Zeugenfragebogen: von Zeugnisverweigerungsrech gebraucht gemacht - was passiert als nächstes?
Hi, das ist mein erster Beitrag hier :-)
wie ihr ja bereits im Titel sehen könnt frage ich mich was passiert, nachdem der Zeugenfragebogen bzgl. einer Ordnungswiedrigkeit, die einen Punkt nach sich zieht, mit dem gebrauch machen des Zeugnisverweigerungsrechts zurückgeschickt wurde. Es gibt hier ja bereits einige Threads zu dem Thema, allerdings bestehen die nur aus Vermutungen, deswegen wollte ich fragen, ob hier jemand ist der seine eigenen Erfahrungen damit gemacht hat. Ich wurde mit dem Auto meiner Mutter geblitzt und wohne noch Zuhause, falls das eine Rolle spielt.
Danke schonmal für Antworten :-)
Beste Antwort im Thema
Durch das Zeugnisverweigerungsrecht wird der Personenkreis der Betroffenen erheblich eingeschränkt, was in der Regel zur Ermittlung des tatsächlich Betroffenen in der OWI führt.
Aber interessant zu sehen, wie man sich um seine Verantwortung drücken will. This is what separates men from boys.
34 Antworten
Zitat:
@zille1976 schrieb am 30. Juni 2018 um 08:47:31 Uhr:
Jungs, Jungs...1. In der Überschrift steht "...gebrauch gemacht" - also Verganggenheit.
.
Genau lautet die Textpassage so:,,... frage ich mich was passiert, nachdem der Zeugenfragebogen bzgl. einer Ordnungswiedrigkeit, die einen Punkt nach sich zieht, mit dem Gebrauch machen des Zeugnisverweigerungsrechts zurückgeschickt wurde.,, (Zitatende)
Also nix mit Vergangenheit, sondern eher in der Zukunft. Ein Was-wäre-wenn- Szenario.
Dann mal aus der täglichen Praxis:
Foto zeigt eindeutig eine Frau? Könnte also die Halterin (Alter könnte auch passen?) gefahren sein. Normales Verfahren. Soll auch schon passiert sein, dass der Sachbearbeiter gepennt und trotz eines Mannes auf dem Foto den Bußgeldbescheid gegen die Halterin erlassen hat. Oder gegen den älteren Halter, obwohl das Foto einen Jüngling mit lockigem Haar zeigt.
Fahrer eindeutig männlich? Dann erhält die Halterin den Zeugen-Fragebogen.
Sie benennt den Fahrer - wie es weiter geht, weiß dann wohl jeder.
Sie gibt den Fragebogen nicht zurück, macht keine Angaben, verweist auf ihr Aussageverweigerungsrecht? Ergebnis fast immer das gleiche, die Bußgeldbehörde holte sich ein Foto der übrigen Wohnungsbewohner und gleicht ab. Ob das richtig ist oder nicht, darüber streiten sich die Gelehrten in den einzelnen Bundesländern. Gibt AG-Urteile, wonach erst richtig ermittelt werden muss, gibt OLG-Urteile, die das trotzdem absegnen.
Und wenn du in der gleichen Wohnung gemeldet bist, das Foto vom EMA ziemliche Ähnlichkeiten mit dir aufweist. kriegst du den Anhörungsbogen. Den Rest kennst du vermutlich, sonst hättest du nicht so viel Angst vor dem Punkt.
Zitat:
@Autofahrer127 schrieb am 30. Juni 2018 um 10:05:00 Uhr:
Der Willkür der deutschen Beamten sind ja bekanntermaßen keine Grenzen gesetzt.
Jawoll, so muss man das sehen...😁
Zitat:
@zille1976 schrieb am 30. Juni 2018 um 08:47:31 Uhr:
Jungs, Jungs...1. In der Überschrift steht "...gebrauch gemacht" - also Verganggenheit.
2. Im Text steht nirgendwo, dass ER einen Bogen bekommen hat oder einen ausgefüllt hat.
bei die schwierigkeit mit die deusche sprache...
kann man nicht zwingend aus der jeweiligen Formulierung auf Gegenwart, Zukunft oder Vergangenheit schließen.
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. Juni 2018 um 14:25:57 Uhr:
...Und wenn du in der gleichen Wohnung gemeldet bist, das Foto vom EMA ziemliche Ähnlichkeiten mit dir aufweist. kriegst du den Anhörungsbogen. Den Rest kennst du vermutlich, sonst hättest du nicht so viel Angst vor dem Punkt.
...oder je nach Sachbearbeiter gleich direkt einen Bußgeldbescheid.
Nein, da eine Anhörung gesetzlich vorgeschrieben ist
Ich kann dir aus direkter Erfahrung berichten.
