Zu schnell gefahren, aber falsche Messung!!!
Hallo,
hab ein Bußgeldbescheid gekriegt. 21 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften (demnach 71 km/h gefahren), war ein fester Blitzer. Das Problem ist aber, dass im Auto der Tempomat auf 70 km/h eingestellt war und diese 71 km/h (nach Toleranzabzug) dann nicht stimmen können. Hab auch 2 Zeugen, dass ich 70 gefahren bin.
Ich gebe meinen Verstoß zu, aber nicht wenn er falsch ist und ich dafür auch noch einen Punkt kassiere.
Die Geldstrafe ist ja ok, aber der Punkt ist halt ärgerlich, vor allem weil es nicht gerecht ist.
Jetzt stellt sich die Frage, wie soll ich weiter vorgehen, wenn ich einen Einspruch einlege, was kommt dann auf mich zu, entstehen da vielleicht noch Kosten oder soll ich die Sache auf sich beruhen lassen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Wenn du so klug bist, dann verrate mir doch lieber wie ich es besser machen soll? Wie wärs??
Zahlen, als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft den Verkehrsschildern mehr Aufmerksamkeit schenken. Wenn du dem Geschwindigkeitsmeßgerät, welches das Ergebnis zu dem Bußgeldbescheid geliefert hast, keinen Fehler nachweisen kannst, dann hast du nun mal äußerst schlechte Karten für einen Einspruch.
104 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Wenn ich ehrlich bin, gefallen lassen würde ich mir das auch nicht.
Wenn 50 erlaubt sind, der Tempomat auf 70 eingestellt war und laut GPS diese 70 in Wirklichkeit 67 - 68 Km/h waren und dabei nach Toleranzabzug 71 herauskommen, dann stimmt was nicht.
Für mich hört sich das eindeutig nach Willkür an.
Ich würde mich da mal mit samt deinen Zeugen, die dabei waren, an die zuständige Behörde wenden und denen klar machen, dass Du das so nicht bezahlst, zumindest nicht die dir vorgeworfenen 71 Km/h und mit der Bitte, den Blitzer zu überprüfen.
Wird echt immer schöner was man sich gefallen lassen muss.
Erst mal zu den Zeugen, ob Die im Ernstfall noch bezeugen würden das Sie exakt zum Zeitpunkt der Messung auf den Tacho schauten und dort exakt 70km/h stehen sahen zweifle Ich stark an. Dabei unberücksichtigt die zwangsläufige Paralaxenfehler wenn man seitlich auf den Tacho schaut, da werden dann aus 75 schon mal 70.
Die nächste Frage ist ob 50 erlaubt waren oder nur 40? Und selbst wenn 50 erlaubt waren bleibt immer noch die Frage wie genau auf 70 der Tempomat eingestellt war, vielleicht waren es auch 75km/h, oder sogar 80?
Dazu kommt das Tempomaten seit Jahren nicht mehr versuchen mit aller Gewalt die eingestellte Geschwindigkeit exakt einzuhalten sondern mit einer gewissen Toleranz, diese Regelungsart nennt sich fuzzy logic. Damit wird vermieden das die Geschwindigkeit wegen jeder Bodenwelle nachgeregelt wird, was dem Verbrauch zugute kommt.
Weiterhin stellt sich die Frage wie stark der Tacho gedämpft ist, also wie verzögert Er auf Änderungen anspricht. Ebenso stellt sich die Frage ob der Tacho beim Einsatz des Tempomaten sich nicht ebenfalls der fuzzy logic bedient und wie festgenagelt bleibt so lange gewisse Werte nicht überschritten werden. ZB der Tempomat reagiert erst ab 75km/h bei eingestellten 75 und der Tacho ändert seine Anzeige erst wenn der Tempomat die Geschwindigkeit nicht mehr halten kann.
Wie auch immer, der Behörde einen Fehler nachzuweisen dürfte sehr schwer sein.
