XXL-Anhänger, neue Lichtanlage, Unterboden-Elektrik, Ich bitte um Eure Meinung + Ratschläge.
Hallo.
Ich brauch mal Euer prüfendes Auge wegen meinem Anhänger; Tipps und Ratschläge wären auch willkommen.
🙂
Nein, ich bin kein Caterer.
Der Anhänger stammt von einem Caterer, der 2021 durch Corona "pulverisiert" wurde und ich konnte nach 10 Jahren Suche meinen absoluten Traum-Anhänger für 'n Apple und ein Ei abstauben.'
In (damals) desolatem Zustand!
Es handelt sich um folgenden Anhänger:
DAV Limburg (nahe Koblenz, nahe A3).
Planenanhänger.
Verschweißter Aufbau.
Sonderanfertigung von DAV Limburg.
Tandemachser (natürlich Auflaufbremse!).
Darf 2000kg laden (abgelastet, darf eigentlich 2500kg laden).
100km/h-Freigabe mit jüngeren Reifen möglich, kommt noch.
(Zugfahrzeug: Mercedes ML 320 W163 = Du spürst den Anhänger auch bergauf nicht.)
(Autobahn-Standard-Reisegeschwindigkeit mit Anhänger: 85-95km/h.)
(Es ist aber, wie ich mal versehentlich = in Gedanken versunken plötzlich feststellte, 130 möglich. 😁 )
(Aber das reize ich nie aus, bin ja nicht bescheuert!)
Ist schon etwas älter, wurde aber 2021 durch Anhaenger-NRW komplett saniert & frisch getüvt.
Problem 1:
Heute krachte mir ein Genie hinten rein, daß die Lichtanlage völlig vernichtet wurde.
Da ich den Anhänger morgen + Samstag dringend brauche, überarbeitete ich ihn von 15:00 bis gerade eben um 01:45.
Karosserie: Nicht verzogen.
Neue Lichtanlage. 7500mm Verkabelung, 7-polig.
Ich habe alles selbst verkabelt.
Ok - Die Nebelschlußleuchte habe ich nicht anschließen können, die hängt MOMENTAN (!!!) nur so als Deko da.
Da die neuen beiden Rückleuchten in Punkto Kennzeichenbeleuchtung nicht hell genug waren, hab ich 2 alte dran gemacht und "ein bißchen gebastelt" (aber fachgerecht und solide!), womit die Kennzeichenbeleuchtung jetzt bestens funktioniert - ein TÜV-Prüfer würde wahrscheinlich schmunzeln und mir rechts und links eine klatschen und sagen: "Ist ok! Hier haste die Plakette! Haub ab, eh ich's mir anders überlege!".
😁
Um auf's Problem zu sprechen zu kommen:
Ihr hättet die Verkabelung hinter der Heckstoßstange vorher sehen müssen.
Kabelsalat total; teils korrodiert, teils Schutzkappen nicht mehr einwandfrei.
Ob DAV Limburg das je so produziert hat, weiß ich nicht.
Schaut Euch bitte die Fotos an.
Dann seht Ihr, wie ich die Kabel-Schaisse angebracht habe.
Es ist bis zum Sommer erst mal eine Übergangs-Lösung, bis mir was Besseres einfällt.
Grundgedanke war:
- Vor Spritzwasser schützen!
- Vor Steinschlägen etc. schützen!
- Hübsch und ordentlich anbringen!
- Alles gegen Erschütterungen etc. einigermaßen sichern.
Ob das so TÜV-konform ist, weiß ich nicht sicher.
Der Kabelschacht wurde mit 12 Schrauben (je 9mm Gewinde) in die Unterseite der Holzplatte geschraubt.
(Die Stelle, wo ich den Kabelschacht anbrachte, habe ich vorher mit Bitumen gestrichen, dieses wird durch den Kabelschacht verdeckt.)
Der Deckel des Kabelschachtes ist nur draufgesteckt.
Aber ich kriege ihn, obwohl er nach rechts und links Platz zum rutschen hätte, kaum bis gar nicht verschoben, der Deckel müßte also fest sein und jene 95km/h auf der Autobahn aushalten.
Denke ich.
Was denkt Ihr dazu?
Problem 2:
Wenn ich hier eh schon mal ein Thema aufmache, kann ich auch direkt danach fragen.
Wer viel auf A61 / A3 / etc. unterwegs ist, kennt die Krone-Rückleuchten der Sattelzug-Auflieger der LKW's.
Ein niederländischer LKW hatte auch mal richtig geile Sattelzug-Auflieger-Rückleuchten.
