Zu klein für die Fahrschule?
Hallo zusammen,
und zwar habe ich folgendes Problem:
Ich bin ganze 1,50 m groß und würde gerne meinen A2 Schein machen. Ich habe in meiner Stadt schon alle Fahrschulen durch, passe aber auf keines der Motorräder. Nun meinten mehrere Fahrlehrer, ich solle mir doch ein eigenes Motorrad kaufen und meinen Führerschein damit machen.
Nach längerem Überlegen habe ich mir eine Honda CBR 500 R zugelegt, 6 cm tiefergelegt und die Sitzbank um ca. 5 cm abgepolstert. Die ist also quasi von 780 mm Sitzhöhe auf ca. 670 mm. Ich komme mit den Fußballen auf den Boden und mit einem Fuß, wenn der andere auf der Raste steht, komplett. Für die Fahrlehrer reicht das dummerweise aber immer noch nicht.
Jetzt habe ich ein angemeldetes Motorrad rumstehen und weiß nicht weiter.
Vielleicht hat ja jemand von Euch Tipps.
186 Antworten
Weiß nicht,ob es schon mal geschrieben wurde. Es gibt doch Spezialisten,die Sitzbänke umbauen. Evtl. ist da noch was zu holen.
Zehntausende fahren mit Motorrädern unterschiedlicher FS-Klassen und kommen grad so mit den Zehenspitzen auf den Boden. Ist mir bei meiner Suzuki DR 800 bei 178cm Größe auch so gegangen.
Ich hab aber die offene Klasse A seit 1977.
Ich denke, die Fahrschulen wollen nur keine absoluten Anfänger beschulen, die im Stand nicht sicher stehen.
Ich würde versuchen, irgend eine Zweirad Fahrerlaubnis mit einem Roller zu erwerben, somit das Grundhandling nachweisen und dann ein Upgrade auf A2 machen. Sollte mit der Fahrschule vorher abgeklärt werden.
Andererseits verstehe ich nicht, was das für ein Problem für Fahrschulen darstellt, ab und zu einen verkratzten Sturzbügel zu tauschen. Es geht ja tatsächlich nur um Umfaller im Stand.
Zitat:
Zehntausende fahren mit Motorrädern unterschiedlicher FS-Klassen und kommen grad so mit den Zehenspitzen auf den Boden.
so ist es.
Braucht man sich ja nur die Boxer GS Fraktion anschauen. Sie muss nur irgendwie den Schein schaffen, danach interresierts keine Sau mehr.
Zitat:
@nebukatonosor schrieb am 24. August 2024 um 16:15:13 Uhr:
Braucht man sich ja nur die Boxer GS Fraktion anschauen. Sie muss nur irgendwie den Schein schaffen, danach interresierts keine Sau mehr.
Die holen sich dann die GS Adventure mit Werkstieferlegung und Berganfahrhilfe und abgepolsterter niedriger Sitzbank, Hauptsache GSA in Vollausstattung mit allem wunderlichen Ausstattungen von touratechenden Hornisse 😁
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BMW Rider meets the challenge 🙂
Da wo ich mit einer SR 125 war, wäre ich mit 'ner 1250er GSA nie hingekommen. Oder zumindest nicht zurück 😉
Zitat:
@TDIBIKER schrieb am 24. August 2024 um 09:44:42 Uhr:
Wenn sie sagt, es bringt nix, dann bringt es nix. Obwohl es schwer zu glauben ist. Denn der Fuss auf der gegenüberliegenden Raste kommt ja auch höher mit den Stiefeln, sodas das Standbein weiter runter kommt...es sollte also etwa 6 cm bringen, das ist schon viel.Jedenfalls bin ich auch mit meinem Latein am Ende. Vielleicht noch die Möglichkeit, die Gabelholme weiter durchzustecken (bringt nochmal einen cm), die Federn so weich wie möglich abzustimmen (sodas die CBR auch mit 50 Kg nochmal in die Knie geht).
Aber Motorradfahren ist gefährlich, man kommt automatisch in Situationen, wo ein Abstützen mit dem Fuss hilfreich ist und vor bösen Stürzen oder Umfallern bewahrt. Daher: Wäre die 125er Klasse nichts für Dich?
Eine 125er würde aber trotzdem nichts an der Sitzhöhe ändern. Die, auf der ich in der Fahrschule saß, war nämlich noch höher als die für den A2 Schein…
Die Gabeln sind bereits so weit durchgesteckt wie es geht, da das beim Tieferlegen berücksichtigt werden muss. Und wie gesagt, die Stiefel bringen nichts. Das hat der Verkäufer im Motorradgeschäft auch festgestellt.
Zitat:
@NockesKarre schrieb am 24. August 2024 um 10:26:37 Uhr:
Ich nochmal.