Nur mit der Aussage das man den Tempomaten auf 70 eingestellt habe und deswegen die 71 Netto = 74 Brutto gar nicht möglich seien können dann auch mal zu Vorsatz führen.
Man muß sich nicht alles gefallen lassen, aber für einen Einspruch sollte man schon nachweisbare Fakten liefern können und nicht nur Meinungen. Bisher sehe Ich aber noch keine Fakten.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Nur mit der Aussage das man den Tempomaten auf 70 eingestellt habe und deswegen die 71 Netto = 74 Brutto gar nicht möglich seien können dann auch mal zu Vorsatz führen.
Ja, das wurde ja bereits weiter vorn im Thread schon angesprochen. Wenn man sich im Falle eines Einspruchs nicht noch weiter 'reinreiten will, sollte man sich eine solche Aussage tunlichst verkneifen. Die erste Frage, die man dann nämlich gestellt bekommt, lautet dahingehend, wie man denn dazu komme, den Tempomaten auf 70 km/h einzustellen, wo doch eine zHG von 50 km/h auf der besagten Strecke bestand.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die erste Frage, die man dann nämlich gestellt bekommt, lautet dahingehend, wie man denn dazu komme, den Tempomaten auf 70 km/h einzustellen, wo doch eine zHG von 50 km/h auf der besagten Strecke bestand.
😕
Es ist doch völlig egal, ob man nun fuß- oder tempomatgesteuert eine Geschwindigkeit fährt, über dessen geltende Höhe man sich geirrt hat.
Wie kommt man auf den Quatsch, dass mit dem Fuß nur versehentlich 70 km/h und damit fahrlässig +20 km/h zu schnell, aber mit Tempomat die 50 km/h bekannt waren und vorsätzlich +20 km/h gefahren wurden?
Vorsatz orientiert sich am warum und nicht am womit eines Tempomat, BMW, ...
Vorsatz orientiert sich nicht am Warum.
Vorsatz ist es, wenn er die erlaubten 50 km/h wissentlich irgnoriert und absichtlich schneller gefahren ist.
Lt. seiner Aussage hat er das Schild wohl übersehen, daher wäre das höchstens grob fahrlässig
Mir stellt sich aber eine ganz andere Frage:
Wieso ist der TE "nur" 70 gefahren? Wenn kein TL erkennbar war, warum ist er dann nicht in Richtung 100 gegangen, was dann wohl auf der Landstraße möglich gewesen wäre?
War es nicht vielleicht doch die "Hoffnung", dass bei 70 nicht allzuviel passiert und sich halt doch ein kleiner aber entscheidender Fehler eingeschlichen hat?
Das mit den Zeugen kann man vergessen. Wann guckt ein Zeuge auf den Tacho? Genau dann, wenn der Blitz schon längst vorbei ist. In der Regel ist da der Fahrer schon längst vom Gas gegangen. Gleiches gilt in der Regel auch für den Fahrer
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Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Vorsatz orientiert sich nicht am Warum.
Nicht der Grund?
Zitat:
Vorsatz ist es, wenn er die erlaubten 50 km/h wissentlich irgnoriert und absichtlich schneller gefahren ist.
Doch der Grund?
Was denn nun, orientiert sich Vorsatz nun am Grund oder nicht 😕
Zitat:
Mir stellt sich aber eine ganz andere Frage:
Wieso ist der TE "nur" 70 gefahren? Wenn kein TL erkennbar war, warum ist er dann nicht in Richtung 100 gegangen, was dann wohl auf der Landstraße möglich gewesen wäre?
Hatte der TE doch geschrieben:
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
...
Nochmal im Detail: Der Tempomat war auf 70 km/h eingestellt, weil ich von einer kurvigen Landstraße (70 km/h) kam ...... Die 50 km/h Begrenzung hatte ich wohl übersehen ...
Es gibt noch Menschen, die meine Posts auch lesen.
An diejenigen, die behaupten ich soll mich nicht beschweren und mich mit der überhöhten Strafe zufrieden geben. Ihr bezahlt wahrscheinlich auch 8 € für eine 6 € Pizza.