Nicht so 0815-Teile, sondern wirklich richtig geil gestylte Rückleuchten!
Vom Feinsten!
Und:
3x Rücklicht/Bremslicht/Blinker je Seite im Rücklicht als LED verbaut!
Genau sowas finde ich bei Ebay & Co nicht.
Hat jemand eine Idee, wo ich sowas finde?
Das hätte ich gerne für meinen Anhänger.
Wenn mir da jemand einen Tip geben könnte, das wäre super.
---
Der Anhänger soll spätestens vor Weihnachten nochmal eine neue Lichtanlage bekommen.
Zum einen jene vorgenannten Rücklichter.
Zum Anderen zusätzlich zur Nebelschlußleuchte 2 Rückfahrscheinwerfer in LED.
Dazu: Seitlich je 6 kleine orange Leuchten (vergleiche mit den Leuchten von Renault MAster 3 L3 H2).
Dazu: Vorne und hinten = an jeder Ecke diese ca. 5cm abstehenden Front-/Rück-Lichter = nach vorne (warm)weiß, nach hinten rot.
---
Für Vorgenanntes benötige ich natürlich erst mal jene speziellen Rückleuchten; und sie müssen auch für den Anhänger zugelassen oder zumindest über meinen sehr gutmütigen Prüfer hier eintragbar sein.
Wenn Ihr mir zu beiden Problemen mal was sagen könntet, da würde ich mich freuen.
50 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
oh doch die geht weiterhin
Zitat:
aber einen Wiederstand hat er trotzdem gebraucht
Zitat:
Wie scho geschrieben sind bei mir noch keine LED ausgefallen
das du dir selber widersprichst , merkst du ?
Wie willst du denn wissen , das deine Blinkerüberwachung funktioniert, wenn noch nie eine LED ausgefallen ist? Dein Widerstand verbrät doch den Strom , der normalerweise durch die Glühlampe verbraucht wird, deine LED braucht so gut wie keinen Strom. D.h. wenn diese ausfällt, kann das gar nicht erkannt werden!
Wenn , was extrem unwahrscheinlich ist bei richtiger Berechnung , der Widerstand durchbrennen sollte, dann würde ein Fehler angezeigt werden!
Es ist technisch einfach nicht möglich , eine Blinkerüberwachung zu konstruieren , die sowohl bei LED als auch bei normalen Lampen im Anhänger funktioniert!
mfG Volker
Ich hab unzählige Zugfahrzeuge (PKW) und zig unterschiedliche LED Rückleuchten gesehen keine einzige mit egal welcher Konstruktion hat querbeet sauber funktioniert. Die einzigen Rückleuchten die immer an allen PKWs funktionieren sind die Glühlampenrückleuchten!
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 19. März 2023 um 16:48:49 Uhr:
Ich hab unzählige Zugfahrzeuge (PKW) und zig unterschiedliche LED Rückleuchten gesehen keine einzige mit egal welcher Konstruktion hat querbeet sauber funktioniert. Die einzigen Rückleuchten die immer an allen PKWs funktionieren sind die Glühlampenrückleuchten!
Richtig
Genau meine Meinung!!
Und für nicht so fitte Autoelektrik Bastler ist "Analog" die absolut beste und vor allem Einfachste Lösung.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. März 2023 um 11:23:32 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. März 2023 um 11:23:32 Uhr:
Zitat:
oh doch die geht weiterhin
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. März 2023 um 11:23:32 Uhr:
Zitat:
aber einen Wiederstand hat er trotzdem gebraucht
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. März 2023 um 11:23:32 Uhr:
Zitat:
Wie scho geschrieben sind bei mir noch keine LED ausgefallen
das du dir selber widersprichst , merkst du ?
Wie willst du denn wissen , das deine Blinkerüberwachung funktioniert, wenn noch nie eine LED ausgefallen ist? Dein Widerstand verbrät doch den Strom , der normalerweise durch die Glühlampe verbraucht wird, deine LED braucht so gut wie keinen Strom. D.h. wenn diese ausfällt, kann das gar nicht erkannt werden!
