Zoll Deutschland, Kennzeichen Schweiz. Triviales Problem... Aber was ist mit Auslandsschweizer ?

Hallo Leute, ich habe da mal ne kleine spezielle Frage.

Und zwar ist es ja schon allgemein bekannt das man als deutscher mit einem ausländischen Kennzeichen (z.B. einem Schweizer Kennzeichen) ziemlich grosse Probleme kriegen kann (Anzeige, 10% Einfuhrsteuer, 19% Märchensteuer)...😁

Jetzt aber spezieller, wie sieht das für Schweizer aus ? Beziehungsweise für Auslandsschweizer mit Wohnsitz in Deutschland...

Ich vermute das es gleich abläuft, bis auf dass der Zoll erstmal den Wohnsitz ermitteln muss wenn er die Behauptung Schweizer zu sein und keinen Wohnsitz in Deutschland zu haben anzweifelt.

Weiss jemand mehr ?

Bzw. was ist das Prozedere, sollte man mit einem Schweizer Auto nach Deutschland fahren, wenn man dort seinen Wohnsitz hat ?

Ciao ! 😛

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Also... das Thema ist das.

Wenn ein Deutscher mit einem Schweizer nach Deutschland fährt und vom Zoll angehalten wird, kann das Probleme geben, von wegen Steuerhinterziehung und so weiter. jetzt ist die Frage, richtet sich das an die Nationalität oder das Land des Wohnsitzes ?

Steht einem Auslandsschweizer am Deutschen Zoll das gleiche bevor, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat ?
Das Fahrzeug gehört einem dritten.

Das ein Schweizer mit Schweizer Wohnsitz am Zoll Probleme kriegt, würde mich sehr wundern....

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez



Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Vielleicht ein Anderer ohne genauere Kenntnisse (weder der Frage noch von der Thematik); würde mich nicht wundern.
?? Tut mir Leid, verstehe ich nicht. Was meinst du damit ?

PS: Und was hat das mit dem Lebensmittelpunkt zu tun ?
Begründe ich den auch wenn ich billig in Frankreich Essen einkaufe ? 😁

Danke für die Antwort 🙂

Der Lebensmittelpunkt ist i.d.R. dort, wo man den Großteil seiner Zeit verbringt, ggfs. auch beruflichen Verpflichtungen nachkommt usw.

Wenn das Fahrzeug einem Dritten gehört und dieser ggfs. sogar noch daneben sitzt, gibt's keine Probleme. Andernfalls könnte es nicht um Einfuhr des Fahrzeugs, sondern Nutzung gehen... und damit um, so blöde sich das anhören mag, Steuerhinterziehung, nämlich die der Kfz-Steuer. Der Zoll ist ja nun einmal auch zumindest zum Teil der verlängerte Arm des Fiskus.

Was

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Vielleicht ein Anderer ohne genauere Kenntnisse (weder der Frage noch von der Thematik); würde mich nicht wundern.

angeht, ist hier ja leider nicht ungewöhnlich. Einfach 'mal 'was schreiben ohne zu wissen, worüber....

Guck aber mal hier , da wurde schon hinreichend darüber mit begründeten Rechtszitaten diskutiert. Ggfs. ist dies für Deine Fragestellung ausreichend.

Gruß
AH.

Edit: sorry, vergessen oder überlesen:

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


richtet sich das an die Nationalität oder das Land des Wohnsitzes ?

Land des Wohnsitzes.....

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Nein, überhaupt nicht. Sehr interessant !
Weiter so 😛

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Ich selber lebe im Ausland und hab erst vor 2 Jahren hier mitbekommen wie einer praktisch die kompletten Importkosten als Strafe zahlen musste. Er hat damals von seinem Bruder der aus Deutschland zu besuch war das Auto geliehen (mit Deutschen Kennzeichen) und ist in die Stadt gefahren. Dort wurde er vom Zoll angehalten. Ende vom lied ca 15.000€ Strafe. Hætte sein Bruder daneben gesessen wære es ohne Probleme gegangen. Nun hat er die Kompletten Importkosten als Strafe auferlegt bekommen und hat dafuer nicht mal ein Auto😉

Wirklich dumm gelaufen ....

aber noch viel dümmer im folgendem Fall:

http://www.bild.de/.../dieb-muss-370000-euro-zahlen-18379554.bild.html

Zitat:

Original geschrieben von F213


[Na jaaaaaaaa Brueggener.
Beim Grundfall muß man schon einige Dinge beachten wie Wohnsitz etc.
Und wenn man dann noch eine Ausnahme vom Grundfall sucht, wird es in der Tat noch kniffliger.
Aber so ist es nun mal leider mit dem Steuerrecht. 🙁
Den Grundsatz Wohnsitz hier, Auto dort = nicht zulässig kann man auch widerlegen (siehe vorherigen Beitrag).

