Zu schnell gefahren, aber falsche Messung!!!

Hallo,

hab ein Bußgeldbescheid gekriegt. 21 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften (demnach 71 km/h gefahren), war ein fester Blitzer. Das Problem ist aber, dass im Auto der Tempomat auf 70 km/h eingestellt war und diese 71 km/h (nach Toleranzabzug) dann nicht stimmen können. Hab auch 2 Zeugen, dass ich 70 gefahren bin.

Ich gebe meinen Verstoß zu, aber nicht wenn er falsch ist und ich dafür auch noch einen Punkt kassiere.
Die Geldstrafe ist ja ok, aber der Punkt ist halt ärgerlich, vor allem weil es nicht gerecht ist.

Jetzt stellt sich die Frage, wie soll ich weiter vorgehen, wenn ich einen Einspruch einlege, was kommt dann auf mich zu, entstehen da vielleicht noch Kosten oder soll ich die Sache auf sich beruhen lassen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Leggera


Wenn du so klug bist, dann verrate mir doch lieber wie ich es besser machen soll? Wie wärs??

Zahlen, als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft den Verkehrsschildern mehr Aufmerksamkeit schenken. Wenn du dem Geschwindigkeitsmeßgerät, welches das Ergebnis zu dem Bußgeldbescheid geliefert hast, keinen Fehler nachweisen kannst, dann hast du nun mal äußerst schlechte Karten für einen Einspruch.

104 weitere Antworten
104 Antworten

mein rat: akzeptiere den Punkt und die Geldstrafe.

Dagegen Widerspruch einzulegen ist doch ohne Versicherung total verrückt. Schaue doch mal was dich so ein Verfahren kosten könnte... Sicher verstehen wir hier deinen Unmut aber auch ein Tempomat regelt nicht immer 100% und wenn wir ehrlich sind, du warst zu schnell 😉

Gerade wenn es ein fester blitzer war sehe ich deine Chancen dagegen durch zu kommen sowieso nicht gut. Ich hab auch schon mal ein Punkt bekommen, sicher wie viele andere hier auch. Aber der verschwindet auch wieder... Sehe es als ein Weckruf in Zukunft etwas mehr auf die Schilder zu achten.

Also am Fahrzeug ist alles Serie wurde nichts verändert.

Natürlich will es ich es nicht auf ein Verfahren hinauslaufen lassen. Erst recht nicht, wenn die Beweise nicht gerade besonder gut sind für mich und dann auf den Kosten sitzen bleiben.
Aber Fakt ist nun mal, dass hier was schief gelaufen sein muss, wenn ich einen Tempomaten auf 70 km/h einstelle und eine ebene Fahrbahn habe kann ich doch nicht 74 km/h fahren, hinzu kommt das ein Tacho eine höhere Geschwindigkeit anzeigt als man tatsächlich fährt, das wären dann mindestens 6 km/h Abweichung. Aus meiner Sicht kann sowas nicht sein.

Mich interessiert jetzt nur noch, wenn ich Einspruch einlege (und wie erwähnt kurz und knapp ohne mich selbst mehr zu belasten) die Situation schildere. So in der Art, dass ich zur genannten Tatzeit mittels meines Tempomaten eine konstante Geschwindigkeit von 70 km/h fuhr, die eingestellte Geschwindigkeit von 70 km/h kann von 2 Mitfahrern bezeugt werden. Ich hatte an der besagten Stelle bzw. bereits vorher keine Reduzierung der Geschwindigkeit vorgenommen, da ich zuvor keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h registriert habe. Deshalb kann eine festgestellte Geschwindigkeit von 74 km/h bzw. nach Toleranzabzug eine Geschwindigkeit von 71 km/h nicht stimmen.

Wenn ich das so in etwa schreibe, was kann ich dann als nächstes von der Bußgeldstelle oder vom Regierungspräsidium erwarten? Kann mir darauf jemand eine Antwort geben?

Zitat:

Original geschrieben von Leggera



Mich interessiert jetzt nur noch, wenn ich Einspruch einlege (und wie erwähnt kurz und knapp ohne mich selbst mehr zu belasten) die Situation schildere. So in der Art, dass ich zur genannten Tatzeit mittels meines Tempomaten eine konstante Geschwindigkeit von 70 km/h fuhr, die eingestellte Geschwindigkeit von 70 km/h kann von 2 Mitfahrern bezeugt werden...

