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Möglichkeiten zur Ladekosten-Abrechnung bei Firmenwagen?

Themenstarteram 6. Juli 2021 um 18:56

Moin zusammen,

ich schreibe mal in diesen Thread weil ich ihn gefunden habe und denke, dass es hier am besten reinpassen wird. Wenn es da schon einen "sinnvolleren" Thread für meine Thematik gibt wäre ich sehr dankbar mir diesen zu nennen ;)

Da ich zu Beginn des Jahres auch einen BEV als Firmenwagen bekomme habe ich bereits Gespräche mit dem Arbeitgeber geführt bezüglich Abrechenbarkeit. Wir haben hier auch schon eine generelle Einigung gefunden. Für ein paar Besonderheiten hätte ich aber gerne nochmal ein paar Meinungen von Gleichgesinnten und deren Erfahrungen mit dem Arbeitgeber.

Grundsätzliche Regelung sieht so aus. Private Wallbox zu Hause. Eigener geeichter Stromzähler nur für die Wallboxen (Easee Home). RFID Chips als Zugang damit zwischen privatem E-Auto und dienstlichem E-Auto unterschieden werden kann. Monatlicher Report der Easee Home mit geladenen kWh und Foto vom Zähler zu Beginn und Ende des Monats werden in der Firma eingereicht. Je nach persönlochem Stromtarif werden die kWh vergütet. So weit so gut. Da bin ich schon sehr froh und dankbar.

Folgende Fragestellungen:

Ich besuche meine Eltern / Schwiegereltern /Freunde mit dem E-Auto und will vor Ort an deren Wallbox laden. Wie kann ich dieses bei der Firma nachweisen und geltend machen?

Ich fahre in den Urlaub in ein Ferienhaus und lade vor Ort an der Schuko / Wallbox. Wie kann ich dieses bei der Firma nachweisen und geltend machen?

Ich lade unterwegs auf Langstrecke an HPC. Kann ich zu der pauschalen Vergütung + kWh Abrechnung auch eine Ladekarte bekommen, die dann über den Arbeitgeber läuft?

All diese Fälle sind ja durchaus legitim und werden zukünftig häufiger auftreten. Im Vergleich zum Verbrenner und der DKV Tankkarte sollte dem Arbeitnehmer doch keine Nachteile in Form von Eigenbeteiligung entstehen. Das ist jedenfalls mein Verständnis und mein Anspruch an den Arbeitgeber.

Würde mich freuen wenn hier vielleicht schon Erfahrungen mit euren Arbeitgebern gesammelt worden sind und kreative Lösungen zum Vorschein kommen :-)

Vielen Dank im Voraus!

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83 Antworten

Zum Fall "Laden bei den Eltern":

 

Nachweis würde ich genauso über Zählerstand und Foto führen + evtl Fahrt notieren mit Verbrauch laut Bordcomputer, um das alles noch weiter zu plausibilisieren.

 

Ansonsten frage ich mich: Bezahlst du deine Eltern für den Strom?

Wenn nein, welcher Nachteil soll dir persönlich entstehen? Was willst du ohne Rechnung/Nachweis geltend machen?

 

Zum Szenario mit dem Urlaub:

 

Prinzipiell gleiche Möglichkeit der Dokumentation.

 

Wieder die Frage: kostet dich der Strom im Urlaub an der Schuko-Dose oder Wallbox etwas?

 

Wenn nein, gibt es keinen Grund zum Gegenrechnen beim AG.

 

Wenn ja, kannst du das ja über eine Rechnungsstellung seitens des Ferienhausbesitzers/Hoteliers nachweisen - vielleicht zahlst du ja auch nur eine "Ladepauschale" an den Ferienhausbesitzer/Hotelier, die du dann auch gegenüber dem AG geltend machen kannst.

 

Ladekarte geben manche AG den Mitarbeitern mit, manche nicht. Da gibt es wohl kaum ein verbrieftes Anrecht und du musst das mit deinem AG ausmachen.

Zitat:

@russy86 schrieb am 6. Juli 2021 um 20:56:11 Uhr:

Moin zusammen,

ich schreibe mal in diesen Thread weil ich ihn gefunden habe und denke, dass es hier am besten reinpassen wird. Wenn es da schon einen "sinnvolleren" Thread für meine Thematik gibt wäre ich sehr dankbar mir diesen zu nennen ;)

Ähnl. Threads zu lesen ist sehr gut, aber da bei dir die Anforderungen anders sein können, kann das hier im "gekaperten" Thread Verwirrung stiften, weil man den Anfang deines Teil nicht so gut finden kann. Lieber neuen Thread aufmachen.

