Zerkratzte (!) Scheinwerfer wieder reparieren?
Sehr geehrte Community.
Seit zwei Wochen sind wir im Besitz einer C-Klasse W204 (S204). Unten in der Signatur stehen weitere Daten über unser KFZ. Wir sind auch soweit wirklich sehr zufrieden und haben viel Spaß damit. Leider nur war der Vorgänger nicht gerade zaghaft zum Auto. 🙁 Derjenige meinte wohl, das Auto mit einem Topfschwamm zu waschen (wahrscheinlich hat der Vorgänger Insekten entfernen wollen). Leider sieht man das besonders arg an den Scheinwerfern, sieht wirklich nicht gut aus. Habe auch mal ein Bild hinzugefügt. Jetzt ist da natürlich die Frage, wie wir die Kratzer am besten weg bekommen. Irgendwo machen lassen oder weiß irgend jemand ein Mittel (Politur oder so) womit man das zu 100 % wieder weg bekommt? Sind zwar heute mal mit so einem "Kratzerentferner" drüber aber leider sieht man es immer noch. 🙁
Ist halt auch schade, weil wenn das Xenon an geht, dann bricht dort das Licht und man sieht da so ein U im Scheinwerfer...
Das Autohaus wo wir den Mercedes gekauft haben wollte nicht viel davon wissen und haben nur gemeint, dass sie drüberpoliert haben.
Könnt Ihr uns bitte einen Rat geben was wir machen sollen?
Mit freundlichen Grüßen...
MercedesTante
Beste Antwort im Thema
Da ich weiter oben direkt angesprochen wurde, hier zwei Anmerkungen von mir 🙂
a) Aus der versicherungstechnischen Diskussion halte ich mich raus, weil ich kein Jurist bin. Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass da legal etwas machbar ist.
b) Da Philips auch ein Aufbereitungskit anbietet, habe ich das Foto heute mal einem Spezialisten geschickt. Er meint, dass man das hinbekommt, wenn man mit dem gröbsten Schleifpapier startet, das speziell für tiefere Kratzer dabei liegt (600 - 1500 - 2000).
Dabei entfernt man dann auch die alte UV-Schutzbeschichtung komplett. Zum Schluss wird versiegelt. Da gibt die Bedinungsanleitung >2 Schichten vor. Laut dem Fachmann sollte man aber mindestens 5x auftragen und trocknen lassen. Dann hat man auch wieder einen dauerhaften UV-Schutz.
39 Antworten
Wer hier nur mit vorhandenen Kratzern argumentiert, denkt zu kurz. Als wesentlicher Mangel sind nicht die Kratzer, sondern das daraus reultierende, verzerrte oder zumindest schlechte Beleuchtungsbild zu benennen.
Für den konkreten Fall ist es weiter von Bedeutung, dass der Käufer einen erkennbaren Mangel nicht nur äußerlich, sondern zusätzlich "in seinem ganzen Umfang und seiner gesamten Tragweite" erkannt haben muß, um seine Gewährleistungsansprüche insofern verlieren zu können.
Die dem Käufer sicherlich zurechenbare Kenntnis von Kratzern im Scheinwerfer bedeutet also nicht automatisch, dass der Käufer wissen mußte, welche Auswirkungen solche Kratzer im konkreten Fall auf die Beleuchtung haben würden. Deshalb sind die Gewährleistungsansprüche, welche sich ja nicht auf Kratzer, sondern auf ein schlechtes Beleuchtungsbild beziehen, auch nicht sofort futsch.
Dieser Umstand - keine sich aufdrängende Kenntnis vom resultierenden Beleuchtungsmangel - kann einem Laien als erste Argumentationshilfe gegenüber dem Händler helfen.
Zitat:
@WWiesel schrieb am 16. Juni 2016 um 21:38:57 Uhr:
Als wesentlicher Mangel sind nicht die Kratzer, sondern das daraus reultierende, verzerrte oder zumindest schlechte Beleuchtungsbild zu benennen.
Ich bezweifle daß hier wirklich eine erkennbare Beinträchtigung vorliegt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 17. Juni 2016 um 08:03:00 Uhr:
Zitat:
@WWiesel schrieb am 16. Juni 2016 um 21:38:57 Uhr:
Als wesentlicher Mangel sind nicht die Kratzer, sondern das daraus reultierende, verzerrte oder zumindest schlechte Beleuchtungsbild zu benennen.
Ich bezweifle daß hier wirklich eine erkennbare Beinträchtigung vorliegt.Gruß Metalhead
Der Themanstarter hat es jedenfalls so behauptet und den Inhald des Threads damit gefüttert:
"Ist halt auch schade, weil wenn das Xenon an geht, dann bricht dort das Licht und man sieht da so ein U im Scheinwerfer..."
Und völlig zu Recht haben hier einige darauf hingewiesen, dass man beim TÜV oder sonstwo an kompetenter Stelle erst einmal klären muss, ob dieses Beleuchtungsbild - also nicht die reinen Kratzer - nun noch hinzunehmen ist oder nicht.
Zitat:
@WWiesel schrieb am 17. Juni 2016 um 08:34:26 Uhr:
Der Themanstarter hat es jedenfalls so behauptet ...
Schon klar, ich hab mich aber erdreistet diese Behauptung anzuzweifeln.
Wenns ums eigene Auto geht, ist jeder kleine Kratzer an der Tür kapital strukturschwächend für die Karosse. 😁
Gruß Metalhead
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Zitat:
@Mercedes V6 schrieb am 17. Juni 2016 um 08:56:59 Uhr:
Teilkasko ohne SB und schon ist es erledigt!
