Zu schnell gefahren, aber falsche Messung!!!
Hallo,
hab ein Bußgeldbescheid gekriegt. 21 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften (demnach 71 km/h gefahren), war ein fester Blitzer. Das Problem ist aber, dass im Auto der Tempomat auf 70 km/h eingestellt war und diese 71 km/h (nach Toleranzabzug) dann nicht stimmen können. Hab auch 2 Zeugen, dass ich 70 gefahren bin.
Ich gebe meinen Verstoß zu, aber nicht wenn er falsch ist und ich dafür auch noch einen Punkt kassiere.
Die Geldstrafe ist ja ok, aber der Punkt ist halt ärgerlich, vor allem weil es nicht gerecht ist.
Jetzt stellt sich die Frage, wie soll ich weiter vorgehen, wenn ich einen Einspruch einlege, was kommt dann auf mich zu, entstehen da vielleicht noch Kosten oder soll ich die Sache auf sich beruhen lassen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Wenn du so klug bist, dann verrate mir doch lieber wie ich es besser machen soll? Wie wärs??
Zahlen, als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft den Verkehrsschildern mehr Aufmerksamkeit schenken. Wenn du dem Geschwindigkeitsmeßgerät, welches das Ergebnis zu dem Bußgeldbescheid geliefert hast, keinen Fehler nachweisen kannst, dann hast du nun mal äußerst schlechte Karten für einen Einspruch.
104 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lancelot59
Schick das genau so ans Amt, die armen Leute dort brauchen ja auch ab und zu was zum Lachen.Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Hmmm, ok.Würde das gehen, wenn ich das so schreibe?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom 16.06.2014 mit dem Aktenzeichen "XY" Einspruch einlegen.
Zur Begründung möchte ich folgende Gründe hervorbringen: Bereits vor der stationären Messanlage fuhr ich mit meinem Fahrzeug laut Tachometer mittels Tempomat 70 km/h, bis zur Messanlage hatte sich daran nichts geändert. Die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h war mir zum genannten Zeitpunkt nicht bekannt. Wie kann demnach eine Geschwindigkeit von 74 km/h festgestellt werden bzw. 71 km/h nach Toleranzabzug?
Bitte um Prüfung.MfG
Wiedermal sehr hilfreich.
Mit einer solchen Antwort läuft man in der Tat Gefahr, sich bei der Behörde lächerlich zu machen. Ob einem die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h zum genannten Zeitpunkt bekannt war oder nicht, ist hierbei vollkommen unerheblich, da nach wie vor der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" gültig ist. Der Einspruch wird folglich als unbegründet zurückgewiesen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mit einer solchen Antwort läuft man in der Tat Gefahr, sich bei der Behörde lächerlich zu machen. Ob einem die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h zum genannten Zeitpunkt bekannt war oder nicht, ist hierbei vollkommen unerheblich, da nach wie vor der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" gültig ist. Der Einspruch wird folglich als unbegründet zurückgewiesen.
Liest sich hier überhaupt irgendeiner was durch?????????
Es geht doch nicht um die Rücknahme des Bußgeldbescheids, sondern um eine Strafmilderung. Wenn man mit 70 km/h (ausgehend davon der Tacho zeigt genau an wobei er auch nie weniger anzeigen darf wie hier bereits mehrere erwähnt haben) fährt und mit 74 km/h gemessen wird, dann stimmt doch etwas nicht?? Oder habe ich einen Denkfehler?? Klärt mich doch auf??? Geringe Abweichung oder nicht, bin ich der Einzige der das so sieht?
Nö bist du nicht! Gib einfach nix auf die Leute, die dich provozieren wollen. Tu es und schau was raus kommt.
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Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Liest sich hier überhaupt irgendeiner was durch?????????Es geht doch nicht um die Rücknahme des Bußgeldbescheids, sondern um eine Strafmilderung.
Lies dir bitte noch einmal deinen Beitrag durch.