Wenn ich das so in etwa schreibe, was kann ich dann als nächstes von der Bußgeldstelle oder vom Regierungspräsidium erwarten? Kann mir darauf jemand eine Antwort geben?

Der Einspruch wird höchstwahrscheinlich mit der Begründung abgewiesen werden, dass die Messung durch eine geeichte, feste Messstation erfolgte.

Was dir dann noch bleibt, ist eine ganz normale Klage vor Gericht gegen die Messung.
Deine Argumentation "Tempomat auf 70, rotes 50-Schild übersehen" in Verbindung mit der Aussage, dass alle Mitfahrer genau den Tacho im Auge hatten, ist schon sehr speziell und jeder Staatsanwalt wird sie dir komplett herum drehen.
Falls Du schon in Flensburg registriert bist, würde das deine Chancen natürlich nochmals deutlich mindern.

Zitat:

Original geschrieben von Leggera


Also am Fahrzeug ist alles Serie wurde nichts verändert.

Natürlich will es ich es nicht auf ein Verfahren hinauslaufen lassen. Erst recht nicht, wenn die Beweise nicht gerade besonder gut sind für mich und dann auf den Kosten sitzen bleiben.

Dann lass es bleiben.

Entweder Du kannst stichhaltig belegen dass die Messung falsch war (dann zieh es durch) oder Du kannst es nicht (dann zahle deine Strafe).

Alles andere ist Kindergarten.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Der Einspruch wird höchstwahrscheinlich mit der Begründung abgewiesen werden, dass die Messung durch eine geeichte, feste Messstation erfolgte.

Was dir dann noch bleibt, ist eine ganz normale Klage vor Gericht gegen die Messung.

Sehe ich auch so. Was der Tacho angezeigt hat und ob das jemand bezeugen kann, halte ich für vollkommen irrelevant. Das ist keine Begründung für einen Widerspruch und daher wird dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen. Bis zu einem Gegenbeweis wird davon ausgegangen, dass die Messung mit dem geeichten Gerät korrekt war.

Somit geht es nur über einen Anwalt weiter. Entweder findet dieser einen Verfahrensfehler oder beauftragt ein Gutachten zur Prüfung der Messung. Erst durch dieses kann festgestellt werden, dass die Messung tatsächlich fehlerhaft war.

Es gibt also nicht viele Möglichkeiten. Um zu verhindern, dass dies zukünftig noch einmal auftritt, würde ich den Tacho prüfen lassen. Ist dieser defekt, dann war die Messung wohl korrekt und hier wäre Ende. Zeigt der Tacho tatsächlich die korrekte Geschwindigkeit an, da besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass die Messung falsch war. Aber selbst dann muss man abwägen, ob es einen das Risiko wert ist, ohne Rechtschutz schon auf keinen Fall.

Ich habe so etwas ähnliches schon mal durchgemacht und würde es nicht noch einmal tun. Bei mir war es die Grenze von einem zu drei Punkten. Letzendlich hat das komplette Verfahren ein Jahr gedauert und somit hat sich der Abbau der Punkte sogar noch ein Jahr verschoben. Wie bereits geschrieben, verschwinden Punkte auch wieder auch wenn sie etwas Unangenehmes an sich haben. Solange das Punktekonto nicht schon randvoll ist, würde ich das aus heutiger Sicht lockerer sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Leggera


Wenn ich das so in etwa schreibe, was kann ich dann als nächstes von der Bußgeldstelle oder vom Regierungspräsidium erwarten? Kann mir darauf jemand eine Antwort geben?

Mach doch einfach und glaub weiter an die Unfehlbarkeit der eigenen und den Defekt der anderen Technik. So viel schlimmer kanns schon nicht werden. Die werden dir mal was über Toleranzen im Minimalbereich (hier geht es um genau 4 km/h Unterschied) erzählen.

Wären es 15 oder 40 km/h Unterschied, ist das ja noch nachvollziehbar, aber bei 4 km/h?

