich deinen Einspruch.
Und bitte das Ergebnis hier posten.

Da mir hier Einige davon abraten Einspruch einzulegen, werde ich dem wohl nachgehen. Da ich mir nicht sicher bin wie ich das formulieren soll warum ich 70 gefahren, dass ich das ja nicht aus Vorsatz gemacht habe, will mich da nicht noch mehr reinreiten. Vielleicht kennt sich jemand mit so etwas aus und hat eine Idee wie dieser Einspruch auszusehen hat, würde mich interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Aber such Dir vorher ein paar Gerichtsurteile die deinem Fall ähnlich sind.

Wenn Du schreibst "Es gibt Fehlmessungen mit größeren Geschwindikeitsabweichungen" hast Du sicher auch Quellen dafür.

Von Gerichtsurteilen war nie die Rede, hab keine gefunden. Aber es gibt paar Threads wo es ähnliche Fälle gibt oder auch hier im Thread haben doch Leute schon Beispiele geliefert nur sind Abweichungen halt größer. Aber dass jemand nach einem Einspruch etwas beweisen musste, davon habe ich nichts gelesen bzw. etwas finden können.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Kein (oder kaum ein) PKW-Tacho dürfte geeicht sein, sodass man von "genau" sprechen kann. Allerdings zeigen die nie zuwenig an (gemessene 70, angezeigte 60), sondern immer zuviel (gemessene 70, angezeigte 80).

Auf diese Abweichung (zuviel-Anzeige) kann man sich als PKW-Fahrer verlassen - somit kann ich das schon nachvollziehen, dass der TE zumindest mal ins Nachdenken kommt, warum ihm bei Anzeige 70 mehr vorgeworfen wird.

Wie kann ich mich auf etwas verlassen, was nicht geeicht/verifiziert ist?

Dein letzter Satz ist nachvollziehbar.

Allerdings ist hier doch die gängige (belegbare) Forenmeinung, dass ein PKW-Tacho nie zuwenig anzeigen darf. Und wenn er das nicht darf - dann kann man nicht 71 vorgeworfen bekommen, wenn nur 70 angezeigt werden. Eigentlich logisch, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Leggera


Da ich mir nicht sicher bin wie ich das formulieren soll warum ich 70 gefahren, dass ich das ja nicht aus Vorsatz gemacht habe, will mich da nicht noch mehr reinreiten. Vielleicht kennt sich jemand mit so etwas aus und hat eine Idee wie dieser Einspruch auszusehen hat, würde mich interessieren.

Tempomat 70 gefahren, 50er Schild übersehen, Geblitzt, gemessene Geschwindigkeit aber zu hoch. Bitte um Prüfung.

MfG

Leggera

Dann teilste uns die Antwort mit und wir reden weiter.
Laß mal wirklich was schief gelaufen sein (beispielsweise 10 andere haben sich auch beschwert) und ein Fehler ist bereits bekannt. Meinst du der Bescheid wird automatisch zurückgenommen?

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von Leggera


Da ich mir nicht sicher bin wie ich das formulieren soll warum ich 70 gefahren, dass ich das ja nicht aus Vorsatz gemacht habe, will mich da nicht noch mehr reinreiten. Vielleicht kennt sich jemand mit so etwas aus und hat eine Idee wie dieser Einspruch auszusehen hat, würde mich interessieren.
Tempomat 70 gefahren, 50er Schild übersehen, Geblitzt, gemessene Geschwindigkeit aber zu hoch. Bitte um Prüfung.
MfG
Leggera

Dann teilste uns die Antwort mit und wir reden weiter.
Laß mal wirklich was schief gelaufen sein (beispielsweise 10 andere haben sich auch beschwert) und ein Fehler ist bereits bekannt. Meinst du der Bescheid wird automatisch zurückgenommen?

Gruß Metalhead

Das mit den 50er Schild übersehen würde ich weg lassen, weil woher weist du das dort ein Schild war, wenn du es übersehen hast🙄.

Das "Geblitzt" ebendso, das wissen die auch so😁

Einfach Tempomat + Tacho 70 , nach einigen wochen plötzlich Vorwurf 71 km/h. mehr nicht.😉

Ansonsten genau so.