Wo kommen wir denn dahin, wenn man sich das gefallen lässt, was einem vorgeworfen wird?
Das mit dem Paralaxefehler ist schon richtig. Aber im E60, zumindest beim mir, wird auf dem Tacho also beim Geschwindigkeitszeiger die eingestellte Geschwindigkeit mittels Tempomat, durch eine grüne LED, die an der Anzeige entlang fährt, angezeigt UND zusätzlich im Tacho im Display groß genug als Zahl (hier 70 km/h), so dass es auch Mitfahrer hinten sehen können. Hinzu kommt, dass als ich den Tempomat einstellte auf 70 km/h, vom hinteren Mitfahrer die Frage kam "was denn das für eine grüne LED sei?". Somit war es für jeden hörbar und ersichtlich, dass der Tempomat auf 70 km/h eingestellt war und ich bis zum Blitzer die Geschwindigkeit nicht veränderte.
Nur aus diesem Grund berufe ich mich auf die beiden Zeugen, ansonsten würde es für mich ebenfalls keinen Sinn machen die Zeugen zu erwähnen. Ja ich habe die 50er Begrenzung übersehen, dass rechtfertigt aber nicht mir 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung vorzulegen, obwohl es ~ 18 km/h sein müssten.
Der Punkt ärgert mich am meisten, aber das Geld was ich durch die falsche Anschuldigung mehr bezahlen muss ist mir ebenfalls zu schade, selbst wenn es nur 10 € wären. Ich habe nicht vor dem Staat noch mehr Geld zu zustecken, wer weiß schon wie viele Leute solche Sachen hinnehmen (wissentlich oder unwissentlich) nur um Ärger zu vermeiden.
Und deshalb wollte ich wissen, ob es durch den Einspruch eine Möglichkeit gibt, wenn ich meine Situation schildere, eine Herabsetzung der Strafe (die dem tatsächlichen Vergehen entspricht) zu erreichen, ohne dass ich direkt danach einen Anwalt einschalten muss, dass wäre dann wohl das Geld und den Stress nicht wert.
Der Staat sitzt halt am längeren Hebel.
Ich sehe das Problem nicht.
Wenn Du der festen Überzeugung bist die Messung sei falsch gewesen, dann lege Einspruch ein.
Wenn nicht akzeptiere die Strafe.
Diesem wird statt gegeben oder nicht. In diesem Fall können (und werden) weitere Kosten auf dich zu kommen.
Mal Widerspruch einlegen, nach dem Motto teurer kanns ja nicht werden funktioniert nicht.
Also entweder akzeptieren, oder ganz durch ziehen.
Über die Art der Argumentation würde ich mir an deiner Stelle vorher nochmal Gedanken machen.
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Nur aus diesem Grund berufe ich mich auf die beiden Zeugen, ansonsten würde es für mich ebenfalls keinen Sinn machen die Zeugen zu erwähnen. Ja ich habe die 50er Begrenzung übersehen, dass rechtfertigt aber nicht mir 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung vorzulegen, obwohl es ~ 18 km/h sein müssten.
Ob mit oder ohne Zeugen, ich würde mal sagen, dass deine Tachoanzeige überhaupt keine Rolle spielt, wenn die Messung der geeichten Anlage korrekt war. Es könnte sonst ja jeder seinen Tacho absichtlich manipulieren, zu schnell fahren und wäre mit deiner Begründung immer fein raus.
Lass dich einfach nochmal blitzen und vergleiche die vorgeworfene Geschwindigkeit mit deinem Tacho. Wenn das gleiche Problem wieder auftritt, dann liegt es wohl an deinem Tacho, wenn nicht, dann war wahrscheinlich die Messung tatsächlich falsch. 😉
Ich kann schon verstehen, dass du dich ärgerst, dass der eingestellte Tachowert nicht exakt dem Messergebnis entspricht. 1km/h Abweichung ist aber durchaus möglich, und ein Einspruch dagegen vermutlich eher kontraproduktiv.