wir könnten das ja noch ein wenig pervertieren: ich hole jetzt aus meinem Ort (s. Pseudo) hinter der Grenze den befreundeten Niederländer ab, der sein Moped auf einem in den NL zugelassenen Anhänger hat und fahre ihm nebst seinem Hänger und Moped (welches hier zulassungs- und steuerfrei wäre) in eine örtliche Werkstatt zur Reparatur. Aber halt, für mein Autochen gibt's ja gar keine AHK 😁

Ja, es könnt' alles so einfach sein, das wäre aber zu trivial....wie sollten wir sonst unsere Frei- und Arbeitszeit sinnvoll gestalten können 🙄

Zitat:

Original geschrieben von F213


Wenn der TE zu Beginn gewußt hätte wie das hier ausarter hätte er bestimmt nicht gefragt 😁

Auf jeden Fall......😛

Gruß
Achim H.

...ich hätte hierzu nochmals eine andere, verstricktere variante, zu welcher mir vielleicht jemand auskunft geben könnte:

ich bin schweizer, habe aber meinen wohnsitz seit 7 jahren in thailand und bin auch seither in der schweiz abgemeldet. nun fliege ich im oktober für einen monat in die schweiz, wo ich auch die meiste zeit verbringen werde. ich werde aber voraussichtlich auch einige tage in stuttgart zu besuch sein. ebenfalls sind ausfahrten nach frankreich und italien geplant.

nun die grosse frage: kann ich rechtlich gesehen für diesen monat ein auto in deutschland mieten? denn für das günstigste miet-angebot für einen kleinwagen in der schweiz, erhalte ich jenseits der grenze bereits einen 3er bmw....

danke für eure tipps
grüsse aus bangkok

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Natürlich. Du bist ja "Tourist" hier und willst hier ja nicht wohnen 🙂
Ist nur die Frage ob im Vertrag mit dem Mietwagenunternehmen, eine Verbringung ins Ausland genehmigt ist. Das musst du aber mit dem entsprechenden Unternehmen klären. Rechtlich gesehen ist das kein Problem da du weder in der Schweiz, Frankreich oder Deutschland deinen ordentlichen Wohnsitz begründen willst.

Was du beachten musst ist dass du eine Übersetzung deines Führerscheines mitführst, falls deiner nicht dem internationalen Standard entspricht (Thailand gilt als Drittstaat). (Permis de Conduire, internationale FS Klassen Einteilung A,B,C...., Lichtbild, Unterschrift).

aha, das tönt nicht schlecht. meinen führerschein habe ich in der schweiz gemacht. und dieser ist noch gültig. von dem her sollte es also auch kein problem sein...

Wenn du den Führerschein immer noch im Ausland benutzen darfst trotz Wohnsitzwechsel dann ist ja alles gut. Wenn du von einem Drittstaat nach Deutschland umziehen würdest, dann müsstest du nach 185 Tagen eine deutsche FE beantragen, da nur Führerscheine aus EU/EWR im vollem Umfang ihrer Berechtigung, unbegrenzt, hier gültig sind.
Nicht dass du Ärger mit den thailändischen Behörden kriegst 🙂

interessant. das hatte ich mir noch gar nie überlegt. aber ich fahre hier in thailand fast gar nie auto. letztes mal hatte ich vor einem jahr eins gemietet für 5 tage. und das war kein problem mit meinem schweizer führerschein. ich denke aber auch, dass die es hier nicht so genau nehmen... ;-)

Wie sieht es denn aus, wenn man mit seinem Wagen in der Schweiz liegen bleibt und von einer örtlichen Werkstatt einen Ersatz/Leihwagen bekommt?

Muss man als deutscher dann auch Zoll & MwSt zahlen wenn man wieder nach Hause fahren will?

So, nun hatte ich auch das Vergnügen von der deutschen Polizei, dem "Freund und Helfer" bezüglich genau dieser Thematik angehalten zu werden.

Fahrzeug mit schweizer Kennzeichen (von Verwandten welche mich in D besucht haben), ich mit D-Führerschein, auf Weisung des Fahrzeuginhabers eine 15-minütige Besorgungsfahrt getätigt und direkt in der Polizeikontrolle gelandet - der Vorwurf, ganz klar, Hinterziehung der Kfz-Steuer (!) wohlgemerkt mit einem fremden Fahrzeug.

