Zahnriemenriss Audi A3 8l 1.6

Hi Leute ich habe ein Problem, ich habe mir vorgestern ein auto gekauft wo mir auf der Überführungsfahrt der Zahnriemen gerissen ist.
Es ist ein Audi A3 8l 1.6 Baujahr 1999 mit einer Laufleistung von 158.000. Es ist noch der 101 PS nicht der 102er.
Erste Frage:
Ist der 1.6 ein freilaufender Motor oder nicht ? Der Zahnriemen sieht eigentlich ziemlich gut aus und mir wurde gesagt das es bei den 1.6ern nur eine Sichtprüfung gibt, also keinen Wechselintervall.
Der Riemen ist Längst gerissen es sind so gesehen 2 schmale.
Zweite Frage:
Kann ich von dem Verkäufer (Privat) verlangen das er das Fz. zurück nehmen soll, oder die Reparaturkosten tragen soll?
Im Kaufvertag steht: Gekauft wie Gesehen, aber soweit ich weis gilt diese Klausel nicht.
Weiterhin steht Motor stottert Bremssattel hi. li fest.

MfG

Beste Antwort im Thema

Ich war lange Jahre Autohändler und kann dir sagen, es kommt auch noch darauf an, ob Du von einem Privatman, oder einem Händler gekauft hattest?
Ein Händler wird anders in die Haftung genommen, wie ein Privatmann! Nur wenn du ihm nachweisen kannst, das er den Mangel gekannt hatte, dir arglistig Mängel verschwiegen hatte, oder entgegensätzlich im Vertrag zugesicherte Eigenschaften nicht der Wahrheit entsprechen, kannst Du ihn erfolgreich verklagen.
Ich bot den Käufern immer eine Garantie mit an, wollten die Käufer das nicht, schrieb ich das explizit in den Vertrag (Kunde wurde Garantie angeboten, wollte nicht, wollte Preisnachlass) dann konnten die später nicht rumlügen, der Richter war dann auch auf meiner Seite, meinte, er hätte sich ja für Risiko mit dem vermeintlichen Sparvorteil nicht einlassen müssen. Steht bei Dir handschriftlich vermerkt dieser Satz: gekauft, wie besehen und Probegefahren, unter Ausschluss jeglicherGewährleistung? Dann haste schon mal schlechtere Karten! Dieser Satz wird allerdings völlig wirkungslos, wenn man den Nachweis erbringen kann, das ein Mangel vorhanden und vor allem dem Verkäufer bekannt war und arglistig verschwiegen wurde! Das ist der Straftatsbestand der arglistigen Täuschung! Da kann man schreiben im Vertrag was man will, man verliert vor Gericht.
Da ich als Verkäufer meist alleine mehreren Kaufinteressenten gegenüberstand, die lügen im Schadens/Streitfall, das sich die Balken biegen, schützte mich auch dieser schöne Satz: Mündliche Nebenabreden haben nicht stattgefunden und bedürfen der Schriftform! Wichtig ist, dass das Handschriftlich vermerkt wird, nicht im vorgefertigten Kaufvertrag schon steht! Mit Hand geschrieben, stellt es eine sogenannte Individualabsprache dar und entfaltet so volle Wirksamkeit.
Auch sollte der Verk. darauf achten, kleinste Mängel penibelst aufzuführen, so kann der Richter erkennen, das anscheinend wirklich keine andere Nebenabreden stattgefunden haben, sonst hätte der gewissenhafte Verkäufer diese sicherlich nieder geschrieben.
Das mal zur Info für die Verkäufer! Wie sagte mein Anwalt immer "wer schreibt der bleibt"!

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Zitat:

@Felyxorez schrieb am 20. September 2015 um 08:37:25 Uhr:


Jetzt wird es wir.. wer ist den der Besitzer wenn du das Fahrzeug gekauft hast? 😕
naja, wie auch immer.

Er ist nur der Eigentümer, Besitzer ist immer noch der Verkäufer und Halter ist der Onkel, und Fahrer der Bruder, und Beifahrer seine ex Freundin wer den Wagen abgeschleppt hat, das muß man noch klären.

Also ich hätte keinen Cent erstattet, immer wenn man was verkauft soll man bis in alle Ewigkeit haften, dabei scheint der Käufer nicht gerade unwissend zu sein, wenn er bereit war einen Wagen mit so vielen Schäden zu kaufen.

Die Käufer sollen sich den Wagen von mir aus bitte den ganzen Tag ansehen und von mir aus zu zehnt kommen, aber wenn er einmal verkauft ist will ich weder den Käufer noch den Wagen je wieder sehen.

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 20. September 2015 um 11:48:00 Uhr:



Zitat:

@Felyxorez schrieb am 20. September 2015 um 08:37:25 Uhr:


Jetzt wird es wir.. wer ist den der Besitzer wenn du das Fahrzeug gekauft hast? 😕
naja, wie auch immer.
Er ist nur der Eigentümer, Besitzer ist immer noch der Verkäufer und Halter ist der Onkel, und Fahrer der Bruder, und Beifahrer seine ex Freundin wer den Wagen abgeschleppt hat, das muß man noch klären.

Also ich hätte keinen Cent erstattet, immer wenn man was verkauft soll man bis in alle Ewigkeit haften, dabei scheint der Käufer nicht gerade unwissend zu sein, wenn er bereit war einen Wagen mit so vielen Schäden zu kaufen.

Die Käufer sollen sich den Wagen von mir aus bitte den ganzen Tag ansehen und von mir aus zu zehnt kommen, aber wenn er einmal verkauft ist will ich weder den Käufer noch den Wagen je wieder sehen.

