Zeitbasierte vs. kWh-abhängige Abrechnung an Ladestationen
ich verstehe nicht so ganz, weshalb hier so viele darauf bestehen, das genau nach kWh abgerechnet wird.
Das ist doch viel teuerer, wegen der erforderlichen eichrechtskonformen Messung.
Zeitabhängig ist auch zukünftig preiswerter, oder sehe ich das falsch?
Gruß Jake
Beste Antwort im Thema
Die Betreiber werden da schon Mittel und Wege finden.....
Aber ich hoffe mit euch das es günstig bleibt, weil es (noch) so viele Anbieter und Verbünde gibt.
Wenn viel Konkurrenz bleibt, mache ich mir keine Sorgen.
Allerdings gibts da wohl erstmal einen Tarifdschungel, weil im Prinzip ja fast jede Tarifgestaltung erlaubt ist.
Es muß nur irgendwo kWh auf der Rechnung auftauchen. Die "Spesen" werden je nach Tarif dann draufgeschlagen.
Da sich die Autos bezüglich Lademenge und Ladegeschwindigkeit sehr deutlich unterscheiden, muß es ja auch viele Tarife geben. Sonst wird wieder jemand benachteiligt und das wollen wir Deutschen doch nicht. Deshalb haben wir auch die gerechtesten Steuer- und Sozialgesetze der Welt. Allerdings blickt da inzwischen durch die Unzahl der Gesetze auch niemand mehr durch. Aber sie machen es jedem Recht. ;-)
Gruß Jake
PS: Auf jeden Fall habt ihr mich überzeugt das eine grundsätzlich auf kWh basierte Abrechnung notwendig und wichtig ist. Meine These war nicht mehr haltbar.
Was die Betreiber daraus am Ende machen, werden wir erleben.
83 Antworten
Zitat:
@Jake1865 schrieb am 30. Dezember 2018 um 00:19:27 Uhr:
Eine Schnarchladestation wird mit Eichrechtskonformer Messeinrichtung wahrscheinlich wesentlich teurer.
Auch höhere Folgekosten sind zu erwarten.
Warum?
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 30. Dezember 2018 um 09:46:34 Uhr:
Zitat:
@Jake1865 schrieb am 30. Dezember 2018 um 00:19:27 Uhr:
Eine Schnarchladestation wird mit Eichrechtskonformer Messeinrichtung wahrscheinlich wesentlich teurer.
Auch höhere Folgekosten sind zu erwarten.Warum?
Ein Beispiel, Google wirft jede Menge weitere Beispiele aus:
https://www.golem.de/.../...ie-tuecken-des-eichrechts-1806-134908.html
https://oar.ptb.de/files/download/58d8ffad4c9184f55a2f94e3
Gruß Jake
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 30. Dezember 2018 um 09:46:34 Uhr:
...Warum?
Nach meinem Wissensstand gibt es für alle Geeichten Stromzähler Prüfvorschriften, die Zähler werden nach einer bestimmten Zeit getauscht und durch neue ersetzt oder nach einem stichprobenartigen Verfahren nachgeeicht wenn sich der Wert innerhalb der Messgrenzen bewegt, das würde dann alle Zähler dieser Serie betreffen.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 30. Dezember 2018 um 10:19:35 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 30. Dezember 2018 um 09:46:34 Uhr:
...Warum?Nach meinem Wissensstand gibt es für alle Geeichten Stromzähler Prüfvorschriften, die Zähler werden nach einer bestimmten Zeit getauscht und durch neue ersetzt oder nach einem stichprobenartigen Verfahren nachgeeicht wenn sich der Wert innerhalb der Messgrenzen bewegt, das würde dann alle Zähler dieser Serie betreffen.
Die Zähler selber sind anscheinend nicht das Problem.
Ausser bei DC, da gibts anscheinend noch keine. Bzw. Man entwickelt gerade welche.
DC läßt sich grundsätzlich viel genauer messen als AC, aber die Anwendung in Ladesäulen erfordert natürlich Lösungen da eine direkte Messung bei den hohen Strömen sehr teuer ist. Technisch gar kein Problem, wenn man einen Shunt oder auf andere Weise indirekt mißt (Hall-Sonde oder ähnlich) benutzt, aber offensichtlich gibts da noch kein Messgerät auf dem Markt.
Gruß Jake
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Das ist schon klar, aber Du hast geschrieben, dass Langsamlader teurer wären als Schnellader. Wieso sollte das so sein?
Was meinst Du überhaupt mit "Schnarchlader"? 11KW?
