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gebrauchter Autokauf und die "gewährleistung"

Themenstarteram 7. März 2012 um 17:21

Hallo zusammen,

ein viel diskutiertes Thema wie ich hier schon im Forum gesehen habe...aber ich werde nicht 100% schlau.

 

habe momentan 2 Fahrzeuge die mich interessieren (beide von gewerblichen Verkäufern)

beide meinten...bei dem Preis, keine Gewährleistung (weil der Preis ja so gut ist)

 

Nunja...ein Händler muss mir ja mind.1 Jahr Gewähr leisten (bzw. 6 Monate nachweisen, dass der Fehler noch nicht bei ihm war)

Aber!...Wenn ich den Vetrag mit ihm abschließe...worauf muss ich dann genau achten...welche Klauseln werden dann gerne benutzt etc?!?

Ich meine...wenn er ein Händler ist, dann wird er ja wohl wissen welche Verpflichtungen er hat und mir ist es nachher auch *cheis* egal mein recht einzuklagen dank meiner Rechtschutzversicherung.

 

Sprich: Wenn im Vertrag stehen sollte (hatte noch nie so einen in der Hand ;) )

Der Händler gewährt keine Gewährleistung....

dann ist dies eine nicht erlaubte Klausel?!? Oder kann er sich doch irgendwie aus der Sache rausreden?

 

Hoffe ich hab die Frage verständlich formuliert ;)

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2012 um 17:25

z.b. ,,Im Kundenauftrag`` 

 

Das solltest nicht machen ;)

 

Um welche Preisliche Region geht es? Es ist klar wenn man ein 20 Jahre altes Auto fuer 300 Euro kauft man keine 12 Monate gewæhrleistung bekommt. 

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9 Antworten
am 7. März 2012 um 17:25

z.b. ,,Im Kundenauftrag`` 

 

Das solltest nicht machen ;)

 

Um welche Preisliche Region geht es? Es ist klar wenn man ein 20 Jahre altes Auto fuer 300 Euro kauft man keine 12 Monate gewæhrleistung bekommt. 

Themenstarteram 7. März 2012 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

z.b. ,,Im Kundenauftrag`` 

Das solltest nicht machen ;)

Um welche Preisliche Region geht es? Es ist klar wenn man ein 20 Jahre altes Auto fuer 300 Euro kauft man keine 12 Monate gewæhrleistung bekommt. 

Das mit dem Kundenauftrag hatte ich auch schon gelesen :) aber danke dir ;)

ca 5.000-6000

 

nur mal ehrlich...wenn die meinen einen verarschen zu können...habe ich auch kein Problem einen zu verarschen...so sind wir Kölner dann halt ;)

am 7. März 2012 um 17:43

Ok, 5-6k ist ein Preis.

 

Ich Persønlich wuerde nicht vom so genannten ,,Fæhnchenhændler`` kaufen. Wenn du da mit einem Motorschaden kommst, legt der ne Pleite hin ;) Die meisten werden versuchen die Garantie bzw Gewæhrleistung im Vertrag auszuschliessen. Mit so Texten wie ,, gekauft wie gesehen`` oder ,,Bastlerfahrzeug``  Was da erlaubt oder nicht erlaubt ist muessen dann im nachhinein Anwælte ueber einen langen und teuren Weg klæren.

Lass di ch nicht zu sehr von Schnæppchen leiten. Das wird seinen Grund haben warum die Fahrzeuge eventuell billiger sind als bei anderen Hændlern. Kauf lieber fuer etwas mehr beim Markenhændler.

Zitat:

Original geschrieben von Fussballmaxy

beide meinten...bei dem Preis, keine Gewährleistung (weil der Preis ja so gut ist)

Wenn sie das so in den Vertrag schreiben, dann stehen dir die vollen 24 Monate Gewährleistung zu, da die o.g. Formulierung keine Rechtsgültigkeit besitzt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Fussballmaxy

beide meinten...bei dem Preis, keine Gewährleistung (weil der Preis ja so gut ist)

Wenn sie das so in den Vertrag schreiben, dann stehen dir die vollen 24 Monate Gewährleistung zu, da die o.g. Formulierung keine Rechtsgültigkeit besitzt.

genau so sieht es aus.

ein gewerblicher verkäufer darf die gewährleistung bei gebrauchtfahrzeugen lediglich auf 12 monate verkürzen, aushebeln kann er sie nicht.

worauf achten?

ganz einfach: wer steht als verkäufer im vertrag?

ist es ne privatperson, kann er die gewährleistung ausschließen.

ist es eine firma, kann er dies nicht. egal was er reinschreibt.

einzige ausnahme: du bist auch ne firma. B2B erlaubt den ausschluß ;)

ich kapier net wie man VOR dieser gesetzesänderung autos kaufen konnte. die mussten ja alle mit motorschaden liegenbleiben! :rolleyes:

dem verkäufer npch sagen das er 20% nachlass gibt und dann dafür "für gewerbetreibende" in den vertrag schreiben darf. hat bisher immer gefunzt.