Zitat:

Original geschrieben von tartra



Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Tempomat 70 gefahren, 50er Schild übersehen, Geblitzt, gemessene Geschwindigkeit aber zu hoch. Bitte um Prüfung.
MfG
Leggera

Dann teilste uns die Antwort mit und wir reden weiter.
Laß mal wirklich was schief gelaufen sein (beispielsweise 10 andere haben sich auch beschwert) und ein Fehler ist bereits bekannt. Meinst du der Bescheid wird automatisch zurückgenommen?

Gruß Metalhead

Das mit den 50er Schild übersehen würde ich weg lassen, weil woher weist du das dort ein Schild war, wenn du es übersehen hast🙄.
Das "Geblitzt" ebendso, das wissen die auch so😁

Einfach Tempomat + Tacho 70 , nach einigen wochen plötzlich Vorwurf 71 km/h. mehr nicht.😉

Ansonsten genau so.

Also doch absichtlich ignoriert das Schild?

Was will man groß machen? Entweder zugeben und die Situation konkret und richtig schildern oder lassen, wäre meine Meinung.

Zu wenige Informationen lassen nur Spielraum für noch mehr Interpretationen. Wenn dann als Antwort ein Bußgeldbescheid über den doppelten Betrag kommt, mit der Begründung "Sie fuhren wissentlich 21 km/h zu schnell bei erlaubten 50 km/h", dann ist doch wieder keinem geholfen.

Erstberatung beim Anwalt würde ich meinen, ist hier die einzige richtige Entscheidung!

Der kann dann auch einschätzen, ob man damit durchkommt, weiß vielleicht näheres über die Anlage und die Fehler, die damit passieren können.

Zitat:

Original geschrieben von tartra


Das mit den 50er Schild übersehen würde ich weg lassen, weil woher weist du das dort ein Schild war, wenn du es übersehen hast🙄.

Weil du nicht geblitzt worden wärst wenn weiterhin 70 gegolten hätten? 🙄

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von tartra


Das mit den 50er Schild übersehen würde ich weg lassen, weil woher weist du das dort ein Schild war, wenn du es übersehen hast🙄.
Weil du nicht geblitzt worden wärst wenn weiterhin 70 gegolten hätten? 🙄

Gruß Metalhead

Dazu fällt mir nur ein Reden/Schreiben ist Silber, Schweigen ist Gold.

Es geht um einen evtl. Messfehler und da ist das mit dem 50 Schild oder Ortseingangschild gesehen/übersehen/ignoriert uninteressant. Der TE ist halt von 70 ausgegangen that`s it.

Da sitz irgendein Sachbearbeiter, der will kurz und bündig das Problem verstehen, der bekommt in der Regel schon genug "Aufsätze/Bettelbriefe"😁

Warum hier immer gleich mit Anwalt/Gerichtsurteile/Gericht umhergeworfen wird versteh ich nicht, kurzer knackiger sachlicher Widerspruch kann man ja wohl noch machen. Danach kann man, wie schon oft gesagt ,immer noch entscheiden, ob es sich lohnt.

Zitat:

Original geschrieben von tartra



Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Weil du nicht geblitzt worden wärst wenn weiterhin 70 gegolten hätten? 🙄

Gruß Metalhead

Dazu fällt mir nur ein Reden/Schreiben ist Silber, Schweigen ist Gold.

Es geht um einen evtl. Messfehler und da ist das mit dem 50 Schild oder Ortseingangschild gesehen/übersehen/ignoriert uninteressant. Der TE ist halt von 70 ausgegangen that`s it.

Da sitz irgendein Sachbearbeiter, der will kurz und bündig das Problem verstehen, der bekommt in der Regel schon genug "Aufsätze/Bettelbriefe"😁

Warum hier immer gleich mit Anwalt/Gerichtsurteile/Gericht umhergeworfen wird versteh ich nicht, kurzer knackiger sachlicher Widerspruch kann man ja wohl noch machen. Danach kann man, wie schon oft gesagt ,immer noch entscheiden, ob es sich lohnt.

du hast vollkommen recht, das ganze liegt daran, dass es hier jede menge hobby- und möchtegernjuristen gibt, die einfach paragraphen oder urteile einfügen und glauben, das wars dann.

da stellt sich mir immer die frage, warum es ein jura-studium gibt....

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