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Zahnriemenriss Audi A3 8l 1.6

Themenstarteram 18. September 2015 um 18:23

Hi Leute ich habe ein Problem, ich habe mir vorgestern ein auto gekauft wo mir auf der Überführungsfahrt der Zahnriemen gerissen ist.

Es ist ein Audi A3 8l 1.6 Baujahr 1999 mit einer Laufleistung von 158.000. Es ist noch der 101 PS nicht der 102er.

Erste Frage:

Ist der 1.6 ein freilaufender Motor oder nicht ? Der Zahnriemen sieht eigentlich ziemlich gut aus und mir wurde gesagt das es bei den 1.6ern nur eine Sichtprüfung gibt, also keinen Wechselintervall.

Der Riemen ist Längst gerissen es sind so gesehen 2 schmale.

Zweite Frage:

Kann ich von dem Verkäufer (Privat) verlangen das er das Fz. zurück nehmen soll, oder die Reparaturkosten tragen soll?

Im Kaufvertag steht: Gekauft wie Gesehen, aber soweit ich weis gilt diese Klausel nicht.

Weiterhin steht Motor stottert Bremssattel hi. li fest.

MfG

Beste Antwort im Thema

Ich war lange Jahre Autohändler und kann dir sagen, es kommt auch noch darauf an, ob Du von einem Privatman, oder einem Händler gekauft hattest?

Ein Händler wird anders in die Haftung genommen, wie ein Privatmann! Nur wenn du ihm nachweisen kannst, das er den Mangel gekannt hatte, dir arglistig Mängel verschwiegen hatte, oder entgegensätzlich im Vertrag zugesicherte Eigenschaften nicht der Wahrheit entsprechen, kannst Du ihn erfolgreich verklagen.

Ich bot den Käufern immer eine Garantie mit an, wollten die Käufer das nicht, schrieb ich das explizit in den Vertrag (Kunde wurde Garantie angeboten, wollte nicht, wollte Preisnachlass) dann konnten die später nicht rumlügen, der Richter war dann auch auf meiner Seite, meinte, er hätte sich ja für Risiko mit dem vermeintlichen Sparvorteil nicht einlassen müssen. Steht bei Dir handschriftlich vermerkt dieser Satz: gekauft, wie besehen und Probegefahren, unter Ausschluss jeglicherGewährleistung? Dann haste schon mal schlechtere Karten! Dieser Satz wird allerdings völlig wirkungslos, wenn man den Nachweis erbringen kann, das ein Mangel vorhanden und vor allem dem Verkäufer bekannt war und arglistig verschwiegen wurde! Das ist der Straftatsbestand der arglistigen Täuschung! Da kann man schreiben im Vertrag was man will, man verliert vor Gericht.

Da ich als Verkäufer meist alleine mehreren Kaufinteressenten gegenüberstand, die lügen im Schadens/Streitfall, das sich die Balken biegen, schützte mich auch dieser schöne Satz: Mündliche Nebenabreden haben nicht stattgefunden und bedürfen der Schriftform! Wichtig ist, dass das Handschriftlich vermerkt wird, nicht im vorgefertigten Kaufvertrag schon steht! Mit Hand geschrieben, stellt es eine sogenannte Individualabsprache dar und entfaltet so volle Wirksamkeit.

Auch sollte der Verk. darauf achten, kleinste Mängel penibelst aufzuführen, so kann der Richter erkennen, das anscheinend wirklich keine andere Nebenabreden stattgefunden haben, sonst hätte der gewissenhafte Verkäufer diese sicherlich nieder geschrieben.

Das mal zur Info für die Verkäufer! Wie sagte mein Anwalt immer "wer schreibt der bleibt"!

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Wurde die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen?

Zitat:

@Davidb1993 schrieb am 18. September 2015 um 20:23:36 Uhr:

Im Kaufvertag steht: Gekauft wie Gesehen, aber soweit ich weis gilt diese Klausel nicht.

Weiterhin steht Motor stottert Bremssattel hi. li fest.

Steht nur das da? Sprich es ist kein Standartkaufvertrag?