Zitat:

[...]

Folgende Fragestellungen:

Ich besuche meine Eltern / Schwiegereltern /Freunde mit dem E-Auto und will vor Ort an deren Wallbox laden. Wie kann ich dieses bei der Firma nachweisen und geltend machen?

Ich fahre in den Urlaub in ein Ferienhaus und lade vor Ort an der Schuko / Wallbox. Wie kann ich dieses bei der Firma nachweisen und geltend machen?

IMHO ist das im Grunde 2x die gleiche Frage. Gibt's MID-Zähler nicht auch in mobilen EVSE, wo manche sogar wahlweise Adapter auf CEE und Typ2 haben? Muss halt gekärt sein ob der AG das anerkennt. Oder (halb-)öffentl. laden (manche Eigentümer stellen allen Mietern zusammen auch nur eine Ladesäule hin, die mir normalen Ladekarten für öffentl. Laden geht).

Beim Ferienhaus dran denken, dass je nach Situation/Land dir der Strom abgestellt wird, wenn du ein E-Auto stundenlang daran lädst, auch wenn's nur 2-3,6kW sind.

Zitat:

Ich lade unterwegs auf Langstrecke an HPC. Kann ich zu der pauschalen Vergütung + kWh Abrechnung auch eine Ladekarte bekommen, die dann über den Arbeitgeber läuft?

Keine Ahnung.

notting

So viele Fragen...

 

Soweit ich weiß braucht man für eine vom Finanzamt anerkannte Abrechnung des privat geladenen Stroms einen MID-Zähler mit Identifizierung über RFID-Chip oder Karte. Meine WB hat das beides, ich kann sogar den Strompreis hinterlegen und am Ende des Monats eine schöne Abrechnung generieren.

 

Laden bei Bekannten und Verwandten? Fällt mir nichts zu ein, gibt es evtl. Ladeziegel mit MID-Zähler? Außerdem sind es ja zunächst gar nicht Deine Kosten. Deine Verwandten müssten Dir also eine Rechnung stellen... Das würde ich also lassen. Auch die Ferienunterkunft dürfte an der Steckdose keinen geeichten Zähler haben, auf dessen Basis sie eine vom Finanzamt anerkannte Rechnung für den Verkauf von Strom an Dritte stellen kann.

 

Laden am HPC:

Mache ich mit der PowerPass-Card, die für 1 Jahr ohne Grundgebühr beim Auto dabei war. Die Kosten für den geladenen Strom rechne ich über die Reisekosten monatlich ab. Bei EnBW kann man die Ladekarte aber auch mut Firmenkonten verknüpfen. DKV etc. kannst Du zum Laden vergessen. Viel zu teuer.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Juli 2021 um 21:17:04 Uhr:

Laden am HPC:

Mache ich mit der PowerPass-Card, die für 1 Jahr ohne Grundgebühr beim Auto dabei war. Die Kosten für den geladenen Strom rechne ich über die Reisekosten monatlich ab. Bei EnBW kann man die Ladekarte aber auch mut Firmenkonten verknüpfen. DKV etc. kannst Du zum Laden vergessen. Viel zu teuer.

Zu DKV: Auch heute noch nach der EnBW-Preiserhöhung?

notting

Themenstarteram 6. Juli 2021 um 19:34

Zitat:

@Xentres schrieb am 6. Juli 2021 um 21:13:24 Uhr:

Zum Fall "Laden bei den Eltern":

Nachweis würde ich genauso über Zählerstand und Foto führen + evtl Fahrt notieren mit Verbrauch laut Bordcomputer, um das alles noch weiter zu plausibilisieren.

Ansonsten frage ich mich: Bezahlst du deine Eltern für den Strom?

Wenn nein, welcher Nachteil soll dir persönlich entstehen?

Ja das ist eine Idee. Das würde ich mal bei meinem Arbeitgeber ansprechen. Ja bezahlen werde ich bei Freunden / Verwandten dafür auf jeden Fall. Da ich in Norddeutschland wohne und die Familie in Süddeutschland kommen da schon einige Kosten bei ner vollen Ladung zusammen. Wenn man die Familie dann besucht bleibt man meistens auch ne Woche dort und läd halt dauerhaft vor Ort. Da ist man schnell bei >50€.