Laß das mal keinen aus dem Verischerungsforum lesen. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 17. Juni 2016 um 08:46:28 Uhr:
Zitat:
@WWiesel schrieb am 17. Juni 2016 um 08:34:26 Uhr:
Der Themanstarter hat es jedenfalls so behauptet ...
Schon klar, ich hab mich aber erdreistet diese Behauptung anzuzweifeln.
Wenns ums eigene Auto geht, ist jeder kleine Kratzer an der Tür kapital strukturschwächend für die Karosse. 😁Gruß Metalhead
Jaja, aber zunächst müssen wir hier ja zunächst mit dem arbeiten, was uns gesagt wird und der freundlich-glaubwürdige Themenstarter schreibt jetzt nicht gerade so, dass man dahinter die Großspurigkeit mancher Zeitgenossen erkennen könnte, denen ich von vornherein kein Wort glauben würde.
Ich habe da von ganz anderen Leuten gehört, denen bei solchen Schäden plötzlich dicke Steine ich die teilkaskoversicherten Scheinwerfer geflogen sein sollen ....
Zitat:
@WWiesel schrieb am 17. Juni 2016 um 08:59:29 Uhr:
... freundlich-glaubwürdige Themenstarter ...
Ja, zweifelsfrei, ob halt das fachliche Wissen auch entsprechend vorhanden ist.
@Dr_Lux Arbeit für dich. 😉
Gruß Metalhead
Bedenkt man, daß bei Xenon-Nachrüstung eine Scheinwerferreinigungsanlage und die Leuchtweitenregulierung zwingend vorgeschrieben ist um Blendung auszuschließen, dann ist der Sachmangel-Gedanke erstmal nicht ganz abwegig.
Also nochmal explizit aus Sicht des Gesetzgebers (wohlgemerkt):
Bereits leichter Staub, Insekten und sonstige "Verschmutzungen" sind bereits unzulässig! Sieht man sich jetzt diese Kratzer auf dem Bild an, ist ein Mangel (im Sinne des Gesetzes wohlgemerkt) in diesem Fall nichtmal unwahrscheinlich oder utopisch.
Der Händler hat auch (aus irgendeinem Grund...) bereits (lieblos und) erfolglos versucht nachzubessern!
Mit dem Set gehts bestimmt auch gut und günstig. Fragt sich halt nur, obs nicht auch ums Prinzip geht...😉
Zitat:
@olsql schrieb am 17. Juni 2016 um 09:16:56 Uhr:
Bedenkt man, daß bei Xenon-Nachrüstung eine Scheinwerferreinigungsanlage und die Leuchtweitenregulierung zwingend vorgeschrieben ist um Blendung auszuschließen, dann ist der Sachmangel-Gedanke erstmal nicht ganz abwegig.Also nochmal explizit aus Sicht des Gesetzgebers (wohlgemerkt):
Bereits leichter Staub, Insekten und sonstige "Verschmutzungen" sind bereits unzulässig! Sieht man sich jetzt diese Kratzer auf dem Bild an, ist ein Mangel (im Sinne des Gesetzes wohlgemerkt) in diesem Fall nichtmal unwahrscheinlich oder utopisch.Der Händler hat auch (aus irgendeinem Grund...) bereits (lieblos und) erfolglos versucht nachzubessern!
Mit dem Set gehts bestimmt auch gut und günstig. Fragt sich halt nur, obs nicht auch ums Prinzip geht...😉
Aus Prinzip würde ich immer den effektivsten Weg wählen und für mich sähe das dann so aus:
Zunächst den Händler in die Acht nehmen, denn falls für die grausamen Scheinis nicht gerade ein Preisabschlag ausgehandelt wurde, liegt da der Hund höchstwahrscheinlich begraben. Nur würde ich wegen sowas nicht das große Juristen-Besteck rausholen, wäre unverhältnismäßig und bringt solche Händler nur noch weiter auf die Palme. Diese Leute wollen "handeln" - das sollen sie ja auch. Stattdessen wäre eine freundliche Einigung über eine Kostenbeteiligung bei professioneller Schadensbeseitigung mein Ziel. Mit etwas Charme und klaren, aber freundlichen Worten könnte das klappen.
Danach - ehrlich gesagt: mit oder ohne Kostenbeteiligung des Händlers - würde ich den Wagen zum Lackierer bringen und in der hier mehrfach beschriebenen Weise reparieren lassen. Sieht danach vermutlich besser aus als ein Scheinwerfer mit üblichen Steinschlägen nach 3 Jahren.
Nur: so wie jetzt rumfahren würde ich mit den Xenons nicht, schon gar nicht in der dunklen Jahreszeit und bis zum TÜV. Bis dahin spielt nämlich auch der Händler nicht mehr mit.
Zitat:
@mellissengeist schrieb am 17. Juni 2016 um 09:38:25 Uhr:
Da wir schon beim Thema Kosten sind, wie teuer ist so ein Scheinwerfer?
Kommt noch drauf an, ob mit ILS oder ohne, aber mit ca. 1.650,00 € im Set (also beide) biste dabei. Einbau geht extra. Da lohnt das Polieren ...
Stichwort: "Freundlich, aber bestimmt" nachfragen. Auf die "Sicherheit/TÜV etc" hinweisen...😉
Evtl vorher noch dritte, unabhängige Meinung einholen
https://www.boschcarservice.com/.../lichttest
Falls die meckern, hat mans schwarz auf weiß!
Derartige Dienstleister dürfte es in jeder größeren Stadt geben:
http://www.fahrzeug-aufbereitung.com/scheinwerferaufbereitung/