Zeitabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung und "Grenzzeiten"

Hallo!

Ich habe gerade eine nette kleine Kamera am Wegesrand ausgelöst.... 🙁

Situation: Schnellstraße, Geschwindigkeitslimit 100km/h, von 22.00 - 06.00h wg. Lärmschutz 80km/h.

Ich hatte so ca. 108 km/h auf dem Tacho und es war laut meiner genau eingestellten Uhr 21.59 als es geblitzt hat. Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass auf dem Bußgeldbescheid irgendwas mit einer 22 vorne stehen wird - das sind dann ca. 95 Euro statt 10 Euro.

Nun kann man ja kaum erwarten, dass jeder Autofahrer beim umspringen seiner Uhr gleich auf die Bremse latscht und auf 80 abbremst. Gibt es da sowas wie Toleranzen? Oder Verfahrensanweisungen wie z.B. Toleranzzeitraum von 5 Minuten nach in Kraft treten der geänderten Geschwindigkeit? Kennt jemand Urteile oder Literatur dazu?

Bin für jede Info dankbar! 🙂

Gruß
Manuel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973


Aber Rücksicht ist doch so uncool...

Falsch!!!

Rücksicht nehmen macht sogar Spaß. Damit Rücksicht nehmen aber Spaß macht, muß man zunächst davon Abstand nehmen in den anderen VT Gegner zu sehen, die nichts anderes im Sinn haben als einen zu ärgern. Hierfür ist es allerdings notwendig sich selbst nicht länger als Mittelpunkt des Universums anzusehen.

Wenn man das geschafft hat, dann kann man langsam dazu übergehen in anderen VT nette, freundliche und liebenswürdige Mitbürger zu sehen, denen zwar ab und an kleine Fehler unterlaufen, über die man sich aber nicht zwingend aufregen muß. Und dann kann man damit anfangen Rücksicht zu nehmen, z.B. indem man jemanden einfach mal vorläßt. Sowas hat dann gleich mehrere positive Aspekte:

Der andere freut und bedankt sich, was dem Klima auf der Straße zuträglich ist und er hat erst gar keine Möglichkeit einem die Vorfahrt zu nehmen, was ebenfalls dem Klima auf der Strasse zuträglich ist. Deswegen, Rücksicht nehmen ist total cool...🙂

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Zitat:

Original geschrieben von hummel256


leiste doch einfach mal einen konstruktiven Beitrag

alles relevante wurde doch bereits

(teilweise sogar mehrfach)

genannt!

Ich denke mal, daß man nicht die Verfahrensweise anwendet, wie sie bei vielen Geschäften praktiziert wird:
20 Minuten vor Feierabend schon mit dem Ausräumen der Auslage beginnen, damit man pünktlich Feierabend machen kann.
Soll heißen:
Der Aufbau beginnt um 22.00 Uhr (also zu Beginn des Tempolimits) und das Gerät ist erst nach richtiger Positionierung und Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit um 22.15 Uhr einsatzbereit.
Ich könnte mir daher gut vorstellen, daß es eine Verwaltungsanweisung gibt, die besagt, daß bei zeitlich beschränkten Tempolimits eine Überwachung erst nach einer bestimmten Frist erfolgen darf.
Mit Sicherheit weiß ich es allerdings nicht.
Schon allein deswegen, damit nicht Diskussionen bzw. Einsprüche eingelegt werden, die ja kosten- und zeitaufwendig sind, weil es nur um 2 Minuten geht.
Die Länge der Frist kann allerdings von Bundesland zu Bundesland abweichen.

Zitat:

Original geschrieben von hummel256


Komisch, irgendwie hab ich geahnt, dass meine konkrete Frage dafür sorgen würde, dass hier einige ihren akuten Moralin-Überschuss abbauen müssen. 🙄

Haltet es doch einfach mal mit Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“
Oder, von mir passend abgewandelt: "Wenn man nichts sachliches zum Thema beitragen kann, einfach mal Finger stillhalten". Danke. 😁

Wer hat denn hier keine Ahnung?

