Yaris Tageszulassung

Toyota

Hallo liebe Forengemeinde!

Erstmal kurz was zu mir, ich weis das ein Auto ein Lenkrad und vier Räder hat und das war es dann auch schon. Bin, auch wenn ich meine Wünsche habe was ein Auto drin haben sollte, nicht besonders an Auto interessiert und setze mich daher auch nicht laufend nit den verschiedenen Themen hierzu auseinander. Nun ist es aber wieder soweit und nach gut 15 Jahren wird mein bisheriger VW up! in den Ruhestand versetzt. Ich möchte auf jedenfall was neues, mindestens ein Jahreswagen, da ich meine Autos fahre bis sie auseinander fallen, bzw. wie mein jetziger ein gewisses Alter einfach überschritten hat und erhöhte Wartungskosten langsam kommen.

Aus verschiedenen Gründen bin ich nun zum Toyota Yaris gekommen und das soll mein neuer fahrbarer Untersatz werden.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich sah gestern bei meinem Toyota Händler eine Tageszulassung zu einer Premiere Edition mit meiner Wunschfarbe etc. für rund 30000€. Die Vor- und Nachteile zu dem Thema sind mir bekannt. Die Erstzulassung erfolgte 02/2024, Kilometerstand 50km und sieht somit erstmal ganz gut aus. Optisch müsste es bereits das 2024 Modell sein. Was mich jetzt stutzig macht, wieso steht die Kiste seit Februar beim Händler und was macht das mit der Hybridbatterie, wenn der Wagen seit Februar 2024 gerade mal 50 km bewegt wurde.

Was ist da eure Meinung, bedenkenlos zuschlagen oder was gibt es hier zu beachten, was man auf jedenfall ansprechen und sich schwarz auf weiss geben lassen müsste. Oder doch eher neu bestellen?

Grüße und Vorweg schon mal Danke für Eure Meinungen/Erfahrungen.

36 Antworten

Zitat:

@Bernhard22 schrieb am 2. November 2024 um 15:26:51 Uhr:


ja genau, das ist dann keine Tageszulassung sondern eben ein Vorführ-/Mietwagen. Der von mir als Tageszulassung gekaufte Yaris war überhaupt nicht zugelassen, sprich ich bin hier der Erstbesitzer.

Warum heißt das wohl TAGES ZULASSUNG? Wenn DU als erster Eigentümer in die Papiere eingetragen wirst, ist es ein Neuwagen (oder wenn er mehr als ein Jahr auf dem Hof gestanden hat, ein Lagerbestandswagen).

Das Dein Händler es als Tageszulassung bezeichnet, liegt vielleicht einfach daran, dass er Dir einen besseren Preis machen wollte...

P.S.: Das Ganze (inkl. der Zulassung als Mietwagen) kann im folgenden Wikipedia-Eintrag (auch Diskussionsseite lesen!) nachgelesen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Tageszulassung

Zitat:

@NordseeBMW schrieb am 2. November 2024 um 16:45:29 Uhr:


Tageszulassungen und sogar Neuwagen werden mit roten Kennzeichen für Probefahrten genutzt. Das ist mir schon oft angeboten worden.

Das KANN der Händler natürlich machen, allerdings hat er dann ein Problem, wenn auf dieser Probefahrt ein Unfall passiert, da dann das Auto praktisch unverkäuflich wird, die Versicherung aber nur die Wiederherstellung übernimmt (+ eventuell geringe Wertminderung). Und als Kunde würde ich wert darauf legen, dass eine Tageszulassung oder ein Neuwagen nur wenige Kilometer auf der Uhr hat oder der Rabatt muss entsprechend sein. 50km wäre da für mich eine absolute Obergrenze, danach würde ich immer einen ordentlich Preisnachlass verlangen.

Manche Händler haben Kilometer-Rückstellgeräte, die können dir die 50 km einstellen.

Das hast du doch schon in der dritten Antwort hier geäußert und den TE versucht zu verunsichern.

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In dem Fall wäre eine gelegentliche Probefahrt vielleicht ja gar nicht schlecht gewesen 😉

Bei der Hybridbatterie sehe ich da übrigens wenig eine Gefahr aber der 12V Starterakku könnte was ab gekriegt haben.

Wenn der Wagen aber wirklich so lange steht würde ich echt versuchen noch was raus zu handeln.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 03. Nov. 2024 um 00:41:04 Uhr:


aber der 12V Starterakku könnte was ab gekriegt haben.

Wenn der Wagen aber wirklich so lange steht würde ich echt versuchen noch was raus zu handeln.

Die "Starterbatterie" ist wohl eine grundsätzliche Schwachstelle am Hybrid bei wenig Fahrstrecke und dadurch Nachladung. Dazu findet man in diversen Foren etliche Beiträge.

Die reine Standzeit an sich sehe ich beim vorhandenen Markt nicht wirklich als Ansatzpunkt für einen deutlichen Preisnachlass.

Zitat:

@EthanolAAM schrieb am 3. November 2024 um 10:20:19 Uhr:


Die reine Standzeit an sich sehe ich beim vorhandenen Markt nicht wirklich als Ansatzpunkt für einen deutlichen Preisnachlass.

Beim „vorhandenen Markt“? Das Jahresende nähert sich, bald sind die 2024er Autos noch schwerer verkäufliche Vorjahresmodelle. Teilweise haben die Händler sogar noch 2023er Tageszulassungen stehen.

