Zahlverhalten der Gesellschaft

Wenn ich mir so diesen Thread durchlese frage ich mich wirklich wer heute noch seine Einkäufe ohne Finanzierung zahlt?

Man liest fast nur von dubiosen Milchmädchenrechnungen und die Worte "Kredit, Bürgschaft, Pfandleihe, Finanzierung" sind in der Überzahl.

Zugegeben es ist sehr interessant sich in die Problemstellungen anderer einzulesen und die Naivität einiger Personen nötigt mir auch gelegentlich ein süffisantes Grinsen ab.

Vielen empfehle ich das Überdenken des Konsumverhaltens an erster Stelle. Einfach mal eine Stufe runterschalten und realistisch bleiben. Auch mal etwas gleich bezahlen. Wenn man das Geld nicht hat dann priorisieren und einen Kredit dafür aufnehmen. Das war es dann.

Grundsätzlich nimmt man einen Kredit im Privatbereich nur für Auto oder Eigenheim auf. Wer sich einen TV oder ähnliche Dinge finanziert ist in meinen Augen ein Assi. Da sollte man sich dann schon mal mit dem ALG2 Antrag beschäftigen wenn man nicht bereits ein Bezieher ist.

Leute kauft nur das was ihr euch leisten könnt und zahlt es gleich. Das ist einfacher als 5 Kleinkredite verwalten zu müssen.

Beste Antwort im Thema

TE,

du solltest ganz schnell deine diskriminieren Äußerungen über Menschen unterlassen, die etwas anderes als ein Auto oder eine Immobilie finanzieren. Das sind weder ausschließlich Assis noch zählen sie automatisch zur "Unterschicht".

Deine Wortwahl zieht sich so durch alle Threads, die Du im Finanzierungsforum über das Konsumverhalten gestartet hast.

Wer glaubst Du eigentlich, wer Du bist, um einen solchen Dreck über die große Mehrheit der konsomierenden Menschen auskübeln zu dürfen? Gerade Du, der Typ, der hier schon eine Lügenschichte nach der anderen über seine angeblichen Fahrzeuge erzählt hat.

Für mich bist Du ein verklemmter Spinner, nichts weiter.
Kannst gerne bimmeln, ist mir schxxxegal.

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Der Arbeitgeber kann sich aber mit der Argumentation der Möglichkeit der Rückholung der Steuer über die Jahreserklärung nicht exkulpieren. Er kann ja nicht immer wissen, wie die Einkommensverhältnisse des Arbeitnehmers aussehen. Wenn der noch andere Einkünfte hat, würde es eben nicht egal sein, dass keine Steuern einbehalten worden sind. Bei der Sozialversicherung gibt es eben keinen Jahresausgleich. Daher wird bei einer Lohnsteueraußenprüfung oder bei einer Prüfung der Deutschen Rentenversicherung ein solches Fehlverhalten fast immer aufgedeckt und wird zu Nachforderungen führen.

@XF-Coupe
Ich habe meine Stunden damals schon elektronisch per Transponder erfasst, nur würde man daran erkennen, dass ich in einigen Monaten nicht gearbeitet hatte, aber dafür Geld bekam.

Zitat:

@Goify schrieb am 4. Mai 2017 um 18:52:02 Uhr:


@XF-Coupe
Ich habe meine Stunden damals schon elektronisch per Transponder erfasst, nur würde man daran erkennen, dass ich in einigen Monaten nicht gearbeitet hatte, aber dafür Geld bekam.

Und gerade das hätte nicht nur Dich, sondern auch Deinen Arbeitgeber und auch den Steuerberater in erhebliche Schwierigkeiten bringen können.