Wenn da steht ab 22:00, dann gilt ab 22:00 und wenn die Ordnungshüter ihre Uhr falsch stellen oder du deine, dann wird eben auch schon um 21:58 abgelichtet.

Wie immer: Ab zum Anwalt, beraten lassen, wie man dieser Abzocke entkommt oder einfach zahlen und damit abfinden.

Wie beschrieben: Der Gesetzgeber räumt 3 km/h Toleranz ein, außerdem geht der Tacho vor, damit man als Fahrer auch ja nicht zu schnell fährt.

Wer jetzt meint er müsse mit Tacho 108 durch den vermeintlichen 100er Bereich fahren, der muss dann eben auch damit rechnen geblitzt zu werden.

Mit etwas Glück bekommst du entweder gar keinen Bescheid (weil die wegen 5 km/h zu viel keinen Bescheid schicken) oder eben einen über etwa 15 € (wegen den 5 km/h zu viel). Also wart eben erstmal ab, bevor du dich hier den Moralaposteln aussetzt...

Wäre doch eine Idee?!

Zitat:

Original geschrieben von hummel256



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die meisten Poster in diesem Thread haben einfach erkannt, daß der TE hier lediglich nach Antworten sucht, die seine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachträglich rechtfertigen...

Mit einem genauen Studium der StVO hätte er die Antwort auch selber finden können.

Mit Verlaub - Schwachsinn. Ich suche nicht nach Rechtfertigung, weil ich genau weiß, wann ich wie schnell gefahren bin. Das war um 21.58 und somit war ich ca. 8 km/h zu schnell. Mich interessiert halt die rechtliche Seite.

Aber wenn du die StVO so genau kennst, leiste doch einfach mal einen konstruktiven Beitrag und erläutere mir, wo in der StVO ich nach "genauem Studium" eine Antwort auf meine Frage finde. Herzlichen Dank.
Wenn du das nicht weißt: siehe weiter oben.

Als erste würde ich erst einmal warten was kommt. Und dann kannst du dir Gedanken darüber machen. Aber eines kannst Du dir sicher sein, die Rennleitung mach zu 99,9% was sie darf und Rechtlich jeder Prüfung stand hält. Ob jetzt dein Fall die 0,01 % sind. bezweifle ich.

Und aus eigener Erfahrung kann ich dir auch noch sagen, wenn ein Gutachter eingeschaltet wird bist Du mit 500 Euro locker dabei. Alles schon am eigenen Leib erlebt.

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Das sehe ich genauso. Wenn man schon Mist baut, dann sollte man auch Manns genug sein und dazu stehen. Und, wenn möglich, etwas daraus lernen...

Hier ist ja wohl nicht die Uhrzeit der ausschlaggebende Punkt, sondern die Tatsache, daß sogar die vor 22.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Zitat:

Original geschrieben von hummel256


Aber wenn du die StVO so genau kennst, leiste doch einfach mal einen konstruktiven Beitrag und erläutere mir, wo in der StVO ich nach "genauem Studium" eine Antwort auf meine Frage finde.

§45 StVO mit Anhängen und Kommentaren

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973


Aber Rücksicht ist doch so uncool...
Falsch!!!

Rücksicht nehmen macht sogar Spaß.

Dir sagt der Begriff "Ironie" auch nicht wirklich etwas, oder 😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hier ist ja wohl nicht die Uhrzeit der ausschlaggebende Punkt, sondern die Tatsache, daß sogar die vor 22.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Sicher?

Nach aktuellen Zulassungsregeln bedeuten 108 nach Tacho etwas im Bereich 96 bis 108 km/h, nach den früheren Zulassungsvorschriften war auch noch weniger möglich.

Zitat:

Original geschrieben von hummel256


Hallo!