Ansonsten hat er dir gewisse Schäden angegeben, damit ist er bei diesen definitiv außen vor, denn das sind dann keine Mängel, sondern Produkteigenschaften.

Themenstarteram 18. September 2015 um 18:57

Danke für die frühe Antwort.

Ist ein Autoscout ausdruck.

Gekauft wie gesehen hat er per Hand dazugeschrieben.

Der stotternde Motor kam vom LMM, wenn man den abgesteckt hat lief der Motor sauber.

Aber der stotternde Motor hat nix mit einem Zahnriemenriss zu tun.

MfG

Ok, dann ist der Gewährleistungsausschluss mit drauf. Dass das zusätzlich mit drauf steht, setzt diesen nicht außer Kraft.

Sprich du könntest nur bei Arglist dein Geld wieder bekommen. Das würde erfordern, dass du ihm nachweisen kannst, dass er vom bevorstehendem Riss gewusst hat. Aber das wird dir nicht gelingen, denn erstens kann man so etwas kaum nachweisen und zweitens wird er tatsächlich nicht davon gewusst haben, denn so etwas merkt man erst, wenn es zu spät ist.

Stand vielleicht noch etwas wie Scheckheftgepflegt dabei? Das wäre der letzte Strohhalm um vielleicht noch was zu bekommen.

Themenstarteram 18. September 2015 um 19:32

Hab ich mir gedacht .... Trotzdem danke.

Zitat:

@Davidb1993 schrieb am 18. September 2015 um 20:23:36 Uhr:

...

Es ist ein Audi A3 8l 1.6 Baujahr 1999 mit einer Laufleistung von 158.000. Es ist noch der 101 PS nicht der 102er.

Erste Frage:

Ist der 1.6 ein freilaufender Motor oder nicht ?

...

Stelle die Frage mal hier: http://www.motor-talk.de/forum/audi-a3-8l-b303.html

 

Zitat:

@Davidb1993 schrieb am 18. September 2015 um 20:23:36 Uhr:

...

Weiterhin steht Motor stottert Bremssattel hi. li fest.

...

Sorry, aber wer kauft sowas ? Wenn der Verkäufer damit noch gefahren ist, brauche ich den Rest nicht mehr zu sehen :eek:.

Zitat:

wo mir auf der Überführungsfahrt der Zahnriemen gerissen ist.

Das ist ja eigentlich nicht mehr fahrbereit.

Der 1.6 ist glaube ich kein Freiläufer.

Wie schon oben erwähnt, technisch gesehen gehört die Frage in einem anderen Forum. Aber der TE hat sich uns anvertraut, deshalb wollen wir ihm auch helfen, warum sollten wir ihn mit seinem schwerwiegenden Problem abstoßen.

"Gekauft wie gesehen" ist eben gekauft zu dem bestimmten Zeitpunkt, wenn eine Unterschrift vorliegt dann kann man rechtlich nichts mehr machen.

Was man machen könnte ist den Zahnriemen zu begutachten und eventuell auf einen Materialfehler hinzuweisen. Ein Längsriss ist selten, es hat sich ein Steinchen auf einer Rolle festgesetzt und den Riss wahrscheinlich verursacht. Wie auch immer, der Zahnriemen sah vor der Überführungsfahrt noch gut aus, war die Beschreibung. Es wäre eine Möglichkeit hier etwas zu tun, dem Verkäufer etwas anzukreiden ist aus meiner Sicht erfolglos.

Hast du sofort angehalten? Wie ist der Zustand der Maschine im Moment?

am 19. September 2015 um 8:52

Da ist nix zu holen ;) Das Problem welches ich sehe wird sein das du das Fahrzeug mit ,,stotternden Motor'' gekauft hast. Du bist wissendlich damit gefahren woraus es dann leider zum ,,Folgeschaden'' gekommen sein koennte.

Leider ist der Motor kein Freilaeufer. Hier wirst wahrscheinlich paar Ventile ersetzen muessen. Meist ist der Schaden nicht so gross wie man denkt. Ob sich die Rep bei dem Baujahr lohnt, glaub ich aber weniger.