Zitat:

Original geschrieben von Knergy



Zitat:

Original geschrieben von Leggera


Wenn ich das so in etwa schreibe, was kann ich dann als nächstes von der Bußgeldstelle oder vom Regierungspräsidium erwarten? Kann mir darauf jemand eine Antwort geben?
Mach doch einfach und glaub weiter an die Unfehlbarkeit der eigenen und den Defekt der anderen Technik. So viel schlimmer kanns schon nicht werden. Die werden dir mal was über Toleranzen im Minimalbereich (hier geht es um genau 4 km/h Unterschied) erzählen.

Wären es 15 oder 40 km/h Unterschied, ist das ja noch nachvollziehbar, aber bei 4 km/h?

Hast Du den Beitrag ganz gelesen?

Es geht hier immerhin um einen potentiellen Eintrag in Flensburg. Da sind 4 km/h u.U. entscheidend, auch wenn das wenig ist. Ihm werden 21 km/h Überschreitung vorgeworfen, was im Punktebereich ist. Ein km/h weniger wäre das schon nicht mehr so.

Ich vermute, darauf will er hinaus.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Ich vermute, darauf will er hinaus.

Klar will er darauf hinaus.

Sein Problem ist:
Um dem Punkt zu entgehen, muss er beweisen dass die Messung fehlerhaft war. Punkt.

Genau DAS wird aber hier seit 4 Seiten verwechselt. Nicht die Bußgeldstelle hat zu beweisen dass ihre Messung richtig war, sondern er als Beschuldigter das Gegenteil.
Das kann z.B: durch den Nachweis mangelhafter Kalibrierprotokolle, fehlender Wartung oder sonstwas passieren.
Der TE kann aber seine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht beweisen.
Darzulegen, dass 3 Zeugen meinen gesehen zu haben dass die Tachonadel ziemlich genau auf 70 stand reicht halt nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Leggera


[/quote

Hast Du den Beitrag ganz gelesen?

Es geht hier immerhin um einen potentiellen Eintrag in Flensburg. Da sind 4 km/h u.U. entscheidend, auch wenn das wenig ist. Ihm werden 21 km/h Überschreitung vorgeworfen, was im Punktebereich ist. Ein km/h weniger wäre das schon nicht mehr so.

Ich vermute, darauf will er hinaus.

Endlich jemand der mich versteht. Bin bislang in keiner Form aufgefallen und schon gar nicht in Flensburg. Und wäre auch gut wenn es so geblieben wäre. Kann man aber wohl nicht ändern.

und @ Knergy

langsam hab ich das Gefühl du willst mich nicht verstehen. Ich habe nie behauptet, dass ich keinen Fehler gemacht habe, zum tausendsten Mal ich habe die Geschwindigkeit überschritten, aus meiner Sicht sind die Angaben aber nicht korrekt, die Beweislage für mich aber bescheiden. Aus diesem Grund habe ich gezweifelt, das tue ich nun mal. Nicht alles was einem aufgestempelt wird muss der Wahrheit entsprechen, wenn du so durchs Leben gehst bitte, wenn ich Zweifel habe, melde ich mich nun mal zu Wort.

Und da ich leider in Foren nicht viel zu meiner Situation gefunden habe bzw. wenig (es gibt auch ähnliche Fälle nur der Toleranzbereich ist größer). Tatsachen sind aber das Messungen auch falsch sein können. Deswegen wollte ich mich hier erkundigen um ein paar Antworten zu bekommen, dafür ist das Forum ja da dachte ich. Knergy hingegen drückt einem seine Meinung auf und beantwortet keine einzige Frage - sehr hilfreich.

Dir wurde aber doch mittlerweile alles beantwortet.
Ein Widerspruch mit deiner Begründung wird abgewiesen werden.
Der dann nächste Schritt erfordert den gerichtlichen Weg in Form einer Klage mit Gutachten und Anwälten, was Du aber bereits ausgeschlossen hast.
Viele Optionen bleiben unter diesen Randbedingungen also nicht übrig, oder?