Wem die Standzeit nicht passt, der darf ja gerne einen gefahrenen Gebrauchten kaufen.
Dass die Autos zu den Preisen (nicht) weggehen ist Bestätigung und Beweis dagegen gleichzeitig, dass der Markt ist wie er ist. Würde ich einen Kleinwagen für den Preis von rund 30.000€ kaufen? Nein, aber den Yaris Hybrid von 2015 mit 68.000km für 16.998€ beim Händler um die Ecke auch nicht...

@EthanolAAM kann dir nur zustimmen.... hab den Yaris Hybrid von 2024 als Neuwagen um 24.100€ gekauft, einen gleichwertigen gebrauchten von 2021 (mit ca. 40.000 km) hätte ich nicht billiger als 19-20.000€ bekommen.... Hätte sich also kaum ausgezahlt -Gebrauchtwagenmarkt ist derzeit sehr sehr teuer.

Kann ich ebenfalls bestätigen.
Ein Yaris als EU Import, also neu, kriegt man mit Basisaustatung sogar unter 20.000 Eur.
Kaum teurer als Gebrauchter mit 50 tkn auf dem Tacho.
Verstehe nicht.

Wo liegt denn das Problem?

Wenn eine Tageszulassung oder ein Gebrauchter preislich nicht zusagen, dann kauft man sich in der Tat einen Neuwagen. Sofern man seine Wunschausstattung zum ähnlichen Preis bekommt, soll sich der Händler seine überteuerten TZ oder Gebrauchten halt an die Wand nageln.

Was auf den Preisschildern oder auf den Händlerseiten für Preise aufgerufen werden bei Gebrauchten, ist wirklich heftig. 3000€ weniger als neu für einen 2-3 Jahre alten Gebrauchtwagen, ist nur schwer nachvollziehbar. Das kann eigentlich nur bedeuten, dass die Preise heftige Verhandlungsbasis sind. Oder aber es gibt genügend Käufer, die die paar tausend Euro Unterschied zum Neuwagen einfach nicht aufbringen können.

Aber was ist nun das Fazit daraus? Klingt alles irgendwie zwar korrekt mit den relativen Preisen und dem Gebrauchtmarkt, ist aber zugleich auch irrelevant für den TO.

Ausgangssituation ist, dass eine ältere TZ wie die des Angebotes des TO natürlich einen satten Preisabschlag haben sollte, denn man hat als Käufer auch besagte entsprechende Nachteile. So läuft es seit jeher und ist auch nachvollziehbar.

Hallo miteinander,

es wird nun ein Style plus mit Vollausstattung. Leider derzeit nicht mehr bestellbar, da hierzu am 05.11. Bestellschluss war auf Grund des "Updates" zum Februar 2025. Nun heißt es erstmal warten, Informationen gehen den Händlern erst im Laufe des Dezembers zu.

Euch allen Danke für Eure Beiträge und Hinweise.

Erholsames und schönes Wochenende.

Nur mal noch hinterher ein Hinweis für die Versicherung einer Tageszulassung:

Versicherungen bieten von sich aus häufig den Baustein der Neupreisentschädigung im Kaskofall. Was bedeutet das bis zu zwei Jahre lang bei einem Kaskoschaden, bei dem das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, der aktuelle Neupreis am Tag des Schadenfall ersetzt wird.

Man verursacht beispielsweise einen Unfall, bei dem man zu 100 % schuld ist. Das eigene Auto ist so stark beschädigt, dass die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Damit ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Im Normalfall wird einem da der Wiederbeschaffungswert gezahlt. Also die Summe, die nötig ist, um ein Auto in diesem Alter, mit diesem Kilometerstand und dieser Ausstattung am Gebrauchtmarkt zu beschaffen. Mit der Neupreisentschädigung bekommt man aber wie gesagt den aktuellen Neupreis dieses Modells.

Was jetzt dabei unbedingt zu beachten ist:

Die freiwillige Leistung der Neuwertentschädigung bezieht sich bei den Versicherungen meistens auf den Erstbesitzer des Fahrzeugs. Eine Tageszulassung wurde jedoch auf den Händler als Erstbesitzer zugelassen. Als Käufer dieser Tageszulassung hat man keinen Anspruch auf die freiwillige Leistung der Versicherung! Man ist ja schon der zweite Besitzer.

In diesem Fall muss man (bei Interesse an der Leistung) einen Zusatzbaustein abschließen, der die Neuwertentschädigung beinhaltet.

Bei der HUK nennt sich dieser Baustein beispielsweise „Kasko Plus“. Dieser beinhaltet aber dazu neben der Erweiterung auf 36 Monate Neuwertentschädigung auch noch die Leistung bei Schäden an eigenen Fahrzeugen und Eigentum. Beispielsweise, wenn man mit dem versicherten Auto seinen Zweitwagen aneckt oder gegen das eigene Garagentor kracht.

Nur so als Info, weil jahrzehntelang war das auch bei Tageszulassungen inkludiert und selbst die Hotlines der Versicherungen, wissen das teilweise nicht.

Das schreibt die HUK zur Kako Plus.
Bei Gebrauchtwagenkauf bis 36 Monate Kaufwertentschädigung.
Und das ist eine TZ.

Zitat:

@Herne schrieb am 20. November 2024 um 12:18:04 Uhr:


Das schreibt die HUK zur Kako Plus.
Bei Gebrauchtwagenkauf bis 36 Monate Kaufwertentschädigung.
Und das ist eine TZ.

Da weiß ich jetzt nicht so ganz, was du genau damit ausdrücken möchtest.

Wenn die Tageszulassung schon unter die Definition Gebrauchtwagen fällt, ist das natürlich noch mal was anderes. Mir ging es jetzt in erster Linie um die Unterscheidung Tageszulassung beim ungenutzten Neuwagen versus Erstzulassung auf den privaten Käufer.

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