Ich war lange Jahre Autohändler und kann dir sagen, es kommt auch noch darauf an, ob Du von einem Privatman, oder einem Händler gekauft hattest?

Ein Händler wird anders in die Haftung genommen, wie ein Privatmann! Nur wenn du ihm nachweisen kannst, das er den Mangel gekannt hatte, dir arglistig Mängel verschwiegen hatte, oder entgegensätzlich im Vertrag zugesicherte Eigenschaften nicht der Wahrheit entsprechen, kannst Du ihn erfolgreich verklagen.

Ich bot den Käufern immer eine Garantie mit an, wollten die Käufer das nicht, schrieb ich das explizit in den Vertrag (Kunde wurde Garantie angeboten, wollte nicht, wollte Preisnachlass) dann konnten die später nicht rumlügen, der Richter war dann auch auf meiner Seite, meinte, er hätte sich ja für Risiko mit dem vermeintlichen Sparvorteil nicht einlassen müssen. Steht bei Dir handschriftlich vermerkt dieser Satz: gekauft, wie besehen und Probegefahren, unter Ausschluss jeglicherGewährleistung? Dann haste schon mal schlechtere Karten! Dieser Satz wird allerdings völlig wirkungslos, wenn man den Nachweis erbringen kann, das ein Mangel vorhanden und vor allem dem Verkäufer bekannt war und arglistig verschwiegen wurde! Das ist der Straftatsbestand der arglistigen Täuschung! Da kann man schreiben im Vertrag was man will, man verliert vor Gericht.

Da ich als Verkäufer meist alleine mehreren Kaufinteressenten gegenüberstand, die lügen im Schadens/Streitfall, das sich die Balken biegen, schützte mich auch dieser schöne Satz: Mündliche Nebenabreden haben nicht stattgefunden und bedürfen der Schriftform! Wichtig ist, dass das Handschriftlich vermerkt wird, nicht im vorgefertigten Kaufvertrag schon steht! Mit Hand geschrieben, stellt es eine sogenannte Individualabsprache dar und entfaltet so volle Wirksamkeit.

Auch sollte der Verk. darauf achten, kleinste Mängel penibelst aufzuführen, so kann der Richter erkennen, das anscheinend wirklich keine andere Nebenabreden stattgefunden haben, sonst hätte der gewissenhafte Verkäufer diese sicherlich nieder geschrieben.

Das mal zur Info für die Verkäufer! Wie sagte mein Anwalt immer "wer schreibt der bleibt"!

Im Kaufvertrag steht der stottender Motor drin, also hättest du damit rechnen können das der Motor jederzeit schlapp machen kann. Trotzdem mein Beileid. Warst du schon in einer Werkstatt?

Zitat:

@ramdo0035 schrieb am 19. September 2015 um 11:00:14 Uhr:

Ich bot den Käufern immer eine Garantie mit an, wollten die Käufer das nicht, schrieb ich das explizit in den Vertrag (Kunde wurde Garantie angeboten, wollte nicht, wollte Preisnachlass) dann konnten die später nicht rumlügen, der Richter war dann auch auf meiner Seite, meinte, er hätte sich ja für Risiko mit dem vermeintlichen Sparvorteil nicht einlassen müssen.

Aus meiner Sicht liegst du in dem Punkt falsch. Das Angebot einer kostenpflichtigen Garantie entbindet einen Händler nicht von der gesetzlichen Gewährleistung.

Das ist auch vom Gesetzgeber genau nicht gewollt, denn dann wäre die gesetzliche Gewährleistung faktisch ausgehebelt.

Themenstarteram 20. September 2015 um 0:55

So der Besitzer hat mir 300 Euro erstattet außerdem übernimmt er die Abschleppkosten.

Der Bremssattel war durch die Standzeit defekt da der Wagen mit angezogener Handbremse stand.

Der Riemen ist gerissen da der Spanner defekt wahr und nicht mehr richtig gespannt hat.

Ventile ganz von daher Freiläufer. Will aber keinen Animieren das so zu überprüfen.

Danke für die Vielen Antworten

Jetzt wird es wir.. wer ist den der Besitzer wenn du das Fahrzeug gekauft hast? :confused:

naja, wie auch immer.

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