Wenn , was extrem unwahrscheinlich ist bei richtiger Berechnung , der Widerstand durchbrennen sollte, dann würde ein Fehler angezeigt werden!Es ist technisch einfach nicht möglich , eine Blinkerüberwachung zu konstruieren , die sowohl bei LED als auch bei normalen Lampen im Anhänger funktioniert!
mfG Volker
das ist mir scho klar...
der Wiederstand nimmt den Strom weg... aber das habe ich auch nur dazu geschrieben weil hier geschrieben wurde die LED halten nicht lang... daher das Beispiel mit meinem MOG 14 Jahre...
weil wir eigentlich hier gerade über Anhänger schreiben und nicht um LED allgemein...
aber um das Problem zu lösen gibt es lastunabhäng Blinkrelais die getauscht werden und bei Heutigen Fahrzeugen sind keine einfachen Relais mehr verbaut und das LED Problem betrifft nur noch Ältere Fahrzeuge...
Ähnliche Themen
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 19. März 2023 um 16:48:49 Uhr:
Ich hab unzählige Zugfahrzeuge (PKW) und zig unterschiedliche LED Rückleuchten gesehen keine einzige mit egal welcher Konstruktion hat querbeet sauber funktioniert. Die einzigen Rückleuchten die immer an allen PKWs funktionieren sind die Glühlampenrückleuchten!
genau darum sieht man auch immer wieder Anhänger die mit der schönen Glühlampen Technik einen Massefehler haben und alles Blinkt wie so ein Weihnachtsbaum...
Ne weil die Leute sich nicht um die Anhänger kümmern!
Nur andersrum ist auch besser das der Anhänger an Fahrzeug A funktioniert und und wenn man ein anderes Fahrzeug kauft nicht mehr!
Moin Moin !
Zitat:
aber um das Problem zu lösen gibt es lastunabhäng Blinkrelais die getauscht werden
Ja , damit funktioniert der Anhänger dann bei genau diesem einen Fzg, aber das Problem der Blinkerüberwachung ist damit noch verschlimmert , denn damit funktioniert die auch ohne Anhänger nicht mehr.
Zitat:
i Heutigen Fahrzeugen sind keine einfachen Relais mehr verbaut
weswegen da auch kein anderes (lastunabhängiges) Relais eingebaut werden kann.........
Zitat:
das LED Problem betrifft nur noch Ältere Fahrzeuge...
völlig falsch! gerade neuere mit Glühlampenüberwachung und erst recht mit CAN-Bus kommen damit gar nicht zurecht!
Zitat:
genau darum sieht man auch immer wieder Anhänger die mit der schönen Glühlampen Technik einen Massefehler haben und alles Blinkt wie so ein Weihnachtsbaum...
Das Problem hast du bei LED noch viel schlimmer! Die leuchten nämlich schon bei so geringen Strömen , bei denen ein Glühfaden gerade mal handwarm wird.
mfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. März 2023 um 15:17:05 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. März 2023 um 15:17:05 Uhr:
Zitat:
aber um das Problem zu lösen gibt es lastunabhäng Blinkrelais die getauscht werden
Ja , damit funktioniert der Anhänger dann bei genau diesem einen Fzg, aber das Problem der Blinkerüberwachung ist damit noch verschlimmert , denn damit funktioniert die auch ohne Anhänger nicht mehr.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. März 2023 um 15:17:05 Uhr:
Zitat:
i Heutigen Fahrzeugen sind keine einfachen Relais mehr verbaut
weswegen da auch kein anderes (lastunabhängiges) Relais eingebaut werden kann.........
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. März 2023 um 15:17:05 Uhr:
Zitat:
das LED Problem betrifft nur noch Ältere Fahrzeuge...
völlig falsch! gerade neuere mit Glühlampenüberwachung und erst recht mit CAN-Bus kommen damit gar nicht zurecht!
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. März 2023 um 15:17:05 Uhr:
Zitat:
genau darum sieht man auch immer wieder Anhänger die mit der schönen Glühlampen Technik einen Massefehler haben und alles Blinkt wie so ein Weihnachtsbaum...
Das Problem hast du bei LED noch viel schlimmer! Die leuchten nämlich schon bei so geringen Strömen , bei denen ein Glühfaden gerade mal handwarm wird.mfG Volker
es ist gut das man alles was mit LED zutun hat versucht schlecht zureden und gut das es diese Glühbirnen Technik bald nicht mehr geben wird...
es ist gut das man alles was mit LED zutun hat versucht schlecht zureden und gut das es diese Glühbirnen Technik bald nicht mehr geben wird...
LED schlecht reden ist das eine ,aber an vielen Anhängern diese LED Tannenbäume die völlig ohne Plan flackern und Blinke zu sehen das andere.
Das muß ja irgendeinen Grund haben denn man kann die Anhänger(zb.Humbaur=Serienprodukt) ja fertig kaufen und trozdem flackert es auch da.
