Z3 Unfaller kaufen?
Guten Abend,
ich habe durch Zufall erfahren, dass die örtliche BMW Niederlassung einen 97er Z3 mit 1,8er Maschine auf dem Hof stehen hat, der zum Verkauf stehen würde.
Der Z hat eine originale und belegbare Laufleistung von 90tkm und ist – bis auf relativ viel Steinschlag auf der Motorhaube – in sehr ordentlichem Zustand. Leider hatte dieser Z3 einen Unfall, welcher vom Vorbesitzer bei BMW instandgesetzt wurde. Es gibt dazu ein sog. "Reparatur-Zertifikat", welches zwar Fahrzeug, Laufleistung, Ort und Datum der Instandsetzung dokumentiert (gleichzeitig als Garantie-Dokument für eben diese galt), jedoch keinen einzigen Hinweis auf die Höhe des Schadens oder die Art des Unfalles gibt. Der Unfall wurde von einer anderen BMW NL durchgeführt, sodass darüber weiter keine Hinweise beim Händler bekannt sind.
Ferner wurde der Motor vor 10tkm aufgrund eines Lagerschadens generalüberholt. Rechnung bei BMW über 3,5k Euro liegt vor.
Kosten soll der Wagen knapp 6k Euro.
Etwas merkwürdig finde ich, dass die Bremssättel anscheinend mal rot lackiert waren, denn von vieren wurden drei erneuert (unlackiert). Das ist natürlich optisch weniger ansehnlich.
Was ist von diesem Z zu halten? Ist zwar eine bewegte Geschichte, aber vielleicht keine Schlechte?
17 Antworten
Das ist richtig, ein Privatverkauf macht für ein Unternehmen immer deutlich mehr Aufwand, als der Verkauf an einen Gewerblichen, alleine schon aufgrund der Gewährleistung.
Ich würde ihn abhaken und weitersuchen. Im Gegensatz zu QPs ist der Markt für Roadster ja noch recht vielfältig...
Zitat:
@BMW_Classic schrieb am 14. August 2019 um 10:14:01 Uhr:
Soeben versucht. Keine Chance. Ohne die schriftliche Einwilligung des Eigentümers, aus der Zeit in welcher der Schaden behoben wurde, bekommst du nach der neuen Datenschutzrichtlinie keine einzige Auskunft. Man hat mir sogar verweigert, das Fahrzeug auf einer Hebebühne begutachten zu dürfen...gefällt mir alles gar nicht.
Spätestens jetzt wär´s Zeit für mich, leicht abwinkend mit einem leisen "isch in Ordnung" auf den Lippen weiterzuziehen...
Zitat:
@LarsenI schrieb am 14. August 2019 um 10:27:19 Uhr:
Ersteres mag wohl so sein, aber dass man Dir nicht erlaubt den Wagen auf eine Hebebühne zu stellen, halte ich für Schikane. Würde ich aus Prinzip schon als KO Kriterium ansehen, insbesondere bei einem Unfallwagen.Ich würde weitersuchen und wenn schon ein Unfallwagen, dann einen mit transparenter Historie. Das sollte das Mindeste sein...
Wenn der Händler nur im Paket an einen Händler verkaufen wird, wozu sollte man dann Zeit verplempern? ZEIT IST GELD!!