Ich finde, dass Du der einzige bist, der der Meinung ist, dass langsames Laden teurer sein sollte. Das ist IMHO käse und gerade in Parkhäusern, wo die Leute die Lader als Destination-Lader benutzen und sowieso dort parken, kontraproduktiv.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 30. Dezember 2018 um 10:19:35 Uhr:
Nach meinem Wissensstand gibt es für alle Geeichten Stromzähler Prüfvorschriften, die Zähler werden nach einer bestimmten Zeit getauscht und durch neue ersetzt oder nach einem stichprobenartigen Verfahren nachgeeicht wenn sich der Wert innerhalb der Messgrenzen bewegt, das würde dann alle Zähler dieser Serie betreffen.
Eben. Wieso sollten also langsame Lader teurer sein als schnelle (AC)?
DC ist was anderes, aber darüber reden wir nicht.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 30. Dezember 2018 um 10:57:40 Uhr:
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 30. Dezember 2018 um 10:19:35 Uhr:
Nach meinem Wissensstand gibt es für alle Geeichten Stromzähler Prüfvorschriften...Eben. Wieso sollten also langsame Lader teurer sein als schnelle (AC)?
DC ist was anderes, aber darüber reden wir nicht.
Die Info zu DC ist zur Vollständigkeit sicherlich OK.
Nun soweit ich Dich verstehe dachtest Du das bei Destinationlader schon ein geeichter Zähler verbaut ist?
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:12:30 Uhr:
Nun soweit ich Dich verstehe dachtest Du das bei Destinationlader schon ein geeichter Zähler verbaut ist?
Nö.
Geeichte Zähler sind ab 1.3.2019 sowieso vorgeschrieben (alles AC). Das ist doch dann für alle AC-Lader gleich.
Die Abrechnung nach Menge ist auch vorgeschrieben.
Von daher ist doch klar, was gemacht werden soll und muss. Daher verstehe ich die Diskussion über nicht-legale und unsinnige Abrechnungsmodelle nicht.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:25:41 Uhr:
Geeichte Zähler sind ab 1.3.2019 sowieso vorgeschrieben (alles AC)..
zu dem Termin habe ich nur
Obelisgefunden, vielleicht verlinkst Du mal die Side.
Kann mir nicht vorstellen das damit alles geregelt ist.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:25:41 Uhr:
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:12:30 Uhr:
Nun soweit ich Dich verstehe dachtest Du das bei Destinationlader schon ein geeichter Zähler verbaut ist?Nö.
Geeichte Zähler sind ab 1.3.2019 sowieso vorgeschrieben (alles AC). Das ist doch dann für alle AC-Lader gleich.
Die Abrechnung nach Menge ist auch vorgeschrieben.
Von daher ist doch klar, was gemacht werden soll und muss. Daher verstehe ich die Diskussion über nicht-legale und unsinnige Abrechnungsmodelle nicht.
Soweit ich verstanden habe, sind auch zeitabhängige Tarife, Flatrates, etc erlaubt.
Ich denke auch das die Übergangsfristen verlängert werden, da das PTB gar nicht mit den Baumusterprüfungen nachkommt.
Gruß Jake
Es gibt doch ganz "einfache" Abrechnungsmodelle, bei denen wir schnarchladenden PHEVler dann doch lieber mit dem Verbrenner fahren. Ich hatte grad wieder so eine Säule, an der ich ca. 4 kWh hätte laden können.
0,48 € / kWh, fand ich schon recht happig. Mit den 1,92 hätte ich aber noch leben können.
0,02 € / min, Hm das wären in der Stunde, die ich für die 4 kWh brauche nochmals 1,20 on Top
1,19 € Startgebühr / Ladevorgang
Nee, 4,31 € für etwa 20km E-Reichweite war selbst mir eigentlich schmerzfreiem was die Laderei angeht zu viel und ich bin als der Akku leer war mit dem Verbrenner weitergefahren.
An meinem alten Gymnasium -das heutzutage komplett mit PV zugebaut ist- hätte es auch noch eine Ladesäule gegeben, sogar komplett mit Öko-Strom, bei der habe ich aber nichtmal den Preis rausbekommen, da mit keiner meiner Karten / Apps freischaltbar. 😕
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 30. Dezember 2018 um 12:12:41 Uhr:
zu dem Termin habe ich nur Obelis gefunden, vielleicht verlinkst Du mal die Side.Kann mir nicht vorstellen das damit alles geregelt ist.
Ich habe das jetzt auf die Schnelle auch nicht mehr gefunden. Hatte mir nur mal gemerkt, dass ab dem 1.3.2019 das verschärft bzw. kontrolliert und geahndet wird.