Da es sich aber um Verkehrssicherheit handelt sollte man das ganze Thema doch etwas ernster nehmen.
Denn wenn man vorne im Zugfahrzeug sitzt sieht man ja nicht was sich da hinten am Anhänger so abspielt ,denn die wenigsten( mich eingeschlossen) prüfen ja vor der Fahrt ob die Beleuchtung auch funktioniert.
Bei meinem Anhänger ist es nur so das er so breit ist das ich wenigstens die seitlichen Begrenzungsleuchten im Rückspiegel sehe.Und die Sofitten waren in ca 20 Jahren erst 1 oder 2 mal defekt( echt war)
Ich persönlich finde die LED Rückleuchten toll aber ich kenn halt keine LED Rückleuchte die bei egal welchem Zugfahrzeug sauber funktioniert selbst in neu! Aber leider alle Glühlampenrückleuchten kommen mit jedem Zugfahrzeug zurecht wenn sie in Ordnung sind!
Mein Anhänger hat extra keine LEDs weil er an unterschiedlichste Zugfahrzeuge gehangen wird und egal woran ich ihn hänge immer funktionieren die Leuchten wie sie sollen. Bei LED was hab ich nicht schon rumgebastelt mal funktioniert es an dem mal an einen anderen Zugfahrzeug aber keine Lösung hat bisher überall funktioniert
Du hast geschrieben:
"Also zu wenig , um diesen Anhänger im Jetz-Zustand mit 100 km/h ziehen zu dürfen."
und
"uninteressant. es zählt das eingetragende Leergewicht und nicht ein beliebiger Istzustand, der immer eine Teilbeladung darstellt."
Um diese Diskussion ein für alle Male im Keim restlos zu ersticken:
Wir reden hier von einem (beinah Monopol-Stellung) Anhänger-Center aus NRW, welches so professionell arbeitet, daß andere (Möchte-Gern-)Anhänger-Spezi's dagegen mehrheitlich wie die Kindergartentruppe aus Schildbürger-City darstehen.
Wenn meine Langjährigen Bekannten = jenes Anhängercenter mir sagt, daß ich für BlauSilber - insbesondere die schwarzen Schafe unter BlauSilber - unantastbar bin, dann ist das so; denen unterlaufen da keine Fehler.
Zumal sich dieser Fakt in den letzten 2 Jahren schon 2x unter Beweis stellte.
Mein W163, mein Anhänger und ich sind somit unantastbar, solange immer alles schön gepflegt, gewartet und gesichert wird.
Das ist ja schön und gut, daß Du mich da irgendwo zu bewahren versuchst, aber wie gesagt:
Ich vertraue voll auf "mein" Anhänger-Center.
Daher beende ich jetzt zu diesem Detail die Diskussion!
(Zumal es sich hier um die Lichtanlage und die Elektrik am Unterboden geht....)
Du hast geschrieben:;
"Dazu gehören sämtliche nach aussen wirkenden aktiven und passiven Beleuchtungseinrichtungen am Fzg. ( eine genaue Auflistung siehe §22a StVZO) https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html (usw.)."
Verdammt - jede Menge Input.
Preisfrage:
Es ist mir legal möglich, z.B. über Quellen wie Blauer Tacho Mönchengladbach alle meine Leuchtmittel in meinem Fuhrpark von normalen Glühbirnen/Halogen/wat-auch-immer auf LED-Leuchtmittel umzustellen.
Das geht legal.
Auch in den Leuchtmittel-Fassungen meines Anhängers.
Das heißt:
Ich habe dann eine alte KONVENTIONELLE Lichtanlage am Fahrzeug/Anhänger, welche aber mit LED-Leuchtmitteln gefüttert ist - aber mit 90% weniger Stromverbrauch.
Bleiben wir beim Anhänger.
Wo ist da - elektrotechnisch! - der wesentliche Unterschied zwischen der nicht konventionellen LED-Lichtanlage und der konventionellen Lichtanlage, die mit LED-Leuchtmitteln gefüttert ist?
@alle
Die Diskussion zwischen den LED-Fans und den Glühbirnen-Fans ist interessant und amüsant.
Ich fahre jährlich um die 60.000km.
Auf meinen rund 60.000km sehe ich viel zu häufig (hab nicht gezählt) Fahrzeuge, wo die nicht-konventionelle LED-Leuchte XY aus beispielsweise 12 LED's besteht, aber nur maximal 11 LED's arbeiten.
Desto älter das Fahrzeug, desto häufiger sehe ich solche Effekte.
