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XV 535 Zusatzscheinwerfer

MBK

Hallole,
ich würde gern meiner Virago zwei zusätzliche Scheinwerfer verpassen. Erstens sieht es besser aus, zweitens wird man tagsüber besser gesehen und drittens ist die Strasse bei Nacht besser ausgeleuchtet. Laut TÜV Leonberg darf das aber nicht sein bei Moppeds bis Bj. 1999, da regionales Recht! Meine ist Bj. März 1994. Ich habe aber bei Ebay welche mit "Harley Davidson" Umbau gesehen, d.h. unter anderem zwei gleiche Zusatzscheinwerfer, angeblich mit TÜV-Segen.
Kann mir da jemand etwas dazu sagen? Würde auch gern ein paar Begrenzungsleuchten montieren. Das würde zwar aussehen wie ein Glühwürmchen, würde mir aber gefallen, hi!
Vielen Dank schon mal für Eure Antwort(en)
Gruß Carina_58

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40 Antworten

hallo carina !
es ist erlaubt!
wenn du entweder die beiden zusätzlichen scheinwerfer leuchten hast oder nur das fernlicht
es dürfen maximal 2 leuchten
hab auch probleme mit dem tüv gehabt deswegen
naja jetzt fahr ich doppelscheinwerfer und habe unter den rasten nebelscheinwerfer *grins*

Moin Black Rider,
danke für die Antwort!
Das heisst, Du hast zwei Fernscheinwerfer (einen links und einen rechts vom Hauptscheinwerfer) und noch zwei Neblis an dem Sturzbügel. Richtig so? Hast Du mal ein Foto von Deinem Mopedle?
Und wie hast Du das durch den TÜPF bekommen? Hast Du dazu irgend welche gesetzlichen Regelungen ausgegraben, um das zu rechtfertigen?
Gruß Carina_58

Wie sieht es eigentlich mit den Blinkern als Begrenzungsleuchten aus, so wie in USA?

Das ist schon heftig! Einerseits wird hier der TÜPF eingeführt, um die Sicherheit zu gewährleisten, andererseits sind zusätzliche Leuchten, die definitiv der Sicherheit zuträglich sind, nicht erlaubt.
Ich glaube, das muss man(n) wohl nicht unbedingt verstehen, oder?

Diese Aussage stimmt so nicht. Begrenzungsleuchten sind in Deutschland durchaus erlaubt, nur müssen diese nach vorne weiß und nach hinten rot leuchten. Da die Blinkergläser aber gelb sind, sind Blinker als Begrenzungsleuchten nicht zulässig.

Gibt es denn da Regelungen, die die Anzahl oder den Montageplatz der roten bzw. weissen Leuchten betreffen?

Hier ein Zitat vom TÜV Nord zu diesem Thema:
An Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen nur die genehmigten Leuchten angebracht sein. Gelbe ("orangefarbige";) Seitenmarkierungsleuchten sind vorgeschrieben an Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 6,0 m. Ausgenommen sind davon Fahrgestelle, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger. Diese Leuchten dürfen jedoch an mehrspurigen Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind angebaut werden, wenn die Anbauvorschriften beachtet werden. Ein Anbau an Motorrädern ist also nicht zulässig !!!
Zur Wahrung eines einheitlichen Signalbildes schreibt die ECE-Regelung Nr. 48 vor, dass nach vorn nur weißes, nach hinten nur rotes und seitlich nur gelbes Licht abgestrahlt werden darf. [Die ECE-Regelung Nr. 48 wurde in der EU mit der Richtlinie 76 / 756 / EWG in der Fassung 97 / 28 / EG übernommen.]
Außer den Fahrtrichtungsanzeigern dürfen andere Leuchten nach vorn und hinten kein gelbes Licht abgeben. -> Die Farbe des Deckglases ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung, denn es gibt ja auch Rückleuchteneinheiten in amtlich genehmigter Ausführung für verschiedene Pkw-Typen, die blaue oder grüne Deckgläser haben, aber rotes Rück- und Bremslicht sowie gelbes Licht für die Fahrtrichtungsanzeiger abgeben. Entscheidend ist, dass die Leuchten und Glühlampen amtlich genehmigt sind und die o. a. Farbvorschriften eingehalten werden.<-
Zitat Ende
Genauere Infos zur Größe und Position der Begrenzungsleuchten gibt es mit Sicherheit bei der nächsten TÜV oder DEKRA Niederlassung.

zusatzscheinwerfer

hallo carina

zusatzscheinwerfer machen nur sinn wenn sie richtig
montiert sind. du hast die wahl je einen oder zwei
fern oder nebelscheinwerfer bzw. einen nebel (links)
oder einen fern (rechts) in fahrtrichtung zu montieren. da sie mehr strom verbrauchen, solltest
du ein ein relais und eine eigene sicherung
zwischenschalten. wegen kurzschluss und so. sonst
kann es dir passieren das die ganze elektrik aus-
fällt. so bekommst du mit dem TÜV keinen ärger.

ps: das abblendlicht darf nicht mit fernlicht leuchten

vielleicht hilft dir das weiter

gruss fred

Vielen Dank Euch allen!
Was die Begrenzungsleuchten angeht, ist die Info ja recht ergiebig! Mir ist aber immer noch nicht klar, ob ich jetzt einfach 'ne Hand voll rot-weisse bzw. rote oder weisse Leuchten gleichmässig am Moppedle verteilen darf oder nicht, sorry! Es ist immer von > amtlich genehmigt < die Rede.

Was die Scheinwerfer angeht, ist es wohl kein Thema, dass die Teile mit extra Fuse und Relais betrieben werden! Es ging mir nur darum, ob ich z. B. zwei Neblis montieren darf oder nicht! Denn es gibt einen Schnitt bei 1999 oder so, ab dem das EU-Recht gilt. Moppedle ab diesem Baujahr dürfen auch Doppelhauptscheinwerfer haben! Die vor dem 1999 eben nicht! Wieweit gilt diese Regelung für Zusatzscheinwerfer?

tjo wilkommen in deutschland
ps: ich stelle die tage noch mal nen foto rein mit eingeschaltetem abbelndlicht und nebelscheinwerfern
die ausleuchtung ist jenseits von gut und böse, nebels laufen getrennt geschalter dh, sie leuchten egal ob ich nun stand, abblend oder fernlicht eingeschaltet habe
tüv? was ist das *g*

Hmm, da stellt sich mir die Frage was Du Nachts mit Deinem "Motorrad" so Anstellst?

Wie wär's mit ner Grubenleuchte auf Deinem Helm?

was ich nachts anstelle *grins*
fahre pro woche um die 500km mit dem hobel .... noch hab ich kein auto

Hi Black Rider,

Zitat:

die ausleuchtung ist jenseits von gut und böse

heisst das, dass die Ausleuchtung MIT den Scheinwerfern auch bescheiden ist?????

Prima dass Du die Fotos reinstellen willst, bin echt gespannt! .-)

Gruss Carina_58

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