Zeugenfragebogen: von Zeugnisverweigerungsrech gebraucht gemacht - was passiert als nächstes?
Hi, das ist mein erster Beitrag hier :-)
wie ihr ja bereits im Titel sehen könnt frage ich mich was passiert, nachdem der Zeugenfragebogen bzgl. einer Ordnungswiedrigkeit, die einen Punkt nach sich zieht, mit dem gebrauch machen des Zeugnisverweigerungsrechts zurückgeschickt wurde. Es gibt hier ja bereits einige Threads zu dem Thema, allerdings bestehen die nur aus Vermutungen, deswegen wollte ich fragen, ob hier jemand ist der seine eigenen Erfahrungen damit gemacht hat. Ich wurde mit dem Auto meiner Mutter geblitzt und wohne noch Zuhause, falls das eine Rolle spielt.
Danke schonmal für Antworten :-)
Beste Antwort im Thema
Durch das Zeugnisverweigerungsrecht wird der Personenkreis der Betroffenen erheblich eingeschränkt, was in der Regel zur Ermittlung des tatsächlich Betroffenen in der OWI führt.
Aber interessant zu sehen, wie man sich um seine Verantwortung drücken will. This is what separates men from boys.
34 Antworten
Bin hier noch den Ausgang schuldig. Bisher ist mein Sohn bzg. seines Rotlichtverstoßes ca. 8 Wochen über die Verjährungsfrist hinaus. Glauben eigentlich nicht, dass da noch was kommt.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 2. Juli 2018 um 18:06:02 Uhr:
Wie nennt man da sonst, wenn der Fahrzeughalter angeschrieben wird, aber nicht gegen Ihn ermittelt wird,er aber den Fahrer unter Androhung eines Fahrtenbuches mitteilen soll. Ich nenne das Anhörungsbogen.
Den hat meine Mutter erhalten und der Postbevollmächtigte hat dann der Behörde die ausländische Adresse mitgeteilt.
Dort wurde meine Mutter jedoch nicht angeschrieben.
Nö, dann nennt man das Zeugenfragebogen.
Mit den restlichen Angaben kann ich wenig bis nichts anfangen. "Den hat meine Mutter erhalten...." Was denn nun, hat sie ihn erhalten oder wurde er nur an ihre frühere dt. Adresse geschickt und von dort mit der aktuellen Anschrift zurück an die Behörde?
Hi Peter,
ist auch gar nicht mehr wichtig. Der Thread war älter als 4 Wochen und eigentlich erledigt. Alle Missverständnisse für alle Beteiligten ausgeräumt und ausdiskutiert. Nur war ich diese Info noch schuldig, sonst hätte ich Wochen später keine Antwort mehr geschrieben.
Wenn du noch etwas mit mir diskutieren möchtest, versuch es per PN,
Zitat:
@Autofahrer127 schrieb am 30. Juni 2018 um 10:05:00 Uhr:
Also ist hier niemand, der aus eigener Erfahrung berichten kann?
Doch, ich: Geblitzt nachts auf der AB, ca 40-50 zu schnell. Gefahren habe ich das Auto meiner damaligen Freundin, bei welcher ich nicht gemeldet war. Sie saß daneben, und sie hat nur eine Schwester, und ihr Vater sah deutlich anders aus als ich. Sie bekam Post, verweigerte die Aussage zu Gunsten Familienangehöriger. Wochen später noch ein Brief, welcher Familienangehörige es denn nun sei --> Nochmal Aussageverweigerung zu Gunsten Familienangehöriger. Danach kam nie wieder was.
ABER: Das war 1997 oder 98, kA ob das heute immer noch geht.
So long
Ghost
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Moin,
ich kann auch berichten: Wurde mit 23 Drüber geblitzt, haben nicht auf den Anhörungsbogen reagiert, eine Woche vor Ablauf der Verjährungsfrist kam der Bescheid dann direkt an mich.
Neue Situation: Abstandsmessung, haben wieder nicht drauf reagiert. Allerdings wohne ich nicht mehr bei meinen Eltern ca. 500km weiter weg, und mein Gesicht ist aufgrund einer Sonnenbrille schwer zu erkennen. Aber bei meinem Glück finden die es sowieso heraus..
Mfg