Also Onkel Howdy, ich sag mal so, ich hatte beim Fähnchenhändler gekauft für knapp an 5.000 und das über die Maßen beworbene Xenonlicht war dank abgesoffenem Vorschaltgerät nach einem halben Dutzend Schaltvorgänge kaputt.

Ein Magnetschalter vom Klimakompressor hat gleich nicht funktioniert, konnte aber dank Modelljahr noch gerade das "alte" so geregelt werden, dass nicht der ganze Kompressor erneuert werden musste, sondern nur der Magnetschalter getauscht werden konnte.

Per Händler repariert, käme das alles insgesamt schon knappe 1000 Euro.

Im Nachhinein habe ich das Vorschaltgerät für 100 Euro original gekriegt (edit: plus 70 Euro für Philips Brenner 4300 K, kein blauer Scheixdreck oder supercool, nur Original Lichtfarbe, so wie sie war) und naja den Magnetschalter 170 Euro, aber wenn man zwei linke Hände hat und auf den Mund gefallen ist bei so einem Händler, dann ist eine Rep.-Summe von 20 % bezogen auf den Kaufpreis schon eine Marke.

Und ich bin noch recht kulant, also wegen eines hängenden Thermostaten z.B. habe ich mir wg. Geringfügigkeit dann schnell selbst einen besorgt und den ausgetauscht ... hätte ich auch rumzanken können, aber es ist nun mal Fakt, dass man bei so einem Händler halt eher mächtig abgezockt wird als beim "Großen"

Meine Frau hat "ihren" Reiskocher (kocht gut, sind zufrieden :)) von einem Fachhändler, Familienbetrieb, ist etwas teurer als ein freier Händler, aber sehr netter Kontakt und sehr ordentlich/gewissenhaft.

Daher werde ich meine Lehren ziehen und wie bei meinem ersten Auto das Nächste auch wieder beim Markenhändler kaufen.

Gut, es muss keiner mit Motorschaden liegenbleiben. Wobei bei meinem Kauf Reifen mit 1,9 mm Profil aus Werksauslieferung und ein um drei Jahre überalteter Zahnriemen drin war ... das Öl war auch entsprechend "neu" :D, aber so einer denkt wirklich, man kennt sich null aus, gerade bei Zahnriemenintervall klingeln dem opelfahrenden Interessenten doch die Ohren ;)

Diese Nerven ... nein, nein :)

cheerio

am 7. März 2012 um 23:49

Zitat:

Original geschrieben von Fussballmaxy

Aber!...Wenn ich den Vetrag mit ihm abschließe...worauf muss ich dann genau achten...welche Klauseln werden dann gerne benutzt etc?!?

Danke!

Hallo,

Gewährleistung ist keine umfassende Funktionsgarantie. Es muss gewährleistet sein dass das Auto das macht, was man allgemein von einem Auto erwartet, unter Berücksichtigung von Alter und km. Darüber kann man sich herrlich streiten, siehst Du ja schon anhand der abertausend Gerichtsurteile.

Gewährleistung entfällt für Mängel, die Dir der Verkäufer mitteilt. Deshalb Achtung beim Dekra-Siegel und anderen Zertifikaten, die nutzen Dir weniger als dem Händler, wenn da auch nur eine Macke drin steht. TÜV-Bericht usw. genauso. Dann hast Du beim Kauf davon gewusst und Ende Gelände. Selbiges gilt bei Notizen auf dem Kaufvertrag wie irgendwas klappert usw. Wenn diese Schiene gefahren wird sofort wegrennen :)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ich kapier net wie man VOR dieser gesetzesänderung autos kaufen konnte. die mussten ja alle mit motorschaden liegenbleiben! :rolleyes:

dem verkäufer npch sagen das er 20% nachlass gibt und dann dafür "für gewerbetreibende" in den vertrag schreiben darf. hat bisher immer gefunzt.

ich kapier ehrlich gesagt nicht was du uns sagen willst :confused:

die frage war recht eindeutig gestellt, viele antworten richtig und hilfreich.

unterm strich steht doch immer das gleiche:

wer nicht weiß was rechtlich zulässig ist und dann noch ohne jede erfahrung was unterschreibt...hat ggf. pech.

aber das war hier doch nie der fall.

der könnte auch versuchen dich als

"Firma Fussballmaxi" in den Kaufvertrag zu schreiben.

Das ist auch was zum Rennen.

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