Das stößt natürlich immens negativ zu Ungunsten der LED's auf.
Fußnote:
Bei den LKW's sehe ich sowas bei gefühlt höchstens 1 von 100 LKW's.
Schlußfolgerung:
Entweder machen Krone und Co irgendwas besser als die PKW-Branche oder aber die Speditionen tauschen monatlich (?) ihre LED-Rückleuchten.
Was von beidem trifft jetzt zu?
Moin Moin !
quote]Um diese Diskussion ein für alle Male im Keim restlos zu ersticken:
Zitat:
Ich vertraue voll auf "mein" Anhänger-Center.
Daher beende ich jetzt zu diesem Detail die Diskussion!
Tja , wer lieber auf den hört ,der etwas verkaufen will , anstelle sich mit den eindeutigen Fakten zu befassen.
Ich für meinen Teil vertraue nun einmal auf die Gesetzeslage.
aus: https://www.tuev-nord.de/.../
"""Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer 0,3
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
0,8 bzw. 1,0*
andere Anhänger
1,1bzw. 1,2*
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:
der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgerüstet ist. """
Du kannst selber nachrechnen !
Zitat:
Es ist mir legal möglich, z.B. über Quellen wie Blauer Tacho Mönchengladbach alle meine Leuchtmittel in meinem Fuhrpark von normalen Glühbirnen/Halogen/wat-auch-immer auf LED-Leuchtmittel umzustellen.
Das geht legal.
Auch da irrst du! Wie vorher bereits dargelegt , alle Beleuchtungseinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. Die Bauartgenehmigung beinhaltet das Leuchtmittel. Es ist daher legal nicht möglich in einer Leuchte das genehmigte Leuchtmittel gegen eine LED auszutauschen.
Ausnahme : Für exakt diese Leuchteinheit gibt es eine Austausch-LED mit einer entsprechenden ABE.
Gibt es bislang aber nur für ganz wenige H4-Scheinwerfer.
Zitat:
Wo ist da - elektrotechnisch! - der wesentliche Unterschied zwischen der nicht konventionellen LED-Lichtanlage und der konventionellen Lichtanlage, die mit LED-Leuchtmitteln gefüttert ist?
Da gibt es keinen. Technisch gesehen kombiniert man die Nachteile der herkömlichen Leuchte ( Wasserundicht, daher rostig mit Übergangswiderständen) mit den Nachteilen der LED (durch nicht definierten geringen Strom Probleme mit der Elektronik des Zugfzges , die wiederum sich auf den Anhänger auswirken) .
mfg Volker
Seltsam das alle Sachen entweder als Innenbeleuchtung verkauft werden oder mit dem Hinweis nicht im Straßenverkehr nur für Offroad oder Rennstrecke.
Diese Info stammt von deren eigenen Website!
Ach eh ich es vergesse gibt mittlerweile ja LEDs für gewisse Fahrzeuge die legal als Ersatz dienen wie die Osram LED Nightbreaker aber die haben spezielle Auflagen.
Leute bin ich jetzt völlig bescheuert?
Ich hab doch damals 2019/2020 aus reinem Interesse, wo es darum ging, die Beleuchtung meines Fahrzeugs mittels Komplett-Austausch der Leuchtmittel (Glühbirne raus, LED rein) heller zu machen (Abblendlicht, Rückleuchten, Nebelschlußleuchte) GENAU DA bei https://www.blauertacho4u.de nachgeschaut!
(Es war und blieb ein reines Gedankenspiel, weil: "Never change a running system!"😉
Das Sortiment von denen war immens erschlagend!
Zumindest damals gab es da Leuchtmittel für vorne (H7-Birne), welche NICHT mit "im Straßenverkehr nicht zulässig" gekennzeichnet waren.
Habt Ihr auch wirklich richtig geschaut?
Ich prüf das morgen mal.
Denn damals gab es wirklich jene (angeblich) legalen H7-LED-LEuchtmittel bei denen.
Daß die natürlich auch sehr viel nicht Zulässiges für die, die gerne an ihrem Auto tunen und spielen, haben, is ja wohl klar....
;-) 😁
Ich will nicht sagen ja du bist bescheu…..t aber es gibt bis heute nicht mal zugelassene H7 LEDs für den W163.
Ich kenne den Laden bereits recht lang mittlerweile steht es groß gekennzeichnet nicht zugelassen für die StVO früher stand das im Kleingedruckten bzw als Hinweis nur als Innenbeleuchtung zu verwenden.
Wann das auf diese neue Kennzeichnung geändert wurde keine Ahnung.