Ich habe gerade eine nette kleine Kamera am Wegesrand ausgelöst.... 🙁

Situation: Schnellstraße, Geschwindigkeitslimit 100km/h, von 22.00 - 06.00h wg. Lärmschutz 80km/h.

Ich hatte so ca. 108 km/h auf dem Tacho und es war laut meiner genau eingestellten Uhr 21.59 als es geblitzt hat. Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass auf dem Bußgeldbescheid irgendwas mit einer 22 vorne stehen wird - das sind dann ca. 95 Euro statt 10 Euro.

Nun kann man ja kaum erwarten, dass jeder Autofahrer beim umspringen seiner Uhr gleich auf die Bremse latscht und auf 80 abbremst.
...
Gruß
Manuel

War es ein Starrenkasten oder ein mobiler Blitzer?

Bei nem Starrenkasten kannst du dir sicher sein, dass dieser erst nach 22:00 Uhr loslegt!
Wenn es ein mobile Blitzer war sieht es dann fast gleich aus. Auch dieser hat dann eine eingebaute Uhr und wird vom Messbeamten erst nach Anzeige 22:00 Uhr aktiviert!

Und woher willst du wissen, dass deine Uhr zu 100% richtig geht?

Und wieso sollte es eine Toleranz am Blitzer geben?
Man kann doch auch schon 21:55 Uhr vom Gas gehen bzw. bis 06:05 Uhr mit Gas geben warten!

Also wenn es wirklich eine Messung gab wird auf deinem Bescheid zu 100% eine Zeit von 22:00 + x stehen.

Einfach hinnehmen und zahlen oder nen Rechtsanwalt reicher machen.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Sicher?

Nach aktuellen Zulassungsregeln bedeuten 108 nach Tacho etwas im Bereich 96 bis 108 km/h, nach den früheren Zulassungsvorschriften war auch noch weniger möglich.

Klar.

Aber auch in der Fertigung ist eine gewisse Streuungsquote möglich, d. h. der TE könnte auch ein Fahrzeug mit einem recht genau anzeigenden Tacho erwischt haben.

Zitat:

Wer jetzt meint er müsse mit Tacho 108 durch den vermeintlichen 100er Bereich fahren, der muss dann eben auch damit rechnen geblitzt zu werden.

Zitat:

Aber auch in der Fertigung ist eine gewisse Streuungsquote möglich, d. h. der TE könnte auch ein Fahrzeug mit einem recht genau anzeigenden Tacho erwischt haben.

Selbst wenn der Tacho nur 1km/h voreilt (eher mehr, denn nacheilen darf er gesetzlich schlicht und ergreifend gar nicht! Da müssen die Autohersteller also dementsprechend Luft lassen) dann werden noch 3km/h Messtoleranz abgezogen, dann sind wir bei 4km/h mehr als erlaubt.

Normalerweise lösen in dem Bereich die meisten Blitzer noch gar nicht aus, praktisch werden da halt im Extremfall 10€ fällig.

Warum man jemand wegen 5km/h jetzt als "Raser" darstellt ist mir schleierhaft, aber schon etwas lächerlich das ganze muss ich sagen.

Wenn das Ganze halt ein Grenzfall wird einfach mal beim Anwalt vorsprechen. Am besten ist sowieso eine Verkehrsrechtschutz - damit kann man grundsätzlich jedes Blitzerticket erstmal anfechten lassen 😉

Natürlich kann man jeden Bescheid anfechten, kann aber dann auch das Pech haben, daß der Richter ein höheres Strafmaß festsetzt.
Im Gegensatz zur Bußgeldstelle holt er sich grundsätzlich auch die Auskunft aus Flensburg und das Strafregister.

Zitat:

Original geschrieben von meehster



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hier ist ja wohl nicht die Uhrzeit der ausschlaggebende Punkt, sondern die Tatsache, daß sogar die vor 22.00 Uhr zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.
Sicher?

Nach aktuellen Zulassungsregeln bedeuten 108 nach Tacho etwas im Bereich 96 bis 108 km/h, nach den früheren Zulassungsvorschriften war auch noch weniger möglich.