1. Fall Mein Sohn unterwegs mit meinem Auto, deutlich zu schnell.
Anhörungsbogen an mich, nichts gemacht. Bußgeldbescheid erhalten, Widerspruch eingelegt. Erst einmal nichts mehr gehört. Eine Woche nach Ablauf der Verjährungsfrist hat mein Sohn ohne Anhörungsbogen den Bußgeldbescheid bekommen. Rückfrage bei der Behörde und Anwalt. Bußgeldbescheid und Strafe war rechtens und auch Rechtzeitig weil innerhalb der Verjährungsfrist der Bußgeldbescheid in der Akte eingetragen war.
Ermittelt haben Sie Ihn mit einer Gesichtserkennungssoftware die über die Datenbank der Ausweise gelaufen ist
Ergebnis 160,-Euro, 1 Punkt im alten System, 4 Wochen Fahrverbot
2. Fall Bei Rot über die Ampel mit dem Fahrzeug meiner Mutter
Meine Mutter lebt im Ausland und hat einen Anhörungsbogen bekommen wer Ihr Auto gefahren hat. Wir haben ihre ausländische Adresse mitgeteilt, sie hat aber nie Post bekommen. Meinen Sohn hat die Polizei angerufen wegen Identifikation. Diese ist auf der Polizei erfolgt, 3 Monate und 1 Tag nachdem der Rotlichtverstoß war. Das ist bei der Polizei so protokolliert. Bisher, ca. 4 Wochen danach war noch nichts da. Abgleich wieder über die Bilddatenbank der Ausweise.
Und bevor jetzt jemand sagt, mein Sohn wäre ein Verkehrsraudi, dazwischen liegen mehr als 5 Jahre
§ 33 Abs. 1 Nr. 9 - Bußgeldbescheid unterbricht die Verjährung, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach dem Erlass zugestellt wird, ansonsten erst mit Zustellung. Und die zwei Wochen Frist wurde da wohl gewahrt.
Aus der Akte ergibt sich vermutlich auch, dass der Anhörungsbogen abgesandt wurde.
Beim Rotlichtverstoß könnte im Anruf der Polizei vor Ablauf der 3-Monatsfrist die Bekanntgabe nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 liegen. Dann wäre die Verjährung auch unterbrochen.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 1. Juli 2018 um 00:52:23 Uhr:
2. Fall Bei Rot über die Ampel mit dem Fahrzeug meiner Mutter
Meine Mutter lebt im Ausland und hat einen Anhörungsbogen bekommen wer Ihr Auto gefahren hat. Wir haben ihre ausländische Adresse mitgeteilt, sie hat aber nie Post bekommen.
Sie hat einen Anhörungsbogen bekommen aber nie Post bekommen weil IHR die Adresse deiner Mutter angegeben habt?
Verstehe ich jetzt nicht, meinst du das so das sich deine Mutter beim Anhörungsbogen selbst als Fahrerin eingetragen hat und daraufhin keine weiter Post bekommen hat?
Kann auch aus der Praxis berichten, war die gleiche Konstellation wie beim TE.
Zuerst ging der Anhörungsbogen an meine Mutter, dort stand direkt drin das sie nicht die Fahrerin sein kann. Sie hat dann vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht und ein paar Tage/Wochen später bekam ich dann einen Anhörungsbogen oder direkt den Bußgeldbescheid, das weiß ich nicht mehr genau.
Wir hatten die ausländische Adresse meiner Mutter mitgeteilt. Sie ist aber von der Ermittlungsbehörde im Ausland nicht angeschrieben worden. Diese haben dann einen anderen Weg gewählt meinen Sohn zu ermitteln.
Bezüglich des Ausganges werde ich berichten.
Tippe mal darauf, dass deine Mutter zwar im Ausland wohnt(e), aber das Auto noch auf eure Heimatadresse angemeldet war. Und dann der übliche Weg - EMA, Passfotos abgleichen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. Juli 2018 um 20:53:19 Uhr:
Tippe mal darauf, dass deine Mutter zwar im Ausland wohnt(e), aber das Auto noch auf eure Heimatadresse angemeldet war. Und dann der übliche Weg - EMA, Passfotos abgleichen.
Mag angehen, dann hätte man das aber auch direkt so schreiben können. In dem Fall hat die Mutter ja nie einen Anhörungsbogen bekommen 😉
Wie nennt man da sonst, wenn der Fahrzeughalter angeschrieben wird, aber nicht gegen Ihn ermittelt wird,er aber den Fahrer unter Androhung eines Fahrtenbuches mitteilen soll. Ich nenne das Anhörungsbogen.
Den hat meine Mutter erhalten und der Postbevollmächtigte hat dann der Behörde die ausländische Adresse mitgeteilt.
Dort wurde meine Mutter jedoch nicht angeschrieben.
Wenn ich lese
"Meine Mutter hat den Anhörungsbogen bekommen", dann gehe ich davon aus, das deine Mutter eben diesen auch in der Hand gehalten hat, bzw. gesehen hat, was ja anscheinend nie der Fall war.
Könnte das nicht noch Probleme geben, wenn jemand, der seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat, ein Auto in DE angemeldet hat?
Wenn der Standort des Fahrzeugs in D ist, ist das mit der deutschen "Nebenwohnung" erstmal in Ordnung.