Zitat:

@Davidb1993 schrieb am 20. September 2015 um 13:10:25 Uhr:



Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 20. September 2015 um 11:48:00 Uhr:


Er ist nur der Eigentümer, Besitzer ist immer noch der Verkäufer und Halter ist der Onkel, und Fahrer der Bruder, und Beifahrer seine ex Freundin wer den Wagen abgeschleppt hat, das muß man noch klären.

Also ich hätte keinen Cent erstattet, immer wenn man was verkauft soll man bis in alle Ewigkeit haften, dabei scheint der Käufer nicht gerade unwissend zu sein, wenn er bereit war einen Wagen mit so vielen Schäden zu kaufen.

Die Käufer sollen sich den Wagen von mir aus bitte den ganzen Tag ansehen und von mir aus zu zehnt kommen, aber wenn er einmal verkauft ist will ich weder den Käufer noch den Wagen je wieder sehen.

Also ich hätte keinen Cent erstattet, immer wenn man was verkauft soll man bis in alle Ewigkeit haften, dabei scheint der Käufer nicht gerade unwissend zu sein, wenn er bereit war einen Wagen mit so vielen Schäden zu kaufen.

Bei einem Wagen der so alt ist bleiben Schäden nicht aus. Und ja ich kenne mich ein bisschen aus, und ich habe mich entschieden den Wagen trotz der mängel zu weil er ansonsten super aussah.
Diese Schäden sind sowas von irrelevant für den Zahnriemen das ich nur sagen kann, ich habe Pech gehabt und fertig.
Nochmal das der Motor stotterte lag am Luftmassenmesser.

Wann würdet ihr mir empfehlen den Zahnriemen zu wechseln (Km/Alter) da der 1.6 ja keinen Wechselintervall hat.

Sry Leute bin neu hier und kriege es nach wie vor nicht hin zu zitieren. :-)

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So alt wie das Auto jetzt ist und eh einen neuen Riehmen bekommt, brauchst ueber keinen weiteren Wechsel mehr nachdenken . 😉 Ansonsten ca 120.000km

Zitat:

@Davidb1993 schrieb am 20. September 2015 um 13:20:51 Uhr:


Wann würdet ihr mir empfehlen den Zahnriemen zu wechseln (Km/Alter) da der 1.6 ja keinen Wechselintervall hat.

Sorry, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Ich bin bzgl. Audi aber nicht so richtig im Bild, vielleicht kann das mal wer richtig stellen!

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 20. September 2015 um 21:36:10 Uhr:



Zitat:

@Davidb1993 schrieb am 20. September 2015 um 13:20:51 Uhr:


Wann würdet ihr mir empfehlen den Zahnriemen zu wechseln (Km/Alter) da der 1.6 ja keinen Wechselintervall hat.
Sorry, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Ich bin bzgl. Audi aber nicht so richtig im Bild, vielleicht kann das mal wer richtig stellen!

Es gab Modelle, wo nur stand ab xx Kilometer regelmäßig überprüfen, vielleicht meint er das.

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 20. September 2015 um 23:09:02 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 20. September 2015 um 21:36:10 Uhr:


Sorry, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Ich bin bzgl. Audi aber nicht so richtig im Bild, vielleicht kann das mal wer richtig stellen!

Es gab Modelle, wo nur stand ab xx Kilometer regelmäßig überprüfen, vielleicht meint er das.

Trifft das hier zu?

Nein es gibt keinen Wechselintervall, es gibt nur eine Sichtprüfung.
Laut einer bekannten Werkstatt.

Macht beim Freiläufer Sinn. Kann ja nichts weiter kaputt gehen. Würde trotzdem zwischen 60-120 tkm bzw. 5-6 Jahren wechseln, weil das Material halt nicht besser wird ... und nachts in den dunklen Wäldern stehen bleiben .... will ja auch keiner 😉

Das weis ich mittlerweile auch.
3 1/2 stunden hinter der Leitplanke im regen war nicht soooo toll. :-)

Hi,

bei VW (also auch Audi) war es früher üblich das die Benziner keinen festen Wechselintervall hatten. Ab 90tkm sollte der Zahnriemen alle 30tkm optisch überprüft werden. Jede vernünftige Werkstatt hat aber spätestens bei 120tkm zu einem Wechsel geraten. Es sind aber auch viele weit über 200tkm gelaufen ohne das etwas passiert ist.

Der 1,6l ist kein Freiläufer, was aber nicht heißt das es zwangsläufig zu einer Kollision zwischen Ventilen und Kolben kommen muß. Mit sehr viel Glück, hier scheinbar gehabt, stehen die Ventile so das nichts passiert wenn der Zahnriemen reißt.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 21. September 2015 um 08:17:51 Uhr:



Der 1,6l ist kein Freiläufer, was aber nicht heißt das es zwangsläufig zu einer Kollision zwischen Ventilen und Kolben kommen muß. Mit sehr viel Glück, hier scheinbar gehabt, stehen die Ventile so das nichts passiert wenn der Zahnriemen reißt.

Gruß Tobias

Der Meinung war ich auch, musste mich aber weil ich es nicht glauben wollte, eines besseren belehren lassen. Ich hab in google eine Liste mit VW/Audi Motoren gefunden welche Freilaeufer sind. Dem TE sein Fahrzeug ist da mit dabei. 😉

Hi,

interessant, ich dachte bisher immer das VW seit den 90er Jahren keine Freiläufer mehr hat!?

Aber ok, umso besser. Macht den Motor nur noch mehr zum Kauftipp für ältere Gebrauchtwagen bei älteren VW,Audi,Seat 😉

GRuß Tobias

Hi mattalf könntest du diese liste mal posten wenn du den link hast?
Oder ist es hier im Forum verboten links zu Posten?

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