Zahnriemenriss Audi A3 8l 1.6
Hi Leute ich habe ein Problem, ich habe mir vorgestern ein auto gekauft wo mir auf der Überführungsfahrt der Zahnriemen gerissen ist.
Es ist ein Audi A3 8l 1.6 Baujahr 1999 mit einer Laufleistung von 158.000. Es ist noch der 101 PS nicht der 102er.
Erste Frage:
Ist der 1.6 ein freilaufender Motor oder nicht ? Der Zahnriemen sieht eigentlich ziemlich gut aus und mir wurde gesagt das es bei den 1.6ern nur eine Sichtprüfung gibt, also keinen Wechselintervall.
Der Riemen ist Längst gerissen es sind so gesehen 2 schmale.
Zweite Frage:
Kann ich von dem Verkäufer (Privat) verlangen das er das Fz. zurück nehmen soll, oder die Reparaturkosten tragen soll?
Im Kaufvertag steht: Gekauft wie Gesehen, aber soweit ich weis gilt diese Klausel nicht.
Weiterhin steht Motor stottert Bremssattel hi. li fest.
MfG
Beste Antwort im Thema
Ich war lange Jahre Autohändler und kann dir sagen, es kommt auch noch darauf an, ob Du von einem Privatman, oder einem Händler gekauft hattest?
Ein Händler wird anders in die Haftung genommen, wie ein Privatmann! Nur wenn du ihm nachweisen kannst, das er den Mangel gekannt hatte, dir arglistig Mängel verschwiegen hatte, oder entgegensätzlich im Vertrag zugesicherte Eigenschaften nicht der Wahrheit entsprechen, kannst Du ihn erfolgreich verklagen.
Ich bot den Käufern immer eine Garantie mit an, wollten die Käufer das nicht, schrieb ich das explizit in den Vertrag (Kunde wurde Garantie angeboten, wollte nicht, wollte Preisnachlass) dann konnten die später nicht rumlügen, der Richter war dann auch auf meiner Seite, meinte, er hätte sich ja für Risiko mit dem vermeintlichen Sparvorteil nicht einlassen müssen. Steht bei Dir handschriftlich vermerkt dieser Satz: gekauft, wie besehen und Probegefahren, unter Ausschluss jeglicherGewährleistung? Dann haste schon mal schlechtere Karten! Dieser Satz wird allerdings völlig wirkungslos, wenn man den Nachweis erbringen kann, das ein Mangel vorhanden und vor allem dem Verkäufer bekannt war und arglistig verschwiegen wurde! Das ist der Straftatsbestand der arglistigen Täuschung! Da kann man schreiben im Vertrag was man will, man verliert vor Gericht.
Da ich als Verkäufer meist alleine mehreren Kaufinteressenten gegenüberstand, die lügen im Schadens/Streitfall, das sich die Balken biegen, schützte mich auch dieser schöne Satz: Mündliche Nebenabreden haben nicht stattgefunden und bedürfen der Schriftform! Wichtig ist, dass das Handschriftlich vermerkt wird, nicht im vorgefertigten Kaufvertrag schon steht! Mit Hand geschrieben, stellt es eine sogenannte Individualabsprache dar und entfaltet so volle Wirksamkeit.
Auch sollte der Verk. darauf achten, kleinste Mängel penibelst aufzuführen, so kann der Richter erkennen, das anscheinend wirklich keine andere Nebenabreden stattgefunden haben, sonst hätte der gewissenhafte Verkäufer diese sicherlich nieder geschrieben.
Das mal zur Info für die Verkäufer! Wie sagte mein Anwalt immer "wer schreibt der bleibt"!
78 Antworten
Anspruch auf den "Vorsprung durch Technik" hat man leider nur bei den höheren klassen :-)
Naja hin oder her Audi/VW ist für mich trotzdem noch das einzig wahre...
Zitat:
@Davidb1993 schrieb am 5. Oktober 2015 um 13:05:49 Uhr:
Naja hin oder her Audi/VW ist für mich trotzdem noch das einzig wahre...
Wow, gleich zwei kapitale Schläge mitten in die Fresse (innerhalb einer Woche) und immer noch Fan.
Respekt. 😁
Aber egal, wollen ja nicht allzusehr Off-Topic werden.
Gruß Metalhead
Naja dann lernt man die guten seiten schätzen...ich mein egal welche marke irgendwo passt immer was nicht.
MfG