Wenn man es genau nimmt, sind es echte 94,54 bis 108 km/h (Tacho maximal +10 % +4 km/h), laut Messanlage also 91,54 bis 104,85 km/h (3 km/h unter und 3 % über 100 km/h).

Du hast recht, womöglich fährt jemand, der Tacho 108 fährt, in Wahrheit nur 94,54 km/h, aber erstens ist das unwahrscheinlich (etwas genauer sind die Tachos heute dann doch) und zweitens, worauf soll man sich als Fahrer sonst verlassen?

Dass der Premiumfahrer hinter mir mit digitaler GPS-Anzeige im Tacho sich dann aufregt, wenn ich Tacho 100 fahre, dafür kann ich doch nichts. Gibt es eigentlich noch etwas zum Thema oder warten wir noch auf eine weitere "Einlassung des Angeklagten".

PS:

So eine Geschwindigkeitsbegrenzung stellt doch ein Streckenverbot dar, somit muss ich, selbst wenn ich das Schild kurz vor 22 Uhr passiere, innerhalb der Strecke abbremsen, sobald es 22 Uhr ist.

Zitat:

Original geschrieben von LSirion


So eine Geschwindigkeitsbegrenzung stellt doch ein Streckenverbot dar, somit muss ich, selbst wenn ich das Schild kurz vor 22 Uhr passiere, innerhalb der Strecke abbremsen, sobald es 22 Uhr ist.

Eben. Man wird allerdings den Eindruck nicht los, daß dieser Umstand vielen Zeitgenossen nicht wirklich bewußt zu sein scheint.

Zitat:

Original geschrieben von hummel256



Mit Verlaub - Schwachsinn. Ich suche nicht nach Rechtfertigung, weil ich genau weiß, wann ich wie schnell gefahren bin. Das war um 21.58 und somit war ich ca. 8 km/h zu schnell. Mich interessiert halt die rechtliche Seite.

Aber wenn du die StVO so genau kennst, leiste doch einfach mal einen konstruktiven Beitrag und erläutere mir, wo in der StVO ich nach "genauem Studium" eine Antwort auf meine Frage finde. Herzlichen Dank.
Wenn du das nicht weißt: siehe weiter oben.

Die eigene Uhrzeit spielt bei der Frage, ob zur Zeit des Passierens des Schildes 80 oder 100km/h erlaubt war, überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist die auf dem Radarmessgerät angezeigte Zeit. Hierbei ist davon auszugehen, dass diese funkgeteuert ist.

Wäre es anders, würde jeder, der nach 22:00 geblitzt wurde, behaupten, nach seiner Uhr wäre es noch nicht 22:00 gewesen. Außerdem könnte es auftreten, dass von zwei Personen, die jeweils kurz nacheinander geblitzt wurden, nur einer bestraft würde, nämlich die Person, deren Uhrzeit exakt war, und die Person, die eine nachgehende Uhr hatte, wäre straffrei. Wäre das gerecht?

Wenn schon auf der Uhrzeit herumgeritten wird, dann müsste der Polizei nachgewiesen werden, dass die Uhr am Radargerät nicht die exakte Zeit anzeigt. 

Eine andere Frage ist, ob bereits eine Sekunde nach 22:00 gemessen und eine Geschwindigkeitsübertretung geahndet wird. Ich gehe davon aus, dass dies ins Ermessen der Polizei gestellt ist. Wird auch eine  Geschwindigkeitsübertretung, die um 22:01 erfolgt, verfolgt, kann man nichts machen. Das Recht ist auf der Seite der Polizei.
Gäbe es eine fest vorgegebene Toleranzzeit von fünf Minuten, ginge erneut die Diskussion los, warum diese Toleranzzeit nicht 10 Minuten beträgt, da dies eigentlich viel sinnvoller wäre, und ....

Also schriftliche Verwarnung abwarten und zahlen.

O.

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