Nein, du (TE) verstehst das nicht. Wie du schon schreibst, aus deiner Sicht ist das so und die Beweislage ist dürftig. Damit sind wir beim springenden Punkt, aus deiner Sicht. Du gehts davon aus, deine Geschwindigkeit wurde dir korrekt angezeigt und leitest daraus her, das die andere falsch sein muss. Hast du einen vorzeigbaren Beweis, das dein Tacho genau geht. Nein, hast du nicht. Selbst wenn du 100 Zeugen und ein Video hast, das beweist dir nur, das dir 70 angezeigt wird. Ob die stimmen, ist hier die Frage. Und da habe ich wesentlich mehr Zweifel, als bei einer in regelmäßigen Abständen geeichten Messanlage. Da spielt wesentlich mehr rein, der tatsächliche Abrollumfang deiner Reifen. Vergiss den berechneten, der bringt dir nichts, abgefahrene haben einen anderen als neue, halb abgefahrene einen anderen als neue usw. 4 km/h Unterschied sind ein Witz.

Da gibts sicher Möglichkeiten, was zu machen. Die gehen aber ganz schnell in fünfstellige Eurozahlen.

Natürlich zwinge ich auch anderen eine Meinung auf, wenn ich verschiedene Dinge anspreche, die du nicht gern hörst (u.a. das deine Anzeige nicht 100 % genau ist) und insgesamt vom Vorhaben abrate. Eine passende Antwort ist für dich nur, wie man ohne Kosten bzw. unter bestimmten Einschränkungen da was machen kann. Und das geht schlicht und ergreifend nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Knergy


Nein, du (TE) verstehst das nicht. Wie du schon schreibst, aus deiner Sicht ist das so und die Beweislage ist dürftig. Damit sind wir beim springenden Punkt, aus deiner Sicht. Du gehts davon aus, deine Geschwindigkeit wurde dir korrekt angezeigt und leitest daraus her, das die andere falsch sein muss. Hast du einen vorzeigbaren Beweis, das dein Tacho genau geht. Nein, hast du nicht. Selbst wenn du 100 Zeugen und ein Video hast, das beweist dir nur, das dir 70 angezeigt wird.
...

Wie du richtig schreibst, hat jeder seine Sichtweise.

Dass er faktisch überhaupt erstmal zu schnell war, steht ja gar nicht zur Debatte.

Es geht dem TE nicht darum, dass sein Tacho "genau" geht. Es geht nur darum, dass sein Tacho 70 angezeigt hat, und ihm nach Abzug der Toleranzen mehr vorgeworfen wird.

Kein (oder kaum ein) PKW-Tacho dürfte geeicht sein, sodass man von "genau" sprechen kann. Allerdings zeigen die nie zuwenig an (gemessene 70, angezeigte 60), sondern immer zuviel (gemessene 70, angezeigte 80).

Auf diese Abweichung (zuviel-Anzeige) kann man sich als PKW-Fahrer verlassen - somit kann ich das schon nachvollziehen, dass der TE zumindest mal ins Nachdenken kommt, warum ihm bei Anzeige 70 mehr vorgeworfen wird.

Und was hat er in der Richtung unternommen? Genau nichts, er geht einfach davon aus, das seine Anzeige stimmt und die andere nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Kein (oder kaum ein) PKW-Tacho dürfte geeicht sein, sodass man von "genau" sprechen kann. Allerdings zeigen die nie zuwenig an (gemessene 70, angezeigte 60), sondern immer zuviel (gemessene 70, angezeigte 80).

Auf diese Abweichung (zuviel-Anzeige) kann man sich als PKW-Fahrer verlassen - somit kann ich das schon nachvollziehen, dass der TE zumindest mal ins Nachdenken kommt, warum ihm bei Anzeige 70 mehr vorgeworfen wird.

Wie kann ich mich auf etwas verlassen, was nicht geeicht/verifiziert ist?

Grundsätzlich kann de TE erst mal widersprechen, sollte die Messanlage fehlerhaft sein, sollten ja noch andere Betroffende vorhanden sein. Evtl. lenkt die Behörde ja ein, wenn dort ein Fehler beim Messgerät existiert.
Sollte das abgelehnt werden kann man es ja immer noch akzeptieren oder weiter den Rechtsweg beschreiten.

Ich kann den TE verstehen, dass wär nicht die erste "Radarfalle" die fehlerhaft arbeitet. Gab es da nicht mal einen Artikel, wo eine recht hohe Prozentzzahl von Fehlern angesprochen wurde?

Bei dieser Konstellation würde ich auch stutzig werden.

@kerberos
"Wie kann ich mich auf etwas verlassen, was nicht geeicht/verifiziert ist?"

Wenn technisch alles i.o. darf ein ungeeichter Tacho aber niemals zu wenig anzeigen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen