Zeigt her euren Vectra A
Hallo zusammen
Was haltet ihr davon ... mal ein odere mehr bilder online zustellen...... mich würde mal interessieren wie euer Vectra aussieht.
vielleicht noch ein paar daten dazu?!
Ich habe einen Vectra A 1,6 75PS Bj 89
Heckspoiler, Seitenschweller, Frontspoiler, Heckschürze
Es wird noch einiges gemacht am auto nur erstmal muss ich wieder etwas kohle haben... 😉
http://mitglied.lycos.de/seawater007/auto.h1.jpg
http://mitglied.lycos.de/seawater007/auto.h2.jpg
http://mitglied.lycos.de/seawater007/auto.h3.jpg
http://mitglied.lycos.de/seawater007/auto.h4.jpg
mfg
Markus
Beste Antwort im Thema
Guten Morgen!
Hoffe er gefällt.
Vectra 2.0i 4x4 Baujahr 1989
Neuaufbau; sämtliche Teile wurden erneuert, aufbereitet oder lackiert.
C20XE revidiert mit Extras ;-)
K&N Sportluftfiltereinsatz
Verbau Vectra 2000
Vectra Turbo Rücklichter + Kofferraumblende
Sebring Endtopf
(echte) BBS LeMans 7.5J 17 ET 40 mit 215/40/17
Stahlflex Bremsleitungen
H&R 25/25 Federn
rundum KONI Rot
Powerflex Fahrwerksbuchsen
schwarze Sportkunstlederausstattung mit beheizten Vordersitzen
elektrische Fensterheber und Bordcomputer
158 Antworten
@Snowplowkiery
Mindest abstand 25cm... gibt es auch ein Maximalabstand?
@Autoglaser
Danka für die Info, kam mir nämlich etwas groß für nen Seitenblinker vor :-)
@Midnighthorse:
ja, aber der liegt meines Wissens nach über 1.0m! Ich schau heut abend mal nach, dann kann ich das genaue Maß hier rein schreiben! Brauchst Du auch noch die anderen Daten: Abstand zum Heck, Abstand zur Front und Neigungswinkel?
Greetingz Kiery
@ Snowplowkiery
Wußte garnicht, das es da so viele Faktoren zu beachten gibt. Wär nett, wenn du die Daten mal Postest oder mir als PM zuschickst. Danke schon mal im vorraus.
Gruß
Marc
Begenzungsleuchten
Schaut mal hier: http://tuningrecht.plettner.net/index2.htm
mfg
LoCuS
Ähnliche Themen
Also:
Daten zur Tüv-gerechten Montage von Seitenbegrenzungsleuchten:
1.) Der Anbauwinkel zur Fahrzeughochachse darf bei einer Anbauhöhe <750mm +/-5° nicht überschreiten. Ansonsten beträgt der maximale Winkel +/-10°
(Auf Deutsch: die Leuchte darf nicht zu weit nach oben oder nach unten abstrahlen. eben nicht mehr als 5°, wenn die Leuchte am Fahrzeug befestigt ist)
2.) Der Sichtbarkeitswinkel in Richtung der Fahrzeugquerachse muß mindestens +/- 45° betragen und darf zur Seite weder durch Fahrzeuganbauteile noch durch Kotflügelverbreiterungen o.ä. eingeschränkt oder verdeckt werden.
(Auf Deutsch: Die Leuchten dürfen nur zur Seite abstrahlen und die Abstrahlung darf nach vorne oder hinten nicht weiter als 45° sein!)
3.) Die Montagehöhe muß mindestens muß mindestens 250mm betragen und darf 1500mm nicht überschreiten.
4.) Die Entfernung von der vorderen Fahrzeugkante darf 3000mm nicht überschreiten.
5.) Die Entfernung von der hinteren Fahrzeugkante darf 1000mm nicht überschreiten.
Wenn diese Daten bei der Montage eingehalten werden, dürfte einer Eintragung nichts im wege stehen! Daten sind abgelesen aus dem In.pro gutachten für universelle Seitenmarkierungsleuchten!
Greetingz Kiery
Gestern war ich bei DEKRA,musste neue TÜV machen.Ich hab mehr als 1,5 Jahre mit dem Seitenmarkierungsleuchten gefahren und jetzt soll ich die abbauen.Der Prüfer hat mich da voll gelabert und am ende hat mir gesagt du fährst kein LKW.Aber ich hab mindenst höhe u.s.w. bei einbauen beachtet,alles wie in einbaueinleitung steht.Und bei war eine Bastätingung dabei,ich dachte immer das das ist eine ABE,und er hat mir gesagt das ist nur eine Bastätigung.
Diese Seitenmarkierungsleuchten hab ich. (schawrze)
Zitat:
Original geschrieben von stek
.Der Prüfer hat mich da voll gelabert und am ende hat mir gesagt du fährst kein LKW.
Hi,
was bitte hat das mit LKW zu tun? Diesen Prüfer hätte ich ganz schön eingeschis*en wenn es um mein Auto ginge. Seine Meinung interessiert niemanden, er soll nur prüfen ob das so OK ist oder nicht und die Höhe etc. eingehalten wurde.
Ich frag mich ob er rumschreien würde wenn Du Tagsüber mit Licht fährst das Du kein Motorrad hast...
Auf dem Zettel/im Heft muss ganz groß ABE oder "Allgemeine Betriebserlaubnis" stehen. Dann ist das auch eine ABE. Wenn da "TÜV-Gutachten" drauf steht, ist es ein Gutachten was eingetragen werden muss.
Von welchem Hersteller sind denn die Leuchten? Steht etwas drauf?
Gruß
Ercan
Ganz oben steht:
Bestätigung Nr 03GG0121-01 Über Seitenmarkierngsleuchte als Ersatz für die serienmäßsig angebrachten Seitenmarkierungsleuchten bzw. zum nachträgliechen Anbau an Kraftfahrzeuge
und bla bla bla...
Keine ahnung von welchen Hersteller sind die,auf Bestätigung steht nichts und ich finde packung nicht mehr.🙁
Hi,
die Bestätigung, die Du da hast ist zu verstehen oder gleichwertig wie ein Tüv-Teilegutachten! Das heisst, Du musst die Leuchten Eintragen lassen, aber sie sind zulässig! Fahr einfach zu einem anderen Tüv, lass sie eintragen und für mich ist ein Tüv-Prüfer der Dir mit solchen Sprüchen kommt unkompetent!!
Der Hersteller der Leuchten ist übrigens In.pro. (Der führende und einzige Hersteller in Deutschland von Seitenbegrenzungsleuchten mit Tüv-Teilegutachten!
Greetingz Kiery
PS: es hat schon seinen Grund, warum Du in 1,5 Jahren nie aufgehalten wurdest...
Und wieder muss ich 30 € ausgeben.Und hier noch was,ich hab hinten scheiben getönt,und damit meine folie heile bleibt hab ich Fensterkurbel hinten links und rechts ausgebaut.Und jetzt soll ich die wieder einbauen.Er hat mir auf Liste mit Festgestellte Mängel geschrieben.Er will das nextes mal überprüfen ob ich die wieder eingebaut.Ist das nicht scheiss egal ob ich die habe???
Moment... die Kurbel für die hinteren Fenster ist ein MUSS?
Endweder hat der TÜV-Typ einen an der Waffel oder wenn er Recht hat, was ich stark bezweifel, dann man muß wirklich sagen "armes Deutschland"...
Grüße aus Köln
Marc