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Zoll Deutschland, Kennzeichen Schweiz. Triviales Problem... Aber was ist mit Auslandsschweizer ?

Themenstarteram 21. Juli 2011 um 16:17

Hallo Leute, ich habe da mal ne kleine spezielle Frage.

 

Und zwar ist es ja schon allgemein bekannt das man als deutscher mit einem ausländischen Kennzeichen (z.B. einem Schweizer Kennzeichen) ziemlich grosse Probleme kriegen kann (Anzeige, 10% Einfuhrsteuer, 19% Märchensteuer)...:D

Jetzt aber spezieller, wie sieht das für Schweizer aus ? Beziehungsweise für Auslandsschweizer mit Wohnsitz in Deutschland...

Ich vermute das es gleich abläuft, bis auf dass der Zoll erstmal den Wohnsitz ermitteln muss wenn er die Behauptung Schweizer zu sein und keinen Wohnsitz in Deutschland zu haben anzweifelt.

Weiss jemand mehr ?

 

Bzw. was ist das Prozedere, sollte man mit einem Schweizer Auto nach Deutschland fahren, wenn man dort seinen Wohnsitz hat ?

Ciao ! :p

Beste Antwort im Thema
am 21. Juli 2011 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Also... das Thema ist das.

Wenn ein Deutscher mit einem Schweizer nach Deutschland fährt und vom Zoll angehalten wird, kann das Probleme geben, von wegen Steuerhinterziehung und so weiter. jetzt ist die Frage, richtet sich das an die Nationalität oder das Land des Wohnsitzes ?

Steht einem Auslandsschweizer am Deutschen Zoll das gleiche bevor, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat ?

Das Fahrzeug gehört einem dritten.

Das ein Schweizer mit Schweizer Wohnsitz am Zoll Probleme kriegt, würde mich sehr wundern....

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Vielleicht ein Anderer ohne genauere Kenntnisse (weder der Frage noch von der Thematik); würde mich nicht wundern.

?? Tut mir Leid, verstehe ich nicht. Was meinst du damit ?

 

PS: Und was hat das mit dem Lebensmittelpunkt zu tun ?

Begründe ich den auch wenn ich billig in Frankreich Essen einkaufe ? :D

Danke für die Antwort :)

Der Lebensmittelpunkt ist i.d.R. dort, wo man den Großteil seiner Zeit verbringt, ggfs. auch beruflichen Verpflichtungen nachkommt usw.

Wenn das Fahrzeug einem Dritten gehört und dieser ggfs. sogar noch daneben sitzt, gibt's keine Probleme. Andernfalls könnte es nicht um Einfuhr des Fahrzeugs, sondern Nutzung gehen... und damit um, so blöde sich das anhören mag, Steuerhinterziehung, nämlich die der Kfz-Steuer. Der Zoll ist ja nun einmal auch zumindest zum Teil der verlängerte Arm des Fiskus.

Was

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Vielleicht ein Anderer ohne genauere Kenntnisse (weder der Frage noch von der Thematik); würde mich nicht wundern.

angeht, ist hier ja leider nicht ungewöhnlich. Einfach 'mal 'was schreiben ohne zu wissen, worüber....

Guck aber mal hier , da wurde schon hinreichend darüber mit begründeten Rechtszitaten diskutiert. Ggfs. ist dies für Deine Fragestellung ausreichend.

Gruß

AH.

Edit: sorry, vergessen oder überlesen:

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

richtet sich das an die Nationalität oder das Land des Wohnsitzes ?

Land des Wohnsitzes.....

 

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am 13. Mai 2014 um 1:51

Richtig, ausser in einem Notfall. In einem Notfall hast du 5 Tage, um ein Fahrzeug mit Zulassung im Nicht-EU-Ausland in der EU-Region zu bewegen.

Beispiel vom Zoll:

Die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeugs innerhalb von fünf Tagen

Danke für die Antwort.