Grundsätzlich hier ein Dokument des Eichamtes aus 2016, welches es ganz gut beschreibt:
http://www.ed-nord.de/edn/webimages/pdf/EMO-Merkblatt.pdf
Zitat:
@Jake1865 schrieb am 30. Dezember 2018 um 12:12:54 Uhr:
Soweit ich verstanden habe, sind auch zeitabhängige Tarife, Flatrates, etc erlaubt.
Das ist falsch. Hier nochmals ein Link, der beschreibt, was erlaubt ist und was nicht:
https://www.bmwi.de/.../...-fuer-elektromobile-rechtsgutachten.pdf?...
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:44:59 Uhr:
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 30. Dezember 2018 um 12:12:41 Uhr:
zu dem Termin habe ich nur Obelis gefunden, vielleicht verlinkst Du mal die Side.Kann mir nicht vorstellen das damit alles geregelt ist.
Ich habe das jetzt auf die Schnelle auch nicht mehr gefunden. Hatte mir nur mal gemerkt, dass ab dem 1.3.2019 das verschärft bzw. kontrolliert und geahndet wird.
Grundsätzlich hier ein Dokument des Eichamtes aus 2016, welches es ganz gut beschreibt:
http://www.ed-nord.de/edn/webimages/pdf/EMO-Merkblatt.pdf
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:44:59 Uhr:
Zitat:
@Jake1865 schrieb am 30. Dezember 2018 um 12:12:54 Uhr:
Soweit ich verstanden habe, sind auch zeitabhängige Tarife, Flatrates, etc erlaubt.Das ist falsch. Hier nochmals ein Link, der beschreibt, was erlaubt ist und was nicht:
https://www.bmwi.de/.../...-fuer-elektromobile-rechtsgutachten.pdf?...
Danke für den link. Sehr aufschlussreich.
Da steht genau drin was ich bereits schrieb:
.....Dies schließt jedoch mehrstufige Tarife nicht aus, bei denen die Unternehmen neben der Abgabe von Strom nach kWh andere Preisbestandteile wie ein Entgelt je Ladevorgang (z.B. für die Nutzung der Ladeinfrastruktur in Form einer Grund- oder Startgebühr) oder ein Entgelt für das „Besetzthalten“ der Ladesäule in Form einer Parkgebühr erheben.....
...Eine Preisgestaltung, die für einen gewissen Zeitraum einen verbrauchsunabhängigen Festpreis für den Bezug von Elektrizität (Flatrate) vorsieht, ist mit § 3 PAngV vereinbar. Diese Zulässigkeit lässt sich insbesondere aus dem obenbereits ausgeführten Sinn und Zweck der PAngV ableiten. ....
Damit ist wieder fast jede Art von Preisgestaltung möglich. z.B. 0 Cent je kWh + 8,- Euro Standgebühr/h oder Grund- , Parkgebühr
Das wäre dann wieder ein Zeittarif. Im Prinzip lassen sich daraus fast alle denkbaren Tarifmodelle generieren. Inklusive alle Flatratemodelle.
Gruß Jake
Hallo? Der Pauschaltarif wie auch der Zeittarif ist übles Lottospiel bis hin zur Abzocke!
Das betrifft auch den Fastcharger beim Pauschaltarif. Wenn in dem genannten Bsp. https://www.golem.de/.../...ie-tuecken-des-eichrechts-1806-134908.html der User 30€ je kWh 😰 zahlen soll, ist das "eichrechtskonform"? Mal eben ein "Meßfehler" von 10.000%! Das hat natürlich was von "teutscher Gründlichkeit" . Sieht mir mehr nach einem Rachefeldzug der Spritlobby aus! Gezahlt als mehrere Kleinspenden an die CSU, dem "natürlichen Heimatschutzministerium" der "Spritties"
Möchte mal wissen, was wohl der geneigte Spritkunde sagt, wenn an der Preistafel mal eben die Kommas wegfallen - also Preisanzeige völlig korrekt und "transparent" 😁
An der Kasse wird dann der 100- fache Preis fällig.
Bestimmt lustig!
Pauschaltarif bzw. Zeittarif ohne Bezug zur SI-Verbrauchseinheit ist lächerlich, dazu nicht einmal rechtsfähig, siehe bereits oben zitiertes Rechtsgutachten.
Ab Neujahr gibt's den Brötchenpreis nach Länge der Schlange, dixi-Klo's werden nach Kackzeit abgerechnet, und in der Gaststätte kostet der Besuch immer 100€! Da macht der Spruch "halbbesoffen ist rausgeschmissenes Geld" doch mal richtig Sinn. 😁
Zitat:
@Audi-gibt-Omega schrieb am 30. Dezember 2018 um 18:40:09 Uhr:
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