Zahnriemenschaden / Handhabung ?

Audi A3 8L

Hallo Community,

Schöne Bescherung! Zahnriemen gerissen (oder ausgerissen), Auto zur Audi Werkstatt geschleppt mittels Abschleppdienst.

Ich werde also morgen (Montag) eine finanziell unangenehme Erfahrung machen. Darum meine Fragen:

Ich fahre den 5-ventiler 1,8 Liter A3 8L, Bj 98. Kilometerstand ist 147000 km. Laut Serviceheft muß der Zahnriemen erst bei 180.0000 km gewechselt werden.

Weiß jemand wie sich Audi bei einem solchen Fall verhält?

Die letzten beiden Kundendienste habe ich allerdings bei ATU bzw. Bosch-Dienst machen lassen.

Welche Kosten sind da eigentlich realistisch?

Danke im voraus für eine Antwort.

Tommy

Beste Antwort im Thema

Hast Du ein Checkheft? Nein. Besteht ein Garantieanspruch, wenn der Riemen reißt? Nein. Wenn Du vom Vorbesitzer eine Rechnung bekommen kannst, die den Wechsel dokumentiert, ist es ok, ansonsten wechseln lassen, ist billiger als ein Motorschaden.

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Kommt drauf an, was alles kaputt ist (kapitaler Motorschaden sehr wahrscheinlich). Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, dass der Wechselintervall nicht nur nach KM sondern auch nach dem Alter (in Jahren) geht. Ich kann mir vorstellen, dass man dir bei Audi im Rahmen einer Inspektionen schon entsprechenden Tip gegeben hätte, da sie wissen, dass die ZR mit einem bestimmten Alter oft keine 180tkm durch halten.

>Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, dass der Wechselintervall nicht nur nach KM sondern auch >nach dem Alter (in Jahren) geht. Ich kann mir vorstellen, dass man dir bei Audi im Rahmen einer >Inspektionen schon entsprechenden Tip gegeben hätte, da sie wissen, dass die ZR mit einem >bestimmten Alter oft keine 180tkm durch halten.

Also wenn ich mich an die Werksvorgabe 180.000km (ohne Altersangabe gem. Serviceheft) halte, dann fühle ich mich auf der sicheren Seite. Wenn die Audi- Werkstätten andere Erfahrungen machen, müßte ein "Premiumhersteller" eigentlich reagieren!

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Die in der Audi-Fachwerkstatt können mir natürlich viel erzählen. Kann mir jemand noch ein paar Sachen sagen, damit ich nicht so ganz unbedarft rumstehe?

Danke Tommy

Der Wechselintervall betrug anfangs 180.000kM, in neueren Serviceheften steht 120.000kM und das ist maßgäblich. So oder so ist der Wechsel nach spätestens 5 Jahren vorgesehen.

Also es kommt jetzt erstmal auch drauf an, warum der Riemen gerissen ist, denn auch eine blockierende Spann- oder Umlenkrolle kann die Ursache seine, genauso wie eine blockierende Wasserpumpe. Ich geh mal davon aus, dass der Fehler nicht von dir verursacht wurde. Evtl. noch Kulanz, wobei ich dir da nicht viel Hoffnung mache, wenn du die letzten Kundendienste nicht bei Audi machen hast lassen. Ein Serviceheft ist keine präzise Angabe, die Intervalle darin könne sich ändern und sind viel zu grob gefasst.  

@ Threadersteller, ich klink mich mal hier mit ein 😉

also Frage an alle:

Hab seid kurzen einen A3 1,8T + Chip, Baujahr 98(also 11 Jahre alt) mit 125.000km!

Zustand ist top, wenig KM für das alter usw..
Mein Problem ist aber, das ich nicht weiß(der Verkäufer wusste es auch nicht,hatte den A3 nur 2 Jahre), ob der Zahnriemen schon gewechselt wurde?!
Es ist nirgends wo etwas hinterlegt. Wenn man aber auf den Zustand schließt, wie der 1. Besitzer den gepflegt hat, könnte ich Glück haben das er schon gewechselt wurde. Das es bei der KM-Anzahl nötig ist, ist mir klar. Aber ist ja auch 11 Jahre alt, d.h. müsste schon längst gemacht worden sein...

Hab mal die Abdeckung vom Zahnriemen abgemacht und kann soweit keine Risse erkennen, sogar die Audi Logos sieht man noch. Bedeutet das das er gewechselt wurde?
Wie kann ich am besten herausfinden ob er schon getauscht wurden ist??

Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps 🙂

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981


Der Wechselintervall betrug anfangs 180.000kM, in neueren Serviceheften steht 120.000kM und das ist maßgäblich. So oder so ist der Wechsel nach spätestens 5 Jahren vorgesehen.

