Zeigt her Eure Felgen / Räder auf der neue Mercedes V Klasse 447
Eröffne dieses Thema um mal Fotos von V Klassen zu sehen, an denen man Felgen in den unterschiedlichsten Varianten sehen kann. Hoffe auf viele schöne Fotos😉 Vergesst bitte nicht Hersteller, Felgengröße mit Einpreßtiefe und Reifengröße mitzuteilen!!!
Beste Antwort im Thema
Die erwachsenen Menschen fahren einfach nicht gegen Bordsteine mit ihren 20‘‘ern. 😉
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Hallo,
die zulässigen Achlasten wie eingetragen dürfen nicht überschritten werden. Punkt.
Da hilft auch keine noch so logisch erscheinende Ableitung.
Gruß
Harald
Da ich meinem Reifenhändler durchaus zutraue, einen Fahrzeugschein zu lesen und dort unter Ziffer 22 “Bemerkungen und Ausnahmen” schwarz auf weiß steht, dass bei Anhängerbetrieb die zulässige Gesamtmasse um 100kg steigt, ist deine Aussage leider falsch.
Wie soll deiner Meinung nach die zulässige Gesamtmasse um 100kg steigen, wenn die Achslasten gleich bleiben müssen?!
Die 100kg stützlast werden mit dem Gewicht des Fahrzeuges und des Anhängers addiert, daraus ergibt sich die zulässige Gesamtmasse der zugkombination.
Das bedeutet das du 100kg weniger im Fahrzeug zuladen darfst.
(3100/3200kg) zulässiges Gesamtgewicht bleiben bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Durchaus denkbar - die Stützlast wirkt aber definitiv auf das Auto, da sie vom Anhänger ausgeübt wird.
Und es steht im Fahrzeugschein nirgends etwas von der Gesamtmasse des Gespannes, sondern lediglich, dass sich die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs (F.1/F.2) im Anhängerbetrieb um 100kg erhöht (22).
Würde sie sich um 100kg reduzieren, dann müsste unter Ziffer 22 stehen: -100kg bei Anhängerbetrieb
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Zitat:
@jinjinton schrieb am 15. September 2022 um 20:45:02 Uhr:
Das bedeutet das du 100kg weniger im Fahrzeug zuladen darfst.
(3100/3200kg) zulässiges Gesamtgewicht bleiben bestehen.Mit freundlichen Grüßen
Klingt natürlich logisch, aber da steht explizit:
F.1/F.2 +100kg
Wie man daraus jetzt folgern sollte, dass sich die Zuladung um 100kg reduziert, erschließt sich mir nicht.
Dann müsste dort stehen:
F.1/F.2 -100 bei Anhängerbetrieb
Auf deinem Foto vom fzg Schein steht unter 18, 5140 zulässige gesamtmasse(Auto u Anhänger)
Unten in den Zeilen der Zusätze: steht zu 18, 5269 kg zulässige Gesamtmasse.
Die 100kg gehen auf das Auto.
Also: Leergewicht Auto + Stützlast= Gesamtmasse Auto bei Anhängerbetrieb.
Bei meinem Alhambra steht auch noch was von 8% u 12% Steigung.
Desweiteren steht da bei anhängebetrieb zulässige Gesamtmasse der zugkombination 4230 kg, bei werkseitig verbauter AHK 4330 kg. Max Gewicht des Anhängers 1800kg.
Sonst fahre zu einer TÜV/Dekra Station und die können es dir genau sagen.
Wofür steht die 19(1928),20(1883)und das g(2220) im Fahrzeugschein?
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@jinjinton schrieb am 15. September 2022 um 22:06:48 Uhr:
Auf deinem Foto vom fzg Schein steht unter 18, 5140 zulässige gesamtmasse(Auto u Anhänger)
Unten in den Zeilen der Zusätze: steht zu 18, 5269 kg zulässige Gesamtmasse.
18: Länge in mm
Ok.
Danke
Was bedeutet dann 5140 in Feld 18 und unten bei den Zusätzen 5269 zu 18?
Haben diese beiden Werte etwas mit der Version zu tun?
Also kompakt, lang oder extra lang?
Mit freundlichen Grüßen
Die Extra-Langversion ist 5370mm, scheidet also schon mal aus.
Ggf. ist 5269mm die Länge der Langversion mit montierter Anhängerkupplung - ist aber ne reine Vermutung.
Ok, stimmt könnte sein!
Nun ist deine Frage immer noch nicht geklärt und wir sind schon beim nächsten Thema.
Fahr zum tüv oder Dekra, die sollten es genau wissen.
Schönes Wochenende!