Hast du schon einmal daran gedacht, dass z.B. andere Reifengrössen einen Einfluss auf die Geschwindigkeitsmessung am Tacho haben könnte? Sind auf dem Fahrzeug Reifen/Felgen verbaut, die nicht Serienmässig sind? Wurde eine Tachoangleichung durchgeführt? Ist etwas anderes an dem Fahrzeug verändert (Tuning-Chip im Steuergerät)? All das kann einen Einfluss haben, der den Anzeigewert am Tacho verfälscht.
Moderne Fahrzeuge mit digitalem Tacho zeigen meist nicht mehr wie früher ca. 5-10km/h zuwenig an (wie bei den alten "analogen/mechanischen" Anzeigen üblich). Daher bewegt man sich damit wesentlich näher an der angezeigten Geschwindigkeit.
Ein Tempomat hat immer eine leichte Regelabweichung (ca. 1-2km/h als Regelbereich) und daher sollte man nicht dicht "an die Grenze" gehen.
Mal davon abgesehen habe ich auch schon verschiedene GPS-Geschwindigkeitsanzeigen verglichen, und gerade bei Smartphones sind die Werte durchaus nicht immer korrekt/konstant. Je nach Situation gibt es Abweichungen bis zu 4 km/h. Es könnte also durchaus sein, dass das Fahrzeug wirklich 71km/h fuhr.
Aus Sicht des Staates sehe ich kein Problem. Wenn der Punkt dich ärgert, dann ist wohl die Folge, dass du in Zukunft dein Fahrverhalten anpasst. Und genau das soll damit bezweckt werden, oder?
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Die Frage ist ja welchen Stress geht man dann ein??Wenn ich Widerspruch einlege und die Situation schildere, was kommt dann als nächstes auf mich zu? Bekomme ich ein weiteres Schreiben, dass die Messungen korrekt abgelaufen seien oder wird man mir sogar mein Vergehen was ich wirklich begangen habe vorlegen, so wie ich das hier im Forum auch schon gelesen habe? Oder kommen direkt nach dem Widerspruch irgendwelche Kosten auf mich zu?
Ich schätze mal, daß Dein Einspruch abgelehnt wird.
Dann bleibt nur der Gang zum FACHanwalt, welcher via Gutachter die Messung überprüfen wird.
Das Gutachten wird Dir zeigen ob die Messung korrekt und somit Dein Tempomat zu grob regelt.
(Auch dann keinerlei Regreßmöglichkeit gegenüber dem Tempomat)
Anwalt & Gutachten mußt Duselber zahlen, es sei denn das Gutachten bestätigt eindeutig einen
Fehler der Messung/des Gerätes.
Sehr teuer und unwahrscheinlich.
Leider
P.S.
Schon Einspruch eingelegt: " Kann auf dem Bild nicht erkennen wer das ist ? Haben Sie ein besseres Foto ? "
Und
Einsprüche immer möglichst knapp formulieren, jedes Wort zu viel birgt die Gefahr Information
zu liefern die Dir später im weg stehen. ( Der Vorsatz wurde hier schon erwähnt )
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Lt. seiner Aussage hat er das Schild wohl übersehen, daher wäre das höchstensgrobfahrlässig
Zitat:
Original geschrieben von Leggera
Wo kommen wir denn dahin, wenn man sich das gefallen lässt, was einem vorgeworfen wird?
Aber dann muss man gegen den Vorwurf vor gehen und das ist "deren" Messgerät.
Ein anderes Messgerät nehmen, nur weil einem der dort angezeigte Wert angenehmer ist, dann auch noch irgendwelche Toleranzen für das eigene Messgerät einrechnen, die nur für "deren" Messgerät gelten, die "üblicherweise" beim eigenen Messgerät vorhanden sind, ..., alles ganz nett, aber macht die Sache doch nicht richtig.