Demnach geht es weder um eine Rücknahme des Bußgeldbescheides noch um eine Strafmilderung, sondern um einen Einspruch, den du einlegen willst.
Auf die Sinnhaftigkeit der von dir genannten Einspruchsbegründung habe ich geantwortet und auf nichts anderes.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Lies dir bitte noch einmal deinen Beitrag durch.Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Liest sich hier überhaupt irgendeiner was durch?????????Es geht doch nicht um die Rücknahme des Bußgeldbescheids, sondern um eine Strafmilderung.
Demnach geht es weder um eine Rücknahme des Bußgeldbescheides noch um eine Strafmilderung, sondern um einen Einspruch, den du einlegen willst.
Auf die Sinnhaftigkeit der von dir genannten Einspruchsbegründung habe ich geantwortet und auf nichts anderes.
Wenn du so klug bist, dann verrate mir doch lieber wie ich es besser machen soll? Wie wärs??
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Wenn du so klug bist, dann verrate mir doch lieber wie ich es besser machen soll? Wie wärs??
Zahlen, als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft den Verkehrsschildern mehr Aufmerksamkeit schenken. Wenn du dem Geschwindigkeitsmeßgerät, welches das Ergebnis zu dem Bußgeldbescheid geliefert hast, keinen Fehler nachweisen kannst, dann hast du nun mal äußerst schlechte Karten für einen Einspruch.
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Es geht doch nicht um die Rücknahme des Bußgeldbescheids, sondern um eine Strafmilderung. Wenn man mit 70 km/h (ausgehend davon der Tacho zeigt genau an wobei er auch nie weniger anzeigen darf wie hier bereits mehrere erwähnt haben) fährt und mit 74 km/h gemessen wird, dann stimmt doch etwas nicht?? Oder habe ich einen Denkfehler?? Klärt mich doch auf??? Geringe Abweichung oder nicht, bin ich der Einzige der das so sieht?
Dein Problem ist das Du mit deiner nicht beweisbaren Aussage gegen ein geeichtes Messgerät anstinken willst, deine Zeugen dürften im Ernstfall vor einem Richter kaum beschwören das da 70 auf dem Tacho standen.
Aber davon abgesehen gilt in Deutschland der Grundsatz das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, also nützt es nichts das Du das Schild übersehen haben willst, was vermutlich 95% der Ertappten behaupten werden die Einspruch einlegen, ergo dient das Schreiben in erster Linie zur Erheiterung.
Ohne Beweise das das Gerät falsch misst wird dein Einspruch bestenfalls abgelehnt, im schlimmsten Fall werden Sie deine Begründung als Vorsatz bewerten und das Bußgeld verdoppeln.
Und das die Geräte falsch messen ist selten, zumindest das Sie so falsch messen das jemand der Korrekt fährt ein Bußgeld kassiert.
Ein weiteres Problem für dich ist das man nicht um einzelne km/h handeln kann sondern nur zählt ob die Messung korrekt ist oder nicht, also Bußgeld oder Einstellung des Verfahrens.
Dein Auto kann zb wegen Gefälle oder unmotiviertem Nachregeln der Geschwindigkeit des Tempomaten durchaus temporär schneller als 70 gewesen sein und das eine Schwankung von zb +- 5km/h gegenüber dem eingestellten Wert weder vom Tacho noch vom Drehzahlmesser angezeigt wird ist zumindest technisch kein Problem. Genauso wenig wie man davon ausgehen sollte das die vom Tempomaten angezeigte gespeicherte Geschwindigkeit besonders genau ist. Da könnte der Programmierer auch von einer durchschnittlichen Tachoabweichung ausgehen und zb bei 75km/h zeigt die Anzeige dann 70 an damit man das Limit ausnutzen kann. Abweichende Radumfänge führen dann dazu das man auch mal zu schnell sein kann da der Tacho weniger Abweichung als angenommen hat und schwupps ist man auch mal schneller als gedacht unterwegs.