Zitat:

@Xentres schrieb am 6. Juli 2021 um 21:13:24 Uhr:

 

Zum Szenario mit dem Urlaub:

Prinzipiell gleiche Möglichkeit der Dokumentation.

Wieder die Frage: kostet dich der Strom im Urlaub an der Schuko-Dose oder Wallbox etwas?

Wenn nein, gibt es keinen Grund zum Gegenrechnen beim AG.

Wenn ja, kannst du das ja über eine Rechnungsstellung seitens des Ferienhausbesitzers/Hoteliers nachweisen - vielleicht zahlst du ja auch nur eine "Ladepauschale" an den Ferienhausbesitzer/Hotelier, die du dann auch gegenüber dem AG geltend machen kannst.

Ja tatsächlich. Es geht hier darum, dass wir oft nach Dänemark in den Urlaub fahren und dort ein Ferienhaus mieten. Viele moderne Ferienhäuser haben mittlerweile Wallboxen installiert oder zumindest eine Drehstromsteckdose am Haus. Da zahlt man aber auch gut und gerne dann um die 40c/kWh und auch dort kommen bei 1-2 Wochen Urlaub schnell hohe Kosten zusammen.

 

Zitat:

@notting schrieb am 06. Juli 2021 um 21:34:38 Uhr:

Zu DKV: Auch heute noch nach der EnBW-Preiserhöhung?

Immer die "Ad-Hoc"-Preise + Vermittlungszuschlag. Die DKV-Karte ist nach der ersten Abrechnung nach Rücksprache mit dem Chef im Schredder gelandet. Mit dem PowerPass kostet es bei EnBW noch bis Juni 2022 39 Cent am HPC. Dann sehen wir weiter...

 

Wenn sich DKV, UTA etc. nichts einfallen lassen, wird sie der Trend zum BEV den Kragen kosten.

Themenstarteram 6. Juli 2021 um 19:39

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Juli 2021 um 21:17:04 Uhr:

So viele Fragen...

Soweit ich weiß braucht man für eine vom Finanzamt anerkannte Abrechnung des privat geladenen Stroms einen MID-Zähler mit Identifizierung über RFID-Chip oder Karte. Meine WB hat das beides, ich kann sogar den Strompreis hinterlegen und am Ende des Monats eine schöne Abrechnung generieren.

Laden bei Bekannten und Verwandten? Fällt mir nichts zu ein, gibt es evtl. Ladeziegel mit MID-Zähler? Außerdem sind es ja zunächst gar nicht Deine Kosten. Deine Verwandten müssten Dir also eine Rechnung stellen... Das würde ich also lassen. Auch die Ferienunterkunft dürfte an der Steckdose keinen geeichten Zähler haben, auf dessen Basis sie eine vom Finanzamt anerkannte Rechnung für den Verkauf von Strom an Dritte stellen kann.

Laden am HPC:

Mache ich mit der PowerPass-Card, die für 1 Jahr ohne Grundgebühr beim Auto dabei war. Die Kosten für den geladenen Strom rechne ich über die Reisekosten monatlich ab. Bei EnBW kann man die Ladekarte aber auch mut Firmenkonten verknüpfen. DKV etc. kannst Du zum Laden vergessen. Viel zu teuer.

Super vielen Dank für die schnelle Reaktionen und Antworten :)

Meine Easee Home kann auch einen automatischen Bericht am Monatsende generieren und auch die Kosten hinterlegen. Das ist ja soweit mit dem Arbeitgeber auch bereits abgesprochen und vereinbart. Top!

Das Laden am Ferienhaus/Verwandten/Freunden muss doch aber irgendwie auch ein Problem sein was andere auch haben. Gerade aktuell mit dem Diesel und der DKV Tankkarte ist das ja der große "private" Vorteil eines Dienstwagens. Nur weil man jetzt auf ein E-Auto umsteigt kann das doch zukünftig nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein....da muss doch etwas passieren um dort keine Nachteile im Vergleich zum Verbrenner zu haben....oder sehe ich das so falsch?

Tendiere Momentan dann zum Audi E-tron charging Service oder wie genau das heißt. Wäre Ideal wenn mein Arbeitgeber mir dort einfach ne Ladekarte zur Verfügung stellt und die Grundgebührt und monatlichen Ladekosten einfach trägt. Werde dort mal das Gespräch suchen.