Was Dein Tacho/ Tempomat angezeigt hat, ist maximal ein Indiz für Dich, um hier etwas beginnen zu können, aber niemals ein Argument und Lichtjahre von einem Beweis entfernt. Weise nach, dass "deren" Messwert falsch war, was Dein Messwert war interessiert dabei nicht.
Ist diese gesonderte, den Zeugen aufgefallene Anzeige überhaupt ein Messwert der gefahrenen Geschwindigkeit, oder nur die Anzeige, auf welche Wunschgeschwindigkeit der Tempomat eingestellt ist?
Soll kein Vorwurf sein, ich haben bei meinem Wagen auch je nach gewählter Darstellungsform nur die eingestellte Wunschgeschwindigkeit oder auch beide Werte im Zusatz-Display stehen. Nicht, dass die Zeugen erst noch geschult werden müssen, um bei einer Rückfrage durch den Richter nicht zu wackeln anfangen 😉
Zitat:
... eine Herabsetzung der Strafe (die dem tatsächlichen Vergehen entspricht) zu erreichen, ...
Das kann man grundsätzlich vergessen.
Entweder ist "deren" Messung und Vorwurf richtig, dann gilt das auch auf den Punkt genau; oder das ist nicht richtig, dann ist es von Tisch. Aber ein falscher Vorwurf gilt nicht nur teilweise.
Von der Taktik ohnehin hochgradig grenzwertig, denn man muss dafür als ersten Schritt eine hier nicht unerhebliche Überschreitung eingestehen, um dann um zwei km/h mehr oder weniger feilschen zu können. Und wie glaubhaft wird alles, wenn dies doch nur wegen einem ärgerlichen Punkt und ungerechtfertigten 10 Euro für den Staat geht?
Moin,
ich wurde mal auf der Autobahn in einer 100er Zone mit'm LKW geblitzt. Mit'm LKW darf man auf der Autobahn offiziell nur 80kmh fahren. Ich hatte meinen Tempomat auf 85kmh eingestellt. Mein LKW ist bei 85kmh abgeriegelt. Selbst wenn ich wollte, könnte ich nicht schneller als 85kmh fahren. Ich war total irritiert, dass ich geblitzt wurde... Es war ein mobiler Blitzer, der anscheinend zwischen Autos und LKWs unterscheiden konnte.
Egal, ich habe dann Post bekommen, in der ich beschuldigt wurde, abzüglich der Toleranz mit 89kmh zu schnell gewesen zu sein. Ich habe daraufhin den Anhörungsbogen auf der Rückseite ausgefüllt. Ich habe zugeben, der Fahrer gewesen zu sein und habe dann auf die Frage, ob ich den Verstoß zugebe, "nein" angekreuzt. Begründung: der LKW ist nachweislich auf 85kmh gedrosselt, wie kommt eine Messung von 89kmh nach Abzug der Toleranz zustande? Das habe ich abgeschickt und nie wieder von der Bußgeldstelle gehört... War vor 3 Jahren...
Laut GPS läuft mein LKW sogar nur 84kmh und es war dort Tischeben also kein Gefälle. Fazit: Die Messungen sind anscheinend tatsächlich nicht immer richtig.
Ich würde auf jedenfall Einspruch einlegen! Hast du auch nen digital Tacho? Kannst du zweifelsfrei sagen, dass dein Tempomat auf 70kmh eingestellt war und nicht auf zb 72 oder 73? Wie hier schon erwähnt wurde, zeigen eigentlich alle Auto Tachos ein etwas höhere Geschwindigkeit an, als tatsächlich gefahren wurde. Die Messung könnte also tatsächlich falsch sein...
Maja, bei Dir hat das aber eine andere Qualität, da Dein Fahrzeug ja nachweislich gar nicht schneller fahren kann, selbst wenn Du wolltest.
Ich bin der Meinung, dass man dies nicht als Referenz hernehmen kann.
Das soll nicht heißen, dass es nicht auch Falschmessungen geben kann, aber mit dem Beispiel wird der TE nicht anrücken brauchen.