Die CBR ist falsch. Sie hat ja nicht nur kurze Beine, sondern auch kurze Arme. Das bedeutet, dass sie auf dem Tank liegt, um den Lenker zu erreichen. Das Becken ist nach vorne geneigt und sie sitzt nicht auf dem Po, sondern auf ihrer Mu. Jetzt bekomme ich wieder Haue. Männer würden sich den Sack quetschen. Ich denke aber auch nicht, dass ein Lenker mit gekröpften Lenkerböcken zu einer aufrechteren Sitzposition führen würden. Aber eine aufrechter Sitzposition würde auf jeden Fall die Hacken dichter zur Erde bringen. Das wird mit einer CBR nicht gehen. Ich wünsche weiterhin viel Glück.
Mit den Armen komme ich tatsächlich gut nach vorne, auch an den Kupplungs- und Bremshebel. Und ganz aufrecht sitzt man auf einer Sportmaschine ja sowieso nicht?
Ich weiß das wir schon über Schuhe etc. gesprochen haben aber hast du mal mit einem Schuster gesprochen? Vielleicht hat dieser eine Idee. Hauptsache du kannst dein A Schein machen.
Du brauchst sowas: https://fahrschule-holzaepfel.de/.../
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 26. August 2024 um 18:01:42 Uhr:
Du brauchst sowas: https://fahrschule-holzaepfel.de/.../
"Egal, wie groß du bist ... ab einer Körpergröße von 150 cm..."
Merken die Leute eigentlich nicht, wenn sie widersprüchlichen Unsinn schreiben? Entweder "egal" oder eben "ab XY".
Unter 1,50 kann man ohne ärztliche Untersuchung keinen Führerschein machen, darauf bezieht sich das vermutlich.
Abgesehen davon ist die mt07 nicht die beste Fahrschulmaschine. Alleine schon die Höchstgeschwindigkeit beim Fuhrpark....
Leibe TE, ich finde es schade, dass du immer sagst die Schuhe bringen nichts. Ich muss entschieden wiedersprechen. Du kommst vielleicht damit nicht mit der Verse runter, aber das Standvermögen verbessern 4cm pro Seite auf jeden Fall. Und wenn es der unterschied zwischen nur Zehenspitzen und Fußballen ist.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 26. August 2024 um 19:05:27 Uhr:
Unter 1,50 kann man ohne ärztliche Untersuchung keinen Führerschein machen, darauf bezieht sich das vermutlich.
Woraus soll sich das denn bitte ergeben? Die FeV bzw. die Anlagen enthalten, wenn ich das gerade recht in Erinnerung habe, nichts dergleichen. Rechtsgrundlage?
Die Quelle wurde auf Seite 1 genannt:
https://www.motorradonline.de/ratgeber/motorradfuehrerschein
Zitat:
Motorradführerschein mit Körpergröße unter 1,50 Meter
Stellt die Fahrerlaubnisbehörde beim Antrag auf den Führerschein fest, dass der Bewerber minderwüchsig ist (Körpergröße unter 150 cm), "beauftragt die Behörde eine Eignungsbegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (aaSoP) der Technischen Prüfstelle (in den westdeutschen Bundesländern die TÜVs, in den ostdeutschen Bundesländern DEKRA).", so die Auskunft der Dekra-Sachverständigen.
Dazu kommt, dass Fahrschulverbände dazu raten, entsprechende Fahrschüler - auch aus Haftungsgründen - abzulehnen
Nein, in dem Artikel steht das, was ich auch schon vermutet habe - es gibt KEINE Rechtsgrundlage für die 150cm:
"Unsere Recherchen haben ergeben: Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. ..."
Ich finde darüber hinaus auch keine Verwaltungsverfahrensanweisung (o.ä.), die der Fahrerlaubnisbehörde pauschal vorgibt, die Eignung zur Führung von Fahrzeugen nach § 11 Abs. 2 FeV (das wäre dann die Rechtsgrundlage, die die Einschränkung erlauben würde) anzuordnen. Es scheint also, mit Bezug auf § 11 FeV, nur Ermessensentscheidungen der Behörde zu geben, jedenfalls aber keine pauschale Anordnung.
Wenn es die übrigens nicht gibt und die Behörde pauschal ab 150cm die Sachverständigenprüfung anordnet, läuft sie zudem Gefahr, dass die Anordnung zu Unrecht erfolgt...
Was die Fahrschulen betrifft, ist es ohnehin einfach: Dass es im Ermessen der Fahrschulen steht potenzielle FahrschülerInnen abzulehnen ergibt sich sich schon aus dem Umstand, dass sie ggf. überhaupt passende Fahrzeuge haben müssten oder anderweitig die Ausbildung sicherstellen müssten - da es keinen Kontrahierungszwang gibt, gibt es keine Möglichkeit eine Fahrschule in die Verpflichtung zu nehmen. Das ist aber nun mal was ganz anderes, als eine durch Gesetz oder Verordnung gegebene Verbotssituation.
Die können dich aber auch, sofern nicht aus Diskriminierungstatbeständen heraus, auch einfach so ablehnen - das ist dann aber auch keine durch Gesetz gegebene Einschränkung.