Zitat:

@russy86 schrieb am 06. Juli 2021 um 21:34:57 Uhr:

Ja tatsächlich. Es geht hier darum, dass wir oft nach Dänemark in den Urlaub fahren und dort ein Ferienhaus mieten. Viele moderne Ferienhäuser haben mittlerweile Wallboxen installiert oder zumindest eine Drehstromsteckdose am Haus. Da zahlt man aber auch gut und gerne dann um die 40c/kWh und auch dort kommen bei 1-2 Wochen Urlaub schnell hohe Kosten zusammen.

Wenn die eine WB haben, können Sie Dir ja auch eine Abrechnung zukommen lassen.

 

Das Problem ist, dass Dein AG die Abrechnungen ja als Betriebskosten absetzen will. Und da stellt das Finanzamt halt gewisse Anforderungen. Das Laden bei den Eltern gegen 30 Euro auf die Hand erfüllt diese sicher nicht...

Bei dem Beispiel Ferienhaus in Dänemark mit Wallbox kann ich mich @Hannes1971 nur anschließen:

 

Wenn man dir Geld abverlangen will und du das geltend machen willst, dann brauchst du eine ordentliche Rechnung für die Ladekosten und solltest eine solche ja auch verlangen dürfen.

 

Der Verbrenner bekommt die an der Tankstelle, du musst die vom Ferienhausvermieter bekommen. Alternativ haben die sich ans Backend eines Ladekartenanbieters angeschlossen und du kannst mit Ladekarte bezahlen und bekommst eine Rechung dann online.

 

Wenn nicht, dann bleibst du voraussichtlich drauf sitzen - so wie wenn du beim Tanken vergisst, dir einen Beleg geben zu lassen.

Themenstarteram 6. Juli 2021 um 21:09

Das ist doch genau der Punkt. Beim Tanken mit der bisherigen DKV Tankkarte brauch ich nichtmal einen Beleg weil DKV dies monatlich für einen macht und der Firma zur Verfügung stellt. Mit den Wallboxen am Ferienhaus ist ein guter Hinweis. Die werde ich mal anschreiben.

Ich bin sehr dankbar für die guten Kommentare hier und die rechtliche Einschätzung von euch.

Was ich aber wirklich gesucht habe sind Erfahrungen von Personen die bereits ein BEV als Firmenfahrzeug haben und diese Erfahrungen bereits bei ihrer Firma gemacht haben. Und vielleicht Lösungen mit der Firma gefunden haben, die ich aufgreifen kann um das Problem zu lösen.

Akzeptiert ihr denn alle, dass ihr zukünftig mehr Eigenkosten habt nur weil ihr ein BEV statt einem Verbrenner fahrt?

Zitat:

@russy86 schrieb am 06. Juli 2021 um 23:9:37 Uhr:

Akzeptiert ihr denn alle, dass ihr zukünftig mehr Eigenkosten habt nur weil ihr ein BEV statt einem Verbrenner fahrt?

Nö. Dann lade ich eben nicht beim Opa, sondern nach dem Abfahren von der AB am Autohof am HPC. Und in Südtirol ist die AC-Ladesäule 300 m von der Ferienwohnung weg. Und schon habe ich Belege, die ich beim AG einreichen kann.

 

Die EnBW-Katrte gibt es auch als Firmenkarte. Das kommt der DKV-Karte am nächsten, nur dass man damit nicht in die Waschanlage kann.

 

Edit:

Der eingesparte geldwerte Vorteil gleicht einen gelegentlichen Zehner auf die Hand für belegfreies Laden mehr als aus...

Gegenfrage:

 

Ist der BEV-Firmenwagen nicht anderweitig günstiger als der alte Verbrenner-Firmenwagen?

Geldwerter Vorteil?

 

Ansonsten kann ich tatsächlich nicht viel mehr dazu beitragen, habe keinen Firmenwagen.

 

Nachtrag:

Das was @Hannes1971 schreibt, ist übrigens das Pendant zum Verbrenner:

 

Laden/Tanken an der öffentlichen Ladesäule/Tankstelle auf Firmenkarte.

 

Laden Zuhause oder bei Oma/direkt an der Ferienwohnung ohne Umweg zur Tankstelle ist ja nur ein extra Komfort beim BEV.