Längst verjährt. 🙂

Zitat:

@Goify schrieb am 4. Mai 2017 um 19:28:15 Uhr:


Längst verjährt. 🙂

Deswegen habe ich den Konjunktiv bemüht.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 4. Mai 2017 um 12:34:01 Uhr:



wenn die 400-500 aber tatsächlich für die reine Rückzahlung von Konsumgütern draufgehen hege ich da so meine Zweifel

Es sei Dir unbenommen, dies in Zweifel zu ziehen und Dich in Deiner schwarz/weißen Welt weiterhin wohl zu fühlen ... 😉

Gruß
Der Chaosmanager

Auch wenn du das als schwarzweiß-denken abtust. Du willst mir doch nicht ernsthaft weismachen wollen, dass die Mehrheit der Menschen die solche konsumkredite haben, finanziell auf der sonnenseite des Lebens stehen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 4. Mai 2017 um 20:44:38 Uhr:


Auch wenn du das als schwarzweiß-denken abtust. Du willst mir doch nicht ernsthaft weismachen wollen, dass die Mehrheit der Menschen die solche konsumkredite haben, finanziell auf der sonnenseite des Lebens stehen.

Nein, das habe ich auch zu keinem Zeitpunkt behauptet (oder wo und wann willst Du das von mir gelesen haben??).

Aber Du wirst doch trotzdem nicht abstreiten wollen, dass es zwischen schwarz und weiß noch zahlreiche Abstufungen gibt ... und ob "schwarz" bei Finanzierungen mehrheitsfähig ist, ziehe ich doch sehr stark in Zweifel, obwohl es ja Zeitgenossen gibt, die vehement behaupten, dass die Mehrheit der Kreditnehmer unmittelbar vor der Verbraucherinsolvenz stehen würde. Dass dies nicht so ist, zeigt ein simpler Vergleich der Anzahl der Verbraucherkredite und die Zahl der Verbraucherinsolvenzen.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Mai 2017 um 18:17:48 Uhr:


Jupp, der Hinweis auf die Grenze von 400 Euro (heute 450 Euro) und die Abgabenfreiheit lässt keinen anderen Schluss zu, als dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.

Das ist richtig, war aber gar nicht die Ursprungsfrage. Das hat sich erst durch die Hintertür rausgestellt, dass es bei ihm so war. An dem gedanklichen Punkt war ich zugegebener Maßen nicht (weil das auch keiner bis dahin klar als Bedingung formuliert hat). Ich habe einfach nur gehört, dass man nur dann keine Steuern und Sozialversicherung zahlen muss, wenn man sich nur kleine monatliche Summen auszahlen lässt und nicht alles auf einmal.

Denn ich habe es genauso während meiner Studentenzeit wie er gemacht mit dem Arbeiten. Nur habe ich das Geld auf einmal bekommen und dann nach und nach in den Folgemonaten verlebt. Und ich habe keinen einzigen Cent Lohnsteuer gezahlt und auch keine Sozialversicherungen (klar, die Krankenkasse lief mit dem Studententarif weiter), trotz dessen, dass ich in 6 Wochen rund 5500€ verdient habe.

Fazit: Unterm Strich tut es der Dumme, wenn es auf eine geringfügige Beschäftigung hinaus läuft. Der Kluge lässt es sich auf einmal legal auszahlen und geht mit dem Geld vernünftig um.

Fixkosten abziehen und dann realistische variable Kosten ansetzen. Was dann übrig bleibt, für`s Auto.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 4. Mai 2017 um 21:17:36 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Mai 2017 um 18:17:48 Uhr:


Jupp, der Hinweis auf die Grenze von 400 Euro (heute 450 Euro) und die Abgabenfreiheit lässt keinen anderen Schluss zu, als dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.

Das ist richtig, war aber gar nicht die Ursprungsfrage. Das hat sich erst durch die Hintertür rausgestellt, dass es bei ihm so war. An dem gedanklichen Punkt war ich zugegebener Maßen nicht (weil das auch keiner bis dahin klar als Bedingung formuliert hat). Ich habe einfach nur gehört, dass man nur dann keine Steuern und Sozialversicherung zahlen muss, wenn man sich nur kleine monatliche Summen auszahlen lässt und nicht alles auf einmal.

Denn ich habe es genauso während meiner Studentenzeit wie er gemacht mit dem Arbeiten. Nur habe ich das Geld auf einmal bekommen und dann nach und nach in den Folgemonaten verlebt. Und ich habe keinen einzigen Cent Lohnsteuer gezahlt und auch keine Sozialversicherungen (klar, die Krankenkasse lief mit dem Studententarif weiter), trotz dessen, dass ich in 6 Wochen rund 5500€ verdient habe.