Die uneinsichtigen uniformierten Freunde und Helfer mich schon mal darauf hingewiesen, dass da evtl. ne Anzeige kommt, wirklich super! So einfach mal aus heiterem Himmel eine Steuerhinterziehung begangen.

Mich würde jetzt mal interessieren wie sich konkret die Berechnung dieser sogenannten Steuerhinterziehung gestaltet? 15 Minuten fahrt runtergebrochen auf den anteiligen Betrag der Hinterziehung, die haben sich schon mal vorsorglich den Hubraum des Wagens aufnotiert, unglaublich aber wahr 😉

Fachkundige bitte mal zu Wort melden, sonst gehts ja hier endlos nur mit Konstellationen wie was-wäre-wenn und hin und her...

Danke für Euer Feedback.

Wenn ein Kfz aus einem Nicht-EU-Land offiziell angemeldet wird wird der ungünstigste Steuersatz angesetzt.
D. h. bei einem Benziner: 25,36 € pro 100 ccm Hubraum und bei einem Diesel 37,58 € pro 100 ccm.

Jetzt könnte ich mir 2 Fallkonstellationen vorstellen:

1.
Du mußt die Steuer zahlen, die normalerweise bei der offiziellen Anmeldung zu zahlen wäre (s. o.) oder

2.
Es wird der "normale" Steuersatz wie bei einem in Deutschland zugelassenen Kfz berechnet und als Strafe das Ganze verdoppelt.
Diese Vorgehensweise wird vom Zoll angewandt, wenn z. B. Zigaretten nicht erklärt wurden.

Genaueres kann ich dir aber morgen sagen.

Aber wenn Du Berechnungen mit den o. g. Zahlen anstellst hast Du zumindest schon mal eine grobe Richtung was auf Dich zukommt (den für Dich zutreffenden Steuersatz den du bei der Berechnung nach Nr. 2 benötigst, findest Du im § 9 KraftStG).

Für mich immer noch unbegreiflich wie man hier versucht jemanden für ein "Vergehen" zu belangen, mit Dingen die weit hergeholt werden, fern der Realität.

Das Auto gehört mir nicht, respektive noch der Tatsache, dass wohl kaum jemand seine Familienkutsche (welche für die tägliche Versorgung der eigenen Familie im Ausland dient) freiwillig an jemanden übergibt der im benachbarten Ausland damit durch die Gegend duselt, schon sehr dreist was der deutsche Staat einem alles zutraut.

Bin hier gerade mal auf ne interessante Seite vom deutschen Zoll gestossen:

http://www.zoll.de/.../voruebergehende-verwendung-von-kfz_node.html

Wie kann man dies nun auffassen?

Grüsse

Bitte entscheide Dich in welchem Thread Du weiterschreiben möchtest bzw. erstelle doch einen komplett neuen Thread.
So ist es einfacher darauf zu antworten und man kann die Diskussion besser verfolgen.
Weit hergeholt ist das Ganze nicht sondern im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt (wenn Du diesen Thread durchliest wirst Du die entsprechenden Vorschriften finden).
Weiterhin mußr Du bedenken, daß Du den Sachverhalt kennst, der aufnehmende Beamte sieht aber nur einen Deutschen in einem Auto aus der Schweiz, der etwas behauptet.
In dem Anhörungsbogen bzw. Schreiben wird dir die Tat vorgeworfen in der Du dann Gelegenheit hast Dich entsprechend zu äußern bzw. zu erläutern inwiefern eine der Ausnahmefälle vorliegt die in dem Link vom Zoll genannt wurden.

Auch hier nochmal:
Es fällt lediglich 1/12 der jährlichen deutschen Kfz-Steuer an ggf. ein höherer Betrag, wenn man im Fragebogen des Finanzamts die entsprechenden Angaben macht.
Einfuhrumsatzsteuer kann nicht anfallen, da das Kfz überhaupt nicht eingeführt wurde.
Die Strafsachenstelle wird auch nicht tätig, da die erst ab einem bestimmten Betrag tätig werden, der aber etwas höher liegen dürfte als die anteilige Kfz-Steuer.

Hallo, ich hänge mich hier mal dran, weil ein paar echte Experten in diesem Thread anwesend waren.
Ich habe eine ähnliche Frage, aber andersherum: Bin deutscher mit Wohnsitz in Deutschland und Ferienhaus in der Schweiz. Ich möchte gerne ein KfZ in der Schweiz zulassen und am Ferienhaus stehen lassen. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mit dem Fahrzeug nie nach BRD fahren kann?
Hoffe von den Experten ist hier noch jemand anwesend um meine Frage zu beantworten.
Grüsse, Peter

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