Handelsübliche GPS-Geräte sind übrigens viel zu träge um kurzfristige Geschwindigkeitsänderungen überhaupt zu bemerken, haben also auch wenig Beweiskraft.
Um es kurz zu machen, der Behörde einen Fehler nachzuweisen wird entweder verdammt teuer oder ein Zufall hilft, letzteres wäre aber sehr ungewöhnlich.
Ob sich das wegen einem Punkt lohnt halte Ich für zweifelhaft, außer es wäre Punkt Nr 8.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Dein Problem ist das Du mit deiner nicht beweisbaren Aussage gegen ein geeichtes Messgerät anstinken willst, deine Zeugen dürften im Ernstfall vor einem Richter kaum beschwören das da 70 auf dem Tacho standen.Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Es geht doch nicht um die Rücknahme des Bußgeldbescheids, sondern um eine Strafmilderung. Wenn man mit 70 km/h (ausgehend davon der Tacho zeigt genau an wobei er auch nie weniger anzeigen darf wie hier bereits mehrere erwähnt haben) fährt und mit 74 km/h gemessen wird, dann stimmt doch etwas nicht?? Oder habe ich einen Denkfehler?? Klärt mich doch auf??? Geringe Abweichung oder nicht, bin ich der Einzige der das so sieht?Aber davon abgesehen gilt in Deutschland der Grundsatz das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, also nützt es nichts das Du das Schild übersehen haben willst, was vermutlich 95% der Ertappten behaupten werden die Einspruch einlegen, ergo dient das Schreiben in erster Linie zur Erheiterung.
Ohne Beweise das das Gerät falsch misst wird dein Einspruch bestenfalls abgelehnt, im schlimmsten Fall werden Sie deine Begründung als Vorsatz bewerten und das Bußgeld verdoppeln.
Und das die Geräte falsch messen ist selten, zumindest das Sie so falsch messen das jemand der Korrekt fährt ein Bußgeld kassiert.
Ein weiteres Problem für dich ist das man nicht um einzelne km/h handeln kann sondern nur zählt ob die Messung korrekt ist oder nicht, also Bußgeld oder Einstellung des Verfahrens.Dein Auto kann zb wegen Gefälle oder unmotiviertem Nachregeln der Geschwindigkeit des Tempomaten durchaus temporär schneller als 70 gewesen sein und das eine Schwankung von zb +- 5km/h gegenüber dem eingestellten Wert weder vom Tacho noch vom Drehzahlmesser angezeigt wird ist zumindest technisch kein Problem. Genauso wenig wie man davon ausgehen sollte das die vom Tempomaten angezeigte gespeicherte Geschwindigkeit besonders genau ist. Da könnte der Programmierer auch von einer durchschnittlichen Tachoabweichung ausgehen und zb bei 75km/h zeigt die Anzeige dann 70 an damit man das Limit ausnutzen kann. Abweichende Radumfänge führen dann dazu das man auch mal zu schnell sein kann da der Tacho weniger Abweichung als angenommen hat und schwupps ist man auch mal schneller als gedacht unterwegs.
Handelsübliche GPS-Geräte sind übrigens viel zu träge um kurzfristige Geschwindigkeitsänderungen überhaupt zu bemerken, haben also auch wenig Beweiskraft.
Um es kurz zu machen, der Behörde einen Fehler nachzuweisen wird entweder verdammt teuer oder ein Zufall hilft, letzteres wäre aber sehr ungewöhnlich.
Ob sich das wegen einem Punkt lohnt halte Ich für zweifelhaft, außer es wäre Punkt Nr 8.
Da muss ich dem TE zustimmen, LESEN soll helfen, hättest dir deinen Aufsatz sparen können geht am Thema vorbei/wurde schon x-mal durchgekaut.😮
Warum soll ein Richter entscheiden??? Es geht um einen einfachen Widerspruch nicht mehr oder weniger.