Fazit: Unterm Strich tut es der Dumme, wenn es auf eine geringfügige Beschäftigung hinaus läuft. Der Kluge lässt es sich auf einmal legal auszahlen und geht mit dem Geld vernünftig um.

Vielen Dank Jupp, genau an dem Punkt habe ich meinen Thread erfasst. Leider wohl zu unklar ausgedrückt. XF hat das alles auch bestätigt was ich meinte.
Einen schönen Tag allen.

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 5. Mai 2017 um 09:06:12 Uhr:



Zitat:

@Jupp78 schrieb am 4. Mai 2017 um 21:17:36 Uhr:


Das ist richtig, war aber gar nicht die Ursprungsfrage. Das hat sich erst durch die Hintertür rausgestellt, dass es bei ihm so war. An dem gedanklichen Punkt war ich zugegebener Maßen nicht (weil das auch keiner bis dahin klar als Bedingung formuliert hat). Ich habe einfach nur gehört, dass man nur dann keine Steuern und Sozialversicherung zahlen muss, wenn man sich nur kleine monatliche Summen auszahlen lässt und nicht alles auf einmal.

Denn ich habe es genauso während meiner Studentenzeit wie er gemacht mit dem Arbeiten. Nur habe ich das Geld auf einmal bekommen und dann nach und nach in den Folgemonaten verlebt. Und ich habe keinen einzigen Cent Lohnsteuer gezahlt und auch keine Sozialversicherungen (klar, die Krankenkasse lief mit dem Studententarif weiter), trotz dessen, dass ich in 6 Wochen rund 5500€ verdient habe.

Fazit: Unterm Strich tut es der Dumme, wenn es auf eine geringfügige Beschäftigung hinaus läuft. Der Kluge lässt es sich auf einmal legal auszahlen und geht mit dem Geld vernünftig um.

Vielen Dank Jupp, genau an dem Punkt habe ich meinen Thread erfasst. Leider wohl zu unklar ausgedrückt. XF hat das alles auch bestätigt was ich meinte.
Einen schönen Tag allen.

Interessante Wendung. Du hattest Dich doch recht unverblümt und geradezu abfällig über User allgemein geäußert, weil Du ihnen unterstelltest die Regelung der geringfügigen Beschäftigung nicht zu kennen. Aber egal, lasst uns nicht zu sehr ins Persönliche abdriften.

Zur Sache: Es ist einfach nicht richtig, dass man als Student innerhalb von 6 Wochen 5.500 Euro verdienen kann, ohne dass es zu irgendwelchen Abzügen kommt. Es gibt zwar die Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung, mit der die Sozialversicherungsfreiheit erreicht werden kann, aber der Abzug der Lohnsteuer kann nicht verhindert werden. Selbstverständlich kann man sich diese über eine Steuererklärung wieder zurückholen, wenn die Jahreseinkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Eine kurzfristige Beschäftigung bedingt einige Formalien, wie z.B. die diesbezügliche Vereinbarung, die von vornherein getroffen sein muss. Das Beschäftigungsverhältnis muss auf maximal 70 Tage beschränkt werden und der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, keine weitere kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse zu haben. Es sind eine Reihe weiterer Dinge zu beachten, wie z.B. auch dass der Student im Fall einer Familienversicherung aus dieser rausfallen könnte und sich selbst krankenversichern müsste. Man muss daher in jedem Einzelfall die vorliegenden Verhältnisse betrachten und eine allgemeingültige Beurteilung ist kaum möglich.

Der Kern meiner Aussagen ist, dass es viele Regelungen gibt, die es zu beachten gilt. Die hier dargestellten Vorgehensweisen einiger User mögen zwar in der Praxis verbreitet sein und auch in früheren Zeiten funktioniert haben, aber eben heute nicht mehr, weil die Kontrollen engmaschiger und dezidierter erfolgen. Ich bin auf diesem Gebiet seit über 30 Jahren tätig und kann mir dazu schon ein gutes Bild machen.

Danke für die Klarstellung!