Hey A3 cruiser,

das ist interessant! Kannst du mir sagen woher du diese 5 Jahres-Wechselintervall hast, und ab wann dieses gilt ???
Ich sag' dir auch warum. Baujahr des Fahrzeuges ist Nov. 98. Bis Nov. 2005 war das Fahrzeug regelmässig beim jährlichen Audi Kundendienst in der Audi Werkstatt, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt hätte die Werkstatt auf jeden Fall einmal den Zahnriemen wechseln müssen. Oder sehe ich das falsch ?
Kannst du das recherchieren ?

Hey Fuchs 100,

also im Moment weiß ich noch nicht einmal ob der Zahnriemen gerissen oder übergesprungen ist. Die Information daß es der Zahnriemen ist stammt vom Abschleppdienst, einem ehemaligen Audi-Kfzler.

Es hat auf jeden Fall keinerlei Geräusch gegeben - der Motor ist einfach ausgegangen. Beim Anlaßversuch hat er nur gebrummt- sonst nichts.

Wenn es wirklich die Spann- oder Umlenkrollen oder die Wasserpumpe wären, hätte ich ja großes Glück gehabt!

Tommy

Da Brummen sagt mir, daß der Motor gefressen hat. Bei einer solchen Syptomatik niemals den Motor starten. Was den Intervall angeht, das steht im Checkheft und relevant ist die jeweils aktuelle Fassung, wobei im Falle, daß der Service auf eigene Faust geschieht eine Informationspflicht seitens des Halters gilt. Sollte der Wagen Checkheft gepflegt sein und der Betrieb hat die Zeitpunkte des Service festgelegt, ist das eine interessante Sache..

"Gefressen" heißt, daß die Ventile/Kolben festsitzen ?

Zum Wartungsintervall: In meinem Serviceplan (c 1997 AUDI AG) steht:

"Alle 180.000km, zusätzlich zum Inspektions-Service: ° Zahnriemen für Nockenwellenantrieb ersetzen (nur4 Zylinder 5V-Benzinmotoren)."

Ich verstehe dich jetzt so, daß dies später (zumindest nach der Zulassung des Fahrzeuges Nov.98) geändert wurde, nämlich in "alle 120.000km, bzw. 5 Jahre"!

Und die Frage wäre nun, wann trat diese Änderung in Kraft ?

Weißt du wie ich's meine?

Tommy

Wenn die Intervalle durch eine Fachwerkstatt durchgeführt und festgelegt worden sind, hätte Dich die Werkstatt informieren, bzw. die Intervalle entsprechend festlegen müssen. Hast Du die Intervalle (ich meine damit den jeweiligen Service), selbst festgelegt und durchführen lassen, dann unterliegst Du der Informationspflicht. Ich lasse mein Fahrzeug in einer freien Werkstatt warten und lege selbst fest, wann was gemacht wird, anhand der gültigen Fassung des Wartungsplans.

bräuchte nur eine kleine Info zu meiner Frage, die ich hier mit eingeschoben habe 🙂 sry @ Threadersteller

Zitat:

Original geschrieben von US-Car-Tahoe


bräuchte nur eine kleine Info zu meiner Frage, die ich hier mit eingeschoben habe 🙂 sry @ Threadersteller

Im Prinzip kannst du das äußerlich garnicht feststellen. man sieht dem Riemen nicht an, wie alt er ist. Rechnung oder Nachweis wäre notwendig.

Hast Du ein Checkheft? Nein. Besteht ein Garantieanspruch, wenn der Riemen reißt? Nein. Wenn Du vom Vorbesitzer eine Rechnung bekommen kannst, die den Wechsel dokumentiert, ist es ok, ansonsten wechseln lassen, ist billiger als ein Motorschaden.

cruiser, du schreibst:"... in neueren Serviceheften steht 120.000km, und das ist maßgeblich. So oder so ist der Service alle 5 Jahre vorgesehen."

Wir reden doch hier vom Wechsel des Zahnriemens, oder?

Meine Frage ist nun, wann wurde dies von "180.000km" (ohne Zeitangabe) auf "120.000km" mit Zeitangabe "spätestens alle 5Jahre" geändert?

Vielleicht kann mal jemand in das Serviceheft eines neueren A3 8L 1.8 (Bj 2000, 2001, 2002, 2003) schauen.

Danke Tommy

Ich werde es hintergründen. Mein Freund ist bei Audi im Service tätig, aber er ist gerade nicht da. Faktisch ist die jeweils aktuelle Fassung gültig und bei einer Watung durch einen Vertragspartner darf man erwarten, daß entsprechend gehandelt wird.

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