@TE lass dich nicht verunsichern, zieh dein Ding durch. Offensichtlich gibt es hier Leute die einfach mal fragwürdige Punkte akzeptieren würden😕
@TE schreib die doich mal mit PN an, evtl. nehmen sie dir deinen Punkt ab😁😁
Was glaubst Du was mit dem Wiederspruch passieren wird? Zu 99,9% wird Er als unbegründet zurückgewiesen werden und das Verfahren geht vor Gericht.
Für die Behörden ein reines Alltagsgeschäft.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Was glaubst Du was mit dem Wiederspruch passieren wird? Zu 99,9% wird Er als unbegründet zurückgewiesen werden und das Verfahren geht vor Gericht.
Für die Behörden ein reines Alltagsgeschäft.
Es kostet 10 min, ein A4 Blatt Papier+Umschlag+60cent Porto, und wenn es abgelehnt wird kann er immer noch akzeptieren. Da geht noch gar nichts ans Gericht,Leute echt man kann ja wohl noch mal einen Widerspruch einlegen, das ist bei Behörden gar nicht selten.
Glück soll es ja noch ab und zu geben, evtl. lag ja wirklich ein Fehler bei der Messeinrichtung vor und zig andere Autolenker haben eigenartige Vorwürfe vorzuliegen, wer weiß das schon?
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Wiedermal sehr hilfreich.Zitat:
Original geschrieben von Lancelot59
Schick das genau so ans Amt, die armen Leute dort brauchen ja auch ab und zu was zum Lachen.
Dir kann ich eigentlich nur raten den Unfug den du als Einspruch abschicken willst durchzulesen, über den Sinn nachzudenken und dann zu entscheiden.
Wenn du nicht gerade irgendeine mentale Erkrankung hast sollte sogar dir der Unsinn auffallen weswegen die im Amt was zu Lachen bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Lancelot59
Dir kann ich eigentlich nur raten den Unfug den du als Einspruch abschicken willst durchzulesen, über den Sinn nachzudenken und dann zu entscheiden.
Da gebe ich Dir, wie bisher 5 andere, recht, aber:
Zitat:
Wenn du nicht gerade irgendeine mentale Erkrankung hast
Es bringt doch nichts, dem armen TE ständig "verbal in die Magengrube zu schlagen". Er hat sich halt verrannt und braucht erstmal innerlichen Abstand. Grundsätzlich ist die Abneigung dagegen, sich eigene Fehler sofort einzugestehen, keine "mentale Erkrankung" sondern dient der seelischen Stabilisierung. Sonst würden wirklich nur noch Volldioten sich nicht aus Verzweiflung über ihre persönlichen Mängel "selbst entleiben".
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Es geht doch nicht um die Rücknahme des Bußgeldbescheids, sondern um eine Strafmilderung.
Dann vergiss dein Vorhaben von vorne herein.
Es gibt genau zwei Möglichkeiten:
1. Du belegst, dass die Messung falsch war --> der Vorwurf wird fallen gelassen.
2. Du kannst das nicht belegen--> dann bleibt er wie er ist bestehen.
"Wir ziehen nochmal 5 km/h ab weil wir uns nicht ganz sicher sind" wirds nicht geben.
Das klingt stark danach als würdest du Verhandeln wollen den 1km/h weg zu bekommen um nicht im Punkte-Bereich zu sein.
Deine Zeugen sind hier übrigens nutzlos. Dein Tacho ist nicht geeicht und deine Beifahrer hatten sicher kein geeichtes Messgerät.
Wenn du der Meinung bist die Gerätschaft hat falsch gemessen kannst du einen Anwalt einschalten der in diesem Gebiet fit ist.
Der wird sich dann das Messprotokoll etc zusenden lassen und die Sache überprüfen lassen.
Das ist die einzige Möglichkeit das Bußgeld und den Punkt abzuwenden sofern die Messung wirklich fehlerhaft war.
Falls sie das aber nicht war bezahlst du das Bußgeld UND den Anwalt...