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 5. Mai 2017 um 10:19:18 Uhr:



Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 5. Mai 2017 um 09:06:12 Uhr:


Vielen Dank Jupp, genau an dem Punkt habe ich meinen Thread erfasst. Leider wohl zu unklar ausgedrückt. XF hat das alles auch bestätigt was ich meinte.
Einen schönen Tag allen.

Interessante Wendung. Du hattest Dich doch recht unverblümt und geradezu abfällig über User allgemein geäußert, weil Du ihnen unterstelltest die Regelung der geringfügigen Beschäftigung nicht zu kennen. Aber egal, lasst uns nicht zu sehr ins Persönliche abdriften.

Zur Sache: Es ist einfach nicht richtig, dass man als Student innerhalb von 6 Wochen 5.500 Euro verdienen kann, ohne dass es zu irgendwelchen Abzügen kommt. Es gibt zwar die Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung, mit der die Sozialversicherungsfreiheit erreicht werden kann, aber der Abzug der Lohnsteuer kann nicht verhindert werden. Selbstverständlich kann man sich diese über eine Steuererklärung wieder zurückholen, wenn die Jahreseinkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Eine kurzfristige Beschäftigung bedingt einige Formalien, wie z.B. die diesbezügliche Vereinbarung, die von vornherein getroffen sein muss. Das Beschäftigungsverhältnis muss auf maximal 70 Tage beschränkt werden und der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, keine weitere kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse zu haben. Es sind eine Reihe weiterer Dinge zu beachten, wie z.B. auch dass der Student im Fall einer Familienversicherung aus dieser rausfallen könnte und sich selbst krankenversichern müsste. Man muss daher in jedem Einzelfall die vorliegenden Verhältnisse betrachten und eine allgemeingültige Beurteilung ist kaum möglich.

Der Kern meiner Aussagen ist, dass es viele Regelungen gibt, die es zu beachten gilt. Die hier dargestellten Vorgehensweisen einiger User mögen zwar in der Praxis verbreitet sein und auch in früheren Zeiten funktioniert haben, aber eben heute nicht mehr, weil die Kontrollen engmaschiger und dezidierter erfolgen. Ich bin auf diesem Gebiet seit über 30 Jahren tätig und kann mir dazu schon ein gutes Bild machen.

Ich habe die Sache übers Jahr ohne zusätzliche Einnahmen betrachtet und das im allgemeinen... Seis drum.
Das dir ein Post so dermaßen an die Nieren geht wundert mich sehr.
Auch warst du nicht alleinig angesprochen. Jetzt hoffe ich das dein Puls wieder unten ist und du keine langfristigen Schäden davonträgst nichts für ungut und einen schönen Tag.
Wenn du allerdings die Zeit hast die steuerlichen Regelungen in jedem Fall darstellen zu wollen und das in einem Forum dann tue das ich lese es dann irgendwann aber erwarte doch bitte nicht das jeder einen Aufsatz erstellt.

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 5. Mai 2017 um 10:49:27 Uhr:



Ich habe die Sache übers Jahr ohne zusätzliche Einnahmen betrachtet und das im allgemeinen... Seis drum.
Das dir ein Post so dermaßen an die Nieren geht wundert mich sehr.
Auch warst du nicht alleinig angesprochen. Jetzt hoffe ich das dein Puls wieder unten ist und du keine langfristigen Schäden davonträgst nichts für ungut und einen schönen Tag.
Wenn du allerdings die Zeit hast die steuerlichen Regelungen in jedem Fall darstellen zu wollen und das in einem Forum dann tue das ich lese es dann irgendwann aber erwarte doch bitte nicht das jeder einen Aufsatz erstellt.

Ich bin ganz ruhig. Und Du? Du hast doch die Leute allgemein angegriffen und sie als Blender dargstellt. Schon vergessen? Noch mal: Es ging hier um die korrekte Abrechnung und das habe ich klargestellt. Man muss solche Dinge differenziert betrachten und kann eben nicht irgendetwas über Gebühr vereinfachen, wenn man es richtig machen will. Solche Vereinfachungen könnten User veranlassen, daraus falschen Schlüsse zu ziehen und etwas falsch zu machen. Es ist eben mein Anspruch, fachliche Dinge richtig zu stellen. Tut mir leid, wenn das nicht gut ankommt.