Zitat:

@russy86 schrieb am 6. Juli 2021 um 20:56:11 Uhr:

Moin zusammen,

ich schreibe mal in diesen Thread weil ich ihn gefunden habe und denke, dass es hier am besten reinpassen wird. Wenn es da schon einen "sinnvolleren" Thread für meine Thematik gibt wäre ich sehr dankbar mir diesen zu nennen ;)

Da ich zu Beginn des Jahres auch einen BEV als Firmenwagen bekomme habe ich bereits Gespräche mit dem Arbeitgeber geführt bezüglich Abrechenbarkeit. Wir haben hier auch schon eine generelle Einigung gefunden. Für ein paar Besonderheiten hätte ich aber gerne nochmal ein paar Meinungen von Gleichgesinnten und deren Erfahrungen mit dem Arbeitgeber.

Grundsätzliche Regelung sieht so aus. Private Wallbox zu Hause. Eigener geeichter Stromzähler nur für die Wallboxen (Easee Home). RFID Chips als Zugang damit zwischen privatem E-Auto und dienstlichem E-Auto unterschieden werden kann. Monatlicher Report der Easee Home mit geladenen kWh und Foto vom Zähler zu Beginn und Ende des Monats werden in der Firma eingereicht. Je nach persönlochem Stromtarif werden die kWh vergütet. So weit so gut. Da bin ich schon sehr froh und dankbar.

Folgende Fragestellungen:

Ich besuche meine Eltern / Schwiegereltern /Freunde mit dem E-Auto und will vor Ort an deren Wallbox laden. Wie kann ich dieses bei der Firma nachweisen und geltend machen?

Ich fahre in den Urlaub in ein Ferienhaus und lade vor Ort an der Schuko / Wallbox. Wie kann ich dieses bei der Firma nachweisen und geltend machen?

Ich lade unterwegs auf Langstrecke an HPC. Kann ich zu der pauschalen Vergütung + kWh Abrechnung auch eine Ladekarte bekommen, die dann über den Arbeitgeber läuft?

All diese Fälle sind ja durchaus legitim und werden zukünftig häufiger auftreten. Im Vergleich zum Verbrenner und der DKV Tankkarte sollte dem Arbeitnehmer doch keine Nachteile in Form von Eigenbeteiligung entstehen. Das ist jedenfalls mein Verständnis und mein Anspruch an den Arbeitgeber.

Würde mich freuen wenn hier vielleicht schon Erfahrungen mit euren Arbeitgebern gesammelt worden sind und kreative Lösungen zum Vorschein kommen :-)

Vielen Dank im Voraus!

Der Fall daheim laden und über den AG abrechnen ist sehr gut gelöst!

Für den Fall "laden bei der Familie oder im Ferienhaus" hätte ich noch einen Vorschlag zu machen:

Du lädst dort privat und bezahlst die Stromkosten auch privat.

Du verrechnest diese Stromkosten nicht an den AG. Zu aufwändig für alle.

Um nun alles oder einen Teil der von dir somit privat getragenen Kosten erstattet zu bekommen, setzt Du eine Pauschale beim Finanzamt in Deiner Lohnsteuerjahreserklärung an. Pauschale bedeutet, dass Du keine Belege nachweisen musst. Diese liegt bei 30 Euro im Monat, also 360 Euro im Jahr. In der Hoffnung, dass dies deine privaten Auslagen deckt. Damit wäre es abgegolten.

 

Quelle:

Zitat:

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 20 Euro),...

https://www.haufe.de/.../...enstwagen-privates-aufladen_78_426076.html

Um deine Quelle zu zitieren:

Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten für den Ladestrom abgegolten. Ein zusätzlicher Auslagenersatz der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten für den von einem Dritten bezogenen Ladestrom ist nicht zulässig.

 

Übersteigen die vom Mitarbeiter in einem Kalendermonat getragenen Kosten für Ladestrom die maßgebende Pauschale, kann der Arbeitgeber anstelle der maßgebenden Pauschale auch die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten.

 

-----

 

Bedeutet, du kannst entweder die Pauschale nehmen ODER die tatsächlichen Kosten abrechnen (benötigst dafür aber natürlich eine Rechnung). Zuhause laden, alles abrechnen + die Pauschale für den Urlaub ansetzen (weil die Ladesäule am Ferienhaus einfach auf den Zähler des Hauses geht und nicht einzeln erfasst wird) geht nicht.

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