Nehmen wir mal an, das Fahrzeug steht 98% der Zeit auf der Schweizer Seite am Bodensee in der Garage und wird hauptsächlich im Umkreis bewegt. Darf man dann immer mal wieder damit nach BRD rüber fahren, wenn der Hauptnutzungsort des Fahrzeugs in der Schweiz ist. Ist halt in der Region so, dass man immer wieder mal die Grenzen passiert, sei es um Besorgungen zu erledigen oder um Baden zu gehen. Wie ist denn die Definition für "Notfall". Ich kenne diesen Begriff nur aus der Medizin, und auch da kann man ewig drüber diskutieren, was denn nun genau ein Notfall ist.

Grüsse, Peter

Mein Tip:

erkundige dich beim zuständigen Strassenverkehrsamt; seitdem die Kavallerie ausgeritten ist, hat sich einiges geändert; nicht das du - da ja nur Ferienhaus - das Auto in der CH gar nicht (mehr) zulassen darfst, weil DEIN Lebensmittelpunkt eben nicht am Südufer-Bodensee ist...

am 13. Mai 2014 um 17:28

@pavelini

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt als Fahrer mit Hauptwohnsitz (gewöhnlicher Aufenthalt) in Deutschland ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug ohne Zollanmeldung in den EU-Raum einzuführen, wenn der Halter mit Wohnsitz in der Schweiz nicht mit an Board ist. Halter mit Wohnsitz in der Schweiz fällt bei dir weg.

Wenn du trotzdem mit dem Fahrzeug nach Deutschland fährst werden Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig, wenn du erwischt wirst. Das kann dir auch passieren wenn du beispielsweise nach Österreich fährst.

Als Ausnahmeregelung gibt es nur die oben angeführten Notsituationen. Einmal zum Einkaufen oder Socken wechseln nach Deutschland fahren ist sicher keine Notsituation.

ok.

Wenn ich ein Auto mit Zulassung an meinem Hauptwohnsitz in BRD an meinem Ferienhaus über einen längeren Zeitraum abstelle, dann schätze ich, dass das auch nicht in Ordnung wäre? Also gibt es für mich keine passende Lösung? Kann ich evtl. in beiden Ländern versteuern und verzollen und habe dann meine Ruhe? Was ist mit einem Auto, das bisher in BRD lief und dann in die Schweiz eingeführt wird. Das hat in seinem Leben dann ja in beiden Ländern "schon seine Zoll- und MwSt-Pflicht erfüllt".

Peter

am 15. Mai 2014 um 23:01

Andersrum ist es einfacher.

Deutscher Wohnsitz und Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen.

Zollrechtlich:

https://www.ch.ch/de/mit-dem-motorfahrzeug-die-schweiz-einreisen/

siehe temporäre Einfuhr.

Zulassungsrechtlich:

http://www.hallo-schweiz.ch/CH_20c_auto_anmeldung.htm

Zusammengefasst max 1 Jahr und dann mindest 3 Monate ausführen.

Themenstarteram 17. Mai 2014 um 13:27

Ja, genau.

Lass doch das Auto in Deutschland anmelden.

In den meisten Fällen ist Versicherung und Steuer günstiger, je nach dem um was es sich für ein Fahrzeug und Kanton handelt.

So lange du nicht in der Schweiz gemeldet bist (solltest du bei einem Ferienhaus ohne regelmässige Nutzung unter der Woche nicht sein) kannst du eigentlich Problemlos ein Deutsches Auto dort fahren und stehen lassen.

am 9. April 2015 um 20:05

wie ist es denn wenn die in Deutschland wohnhafte Person das in der Schweiz zugelassene Fahrzeug von einer Privatperson mietet?

 

nach Zollbestimmungen dürfen Mietwagen für bis zu fünf Tage am Stück zur eigenen Nutzung eingeführt werden.

 

http://www.zoll.de/.../voruebergehende-verwendung-von-kfz_node.html

 

ich weiß die Fragerunde ging gut einem Jahr zu Ende, aber wenn da jemand Bescheid weiß wäre ich sehr dankbar

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